Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung bzgl. Ausbau des Oleanderweges in Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
20.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Ausbau des Oleanderweges in Bliesheim) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Ausbau des Oleanderweges in Bliesheim)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 456/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 01.10.2013 gez. Böcking Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: 15.10.2013 Datum Freigabe -100- Termin 20.11.2013 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Ausbau des Oleanderweges in Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Planungs- u. Ausbaukosten sind im Entwurf des Wirtschaftsplans 2014 des Eigenbetriebes Straßen nicht eingestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Oleanderweges ist derzeit nur als Provisorium ausgebaut und daher auch nicht gewidmet. Eine technische Fertigstellung der Straße nach den ortsüblichen Ausbaukriterien ist bislang ausgeblieben. Bisher hat die Mehrheit der Anlieger aufgrund der nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebenen Kostenbeteiligung von 90 % stets einen endgültigen Straßenausbau abgelehnt. Ungefähr die Hälfte der Anlieger, die im Fall eines Straßenausbaus beitragspflichtig würden, sind bereits über die Straßen „Am Heidehang“ und „Lange Heide“ hinreichend erschlossen. Sie würden aber dennoch infolge der Zweiterschließung auch für die Herstellung des Oleanderweges zu einer Kostenbeteiligung herangezogen werden müssen. Im Hinblick auf einen etwaigen Ausbau der Straße sind die Vorteilsperspektiven und Interessenlagen der Anlieger insofern sehr unterschiedlich und gespalten. Während ein Teil der Anlieger erst jetzt eine fertige Straße vor der Haustür erhalten würde, bietet der Ausbau dem anderen Teil der Anlieger lediglich eine fertige Straße an der rückwärtigen Grundstücksseite. Diese Anwohner sind nicht zwingend auf den Oleanderweg bzw. auf eine Zweitanbindung angewiesen. Gleichwohl aber würde für alle Anlieger – egal ob Erst- oder Zweiterschließung – eine Erschließungsbeitragspflicht eintreten. Eine einheitliches Meinungsbild wird sich daher vermutlich auch bei einer erneuten Befragung der Anlieger nicht ergeben. Technisch ist der Straßenzustand kaum zu vertreten. Aus Sicht der Verwaltung gebieten die städtische Verkehrssicherungspflicht, wie auch der Umfang der fortlaufend anfallenden Unterhaltungskosten dem Grunde nach einen zeitnahen Ausbau. Technisch und wirtschaftlich lässt sich ein weiterer, zeitlich unbefristeter Aufschub nicht vertreten. Die Verkehrssicherungspflicht ist nur durch einen erhöhten Unterhaltungsaufwand zu bewerkstelligen. Da ein deutliches oder einheitliches Meinungsbild der Anlieger infolge der sehr unterschiedlichen Interessenlagen weder jetzt, noch in Zukunft erwartet werden kann, ist hier eine Grundsatzentscheidung zur Ausbaufrage zu treffen. Die Planung des Straßenausbaus sollte in 2014 von der Verwaltung beauftragt und die hieraus resultierenden Ausbaukosten in den Wirtschaftsplan 2015 eingestellt werden. Der Oleanderweg könnte dann im Jahr 2015 endgültig beitragspflichtig ausgebaut werden. (Erner) -2-