Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
995 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
12.11.13, 13:15
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 995 kB

Inhalt der Datei

Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau Das Bestattungsangebot bietet in der Gemeinde Kreuzau derzeit folgende pflegefreie Bestattungsmöglichkeiten: Rasenbestattungen Auf allen gemeindlichen Friedhöfen (Ausnahme: alter Friedhof Untermaubach) werden Rasenflächen sowohl für Sarg- als auch für Urnengräber als Reihengräber angeboten. Individuell nach Wunsch der Angehörigen können diese eine liegende Gedenktafel (vorgeschrieben 30 x 40 cm) in den Rasen einlassen oder es erfolgt eine „anonyme Bestattung“. Die Pflege der Rasenfläche erfolgt durch die Gemeinde; Grabeinfassungen, auch gärtnerische Gestaltungen, Bepflanzungen auf Rasenflächen, das Aufbringen von Gebinden, Blumen, sonstigem Grabschmuck und das Bestreuen mit Kies, Splitt, Asche und Kunststoffen ist nicht zulässig. Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab (derzeit nur auf dem Friedhof Kreuzau) Die Beisetzung im pflegefreien Urnengemeinschaftsgrab erfolgt derzeit für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren und kann nicht verlängert werden; Beibelegungen sind derzeit nicht möglich. Bei einem pflegefreien Urnengemeinschaftsgrab steht in der Mitte des jeweiligen Bestattungsfeldes eine Stele. Um diese Stele können insgesamt 36 Urnen beigesetzt werden. Die einzelnen Urnenstellen sind nicht gekennzeichnet. Die Namen, das Geburts- und das Sterbejahr werden durch die Friedhofsverwaltung in den Stein eingraviert bzw. es wird eine Plakette angebracht. Die Gestaltung und Pflege des Urnengemeinschaftsgrabes übernimmt die Friedhofsverwaltung. Bereits seit einiger Zeit ist fest zu stellen, dass die Nachfrage für pflegefreie Bestattungsformen erheblich gestiegen ist. Aschenstreufeld Hier wird die Asche auf einem von der Gemeinde Kreuzau festgelegten Bereich auf dem Friedhof in Kreuzau und dem neuen Friedhof in Untermaubach durch Verstreuung beigesetzt. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Der Gemeinde ist vor Verstreuung der Asche die Verfügung im Original vorzulegen. Die Vorhaltung eines Aschestreufeldes ist nicht unproblematisch. Angehörige sind bei der Verstreuung nicht zugelassen, da eine Verstreuung nur bei ganz bestimmten Witterungsverhältnissen möglich ist und somit ein Termin nicht vorbestimmt werden kann. Das Aschestreufeld muss mit Bodendeckern bepflanzt sein, um zu verhindern, dass die Asche großflächig verteilt wird und Andere, insbesondere andere Grabstätten, mit der Asche in Berührung kommen. Im Zeitraum 2005 – 20013 wurde die Bestattungsform in Kreuzau in 7 Fällen und in Untermaubach noch gar nicht gewählt. Obwohl es sich lediglich um eine neue Form der anonymen Beisetzung handelt, kommt es durch die Einführung von Aschestreufeldern durch geringe Gebührenkalkulation zu erheblichen Einnahmeausfällen in den Friedhofshaushalten zu Lasten traditioneller Bestattungsformen. Nach wie vor gibt es aus heutiger Sicht der Verwaltung keinerlei nachvollziehbare Gründe für die Einführung solcher Aschestreufelder. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Bestattungsform „Aschestreufelder“ zukünftig nicht mehr an zu bieten. Für viele steht der Wunsch nach einem würdevollen Ort des Abschieds und des Gedenkens ohne eine Pflegeverpflichtung. Folgende Angebote sind hierbei denkbar: Baumgräber: Baumgräber sind von Bäumen beschattete Urnenreihengräber, die, durch bodenebene Grabtafeln markiert, naturbelassen bleiben. Die "Grabpflege" übernimmt selbstverständlich die Natur selbst. Beete, Blumenschalen, Gestecke sind nicht erlaubt, auch ein Grabmal wird nicht genehmigt. Analog zur Rasenbestattung kann die Bestattung nach