Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
608 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 15:03
Aktualisiert
14.11.13, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt
Erftstadt
Erftstadt
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2012
und des Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
D-50678 Köln
Telefon +49 (2 21) 94 99 09-0
Telefax +49 (2 21) 94 99 09-900
E-Mail koeln@roedl.com
Internet www.roedl.de
Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialien inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET
(Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig.
Inhaltsverzeichnis
1. PRÜFUNGSAUFTRAG
6
2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
7
2.1
2.2
Lage des Unternehmens
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung
3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
3.1
3.2
Gegenstand der Prüfung
Art und Umfang der Prüfung
4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
4.1
4.2
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
4.1.2 Jahresabschluss
4.1.3 Lagebericht
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen
4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen
5. FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM
5.1
5.2
Durchführung der Prüfung
Prüfungsergebnis
6. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES
6.1
6.2
6.3
6.4
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Erweiterte Berichterstattung
7. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
8. ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT
-5-
7
7
7
8
10
10
10
13
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17
17
17
18
1.
PRÜFUNGSAUFTRAG
Der Rat der Stadt Erftstadt wählte uns in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2012 zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember bis 31. Dezember 2012 für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Erftstadt
nachfolgend auch Eigenbetrieb oder Betrieb genannt.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat der Wahl mit Schreiben vom
14. Dezember 2012 zugestimmt.
Daraufhin beauftragte uns die Betriebsleitung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
(Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4) unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 (Anlage 8.1.1) sowie das
Risikofrüherkennungssystem gemäß der Verordnung über die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen NRW zu prüfen.
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt wird als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht
des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sind gemäß § 21 EigVO NRW unter Beachtung der
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und unterliegen gemäß § 106 GO
NRW der jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung
einzubeziehen.
Unser Prüfungsauftrag wurde gemäß § 53 HGrG erweitert. Wir verweisen auf den gesonderten Abschnitt dieses Berichts.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet dieser Prüfungsbericht, der nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der
Wirtschaftsprüfer (IDW PS 450) erstellt wurde.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurden wir beauftragt, weitergehende, gesetzlich
nicht geforderte Aufgliederungen und Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses vorzunehmen. Wir haben diese ergänzenden Aufgliederungen und Erläuterungen in der
Anlage 8.2.2 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt.
Ergänzend wurden wir damit beauftragt, in diesen Prüfungsbericht eine betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes aufzunehmen. Diese Analyse haben wir in der Anlage 8.2.1 zu diesem Bericht dargestellt.
Dem Auftrag liegen die als Anlage 8.2.4 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002
zugrunde. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu
Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
-6-
2.
GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
Lage des Unternehmens
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
2.1
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Die Betriebsleitung hat nach unserer Auffassung in Jahresabschluss sowie Lagebericht folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Eigenbetriebes getroffen:
"Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2012 ergibt sich
ein Jahresgewinn in Höhe von TEUR 202. Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie
folgt:
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Summe
+197,2 T€
+ 4,5 T€
+201,7 T€
=======
Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft
Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das Geschäftsjahr 2012 um TEUR 204 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 1.168 verbessert.
Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Einnahmen in Form von internen Mietzahlungen im
Rahmen des flächendeckenden Mieter-/Vermieter-Modells innerhalb der Stadt Erftstadt. Das
betrifft sowohl den Gebäudealtbestand als auch Mieten für „neue“ Objekte (Neu, An- und
Umbauten in/an bestehenden Objekten), welche nach dem 01.07.1999 dem Verwendungszweck zugeführt wurden als auch die externe Vermietung von Büroräumen im Rathaus Liblar.
Andere Mieteinnahmen sind befristet und haben marginalen Charakter. Weitere Erlöse ergeben sich aus der Auflösung des Sonderpostens für Ertragszuschüsse.
Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und –entwicklung
Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2012 im Betriebsergebnis
positiver entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das
erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 2.601 verschlechtert."
Aufgrund unserer Prüfung stellen wir fest:
Die Aussagen der Betriebsleitung zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf des
Eigenbetriebes geben insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage des Unternehmens
wieder.
-7-
2.2
Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Die Betriebsleitung hat nach unserer Auffassung im Lagebericht folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
des Eigenbetriebes getroffen:
"Voraussichtliche Entwicklung
Am 11.12.2012 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Wirtschaftsplan des Betriebszweigs
Gebäude für das Jahr 2013 noch nicht förmlich festgestellt. Der Wirtschaftsplan wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 2.7.2013 beschlossen. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt
Betriebserträge in Höhe von TEUR 16.207 geplant, bei gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe
von TEUR 16.261 wird ein Jahresverlust nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 54
kalkuliert. Der Stellenplan sowie Finanzplan wurden für das Jahr 2013 geringfügig angepasst. Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr erfolgt bisher positiv und liegt im
Rahmen der Planzahlen.
Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II sowie im Rahmen weiterer Förderprogramme des
Bundes und des Landes hat die Stadt Erftstadt im Jahr 2009 Zusagen über Gelder für bauliche
Maßnahmen in Höhe von 9,6 Mio. Euro erhalten. Die Finanzierung der Eigenanteile sowie die
Umsetzung der Maßnahmen wird in den Jahren 2011, 2012 u. 2013 die Stadt vor große
Herausforderungen stellen.
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung")
Die weitere Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung von kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt,
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den Nutzern ab dem 01.01.2003 und
die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis ist die frühere
pauschale Zuweisung der Stadt an den Eigenbetrieb), ist maßgeblich für die weitere Entwicklung der Einnahmesituation des Betriebes.
Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der Stadt geleisteten Beträge (in
Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb nicht mehr oder nicht mehr in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen.
Outsourcing
Ein weiteres Risiko für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft wäre im Verkauf
oder einer langfristigen Übergabe des städtischen Gebäudebesitzes (im Rahmen von
Outsourcing-Maßnahmen, z. B. über externe Bewirtschaftungsgesellschaften und/oder Finanzierungsmodelle) zu sehen, da damit die Tätigkeit des Betriebszweiges in der jetzigen Form in
Frage gestellt wird.
-8-
Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Stadt Erftstadt ist gesetzlich verpflichtet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung
sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten.
Folglich hat sie die bauliche oder sonstige Nutzung vorhandener Grundstücke durch die Aufstellung von Bauleitplänen vorzubereiten und zu steuern. Hierfür stehen der Stadt bestimmte
gesetzliche Vorkaufsrechte zu. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgaben und des allgemeinen
wirtschaftlichen Umfeldes wird sich der (im Zeitablauf normalisiert bzw. kumuliert betrachtet)
positive Trend - insbesondere im Hinblick auf weitere umfangreiche Maßnahmen in den kommenden Jahren - nach heutiger Einschätzung - fortsetzen.
Besondere Risiken
Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr in dem Umfang möglich sein, wie dies in den
vergangenen Jahren der Fall war. Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen
aus Grundstücksgeschäften verringern."
Aufgrund unserer Prüfung stellen wir fest:
Die Aussagen der Betriebsleitung im Lagebericht spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung
sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nach unserer Auffassung zutreffend wider.
-9-
3.
GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
3.1
Gegenstand der Prüfung
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und
des Lageberichts sowie des Risikofrüherkennungssystems liegen in der Verantwortung der
Betriebsleitung des Eigenbetriebes.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten pflichtgemäßen
Prüfung und der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise ein Urteil über den Jahresabschluss, den Lagebericht und das Risikofrüherkennungssystem abzugeben.
Dazu haben wir die Buchführung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012, bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4), und den
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 (Anlage 8.1.1) des
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, geprüft. Der Jahresabschluss
wurde unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und
den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen aufgestellt.
Der Prüfungsgegenstand wurde gemäß § 53 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung erweitert.
Im Rahmen des uns erteilten Auftrages haben wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Bestimmungen der Satzung über den Jahresabschluss
und den Lagebericht geprüft. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften
sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschluss und Lagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
3.2
Art und Umfang der Prüfung
Wir haben unsere Prüfung nach §§ 317 ff. HGB i.V.m. § 106 GO NRW und unserem
geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind und die Betriebsleitung
die ihr nach § 10 EigVO NRW obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat und
ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen kann.
Unserem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz gemäß haben wir eine am Geschäftsrisiko des Eigenbetriebes ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung
erfordert unser Verständnis der Geschäftstätigkeit und des wirtschaftlichen und rechtlichen
Umfeldes sowie der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes auf der Grundlage von Auskünften der Betriebsleitung sowie anderer Auskunftspersonen und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems des Eigenbetriebes.
