Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
20.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 490/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 21.10.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
07.11.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
20.11.2013
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Verbesserung der Sauberkeit in Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Nicht zu beziffen, da die finanziellen und personellen Folgen nicht abzuschätzen sind
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die allgemeine Erfahrung zeigt, dass je höher die Anzahl von Nutzern im öffentlichen
Straßenraum ist, um so mehr nimmt auch das Aufkommen von unachtsam verteiltem Müll zu.
Hierbei handelt es sich somit nicht ausschließlich um ein Problem der Lechenicher Innenstadt.
Im Zuge der Neugestaltung der Bonner Straße/ des Marktplatzes sind gleichfalls neue
Abfallbehälter angeschafft worden.
Ein wichtiges Auswahlkriterium für die Beschaffung dieser neuen Behälter war u.a. ein größeres
Fassungsvolumen.
Die Mülleimer im Bereich Marktplatz/Bonner Straße werden entsprechend dem angetroffenen
Bedarf mehrmals wöchentlich geleert, sowohl durch die Städtische Reinigungskolonne als auch
durch Mitarbeiter einer externen Reinigungsfirma. Zusätzlich wird im Marktplatzbereich eine
wöchentliche Handreinigung durchgeführt. Der Einsatz einer Großkehrmaschine auf dem Platz
und der Bonner Straße erfolgt ebenfalls im wöchentlichen Rhythmus.
Natürlich ist es möglich, durch höhere Reinigungsfrequenzen oder eine tägliche Handreinigung
eine noch größere Reinigungsleistung zu erzielen. Dies kann aber nur durch die Änderung der
Straßenreinigungssatzung erfolgen, indem die Anlieger nach dieser Satzung die vorgeschriebene
Gehwegreinigung nicht mehr selbst durchführen, sondern durch den Eigenbetrieb Straßen
durchführen lassen. Daraus folgt dann auch, dass dann eine entsprechende, neue
Reinigungsklasse eingerichtet werden muss, wobei die anfallenden Kosten nach KAG
selbstverständlich von den „unmittelbar begünstigten“ Anliegern getragen werden müssen.
Dasselbe würde natürlich auch für eine häufigere Straßenreinigung gelten.
Weitergehende Aktivitäten, welche keine Pflichtaufgaben darstellen, können vom Eigenbetrieb
Straßen nur unter erhöhten finanziellen und personellen Aufwendungen durchgeführt werden.
Solange jedoch aufgrund der städtischen Haushaltslage für diese zusätzlichen Forderungen nicht
die entsprechenden Finanzierungen und ggf. Personalstellen geschaffen werden können, ist dies
in der Praxis durch den Eigenbetrieb auch nicht ,durchführbar.
Daher kann z.Z. vom Eigenbetrieb Straßen die beantragte Schaffung eines neuen Gremiums (mit
vorbenannten Mitgliedern und regelmäßigen Sitzungen) nicht für sinnvoll erachtet werden.
Gleichwohl bin ich selbstverständlich bereit mit der IG Lechenicher Einzelhändler, der AHAG
Lechenich, dem Ortsbürgermeister und mit betroffenen/ interessierten Ausschussmitgliedern ein
Erörterungsgespräch über die Straßenreinigung in der Lechenicher Altstadt zu führen.
(Erner)
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