Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 537/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 04.11.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
19.11.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
05.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Umbau, Erweiterung und Neubau des Wirtschaftshofes am Schloss Gymnich;
Einvernehmen gem. § 36 (1) Baugesetzbuch i. V. m. § 35 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für das Bauvorhaben: Umbau, Erweiterung und Neubau im Bereich des Wirtschaftshofes am
Schloss Gymnich wird das Einvernehmen gem. § 36 (1) Baugesetzbuch i. V. m. § 35 (4) Nr.1
Baugesetzbuch hergestellt.
Begründung:
Der Eigentümer von Schloss Gymnich hat bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag
für das Vorhaben: Umbau, Erweiterung und Neubau im Bereich des Wirtschaftshofes am Schloss
Gymnich eingereicht.
Das Vorhaben betrifft die Umnutzung und Erweiterung:
Umbau ehem. Stallgebäude zu Wohnung
Um-/Neubau ehem. Garagenbau zu Wohnung
Einbau Schwimmhalle
Die Bauvorhaben sind im Anlageplan 1 dargestellt. Das Vorhaben kann nach Abstimmung mit der
Unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 35 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als „erstmalige
Änderung eines bisher landwirtschaftlichen Gebäudes“ mit einigen Korrekturen, z.B. Wintergarten,
Garagen, Balkone, Brücke, genehmigt werden.
Hierzu ist jedoch die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 (1) BauGB
erforderlich; da das Vorhaben auch aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich zu begrüßen ist, wird
empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit weiteren, im Bereich des Wirtschafts- und
Schlosshofs geplanten Baumaßnahmen (Neubau der Orangerie und Neubau Garagen). Für diese
Vorhaben ist jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Zur weiteren Begründung wird daher auf die V 173/2013 (Bebauungsplan Nr. 173, Erftstadt Gymnich, Schloss) verwiesen, in der das Gesamtkonzept ausführlich beschrieben ist.
(Erner)
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