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Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 441/2013 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.09.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 20.11.2013 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 02.12.2013 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 04.12.2013 vorberatend Rat 10.12.2013 beschließend Betrifft: 04.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Der erwirtschaftete Verlust des Geschäftsjahres vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von 3.097.173,61 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen; in Höhe von 1.500.000 Euro hat die Stadt Erftstadt einen Verlust- bzw. Kapitalausgleich geleistet. Der Verlustausgleich der Stadt Erftstadt wird in den Jahren 2013 und 2014 jeweils um TEUR 425 reduziert. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßen werden für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von minus EUR 1.340.485,98 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Gartenbau werden für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von minus EUR 846.013,98 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Friedhöfe werden für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von minus EUR 1.042.536,21 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßenreinigung werden für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von plus EUR 131.862,56 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i. V. m. § 26 EigVO NW – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss (und ggf. Finanzausschuss) – vom Rat festzustellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss des Eigenbetriebes Straßen (bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Bilanz) sind beigefügt. Je ein Exemplar der testierten und unterschriebenen Prüfungsberichte werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt (RPA) hat entsprechend § 8 der Satzung des Eigenbetriebes sowohl formale Geschäftsabläufe als auch die Sonderkasse des Eigenbetriebes (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Die diesbezüglichen Prüfberichte des RPA werden den Gremien gesondert vorgelegt (Erner) -2-