- 10 -
Mit diesem Verständnis haben wir ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten unternehmens- und prüffeldbezogenen Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes Schwerpunkte, Art und
Umfang der Prüfungshandlungen festlegt.
Unsere Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die
Bilanzierung und die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die
Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und
wesentlicher Einschätzungen der Betriebsleitung sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage
des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Gegenstand unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts waren
die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben,
beurteilt, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebes vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen.
Unsere Tätigkeiten umfassen aussagebezogene analytische und einzelfallorientierte Prüfungshandlungen sowie Aufbau- und Funktionsprüfungen. Unsere Prüfungshandlungen basieren
auf einer bewussten risikoorientierten Auswahl.
In Anbetracht der überschaubaren Größe des Betriebes und der Übersichtlichkeit der vorzufindenden Verfahrensabläufe haben wir im Wesentlichen aussagebezogene einzelfallorientierte Prüfungshandlungen in den Bereichen Sachanlagevermögen, Vorratsvermögen (Grundstücke), Rückstellungen sowie Umsatzrealisierung durchgeführt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Von der sachgerechten Bewertung der Zugänge zum Sachanlagevermögen und Vorratsvermögen haben wir uns in Stichproben überzeugt.
Bankbestätigungen haben wir von Kreditinstituten eingeholt. Rechtsanwaltsbestätigungen
über schwebende Rechtsstreitigkeiten haben wir ebenfalls erhalten.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen haben wir uns durch Einholung von Saldenbestätigungen überzeugt.
Die Rückstellungen haben wir durch Befragung von Mitarbeitern und der Betriebsleitung auf
Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe haben wir
durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen und eine kritische Beurteilung der
vorgenommenen Schätzungen geprüft.
Wir haben innerhalb des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Aufbau- und
Funktionsprüfungen insbesondere im Bereich des Rechnungswesens durchgeführt.
Des Weiteren haben wir Untersuchungen wie folgt von Sachverständigen / interner Revision
eingeschätzt und verwertet:
Zur Prüfung der Pensionsrückstellungen lag uns ein versicherungsmathematisches Gutachten
der Heubeck AG vor. Aufgrund unserer Einschätzung der Qualifikation des Sachverständigen
sowie unserer Beurteilung von Art und Umfang dessen Tätigkeit haben wir uns bei unserer
Prüfung auf dessen Arbeitsergebnisse gestützt.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser
Prüfungsurteil bildet.
- 11 -
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom
28. August 2012 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2011 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2011 des Betriebes.
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die Betriebsleitung
erteilt. Die Betriebsleitung bestätigte uns die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts am 25. Oktober 2013 schriftlich.
Die Prüfung führten wir in den Monaten Juni und Juli 2013 durch. Die Prüfung wurde am
25. Oktober 2013 abgeschlossen.
- 12 -
4.
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Nach unseren Feststellungen gewährleistet der im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine
klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen,
ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Eröffnungsbilanz wurden
ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Der Jahresabschluss wurde aus
der Buchführung zutreffend entwickelt und von dem Eigenbetrieb erstellt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Eigenkapitals, der Sonderposten,
der Schulden und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die
von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet
sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die
aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
4.1.2
Jahresabschluss
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände, die Schulden sowie das Kapital, die
Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet, für
erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Der Anhang enthält die notwendigen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, insbesondere die von dem Eigenbetrieb angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben.
Im Jahresabschluss sind alle größenabhängigen, rechtsformgebundenen und wirtschaftszweigspezifischen Regelungen sowie die Normen der Satzung beachtet.
Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2012 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entspricht.
- 13 -
4.1.3
Lagebericht
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage 8.1.1
beigefügt.
Der Lagebericht entspricht nach den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.
Unsere Prüfung ergab, dass der Lagebericht
• mit dem Jahresabschluss sowie mit unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht;
• insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt;
• die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt
sowie
• alle weiteren nach § 289 Abs. 2 HGB sowie § 25 EigVO NRW erforderlichen Angaben
und Erläuterungen enthält.
Uns sind keine nach Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer
Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.
- 14 -
4.2
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
4.2.2
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Wir verweisen auf die Angaben der Betriebsleitung im Anhang des Eigenbetriebes
(Anlage 8.1.4).
4.2.3
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert angewandt.
4.2.4
Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen.
4.2.5
Aufgliederungen und Erläuterungen
Von Aufgliederungen und Erläuterungen haben wir an dieser Stelle abgesehen, da sie nicht
zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses erforderlich sind.
Wir verweisen auf unsere weitergehenden sonstigen Aufgliederungen und Erläuterungen in
den Anlagen unter Punkt „8.2.1 Analysierende Darstellungen der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage“ sowie unter Punkt „8.2.2 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung“.
- 15 -
5.
FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM
5.1
Durchführung der Prüfung
Die Betriebsleitung ist gemäß § 10 EigVO NRW verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand des Eigenbetriebes gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Nach § 1 Abs. 3 der
Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen NRW haben wir geprüft, inwieweit sie die ihr hiernach
obliegenden Maßnahmen getroffen hat und ob durch diese Maßnahmen alle potenziell
bestandsgefährdenden Risiken so rechtzeitig erfasst und kommuniziert werden, dass die
Betriebsleitung in geeigneter Weise reagieren kann. Hierzu zählt auch die Beurteilung, ob das
eingerichtete Überwachungssystem, d. h. die integrierten Kontrollmaßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen geeignet ist. Die Reaktion der Betriebsleitung auf erkannte Risiken ist nicht Gegenstand der Prüfung.
Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich nach einem systemorientierten Prüfungsansatz. Die Prüfung hat sich daher konzentriert auf: Durchsicht von Unterlagen zur Risikoerfassung und zur Risikokommunikation, Befragungen und Beobachtungen zur Einhaltung
der eingerichteten Kontrollmaßnahmen.
5.2
Prüfungsergebnis
Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Betriebsleitung die gemäß § 10 der EigVO NRW geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter
Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem grundsätzlich geeignet ist,
Entwicklungen, die den Fortbestand des Eigenbetriebes gefährden, frühzeitig zu erkennen.
- 16 -
6.
FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES
6.1
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Betriebsleitung und Betriebsausschuss sind in der nach der Satzung bestimmten Zahl besetzt.
Die Aufgaben der Betriebsleitung sind in der Satzung niedergelegt. Die Betriebsleitung unterrichtet regelmäßig und/oder anlassbezogen den Betriebsausschuss über die wirtschaftliche
Lage und über Risiken des Betriebes. Der Betriebsausschuss überwacht die Tätigkeit der Betriebsleitung. Weitere Aufgaben des Betriebsauschusses sind in der Satzung festgeschrieben.
6.2
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Als Geschäftsführungsinstrumentarium stehen die analog des Organigramms beschriebenen
aufbau- und ablauforganisatorischen Strukturen (kaufmännischer und technischer Bereich),
das Rechnungswesen, zu dem die Buchführung und der Jahresabschluss gehören, sowie der
jährlich aufzustellende Wirtschaftsplan, zur Verfügung.
Als Planungsinstrument dient der vom Betriebsauschuss festzustellende Wirtschaftsplan.
Der Wirtschaftsplan gliedert sich u.a. in einen Erfolgs- und Finanzplan. Diese Planungen werden eingehalten.
Das bestehende Rechnungswesen ist insgesamt zweckmäßig eingerichtet und entspricht den
Erfordernissen des Betriebes.
6.3
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Grundlage für die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind im Wesentlichen die
Vorschriften des § 3 der Betriebssatzung. Im Rahmen unserer Prüfung stellten wir fest, dass
die Geschäfte im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften und der Satzung stehen bzw. die
notwendigen Einwilligungen oder Genehmigungen eingeholt wurden. Die Geschäftsführung
beruht auf üblichen, ordnungsmäßigen Entscheidungsgrundlagen.
6.4
Erweiterte Berichterstattung
Soweit die Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG eine Berichterstattung verlangt, die über den
üblichen Rahmen einer Jahresabschlussprüfung hinausgeht, verweisen wir auf die Anlage
8.2.1 „Analysierende Darstellungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ sowie die Anlage 8.2.3 „Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG“.
- 17 -
7.
WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4 beigefügten
Jahresabschluss des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt,
zum 31. Dezember 2012 und dem als Anlage 8.1.1 beigefügten Lagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i.V.m. § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
- 18 -
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 25. Oktober 2013
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Rudert
Wirtschaftsprüfer
gez. Geilenkirchen
Wirtschaftsprüfer
(An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)“
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird
verwiesen.
