Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
31.10.13, 15:08
Aktualisiert
31.10.13, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 457/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 01.10.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Wirtz, stellv.
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
29.10.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
12.11.2013
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Wiedereinführung des zeitlich begrenzten Parkens in der Poststraße,
E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Für eine Änderung der Parkzeitregelung sind zusätzliche Verkehrszeichen aufzustellen. Dies führt zu
Kosten in der Straßenunterhaltung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anzahl der Parkplätze in der Poststraße ist grundsätzlich auch hinsichtlich der Besucher der
Postfiliale ausreichend dimensioniert.. Vor dem Postgebäudes habe ich eine Parkscheibenpflicht
für etwa 10 Parkplätze (Parkdauer eine Stunde) ausgewiesen. Hierdurch soll auch für
Kurzzeitparker überwiegend eine Parkmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Erfahrungsgemäß sind während den Öffnungszeiten der Postfiliale auch auf dem
gegenüberliegenden Parkplatz (ohne Parkzeitbegrenzung) zeitweise noch einige Parkplätze nicht
belegt. Diese können selbstverständlich auch von den Kunden der Postfiliale mit genutzt werden
Eine Ausweitung der Parkscheibenpflicht würde dazu führen, dass die „Dauerparker“ überwiegend
auf die angrenzenden Straßen verdrängt werden. Hier könnte es zu Beeinträchtigungen des
fließenden Verkehrs bzw. des Anwohnerparkens kommen. Die gelegentlichen Parkplatzprobleme
in der Poststraße würden dann hier ggf. zu noch größeren Unannehmlichkeiten führen.
Insgesamt hat sich die derzeitige Parkplatzregelung in der Poststraße bewährt. Ich schlage daher
vor hier keine Änderungen an der Parkscheibenpflicht vorzunehmen.
(Wirtz)