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Beschlussvorlage (Umbau, Erweiterung und Neubau des Wirtschaftshofes am Schloss Gymnich; Einvernehmen gem. § 36 (1) Baugesetzbuch i. V. m. § 35 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Beschlussvorlage (Umbau, Erweiterung und Neubau des Wirtschaftshofes am Schloss Gymnich;
Einvernehmen gem. § 36 (1) Baugesetzbuch i. V. m. § 35 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Umbau, Erweiterung und Neubau des Wirtschaftshofes am Schloss Gymnich;
Einvernehmen gem. § 36 (1) Baugesetzbuch i. V. m. § 35 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 537/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 04.11.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 19.11.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 05.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Umbau, Erweiterung und Neubau des Wirtschaftshofes am Schloss Gymnich; Einvernehmen gem. § 36 (1) Baugesetzbuch i. V. m. § 35 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für das Bauvorhaben: Umbau, Erweiterung und Neubau im Bereich des Wirtschaftshofes am Schloss Gymnich wird das Einvernehmen gem. § 36 (1) Baugesetzbuch i. V. m. § 35 (4) Nr.1 Baugesetzbuch hergestellt. Begründung: Der Eigentümer von Schloss Gymnich hat bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag für das Vorhaben: Umbau, Erweiterung und Neubau im Bereich des Wirtschaftshofes am Schloss Gymnich eingereicht. Das Vorhaben betrifft die Umnutzung und Erweiterung:    Umbau ehem. Stallgebäude zu Wohnung Um-/Neubau ehem. Garagenbau zu Wohnung Einbau Schwimmhalle Die Bauvorhaben sind im Anlageplan 1 dargestellt. Das Vorhaben kann nach Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 35 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als „erstmalige Änderung eines bisher landwirtschaftlichen Gebäudes“ mit einigen Korrekturen, z.B. Wintergarten, Garagen, Balkone, Brücke, genehmigt werden. Hierzu ist jedoch die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 (1) BauGB erforderlich; da das Vorhaben auch aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich zu begrüßen ist, wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit weiteren, im Bereich des Wirtschafts- und Schlosshofs geplanten Baumaßnahmen (Neubau der Orangerie und Neubau Garagen). Für diese Vorhaben ist jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Zur weiteren Begründung wird daher auf die V 173/2013 (Bebauungsplan Nr. 173, Erftstadt Gymnich, Schloss) verwiesen, in der das Gesamtkonzept ausführlich beschrieben ist. (Erner) -2-