Köln, den 25. Oktober 2013
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rudert
Wirtschaftsprüfer
- 19 -
Geilenkirchen
Wirtschaftsprüfer
8.
ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT
8.1
8.2
Lagebericht, Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk
8.1.1
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2012
8.1.2
Bilanz zum 31. Dezember 2012
8.1.3
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2012
8.1.4
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
8.1.5
Bestätigungsvermerk
Sonstige Anlagen zum Prüfungsbericht
8.2.1
Analysierende Darstellungen der Vermögens-, Finanzund Ertragslage
8.2.2
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
8.2.3
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
8.2.4
Allgemeine Auftragsbedingungen
Anlage 8.1.1
8.1.1
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Erftstadt
Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
1.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Mit Wirkung vom 01.07.1999 wurden entsprechend dem Beschluss des Rates der
Stadt Erftstadt die Betriebszweige Gebäudewirtschaft, Hochbau sowie Bodenbevorratung und –entwicklung als Teilbereiche der städtischen Immobilienwirtschaft in
Form eines rechtlich unselbständigen Eigenbetriebes organisiert. Das Vermögen des
bis zum 30.06.1999 existierenden Hilfsbetriebs Liegenschaften wurde zu Buchwerten
auf den Betriebszweig Gebäudewirtschaft übertragen, die übrigen Grundstücke wurden überwiegend pauschaliert neu bewertet.
Der Betriebszweig Hochbau wurde zum 01.01.2001 mit dem Betriebszweig Gebäudewirtschaft verschmolzen. Der neu gebildete Betriebszweig trägt die Bezeichnung
„Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Die rechentechnisch gesondert geführten Betriebszweige tragen als Gesamtheit dem „Namen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt“. Der Eigenbetrieb wird organisatorisch und wirtschaftlich selbständig entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt (eigenbetriebsähnliche Einrichtung).
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufs
2.1
Ergebnisentwicklung
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2012 Betriebserträge von TEUR 16.139
und Aufwendungen von TEUR 10.392 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 5.244 und sonstigen
Steuern in Höhe von TEUR 38 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresgewinn in
Höhe von TEUR 465. Aufgrund einer geänderten Abrechnungstechnik wurde ab
2010 eine Investitionspauschale in Höhe von TEUR 1.000 an den EB Immobilien
ausgezahlt. Dafür wurde die Eigenkapitalverzinsung um TEUR 1.200 erhöht.
Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2012
ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von TEUR 202.
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt:
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Summe
+197,2 T€
+ 4,5 T€
+201,7 T€
========
1
2.2
Investitionen und Finanzierung
Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von TEUR 4.304 getätigt.
Die tatsächliche Nettokreditaufnahme betrug TEUR 1.078.
2.3. Entwicklung des Personalbereichs
Die Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich zum Stichtag 31.12.2012 auf
Beamte
Tariflich Beschäftigte
Ist
5
100
Soll
5
102
Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
Löhne/Gehälter
Gehälter Beamte
Sozialversicherungen
Beihilfen
Altersversorgung
Zuführung Pensionsrückstellung
Sonstige
Gesamt
Zuführung Pensionsrückstellung neu
Zuführung Pensionsrückstellung
Übernommener Mitarbeiter
Endsumme
T€
2.372
248
476
53
192
140
76
3.557
3.557
Insgesamt wurde der Normal-Personalkostenansatz in Höhe von TEUR 3.402 um ca.
TEUR 155 überschritten. Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Pensionsrückstellung in Höhe von ca. TEUR 140 und Gehaltserhöhungen begründet. Positiv
wirkte sich die Inanspruchnahme von in Vorjahren zurückgestellten Beträgen für die
Inanspruchnahme von Altersteilzeitregelungen aus. Während die Einstellung in die
Rückstellung üblicherweise zu ungeplanten Kostenüberschreitungen führt, wirkt sich
die Inanspruchnahme auf die Ergebnisse der Folgejahre positiv aus.
Zum 31.12.11 wurden alle beamtenrechtlichen Pensionsverpflichtungen passiviert,
da kein Wahlrecht mehr für Altansprüche besteht. (Erläuterung siehe Anhang). Zusätzlich wurde eine neue Pensionsverpflichtung für einen übernommenen Mitarbeiter
passiviert.
2
2.4 Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft
Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das
Geschäftsjahr 2012 um TEUR 204 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr
hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 1.168 verbessert.
Hierzu ist anzumerken, dass zwecks Sanierung des städtischen Haushalts die vorgesehenen Mieterträge für das Geschäftsjahr 2002 um TEUR 420 und für das Geschäftsjahr 2003 um weitere TEUR 550 pauschal gekürzt wurden, was sich nachhaltig auf die Ertragslage der Folgejahre auswirkt. Zeitgleich wurden von den städtischen Kontrollgremien zusätzliche Ausgaben für besondere Projektmaßnahmen im
Rahmen der Bauunterhaltung i. H. v. TEUR 425 für 2002 beschlossen; dieses Niveau
wurde in den Wirtschaftsjahren 2003ff tendenziell beibehalten. Per Saldo hat sich damit die finanzielle Belastung des Eigenbetriebes ab dem Jahre 2002 gegenüber der
Referenzperiode 2001 um über 1. Mio. EURO erhöht.
Im Jahr 2010 wurden die Zuweisungen der Stadt per Saldo um ca. TEUR 200 gekürzt.
In Folge der Zuweisungskürzungen reicht die Ausstattung mit Finanzmitteln durch die
Stadt Erftstadt für die „laufende Bauunterhaltung“ und den Aufwand aus Sondermaßnahmen nicht aus, um den Wert der städtischen Immobilien zu erhalten.
Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der Finanzmittelausstattung Sorge tragen; dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig
Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere
Zuweisungen durch die Stadt Erftstadt die gestellten Anforderungen erfüllt werden
können.
3
Die Abweichungen des Ergebnisses 2012 zum Geschäftsjahr 2011 und zum Wirtschaftsplan 2012 sind im Folgenden dargestellt.
Ist 2012
TEUR
Ertrag
Verkaufserlöse Grundstücke
Investitionspauschale/Sportpauschale
Mieten (inkl.Fernwärme neu)
Auflösung Zuschüsse, sonstige
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige Erträge
Finanzertrag
Abzgl. Eigenkapitalverzinsung
Aufwand
Materialaufwand, bez.Lstg.(inkl Fernw.)
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresgewinn/Verlust
Ist 2011
TEUR
Wi-Plan
TEUR
Ist/Ist
TEUR
Ist/Plan
TEUR
0
969
11.715
916
0
868
14.468
0
1.687
11.763
849
0
340
14.639
0
1.105
11.834
783
36
241
5
14.004
0
-718
-48
67
0
528
-171
0
-136
-119
133
-36
627
-5
464
3.606
3.606
3.606
0
0
3.299
3.149
2.634
522
21
1.233
10.858
3.492
4.263
2.493
606
15
1.328
12.197
2.919
3.048
2.305
474
27
1.417
10.190
-192
-1113
141
-85
5
-97
-1.341
380
101
329
47
-7
-186
664
4
-1.164
208
1.168
-204
4
-1.164
208
1.168
-204
Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Einnahmen in Form von internen Mietzahlungen im Rahmen des flächendeckenden Mieter-/Vermieter-Modells innerhalb
der Stadt Erftstadt. Das betrifft sowohl den Gebäudealtbestand als auch Mieten für
„neue“ Objekte (Neu-, An- und Umbauten in/an bestehenden Objekten), welche nach
dem 01.07.1999 dem Verwendungszweck zugeführt wurden als auch die externe
Vermietung von Büroräumen im Rathaus Liblar. Andere Mieteinnahmen sind befristet
und haben marginalen Charakter. Weitere Erlöse ergeben sich aus der Auflösung
des Sonderpostens für Ertragszuschüsse.
4
2.5 Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2012 im Betriebsergebnis positiver entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr
hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 2.601 verschlechtert.
Die Abweichungen des Ergebnisses 2012 zum Geschäftsjahr 2011 und zum Wirtschaftsplan 2012 sind im Folgenden dargestellt.
