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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Wiedereinführung des zeitlich begrenzten Parkens in der Poststraße, E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
31.10.13, 15:08
Aktualisiert
31.10.13, 15:08
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Wiedereinführung des zeitlich begrenzten Parkens in der Poststraße, E.-Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 457/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 01.10.2013 gez. Böcking Amtsleiter gez. Wirtz, stellv. Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 29.10.2013 Datum Freigabe -100- Termin 12.11.2013 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Wiedereinführung des zeitlich begrenzten Parkens in der Poststraße, E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Für eine Änderung der Parkzeitregelung sind zusätzliche Verkehrszeichen aufzustellen. Dies führt zu Kosten in der Straßenunterhaltung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Anzahl der Parkplätze in der Poststraße ist grundsätzlich auch hinsichtlich der Besucher der Postfiliale ausreichend dimensioniert.. Vor dem Postgebäudes habe ich eine Parkscheibenpflicht für etwa 10 Parkplätze (Parkdauer eine Stunde) ausgewiesen. Hierdurch soll auch für Kurzzeitparker überwiegend eine Parkmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Erfahrungsgemäß sind während den Öffnungszeiten der Postfiliale auch auf dem gegenüberliegenden Parkplatz (ohne Parkzeitbegrenzung) zeitweise noch einige Parkplätze nicht belegt. Diese können selbstverständlich auch von den Kunden der Postfiliale mit genutzt werden Eine Ausweitung der Parkscheibenpflicht würde dazu führen, dass die „Dauerparker“ überwiegend auf die angrenzenden Straßen verdrängt werden. Hier könnte es zu Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs bzw. des Anwohnerparkens kommen. Die gelegentlichen Parkplatzprobleme in der Poststraße würden dann hier ggf. zu noch größeren Unannehmlichkeiten führen. Insgesamt hat sich die derzeitige Parkplatzregelung in der Poststraße bewährt. Ich schlage daher vor hier keine Änderungen an der Parkscheibenpflicht vorzunehmen. (Wirtz)