Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 536/2013
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 04.11.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
19.11.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
05.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 173, Erftstadt-Gymnich, Schloss
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche
Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 173, Erftstadt-Gymnich, Schloss.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung
(Anlagepläne 1,2 und 3) die frühzeitige Bürgerbeteiligung (Bürgerversammlung) gem. § 3 (1)
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(1) BauGB durchzuführen.
Begründung:
Schloss Gymnich befindet sich kurz vor Beginn einer umfangreichen Sanierungsphase.
Der Erhalt von Baudenkmälern ist mit ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit eng verknüpft. Das
Konzept des neuen Eigentümers (Familie Overlack) sieht dazu u.a. vor, auf dem Schloss
Veranstaltungen und Festivitäten auszurichten. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse hat erbracht, dass
man insbesondere für Events mit Gruppen von mehreren hundert Personen im relevanten
Umkreis wenige Räumlichkeiten vorfindet, so dass die neue Nutzung des Schlosskomplexes auf
Gruppen dieser Größe ausgerichtet werden soll.
Um funktional bedingte Eingriffe in die historischen Schlossbauten zu vermeiden, hat sich Familie
Overlack entschieden, die Wohnbereiche der Familie in den Gebäuden der seitlichen
Wirtschaftsgebäude (Wirtschaftshof) zu realisieren. Damit wird sich der zentrale Schlossbereich
künftig gliedern in einen privaten Hof, der auch separat erschlossen ist, und in einen öffentlichen
Schlosshof, der den Gästen von Hauptschloss, Orangerie und Kavaliersgebäude zur Verfügung
steht (s. Anlagepläne 1,2 und 3).
Diese die historischen Bauten schonende Strategie erfordert bauliche Maßnahmen für den
Wirtschaftshof, für die bereits ein Bauantrag bei der Stadt Erftstadt vorgelegt wurde (s. V
537/2013: Umbau, Erweiterung und Neubau des Wirtschaftshofes am Schloss Gymnich;
Einvernehmen gem. § 36 (1) Baugesetzbuch). Dieser Bauantrag beschreibt geringfügige
Ergänzungen bestehender Gebäude auf Grundstücksflächen, die bisher schon bebaut waren. Die
Umgestaltungen im privaten Bereich des Wirtschaftshofes und der Vorburg können somit
größtenteils schon im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens genehmigt und in einem ersten
Schritt realisiert werden.
Die Realisierung der Orangerie und der Neubau von Garagen (s. Anlageplan) bedingt jedoch die
Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens. Wie andere vergleichbare Burg- bzw.
Schlossanlagen verfügte auch Gymnich früher über eine geschlossene Vorburg, deren Nordflügel
jedoch vor etwa 100 Jahren abgebrochen wurde. Der für das Nutzungskonzept unverzichtbare
Raum für 250-300 Gäste, die sogenannte „Orangerie“, soll eben dort errichtet werden. Der
Neubau ist bis auf die Kopfseite mit Küche und Technik nicht unterkellert; unterirdisch wird die
Verbindung zu den vorhandenen Toiletten- und Lagerräumen des Kavaliersgebäudes hergestellt.
Die Anlieferung wird auf die Rückseite verlegt und Lieferfahrzeuge somit der Sicht der Gäste
entzogen. Ausdehnung, Ausrichtung sowie First- und Traufhöhe des Neubaus orientiert sich an
den benachbarten Bestandsgebäuden. Mit der Betonung der Querachse des Schlosses soll auf
die Bedeutung des neuen „Orangerie“ hingewiesen werden.
In Ergänzung des Wirtschaftshofes soll westlich vorgelagert ein zusätzlicher Baukörper (Neubau
Garagen) entstehen, der sich in seinen Ausmaßen ebenfalls an der Bestandsbebauung orientiert
und den ruhenden Verkehr aufnehmen soll, der durch die Nutzungen im Wirtschaftshof entsteht.
Auch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür ist Gegenstand des
einzuleitenden Planverfahrens.
Das Planverfahren dient somit dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung
des o.a. beschriebenen Nutzungskonzepts zu schaffen und mit den Mitteln der städtebaulichen
Planung zum Erhalt und zu einer angemessenen Nutzung des Schlosses beizutragen.
Das Plangebiet wird eingenommen von den Bestandsgebäuden der Schlossanlage Gymnich, die
größtenteils unangetastet bleiben sollen. Zum Plangebiet gehören das Schloss selbst und der
umgebende Schlossgraben sowie die Vorburg mit ihren schmalen, langgestreckten ehemaligen
Wirtschaftsgebäuden.
Das Plangebiet umfasst mit einer Größe von ca. 1,8 ha somit den zentralen Schlossbereich unter
Einbeziehung der gesamten baulichen Anlagen in seinen Geltungsbereich; die genaue
Abgrenzung ist dem beiliegenden Anlageplan zu entnehmen.
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Im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt ist der Berich als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Im rechtskräftigen Landschaftsplan ist für den
Schlosspark einschließlich der Schlossanlage ein geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt.
Die Erschließung der Schlossanlage soll über die private Schlossallee erfolgen. Vor den
Schlossgräben, die die zentrale Schlossanlage umgeben, zweigt von der Schlossallee nach Süden
eine Erschließung des Wirtschaftshofes ab.
Diese vorhandenen Erschließungsanlagen werden von der Planung aufgegriffen.
Für den ruhenden Verkehr wird vorläufig der Schlossplatz zur Verfügung gestellt mit mindestens
40 Stellplätzen. Darüber hinaus können westlich des Wirtschaftshofes circa 20 weitere Plätze
angeboten werden. Zukünftig soll in einem zum Schlosspark gehörenden Waldstück entlang der
Balkhausener Straße ein „Waldparkplatz“ eingerichtet werden unter weitestgehender Schonung
des vorhandenen Baumbestandes.
Damit die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Schloss- und Wirtschaftshofes möglichst
kurzfristig umgesetzt werden können, wird vorgeschlagen, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und der Behörden auf der Grundlage der
vorgelegten Vorentwurfsplanung durchzuführen.
(Erner)
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