Ist 2012
TEUR
Ertrag
Verkaufserlöse Grundstücke
Pachten/Erbbauzinsen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige Erträge
Finanzertrag
Aufwand
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresgewinn
Ist 2011
TEUR
Wi-Plan
TEUR
Ist/Ist
TEUR
Ist/Plan
TEUR
1.597
301
0
215
2
2.115
6.585
307
0
715
43
7.650
2.588
304
10
73
85
3.060
-4.988
-6
-500
-41
-5.535
-991
-3
-10
142
-83
-945
956
407
37
200
5
313
1.918
2.980
1.059
25
428
5
355
4.852
1.947
353
32
255
11
312
2.910
-2.024
-652
12
-228
0
-42
-2.934
-991
54
5
-55
-6
1
-992
197
2.798
150
-2.601
47
197
2.798
150
-2.601
47
Der Betriebszweig hat im Berichtsjahr Grundstücke im Wert von TEUR 56 angeschafft. Sofern auch künftig Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erwirtschaftet werden sollen, müssen die Aufwendungen für den Ankauf von Grundtücken
erhöht werden.
2.6 Vermögenslage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Die Restbuchwerte der Anlagegüter sind im Geschäftsjahr von TEUR 107.501 auf
TEUR 109.078 gestiegen. Die Bilanzstruktur hat sich dahingehend geändert, dass
alle Pensionsrückstellungen nach GemHVO NRW Abs. 1 Sätze 2 u. 3 zum
31.12.2011 passiviert wurden. Dies verringert das Eigenkapital um TEUR 1.786.
Bezogen auf die Differenz des Jahresüberschusses/Fehlbetrages ist das EK um
TEUR 202 gestiegen.
Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 45,5 % gegenüber 44,9 % zum 31.12.2012.
Gemäß Ratsbeschluss wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres 2011 auf neue
Rechnung vorgetragen.
5
2.7 Finanzlage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Zum Bilanzstichtag übersteigen unverändert die Liquiden Mittel zusammen mit den
kurzfristigen Vermögensgegenständen, insbesondere den Vorräten, die kurzfristigen
Verbindlichkeiten und Rückstellungen, so dass die Finanzlage unverändert als gedeckt angesehen werden kann. Das finanzielle Gleichgewicht war also im Wirtschaftsjahr 2012 jederzeit sichergestellt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das
Vorratsvermögen nur bedingt kurzfristig frei veräußerbar ist. Zusätzlich ist der Eigenbetrieb durch den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft in besonderer
Weise belastet. Insbesondere die finanziellen Belastungen durch Sanierungsmaßnahmen können die Liquidität sehr belasten, so dass die Liquidität kurzfristig angespannt sein kann.
3. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Für das Geschäftsjahr 2013 sind die durch die Stadt geplanten Erträge im Rahmen
des Haushaltsplans in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2012 angesetzt worden.
3.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
a) Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung")
Die weitere Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung
von kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den
Nutzern ab dem 01.01.2003 und die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis ist die frühere pauschale Zuweisung der Stadt an den
Eigenbetrieb), ist maßgeblich für die weitere Entwicklung der Einnahmesituation
des Betriebes.
Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht
kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter
Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der
Stadt geleisteten Beträge (in Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb
nicht mehr oder nicht mehr in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung
zur Verfügung stehen.
b) Reduzierung des Kreditvolumens
Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus
betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines
der Ziele, welches für die Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im
Rahmen des Modellprojekts NRW gesprochen hat, verfehlt würde. Auf diesen
Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne, im Rahmen des
Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt Erftstadt im Jahre 2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass die Kreditaufnahmen in den
betrachteten Zeiträumen komplett in substanzschaffende Maßnahmen geflossen
sind, ausdrücklich hingewiesen.
6
Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu
reduzieren, wurde im Jahr 2010 verfehlt. 2011 wurden keine Darlehen aufgenommen. In 2012 wurden ca. TEUR 1.078 aufgenommen. Daraus resultierend
wird die Zinsbelastung 2013 - mit den entsprechenden Auswirkungen in der Gewinn- und Verlustrechnung - auf hohem Niveau nochmals leicht ansteigen, während Tilgungsleistungen sinken.
c) Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes
Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum
01.01.2010 entfällt zukünftig die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für Sanierungen zu bilden. Der entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme.
d) Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte
Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein,
wenn keine neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige
Großprojekte wären für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die Stadt Erftstadt vor Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende Re-Finanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern.
e) Outsourcing
Ein weiteres Risiko für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft wäre
im Verkauf oder einer langfristigen Übergabe des städtischen Gebäudebesitzes
(im Rahmen von Outsourcing-Maßnahmen, z. B. über externe Bewirtschaftungsgesellschaften und/oder Finanzierungsmodelle) zu sehen, da damit die Tätigkeit
des Betriebszweiges in der jetzigen Form in Frage gestellt wird.
3.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Stadt Erftstadt ist gesetzlich verpflichtet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu
gewährleisten. Folglich hat sie die bauliche oder sonstige Nutzung vorhandener
Grundstücke durch die Aufstellung von Bauleitplänen vorzubereiten und zu steuern.
Hierfür stehen der Stadt bestimmte gesetzliche Vorkaufsrechte zu. Auf Grund dieser
gesetzlichen Vorgaben und des allgemeinen wirtschaftlichen Umfeldes wird sich der
(im Zeitablauf normalisiert bzw. kumuliert betrachtet) positive Trend - insbesondere
im Hinblick auf weitere umfangreiche Maßnahmen in den kommenden Jahren – nach
heutiger Einschätzung - fortsetzen.
7
a) Verfall der Grundstückswerte
Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen und dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben.
b) Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen
Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung
von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen.
Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark
Lechenich Ost/Süd-Ost) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse
zeitversetzt erst mehrere Jahre später an den Eigenbetrieb zurückfließen werden.
Der Eintritt dieser - unter a) und b) - genannten allgemeinen Risiken ist jedoch
aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich.
c) Kürzungen von städtischen Zuweisungen
Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern nicht, als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen
sind und dies (auch auf Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren) betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann.
d) Allgemeines „unternehmerisches“ Risiko
Ein allgemeines Risiko besteht jedoch in der dauerhaften Nichterreichung von
Umsatzzielen derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind. Dieses Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen auch Auswirkungen auf die Ertragssituation.
e) Besondere Risiken
Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den
Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr
in dem Umfang möglich sein, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war.
Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen aus Grundstücksgeschäften verringern.
8
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind
Vorgänge von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr 2013 für das Berichtsjahr
2012 haben sich nicht ergeben.
5. Voraussichtliche Entwicklung
Am 11.12.2012 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Wirtschaftsplan des Betriebszweigs Gebäude für das Jahr 2013 noch nicht förmlich festgestellt. Der Wirtschaftsplan wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 2.7.2013 beschlossen. Lt.
Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge in Höhe von TEUR 16.207
geplant, bei gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 16.261 wird ein
Jahresverlust nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 54 kalkuliert.
Der Stellenplan sowie Finanzplan wurden für das Jahr 2013 geringfügig angepasst.
Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr erfolgt bisher positiv und
liegt im Rahmen der Planzahlen.
Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II sowie im Rahmen weiterer Förderprogramme des Bundes und des Landes hat die Stadt Erftstadt im Jahr 2009 Zusagen über Gelder für bauliche Maßnahmen in Höhe von 9,6 Mio. Euro erhalten.
Die Finanzierung der Eigenanteile sowie die Umsetzung der Maßnahmen wird in
den Jahren 2011, 2012 u. 2013 die Stadt vor große Herausforderungen stellen.
Erftstadt, den 25.10.2013
1. Betriebsleiter
9
Anlage 8.1.2
8.1.2
Bilanz zum 31. Dezember 2012
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2012
AKTIVSEITE
31.12.2012
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen
Beteiligungen
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. Grundstücke
3. geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen die Stadt Erftstadt und deren
Eigenbetriebe
3. sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Vorjahr
EUR
EUR
30.741,83
30.741,83
39.193,43
39.193,43
109.048.024,62
104.066.058,96
745.829,29
2.650.692,68
107.462.580,93
10.000,00
109.088.766,45
10.000,00
10.000,00
107.511.774,36
20.637.713,12
2.500,00
21.406.104,61
92.566,04
21.501.170,65
107.184.981,40
714.044,12
1.148.999,10
10.000,00
2.500,00
20.590.184,44
45.028,68
490.638,64
392.382,76
511.628,90
48.089,24
1.050.356,78
1.027.617,45
22.715.687,35
28.679,20
868.155,58
1.205.995,00
2.466.533,34
2.076.992,06
26.044.696,05
28.488,84
131.833.133,00
133.584.959,25
PASSIVSEITE
31.12.2012
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Allgemeine Rücklage
II. Gewinnrücklagen
III. Verlustvortrag
IV. Jahresüberschuss
B. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. sonstige Rückstellungen
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erftstadt und deren
Eigenbetriebe
4. sonstige Verbindlichkeiten
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
EUR
Vorjahr
EUR
50.487.645,35
13.937.704,77
(4.651.073,69)
201.666,86
59.975.943,29
28.151.719,88
50.487.645,35
11.139.868,22
(3.487.417,83)
1.634.180,69
59.774.276,43
27.078.663,55
3.511.468,11
2.069.932,00
2.192.744,88
4.262.676,88
2.209.703,00
1.301.765,11
38.372.492,93
698.361,29
38.480.290,74
911.537,79
65.054,97
1.049.369,65
40.185.278,84
8.722,88
68.846,53
2.999.358,74
42.460.033,80
9.308,59
131.833.133,00
133.584.959,25
Anlage 8.1.3
8.1.3
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
EUR
1.
