Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
31.10.13, 15:08
Aktualisiert
31.10.13, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Erftstadt, den 11. Oktober 2013
513.31
SOO/2t)4]
Frau Raduner
-82-
Modernisierungsoffensive
Hier: Stellungnahme
2 NRW Erneuerung Bahnhof Erftstadt
des Behindertenbeirats
Dem Vorsitzenden des Behindertenbeirats
Erläuterungsbericht
mitgeteilt
wurde,
der Stadt Erftstadt
und der Behindertenbeauftragten
vorgelegt um bezüglich der Barrierefreiheit
Wie bereits in der Stellungnahme
Förderantrag
und der Behindertenbeauftragten
wurde der
eine Stellungnahme
des Vorsitzenden des Behindertenbeirats
ist es uns wichtig, dass die Barrierefreiheit
abzugeben.
vom 20.8.2013 zum
nach der DIN 18040
umgesetzt wird.
Da wir keine Ingenieure oder Planer sind verweisen wir daher auf das Handbuch "Barrierefreie
Verkehrsraumgestaltung"
des VDK. Dort wird auf den Seiten 107 -116 detailliert
einer barrierefreien
Umgestaltung von öffentlichen
So ist es notwendig,
dass auch auf den Bahnsteigen taktile leitsysteme
Die Verwendung von Leit- und Orientierungssystemen
Verkehrsanlagen
auf die Erfordernisse
hingewiesen.
integriert
werden.
gerade an Bahnhöfen ist für die Orientierung,
das Warnen und das Leiten von blinden und sehbehinderten
Menschen unerlässlich.
Beim Bau von Rampen muss darauf geachtet werden, dass die Bewegungsfläche
am Rampenanfang
und -ende mindestens 150x150cm ist. Esmuss an die Anbringung von beidseitigen
Höhe von lOcm gedacht wird (siehe DIN18024-2)und die Überdachung.
Radabweisern in
Auch die Entwässerung der
Podeste bei den Rampen im Außen bereich wird in der DIN 18030 zwingend vorgesehen. Diese
Regelung findet in der Ril81302
eine Entsprechung, wonach Rampen als Bahnsteigzugänge in
Regionen mit erhöhter Schnee- und Frosteinwirkung
sollten oder zumindest die Entwässerung
mit einem Wetterschutz
und verkehrssichere Nutzbarkeit
versehen werden
sichergestellt
muss.
Die Bushaltestelle muss so anfahrbar sein, dass der Bus für den Einstieg für Personen mit
Mobilitätseinschränkungen
Im Personentunnel
parallel in 5 cm Abstand zum Bord halten kann.
soll eine Notrufsäule vorhanden sein sowie eine gute Ausleuchtung.
Die Haltestellen bzw. die Fahrgastinformationen
sehbehinderte
müssen für Rollstuhlfahrer,
wie auch für
und kleinwüchsige Menschen nutzbar sein, das bezieht sich sowohl auf die
Gestaltung (Großschrift und Kontraste) wie auch auf die Höhe der Anbringung.
Fahrgastinformationen
sollen ansonsten neben der üblichen visuellen Form auch in taktiler
und/oder akustischer Form bereitgestellt
H. Berbuir
werden.
werden