Wunsch der Angehörigen als „anonyme Bestattung“ erfolgen oder es wird eine liegende Gedenktafel (30 x 40 cm) in den Rasen eingelassen. Baumgräber können sowohl als Wahl- als auch als Reihengräber angeboten werden. Baumflächen sind auf allen gemeindlichen Friedhöfen vorhanden, inwieweit diese geeignet sind, wird derzeit geprüft. Pflegefreie Urnengemeinschaftsgräber Von den 36 Belegungsplätzen im pflegefreien Urnengemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Kreuzau sind derzeit 18 belegt. Die Grabanlage wurde seinerzeit für den Friedhof Kreuzau unter Berücksichtigung der nur knapp bemessenen Freiflächen geplant und umgesetzt. So werden die 36 Urnenplätze auf knapp 9 qm verteilt. Der jährliche Pflegeaufwand einschl. erforderlicher Neubepflanzungen liegt bei rd. 1.200,- €. Auf allen Friedhöfen sind genügend Freiflächen vorhanden, die eine großzügigere Gestaltung solcher pflegefreien und trotzdem ansprechend gestalteten Bestattungsfelder zulassen. Urnengärten als Gemeinschaftsanlage für bis zu 50 Gefäße bieten eine zeitgemäße und ökonomische Alternative zu den traditionellen Grabformen. Sie sind auf den Freiflächen unserer Friedhöfe harmonisch in bestehende Grabfelder und ihre entwickelten Strukturen einzubetten. Durch die Gewährleistung der Pflege durch die Gemeinde sind diese Grabfelder immer optisch ansprechend. Vor- und Zunamen der Verstorbenen können auf einer gemeinsamen Stele aus Naturstein festgehalten werden, für Gestecke oder Blumen kann ein Platz auf einer gesonderten Fläche an der Namensstele hergerichtet werden. Eine Gestaltung der Gärten mit immergrünen Bodendeckern und jahreszeitlich wechselnden Blumen ist möglich. Eine individuelle Bepflanzung ist nicht gestattet. Bei der Gestaltung gibt es mehrere Varianten. Heimische Gehölze, Bodendecker und kriechende Gehölze, Steingartenflächen oder Blumenbänder und jahreszeitlich bedingtes Wechselflor sind einige Beispiele für die Gestaltung der Urnengemeinschaftsgräber. Die Kosten der Grabgestaltung und Grabpflege werden auf die Nutzer umgelegt und bei dem Erwerb der Grabnutzungsrechte gezahlt. Die Grabpflege ist somit für die Dauer der Laufzeit der Grabstelle beglichen. Urnenstelen Die Urnenstele etabliert sich als Grabstätte immer mehr auf deutschen Friedhöfen. Die Bestatter berichten über eine sehr große Nachfrage und darüber, dass bereits mehrere Kreuzauer Bürger auf anderen Friedhöfen (z.B. in Niederau oder der Gemeinde Niederzier) in bestehenden Urnenstelen beigesetzt wurden. Bei den Urnenstelen handelt es sich um eine Stele, in der eine oder auch mehrere Urnen beigesetzt werden können. Die Stele besteht meist aus einem Naturstein oder aus Beton und kann sehr unterschiedlich gestaltet sein. Die Stelenanlage verfügt über einzeln verschließbare Kammern, in die die jeweiligen Urnen hineingestellt werden. Die Verschlußplatte wird mit den persönlichen Daten des Verstorbenen versehen. Die Urnenstele gehört zu den Grabstätten, die in der Regel keinen Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen mit sich bringen. Die Pflege der Stelenanlage übernimmt die Gemeinde. Daher müssen sich die Angehörigen nicht um die Grabstelle kümmern. Häufig wird jedoch trotzdem eine Ablagemöglichkeit für Blumen angeboten. Die Kosten der Grabpflege werden bei dem Erwerb der Grabnutzungsrechte für die Urnenstele gezahlt. Die Grabpflege ist somit für die Dauer der Laufzeit der Grabstelle beglichen. Zu beachten ist allerdings, dass sich der mit der Errichtung einer solchen Stelenanlage verbundene Finanzaufwand bedeutend auf die zu zahlende Bestattungsgebühr auswirkt. Geht man davon aus, das eine Anlage mit 10 Kammern rd. 10.000,- € kostet, sind für eine 25 – jährige Nutzung alleine 500,- € Abschreibungskosten und 1.330,- Zinsen pro Kammer in die Bestattungsgebühr ein zu rechnen.