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Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 530/2013 Az.: 51 12-15/ Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 31.10.2013 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 21.11.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 07.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2014 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2014 fest. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Einrichtungen haben die Öffnungs- und Schließzeiten für das kommende Jahr mit den neu gewählten Elternbeiräten abgestimmt. Bis auf das Abstimmungsergebnis des städtischen Familienzentrums Köttingen waren alle Voten einstimmig. Die zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Vorlage noch nicht vorliegenden Zeiten einiger freier Träger werden bis zur JHA-Sitzung nachgereicht. Das Jugendamt bietet auch in 2014 für alle städtischen Einrichtungen in den Sommerferien einen Notdienst in einer Kindertageseinrichtung an. 2013 wurde er in der Kindertageseinrichtung Lechenich-Süd durchgeführt. In Anspruch genommen haben ihn bei insgesamt acht angemeldeten Kindern in der ersten Woche 4 Kinder, in der zweiten Woche 6 Kinder, in der dritten Woche 5 Kinder. Die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft haben ebenfalls Absprachen zur Versorgung von Notfällen getroffen. Bei der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten ist die Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach § 19 Abs. 3 KiBiz über die Gruppenformen mit den entsprechenden Betreuungszeiten zu Grunde zu legen. Gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Öffnungszeiten vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. (Erner) -2-