2.
Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erträge
3.
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen
2012
EUR
EUR
11.130.337,35
1.495.760,63
12.626.097,98
(887.394,57)
5.
6.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und
Aufwendungen für
Altersversorgung und für
Unterstützung
Abschreibungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
(3.018.258,35)
(3.567.429,15)
(6.472.599,73)
(2.619.060,67)
(2.659.912,07)
(937.496,09)
(3.556.556,76)
(2.671.001,29)
(721.503,76)
(10.854.714,73)
1.771.383,25
7.
8.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2.107,55
(1.546.058,49)
(1.543.950,94)
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
10. sonstige Steuern
16.935.482,45
1.705.326,52
18.640.808,97
(2.905.170,58)
(3.905.652,92)
4.
Vorjahr
EUR
(2.662.157,32)
(5.322.069,39)
(2.519.053,05)
(1.033.902,00)
(15.347.624,17)
3.293.184,80
43.069,58
(1.682.436,29)
(1.639.366,71)
9.
11. Jahresüberschuss
227.432,31
(25.765,45)
(25.765,45)
201.666,86
1.653.818,09
(19.637,40)
(19.637,40)
1.634.180,69
Anlage 8.1.4
8.1.4
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt,
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 ist nach den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung i. d. F. vom 16. November 2004 aufgestellt worden, mit der
Ergänzung, dass zukünftig geltende Regelungen des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) hinsichtlich Konsolidierung des Konzerns „Stadt Erftstadt“
Anwendung finden. Weitere Einzelheiten hierzu sind in den folgenden Abschnitten näher
erläutert.
Der Jahresabschluss wird
nach den Vorschriften des HGB und des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der
Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Alle Angaben betreffen den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt, sofern nicht
explizit auf Besonderheiten in einzelnen Betriebszweigen hingewiesen wird.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses
die im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches enthaltenen Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung
nichts anderes ergibt.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen
dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung
nichts anders ergibt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind im Einzelnen bei
den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen. In der Vermögensrechnung sind keine wechselseitigen Forderungen
und Verbindlichkeiten zwischen den Betriebszweigen enthalten. In der Ergebnisdarstellung
des gesamten Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Positionen konsolidiert:
- interne Mietaufwendungen und –Erträge,
- interne Zinsaufwendungen und –Erträge,
- interne Vermessungsaufwendungen und –Erträge, sofern es sich nicht um
aktivierungsfähige Aufwendungen handelt
sowie
- interne Aufwendungen und – Erträge aus der Nutzung von Dienstfahrzeugen.
1
Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen
aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2012 ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich
Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 4 Jahren abgeschrieben.
erworben,
zu
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit für Sachanlagen zum
Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebs die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht
bekannt waren, wurden Grundstücke je nach Lage in Anlehnung an den Bodenrichtwert
bewertet. Für ausstehende Erschließungsmaßnahmen bzw. die eingeschränkte
Verwertbarkeit wurden teilweise Abschläge bis 50 % des Wertes vorgenommen.
Städtische Gebäude, d. h. Schulen, Kindergärten bzw. sonstige Gebäude
(Übergangsheime, Obdachlosenunterkünfte, Feuerwehreinrichtungen und sonstige
Bauten) - mit Ausnahme der von der Gemeinnützigen Wohnungs-Gesellschaft,
Hürth
(GWG) verwalteten Wohnbauten der Stadt Erftstadt - wurden zum Zeitpunkt der Gründung
nach dem Sachwertverfahren bewertet. Von den ermittelten Herstellungskosten wurde ein
Abschlag wegen des Alters sowie des technischen Zustands vorgenommen.
Die Wohnbauten der Stadt Erftstadt - unter Verwaltung der GWG - wurden zum Zeitpunkt der
Einbringung unter Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Basis der tatsächlichen
Mieteinnahmen, normalisiert über einen Mietmittelwert der Gebäude bewertet. Die
Bewertung wurde auf den geschätzten Verkaufserlös beschränkt.
Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden ausschließlich nach der
linearen Methode mit 2 - 2,5 % p. a. für Schulen, Kindergärten usw. und 2 – 10 % p. a. für
Wohnbauten in Abhängigkeit der geschätzten Restnutzungsdauer, mit 7,69 - 10 % p. a. für
Außenanlagen, Betriebsvorrichtungen und Maschinen/maschinelle Anlagen sowie mit 5 %
p. a. für Zaunanlagen bzw. Parkflächen vorgenommen. Andere Positionen des
Anlagevermögens (Lizenzen, Geschäftsausstattung, Pkw) werden ebenfalls linear zwischen
5 % und 25 % abgeschrieben. Für Zugänge erfolgt die Abschreibung zeitanteilig unter
Zuhilfenahme
der
pro-rata-temporis-Regelung
in
Übereinstimmung
mit
den
Abschreibungsrichtwerten
der
KGSt
(Kommunale
Gemeinschaftsstelle
zur
Verwaltungsvereinfachung, Köln).
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in der Vergangenheit vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2012 waren
außerplanmäßige Abschreibungen nicht erforderlich.
Im Rahmen der Auflösung der Sanierungsrückstellungen nach BilmoG 2010 wurden keine
Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen, da aufgrund einer
Neubewertung im Rahmen des NKF jeweils höhere Werte ermittelt wurden, so dass kein
Abwertungsbedarf besteht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten bis 400 € betragen werden im
Jahr der Anschaffung mit dem vollen Wert abgeschrieben.
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
einbezogen.
2
Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Im Berichtsjahr wurden Grundstücksflächen mit einem Wert von TEUR 56 erworben.
Außerdem wurden Grundstücksteilflächen mit einem Buchwert von TEUR 872 veräußert.
Anmerkungen:
Eine absolute Übereinstimmung der Datei „Grundstücke der Stadt Erftstadt“ mit den Katasterdaten ist insofern auch zukünftig nicht möglich, da Zu- und Abgänge innerhalb des
„Zeitfensters“ von maximal 6 Monaten zwischen den Buchungen in der Finanz- bzw.
Anlagenbuchhaltung und dem Katastereintrag nur innerhalb der anlagenbuchhalterischen
Fortschreibung erscheinen können.
Absolute Sicherheit hinsichtlich der eingetragenen Katasterdaten kann sich zukünftig nur aus
einem „elektronischen Grundbuch“ mit entsprechenden Dateiabgleichsmöglichkeiten
ergeben; ein Termin für die Einführung eines solchen Systems wird für das Jahr 2013
erwartet.
Grundstücke mit einem Wert von TEUR 516 betreffen das Sondergliedervermögen "Ahremer
Heide". Diese Grundstücke und die daraus resultierenden Erträge sind durch
Sondernutzungsrechte Dritter belastet.
Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der Anlagen
Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 4.304 in Grundstücke und Bauten
des Anlagevermögens getätigt worden.
Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben
Am 31.12.2012 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 1.149 im Bau.
Für das Geschäftsjahr 2013 sind Investitionen von TEUR 1.876 geplant (darin enthaltener
Eigenanteil TEUR 1.816).
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ausschließlich Vermessungspfähle) sind mittels Festwert
bewertet; dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft.
Die Grundstücke des Vorratsvermögens wurden wie folgt bewertet:
Grundstücke wurden - sofern möglich bzw. bekannt - mit den historischen
Anschaffungskosten, alternativ nach den bereits beschriebenen Regeln für das
Anlagevermögen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird jeweils beachtet.
Geleistete Anzahlungen betreffen bereits im Voraus geleistete Erschließungsbeiträge.
