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Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zu der Einrichtung von Wartehallen im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
31.10.13, 15:08
Aktualisiert
31.10.13, 15:08
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 459/2013 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 01.10.2013 gez. Dr. Risthaus 15.10.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 12.11.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Sachstandsbericht zu der Einrichtung von Wartehallen im Stadtgebiet Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Ausbau von Haltestellen und deren Ausstattung mit Wartehallen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Zur Definition von Qualitätsstandards an den Haltestellen wurde im Jahr 2010 eine Prioritätenliste „Errichtung von Wartehallen im Stadtgebiet“ erstellt. Die dort aufgeführten Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten sukzessive abgearbeitet werden. In die Haushaltspläne der Jahre 2011 und 2012 wurden jeweils Mittel für den Bau von zwei Wartehallen eingestellt. Da diese Pläne von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurden, konnten die Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Im Jahr 2011 habe ich beim Nahverkehr Rheinland (NVR) einen Förderantrag „Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Erftstadt“ gestellt und auch im selben Jahr eine Einplanungsmitteilung vom NVR erhalten. Mit dieser Einplanungsmitteilung wurden alle zu diesem Zeitpunkt beabsichtigten Maßnahmen zurückgestellt, damit die Bewilligung des Antrages und somit die Zuteilung der Fördersumme nicht gefährdet wird. In den Richtlinien des NVR für Investitionsvorhaben des ÖPNV gemäß § 12 ÖPNVG NRW ist klar definiert, dass eine Förderung frühestens erfolgen kann, wenn ein Förderantrag gestellt, die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Stadt Erftstadt befand sich im Jahr 2012 im Nothaushalt und somit fehlte eine wichtige Voraussetzung zur Antragstellung, da der städtische Eigenanteil für die Maßnahme fehlte. Der Rat der Stadt Erftstadt hat im Juli 2013 der Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Durchführung der Planungsleistungen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen zugestimmt. Derzeit ist dieses Planungsbüro damit beauftragt, eine aktuelle Bestandsaufnahme der Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet zu erstellen, welche die Grundlage für den Förderantrag in einer Gesamthöhe von 2.185.000 € darstellt. Die Höhe der Zuwendungen beträgt derzeit 90%. Somit kann voraussichtlich Anfang des Jahres 2014 der Förderantrag beim NVR gestellt werden. Vorher werde ich dem Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr eine Prioritätenliste zur schrittweisen Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen, teilweise einschließlich des Aufbaus von Wartehallen, zur Beschlussfassung vorlegen. (Erner) -2-