Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 433/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 16.09.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
19.11.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
07.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr 171, Erftstadt-Friesheim, Borrer Straße Süd
I. Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des
Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 171, Erftstadt –
Friesheim, Borrer Straße Süd.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 171, Erftstadt-Friesheim, Borrer Straße Süd, als
Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 18.09.2012 zu A 277/2012
(Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplans zum Ausbau der Verlängerung Borrer Straße
bis zur Zülpicher Straße) beschlossen, vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den
Bereich zwischen der Borrer Straße und der Zülpicher Straße in Erftstadt-Friesheim (s.
Anlageplan) zunächst eine Bürgerversammlung durchzuführen.
In der Bürgerversammlung am 09.01.2013 wurde mit den betroffenen Grundstückseigentümern
und Anliegern die Planung erörtert, wobei auch die finanziellen Aspekte (Erschließungskosten,
Planungskosten etc.) und die Entwicklung des Baugebietes in einzelnen kleineren Bauabschnitten
thematisiert wurden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung nahm in seiner Sitzung vom 11.06.2013
die Ergebnisse der Bürgerversammlung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, einen
Bebauungsplanentwurf zu erstellen. Als für alle Beteiligten günstigste und ausgewogenste
Variante stellte sich die Anbindung über eine neu zu bauenden Stichstraße von der Zülpicher
Straße aus heraus (Variante B). Die bestehende Borrer Straße wird an der Grenze zum
Plangebiet für den Kfz-Verkehr abgebunden und nur für Fußgänger und Radfahrer passierbar
sein. Erschlossen werden durch diese Variante Baugrundstücke für etwa 30 Einfamilienhäuser.
Am westlichen Rand des Plangebiets ist eine Fläche für eine Versickerungsanlage sowie eine
Ausgleichsfläche als Ortsrandeingrünung vorgesehen. Auf Grundlage dieser Planvariante wurde
von der Verwaltung ein Bebauungsplanvorentwurf erstellt.
Da bisher noch kein Aufstellungsbeschluss erfolgt ist, muss dieser zunächst gefasst werden. .
Nach dem Aufstellungsbeschluss und der am 17.07.2013 erfolgten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB kann nunmehr der vorliegende
Bebauungsplanvorentwurf als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbereicht
beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
(Erner)
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