3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum
Nennwert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen im Wesentlichen auf
abgeschlossenen Miet-, Pacht-, Gestattungs- sowie Erbbauzinsverträgen im Betriebszweig
„Bodenbevorratung und –entwicklung“, in besonderen Fällen (den Betriebszweig „Hochbau
und Gebäudewirtschaft“ betreffend) auch bereits bewilligte Zuschüsse für laufende bzw.
bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen in Kindertagesstätten bzw. Schulen.
Soweit Forderungen nicht werthaltig waren, wurden diese einzelwertberichtigt.
Forderungen gegen die Gemeinde sowie andere Eigenbetriebe/Betriebszweige
Forderungen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft richten sich gegen den Eigenbetrieb
Straßen der Stadt Erftstadt und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt, (in Ausnahmefällen
gegen den Eigenbetrieb Stadtwerke) und resultieren aus dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Zinsgutschriften für das Sparbuch
"Sondergliedervermögen Ahremer Heide" sowie Mietkautionen.
Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung von Kfz-Steuern,
Pachten, Gebühren und vorausbezahlte Personalaufwendungen.
Kapital und Verbindlichkeiten
Eigenkapital
Das Eigenkapital setzt sich aus allgemeinen Rücklagen, welche vom Träger dem
Betriebszweig zur Verfügung gestellt wurden, sowie übertragenen Haushaltsresten aus dem
Jahr 1999 zusammen. Sie stellt Sondereigenkapital der Stadt dar und ergibt sich als
Differenz zwischen den Einbringungswerten der Vermögensgegenstände und Schulden zum
01.07.1999 zuzüglich der Nachbewertungen aus „gefundenen Grundstücken“ zum
31.12.2005 sowie aus der Nachbewertung der von der Stadt Erftstadt zum 01.01.2005
eingebrachten Wohnbaugrundstücke bzw. -gebäude (GWG-verwaltet). Veränderungen
haben sich im Berichtsjahr ergeben aus nachträglichen Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
bzw. zur Bewertungsfortschreibung 31.12.2005, den Bereich Anlagevermögen betreffend;
mit weiteren marginalen Korrekturen in den Folgejahren aus gefundenen bzw. verlorenen
Grundstücken muss gerechnet werden. Die Kapitalentwicklung in den einzelnen
Betriebszweigen sowie im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt sind den
entsprechenden Anlagen zu entnehmen.
Darüber hinaus entspricht die Gliederung des Eigenkapitals dem § 266 Abs. 3 A. HGB. § 272
HGB ist nicht anzuwenden gem. § 22 Abs. 1 EigVO NRW.
4
Empfangene Ertragszuschüsse (Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“)
Die empfangenen Ertragszuschüsse werden nach § 22 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung
und HFA-Stellungnahme 2/1996 "Zur Bilanzierung privater Zuschüsse" als Passivposten
ausgewiesen; diese Zuweisungen werden analog den Restnutzungsdauern bzw. der
Abschreibungszeiträume von bezuschussten Objekten (Kindertagesstätten und Schulen)
bzw. Maßnahmen aufgelöst.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von den Beschäftigten des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig
Bodenbevorratung und -entwicklung stehen teilweise Mitarbeiter im Beamtenstatus mit
gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter
ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, bestand für die Bildung einer
Pensionsrückstellung gem. Art. 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem
Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer
Pensionsrückstellung verzichtet.
Aufgrund der Änderung der Eigenbetriebsverordnung müssen ab 2012 alle Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften nach §11 (2) als Rückstellung
bilanziert werden.
Zum 31.12.12 wurden die Rückstellungen für Pensionsansprüche angepasst.
Die bilanzierten Rückstellungen betragen:
- im BZ „Bodenbevorratung und –entwicklung“
TEUR 730 (i. Vj.: TEUR 674)
- im BZ „Hochbau und Gebäudewirtschaft“
TEUR 1.480 (i. Vj.: TEUR 1.395),
- im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt
TEUR 2.210 (i. Vj.: TEUR 2.069).
Sonstige Rückstellungen
Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen sowie deren Entwicklung ergibt sich
aus dem Rückstellungsspiegel.
Die „sonstigen Rückstellungen“ wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen
Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Kleinbeträge werden von dieser Regelung
ausgenommen.
Mit Inkrafttreten des BilMoG ist es nicht mehr möglich, sog. Aufwendungsrückstellungen zu
bilden. (Ausnahmen: Aufwendungen des GJ, die bis zum 31.3.12 des Folgejahres erledigt
bzw. projektiert sind).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten
für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
5
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Der Posten enthält Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde u. a. in laufenden
Verrechnungen sowie dem gegenseitigen Zahlungsverkehr. Ebenso werden unter diesem
Posten Verrechnungen zu anderen Eigenbetrieben der Stadt ausgewiesen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Rechnungsabgrenzungsposten (Passivposten)
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Voraus vereinnahmte Gelder aus
Pachten, Gestattungsverträgen.
Gewinn - und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Bodenbevorratung und –entwicklung beinhalten
Erlöse aus Grundstücksverkäufen inkl. zugehöriger Erschließungsbeiträge und
Baukostenzuschüsse
sowie
Erträge
aus
Pachten,
Erbbauzinsen
und
Vermessungsleistungen.
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft betreffen im
Wesentlichen interne und externe Miet- und Pachterträge sowie Erträge aus Nebenkosten
und Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen, welche in
Übereinstimmung mit den Abschreibungssätzen ertragswirksam werden.
Interne Mieterträge resultieren aus dem im Jahre 2003 implementierten Vermieter-/MieterModell zwischen dem Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" einerseits, der Stadt
Erftstadt sowie anderen Eigenbetrieben und dem Betriebszweig "Bodenbevorratung und entwicklung" andererseits.
Sonstige betriebliche Erträge und periodenfremde Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erlöse aus der Auflösung von
Rückstellungen sowie Aufwandserstattungen für wiederkehrende und einmalige
Aufwendungen, Personalkostenzuschüsse sowie sonstige Erträge, u. a. für Projekte im
Bereich „Verbesserung der Gebäude bzw. der Gebäudeinfrastruktur“ sowie
Versicherungsentschädigungen enthalten.
Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen, ggf. Wertberichtigungen sowie allgemeine und besondere Erstattungen
(z. B. aus Nebenkostenabrechnungen), Vorperioden betreffend.
6
Materialaufwand
Der Ausweis betrifft für den Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung die
Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der veräußerten Grundstücke sowie den
Aufwand für bezogene (Unterhaltungs-)Leistungen, z. B Grünschnittarbeiten betreffend in
der Vermarktung zur Verfügung stehender Freiflächen.
Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft enthalten die Mietaufwendungen
bezogene Leistungen, laufende Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen,
Verbrauchsmaterialien sowie Aufwendungen für vom Rat der Stadt Erftstadt genehmigte
Sondermaßnahmen.
Personalaufwand
Der Personalaufwand entspricht den durch die Stadt übernommenen Zahlungen für Löhne
und Gehälter sowie Sozialabgaben.
Abschreibungen
Der Aufwand betrifft planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 37 (i. Vj.: TEUR 29) für
den Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ und in Höhe von TEUR 2.535 (i.
Vj.: TEUR 2.477) für den Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Abschreibungen
in Höhe von TEUR 99 (i. Vj.: TEUR 118) betreffen den von der GWG Rhein-Erft verwalteten
Bestand an Wohngebäuden.
Sonstige betriebliche Aufwendungen und periodenfremde Aufwendungen
a) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die
sonstigen
betrieblichen
Aufwendungen
enthalten
im
Wesentlichen
Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsbeiträge, Rechts- und Beratungskosten, Kosten
der Jahresabschlusserstellung und –prüfung und Kostenumlagen.
Im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ werden die oben aufgeführten
Positionen
um
anteilige
Erschließungsaufwendungen,
Leibrenten
sowie
Vermessungsaufwendungen erweitert.
b) Periodenfremde Aufwendungen
Im Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen.
7
Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten das Bestellobligo sowie gebundene
Erträge
zum
Zwecke
von
Sonderzuschussgewährungen
im
Betriebszweig
„Bodenbevorratung u. –entwicklung“. Der Betrag wird auf rd. 1,1 Mio. EURO geschätzt.
Die Erträge aus dem Sondergliedervermögen "Ahremer Heide" (im Betriebszweig
„Bodenbevorratung und –entwicklung“) sind zum Zwecke von Sonderzuschussgewährungen
gebunden.
