Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
20.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 456/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 01.10.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
15.10.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
20.11.2013
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Ausbau des Oleanderweges in Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Planungs- u. Ausbaukosten sind im Entwurf des Wirtschaftsplans 2014 des Eigenbetriebes
Straßen nicht eingestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Oleanderweges ist derzeit nur als Provisorium ausgebaut und daher auch nicht gewidmet.
Eine technische Fertigstellung der Straße nach den ortsüblichen Ausbaukriterien ist bislang
ausgeblieben.
Bisher hat die Mehrheit der Anlieger aufgrund der nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebenen
Kostenbeteiligung von 90 % stets einen endgültigen Straßenausbau abgelehnt. Ungefähr die
Hälfte der Anlieger, die im Fall eines Straßenausbaus beitragspflichtig würden, sind bereits über
die Straßen „Am Heidehang“ und „Lange Heide“ hinreichend erschlossen. Sie würden aber
dennoch infolge der Zweiterschließung auch für die Herstellung des Oleanderweges zu einer
Kostenbeteiligung herangezogen werden müssen. Im Hinblick auf einen etwaigen Ausbau der
Straße sind die Vorteilsperspektiven und Interessenlagen der Anlieger insofern sehr
unterschiedlich und gespalten. Während ein Teil der Anlieger erst jetzt eine fertige Straße vor der
Haustür erhalten würde, bietet der Ausbau dem anderen Teil der Anlieger lediglich eine fertige
Straße an der rückwärtigen Grundstücksseite. Diese Anwohner sind nicht zwingend auf den
Oleanderweg bzw. auf eine Zweitanbindung angewiesen. Gleichwohl aber würde für alle Anlieger
– egal ob Erst- oder Zweiterschließung – eine Erschließungsbeitragspflicht eintreten.
Eine einheitliches Meinungsbild wird sich daher vermutlich auch bei einer erneuten Befragung der
Anlieger nicht ergeben.
Technisch ist der Straßenzustand kaum zu vertreten. Aus Sicht der Verwaltung gebieten die
städtische Verkehrssicherungspflicht, wie auch der Umfang der fortlaufend anfallenden
Unterhaltungskosten dem Grunde nach einen zeitnahen Ausbau. Technisch und wirtschaftlich
lässt sich ein weiterer, zeitlich unbefristeter Aufschub nicht vertreten.
Die Verkehrssicherungspflicht ist nur durch einen erhöhten Unterhaltungsaufwand zu
bewerkstelligen.
Da ein deutliches oder einheitliches Meinungsbild der Anlieger infolge der sehr unterschiedlichen
Interessenlagen weder jetzt, noch in Zukunft erwartet werden kann, ist hier eine
Grundsatzentscheidung zur Ausbaufrage zu treffen.
Die Planung des Straßenausbaus sollte in 2014 von der Verwaltung beauftragt und die hieraus
resultierenden Ausbaukosten in den Wirtschaftsplan 2015 eingestellt werden. Der Oleanderweg
könnte dann im Jahr 2015 endgültig beitragspflichtig ausgebaut werden.
(Erner)
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