Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
31.10.13, 15:08
Aktualisiert
31.10.13, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 459/2013
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 01.10.2013
gez. Dr. Risthaus
15.10.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
12.11.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Sachstandsbericht zu der Einrichtung von Wartehallen im Stadtgebiet
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ausbau von Haltestellen und deren Ausstattung mit Wartehallen fällt in den
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Zur Definition von Qualitätsstandards an den Haltestellen
wurde im Jahr 2010 eine Prioritätenliste „Errichtung von Wartehallen im Stadtgebiet“ erstellt. Die
dort aufgeführten Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten
sukzessive abgearbeitet werden.
In die Haushaltspläne der Jahre 2011 und 2012 wurden jeweils Mittel für den Bau von zwei
Wartehallen eingestellt. Da diese Pläne von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurden,
konnten die Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
Im Jahr 2011 habe ich beim Nahverkehr Rheinland (NVR) einen Förderantrag „Barrierefreier
Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Erftstadt“ gestellt und auch im selben Jahr eine
Einplanungsmitteilung vom NVR erhalten. Mit dieser Einplanungsmitteilung wurden alle zu diesem
Zeitpunkt beabsichtigten Maßnahmen zurückgestellt, damit die Bewilligung des Antrages und
somit die Zuteilung der Fördersumme nicht gefährdet wird. In den Richtlinien des NVR für
Investitionsvorhaben des ÖPNV gemäß § 12 ÖPNVG NRW ist klar definiert, dass eine Förderung
frühestens erfolgen kann, wenn ein Förderantrag gestellt, die Zuwendungsvoraussetzungen
vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Stadt Erftstadt befand sich im Jahr 2012
im Nothaushalt und somit fehlte eine wichtige Voraussetzung zur Antragstellung, da der städtische
Eigenanteil für die Maßnahme fehlte.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat im Juli 2013 der Beauftragung eines Ingenieurbüros zur
Durchführung der Planungsleistungen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen zugestimmt.
Derzeit ist dieses Planungsbüro damit beauftragt, eine aktuelle Bestandsaufnahme der
Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet zu erstellen, welche die Grundlage für den Förderantrag
in einer Gesamthöhe von 2.185.000 € darstellt. Die Höhe der Zuwendungen beträgt derzeit 90%.
Somit kann voraussichtlich Anfang des Jahres 2014 der Förderantrag beim NVR gestellt werden.
Vorher werde ich dem Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr eine Prioritätenliste zur
schrittweisen Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen, teilweise einschließlich des
Aufbaus von Wartehallen, zur Beschlussfassung vorlegen.
(Erner)
-2-