Sonstige Angaben
Die Anzahl der (auch anteilig beschäftigten) Mitarbeiter im Betriebszweig und die
durchschnittliche Beschäftigtenzahl, gemessen in Vollzeitkräften (VZK) zum Bilanzstichtag
stellt sich wie folgt dar:
Arbeiter
Angestellte
Beamte
Gesamt
2012
2011
58
42
5
105
62
43
5
109
2012
(VZK)
2011
(VZK)
77,21
80,65
Umsätze mit verbundenen Unternehmen
Unternehmen
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Straßen
Art
Mieteinnahmen Altmieten
Teilrückzahlung Altmieten
Verwaltungskosten
Grundstücksverkäufe
Betrag
9.321.643 EUR
3.605.919 EUR
312.657 EUR
EUR
Die Kosten für die Jahresabschlußprüfung betragen EUR 18.000.
Organe
1. Betriebsleitung
Erster Betriebsleiter:
Dr. Ludger Risthaus
Beamtenbezüge p.a. 68.330,00 €
Betriebsleiter:
Volker Erner
Der Bügermeister der Stadt Erftstadt
erhält kein gesondertes Entgelt für
die Tätigkeit als Betriebsleiter des
des Eigenbetriebes Immobilien Erftstadt
8
2. Mitglieder des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft
Vorsitzender:
Dr. Hille, Hans-Eduard
Rechtsanwalt
1.
2.
Wintz, Reiner
Granrath, Albert
Dipl.Agrar-Ing.
Dipl.Betriebswirt/Pensionär
Zimmermann, Helmut
Ludemann, Marianne
Neisse-Hommelsheim,
Carla
Schneider, Friedrich
Hendel, Annette
Schmidt, Franz
Arens Heinz
Kliem, Jörg
Krupp, Thomas
Isakeit, Friedhelm
Bohlen, Bernd
Bitten, Adi
Nowak, Hans-Otto
Rentner
Kauffrau
Geschäftsführerin
Stellvertreter:
Stellvertreter:
Weitere Mitglieder:
Landwirt
Geschäftsführerin
Immobilienmakler
Rentner
Pensionär
Student
Rentner
Referent
Dipl.- Sportlehrer
Geschäftsführer
Der Bürgermeister (als Wahlbeamter) und der Betriebsleiter (als Beamter) unterliegen den
Entgeltregelungen des Beamtenrechts; die Personalabrechnung erfolgt jeweils durch die
Stadt Erftstadt.
Ausschuss- und Ratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der
geltenden Entschädigungsverordnung (EntschVO) NRW; diese Entschädigungszahlungen
erfolgen ebenfalls durch die Stadt Erftstadt.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft der
Stadt Erftstadt trat im Wirtschaftsjahr zu 6 Sitzungen zusammen, für die insgesamt EUR
2.190 an die Mitglieder ausgezahlt wurden. Das Sitzungsgeld betrug je Sitzung EUR 16 für
einen sachkundigen Bürger und EUR 26 für einen Stadtverordneten.
Ergebnisverwendung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2012 mit
einem Jahresgewinn von plus EUR 197.200,18 und der Betriebszweig Hochbau und
Gebäudewirtschaft mit einem Jahresgewinn von EUR 4.466,68 ab. Für den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft Erftstadt ergibt sich somit ein Jahresgewinn in Höhe von EUR
201.666,86 EURO. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in die Gewinnrücklage
einzustellen bzw. mit den Vorjahresergebnissen zu Verrechnen.
Erftstadt, den 25.10.2013
1. Betriebsleiter
9
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
01.01.2012
(€)
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
a.) Grundstücke (unbebaut)
b.) Grundstücke (bebaut)
- davon Grundstückswerte
- davon Gebäude, Außenanlagen usw.
c.) Bauten auf fremden Grundstücken
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
a) Geschäftsausstattung
b) Fuhrpark
c) GWG
3. Anlagen im Bau
Sachanlagen Gesamt
III.
Finanzanlagen
Beteiligungen
Anlagevermögen Gesamt
Anschafffungs-/Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchung
(€)
(€)
(€)
105.390,18
5.565,00
0,00
0,00
6.544.804,17
121.075.393,46
18.371.174,93
102.704.218,53
2.659,37
127.622.857,00
542,00
4.259.718,68
0,00
4.259.718,68
0,00
4.260.260,68
-19.532,52
-43.807,49
-23.207,54
-20.599,95
0,00
-63.340,01
1.039.531,74
64.046,06
62.508,81
1.166.086,61
26.141,75
26.899,63
9.361,65
62.403,03
-8.319,59
-1,00
0,00
-8.320,59
0,00
0,00
0,00
0,00
2.650.692,68
-24.651,90
0,00
131.439.636,29
4.298.011,81
10.000,00
131.555.026,47
31.12.2012
01.01.2012
(€)
(€)
Abschreibungen
Zugang
Abgang
(€)
(€)
Restbuchwerte
31.12.2012
31.12.2011
Umb.
31.12.2012
(€)
(€)
(€)
(€)
110.955,18
-66.196,75
-14.016,60
0,00
0,00
-80.213,35
30.741,83
39.193,43
0,00
6.525.813,65
1.477.041,68 126.768.346,33
0,00
18.347.967,39
1.477.041,68 108.420.378,94
0,00
2.659,37
1.477.041,68 133.296.819,35
-154.578,32
-23.400.719,16
0,00
-23.400.719,16
-1.500,56
-23.556.798,04
-343,50
-2.554.619,22
0,00
-2.554.619,22
-77,19
-2.555.039,91
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-154.921,82
-25.955.338,38
0,00
-25.955.338,38
-1.577,75
-26.111.837,95
6.370.891,83
100.813.007,95
18.347.967,39
82.465.040,56
1.081,62
107.184.981,40
6.390.225,85
97.674.674,30
18.371.174,93
79.303.499,37
1.158,81
104.066.058,96
1.057.353,90
90.944,69
71.870,46
1.220.169,05
-312.216,42
-49.663,92
-58.376,98
-420.257,32
-67.313,30
-11.774,61
-12.064,82
-91.152,73
5.285,12
0,00
0,00
5.285,12
0,00
0,00
0,00
0,00
-374.244,60
-61.438,53
-70.441,80
-506.124,93
683.109,30
29.506,16
1.428,66
714.044,12
727.315,32
14.382,14
4.131,83
745.829,29
-1.477.041,68
1.148.999,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.148.999,10
2.650.692,68
-71.660,60
0,00
135.665.987,50
-23.977.055,36
-2.646.192,64
5.285,12
0,00
-26.617.962,88
109.048.024,62
107.462.580,93
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
4.303.576,81
-71.660,60
0,00
135.786.942,68
-24.043.252,11
-2.660.209,24
5.285,12
0,00
-26.698.176,23
109.088.766,45
107.511.774,36
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Eigenkapitalspiegel zum 31.12.2012
Stand
01.01.2012
EUR
Abgang *
2012
EUR
Umbuchung
2012
EUR
Zuschreibung *
2012
EUR
Zugang
2012
EUR
Stand
31.12.2012
EUR
Allgemeine Rücklage
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
50.487.645,35
17.801.042,31
32.686.603,04
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.487.645,35
17.801.042,31
32.686.603,04
Gewinnrücklagen EB Immobilien
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
11.139.868,22
5.505.909,34
5.633.958,88
0,00
0,00
0,00
2.797.836,55
2.797.836,55
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13.937.704,77
8.303.745,89
5.633.958,88
Verlustvortrag EB Immobilien - kumuliert
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
-3.487.417,83
-405.603,21
-3.081.814,62
0,00
0,00
0,00
-1.163.655,86
0,00
-1.163.655,86
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-4.651.073,69
-405.603,21
-4.245.470,48
Jahresüberschuß/-fehlbetrag
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.634.180,69
2.797.836,55
-1.163.655,86
0,00
0,00
0,00
-1.634.180,69
-2.797.836,55
1.163.655,86
0,00
0,00
0,00
201.666,86
197.200,18
4.466,68
201.666,86
197.200,18
4.466,68
59.774.276,43
0,00
0,00
0,00
201.666,86
59.975.943,29
Gesamt
* Abgänge und Zuschreibungen stellen Bewertungskorrekturen zur Eröffnungsbilanz per 01.07.1999 dar.
