Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 15:03
Aktualisiert
14.11.13, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 508/2013
Az.: -82.4-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 28.10.2013
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
26.11.2013
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
04.12.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
11.11.2013
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und
entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der konsolidierte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis 2012), Anhang, Lagebericht sowie
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wird gem. § 26
Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt.
a)
Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung schließt das Geschäftsjahr 2012
(01.01.2012 bis 31.12.2012) mit einem Jahresgewinn in Höhe von plus 197.200,18 € ab. Es
wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2012 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die
Gewinnrücklagen einzustellen.
b)
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
Der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft schließt das Geschäftsjahr 2012
(01.01.2012 bis 31.12.2012) mit einem Jahresgewinn in Höhe von plus 4.466,8 € ab. Es wird
vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2012 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die
Gewinnrücklagen einzustellen.
Begründung:
Die Betriebsleitung hat gemäß § 26 EigVO NRW den Jahresabschluss sowie den Lagebericht
aufzustellen und über den Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Erftstadt zur Feststellung
vorzulegen. Der konsolidierte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Bestätigungsvermerk, ist beigefügt. Je ein Exemplar der testierten
Bilanzberichte in Langversion, beinhaltend u.a. die Teilabschlüsse der Betriebszweige, Anhang,
Lagebericht, Aufgliederungen/Erläuterungen sowie Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG, wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr 01.01.
2012 bis 31.12.2012 zum Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden als
gesonderte Vorlagen dem Betriebsausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat
der Stadt Erftstadt zugeführt.
(Erner)
-2-