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Rückstellungsspiegel zum 31.12.2012
Stand
01.01.2012
EUR
Inanspruchnahme
2012
EUR
Auflösung
2012
EUR
Zuführung
2012
EUR
Stand
31.12.2012
EUR
Pensionsrückstellungen
2.069.932,00
0,00
0,00
139.771,00
2.209.703,00
Altersteilzeit
Urlaub
Überstunden
Beihilfen Pensionäre
Jahresabschlusskosten
Jubiläumszuwendungen
Aufbewahrung/Archivierung
Ausstehende Rechnungen
Instandhaltung
Summe Sonstige Rückstellungen
1.569,00
160.665,00
205.303,00
687.062,00
68.104,00
3.314,37
7.500,00
709.617,20
349.610,31
2.192.744,88
1.569,00
160.665,00
205.303,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
479.834,57
349.610,31
1.251.981,88
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
116.208,43
0,00
116.208,43
0,00
163.765,00
229.283,00
24.920,00
57.498,00
613,60
0,00
1.130,94
0,00
477.210,54
0,00
163.765,00
229.283,00
711.982,00
70.602,00
3.927,97
7.500,00
114.705,14
0,00
1.301.765,11
Rückstellungen Gesamt
4.262.676,88
1.251.981,88
116.208,43
616.981,54
3.511.468,11
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2012
Gesamtbetrag
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3.
4.
über 5 Jahre
gegebene
Sicherheiten
1.689.729,86
4.859.602,24
31.823.160,83
38.480.290,74
1.715.378,10
5.077.187,64
31.687.725,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
0,00
0,00
0,00
0,00
keine
Vorjahr
0,00
0,00
0,00
0,00
keine
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
keine
keine
698.361,29
698.361,29
0,00
0,00
keine
Vorjahr
911.537,79
911.537,79
0,00
0,00
keine
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erftstadt
und deren Eigenbetriebe
65.054,97
65.054,97
0,00
0,00
keine
68.846,53
68.846,53
0,00
0,00
keine
1.049.369,65
1.046.369,65
3.000,00
0,00
keine
2.999.358,74
2.994.358,74
5.000,00
0,00
keine
40.185.278,84
3.499.515,77
4.862.602,24
31.823.160,83
---
42.460.033,80
5.690.121,16
5.082.187,64
31.687.725,00
---
Vorjahr
5.
Laufzeit
1 - 5 Jahre
38.372.492,93
Vorjahr
2.
bis zu 1 Jahr
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
Gesamtverbindlichkeiten
Vorjahr
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Betriebszweig Boden
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012
2012
EUR
1.
2.
3.
4.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
5.
a)
b)
6.
a)
b)
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 29.899,69;
(i.Vj.: EUR 31.654,56 )
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
2011
EUR
EUR
1.898.176,38
0,00
0,00
214.963,72
2.113.140,10
-887.394,57
-68.733,29
-956.127,86
-265.114,94
-142.370,08
EUR
6.892.478,36
0,00
714.869,62
7.607.347,98
-2.905.170,58
-75.324,19
-2.980.494,77
-283.619,37
-407.485,02
-36.724,43
-199.568,26
2.107,55
-313.254,78
202.087,30
-4.887,12
197.200,18
-775.089,34
-1.058.708,71
-25.131,91
-428.189,51
43.069,58
-354.791,75
2.803.100,91
-5.264,36
2.797.836,55
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Betriebszweig Gebäudewirtschaft
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012
2012
EUR
1.
2.
3.
4.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
5.
a)
b)
6.
a)
b)
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 226.470,59;
(i.Vj.: EUR 374.829,25 )
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
2011
EUR
EUR
9.232.160,97
0,00
0,00
1.280.796,91
10.512.957,88
0,00
-2.949.525,06
-2.949.525,06
-2.353.945,73
-795.126,01
EUR
10.043.004,09
0,00
990.456,90
11.033.460,99
0,00
-3.492.104,96
-3.492.104,96
-2.376.292,70
-3.149.071,74
-2.634.276,86
-521.935,50
0,00
-1.232.803,71
25.345,01
-20.878,33
4.466,68
-1.887.067,98
-4.263.360,68
-2.493.921,14
-605.712,49
0,00
-1.327.644,54
-1.149.282,82
-14.373,04
-1.163.655,86
Anlage 8.1.5
8.1.5
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i.V.m. § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 25. Oktober 2013
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rudert
Wirtschaftsprüfer
Geilenkirchen
Wirtschaftsprüfer
Anlage 8.2.1/1
8.2.1
Analysierende Darstellungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012, bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, ist diesem Bericht als Anlagen 8.1.2
bis 8.1.4 beigefügt.
Zur Gliederung sowie zur Bilanzierung und Bewertung weisen wir auf die Angaben der
Betriebsleitung im Anhang (Anlage 8.1.4) hin.
Von einer weitergehenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes, als nachfolgend ausgeführt, haben wir in Abstimmung mit der Betriebsleitung
abgesehen.
Anlage 8.2.1/2
1.
Ertragslage des Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Erfolgsspaltung
2012
TEUR
%
Vorjahr
TEUR
%
Veränderung
TEUR
%
11.130
803,0
16.935 1.077,3
(5.805)
-34,3
1.386
100,0
1.572
100,0
(186)
-11,8
0
100,0
0
100,0
0
0,0
Betriebsleistung
1.386
100,0
1.572
100,0
(186)
-11,8
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
sonstige betriebliche
Aufwendungen
sonstige Steuern
(3.906)
(3.557)
(2.671)
-281,8
-256,6
-192,7
(6.473)
(5.322)
(2.519)
-411,8
-338,5
-160,2
2.567
1.765
(152)
-39,7
-33,2
-6,0
(690)
(26)
-49,8
-1,9
(952)
(20)
-60,6
-1,3
262
(6)
-27,5
-30,0
1.386
100,0
1.572
100,0
(186)
-11,8
(1.544)
-111,4
(1.639)
-104,3
95
-5,8
80
5,8
52
3,3
28
53,8
0
0,0
0
0,0
0
0,0
202
114,6
1.634
203,9
(1.432)
-87,6
Umsatzerlöse
sonstige betriebliche
Erträge
Betriebsleistung
Betriebsergebnis
Finanzergebnis
Neutrales Ergebnis
Jahresergebnis
Jahresergebnis
Anlage 8.2.1/3
2.
Finanzwirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012
2.1
Vermögensstruktur
31.12.2012
TEUR
%
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Vorjahr
TEUR
%
Veränderung
TEUR
%
31
0,0
39
0,0
(8)
-20,5
109.048
82,7
107.463
80,4
1.585
1,5
10
0,0
10
0,0
0
0,0
109.089
82,7
107.512
80,4
1.577
1,5
20.638
15,7
21.501
16,1
(863)
-3,0
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
538
0,4
1.600
1,3
(1.062)
-66,4
Forderungen im
Verbundbereich (netto)
512
0,4
868
0,6
(356)
-40,0
1.027
0,8
2.077
1,6
(1.050)
-50,6
29
0,0
28
0,0
1
3,6
22.744
17,3
26.074
19,6
(3.330)
-12,8
131.833
100,0
133.586
100,0
(1.753)
-1,3
Sachanlagen
Finanzanlagen
Langfristig
gebundenes
Vermögen
Vorräte
Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzungspos
ten
Kurzfristig
gebundenes
Vermögen
Gesamtvermögen
Anlage 8.2.1/4
2.2
Kapitalstruktur
31.12.2012
TEUR
%
Vorjahr
TEUR
%
Rücklagen
64.425
48,9
61.628
46,1
2.797
4,5
Bilanzgewinn/-verlust
(4.651)
-3,5
(3.487)
-2,6
(1.164)
-33,4
202
0,2
1.634
1,2
(1.432)
-87,6
Eigenkapital
59.976
45,6
59.775
44,7
201
0,3
Sonderposten mit
Rücklageanteil
28.152
21,4
27.079
20,3
1.073
4,0
Pensionsrückstellungen
2.210
1,7
2.070
1,5
140
6,8
31.823
24,1
31.687
23,7
136
0,4
34.033
25,8
33.757
25,2
276
0,8
4.862
3,7
5.077
3,8
(215)
-4,2
4.862
3,7
5.077
3,8
(215)
-4,2
1.302
1,0
2.193
1,6
(891)
-40,6
1.690
1,3
1.715
1,3
(25)
-1,5
695
0,5
912
0,7
(217)
-23,8
65
0,0
69
0,1
(4)
-5,8
sonstige
1.058
0,8
3.009
2,3
(1.951)
-64,8
Kurzfristiges
Fremdkapital
4.810
3,6
7.898
6,0
(3.088)
-39,1
Fremdkapital
insgesamt
43.705
33,1
46.732
35,0
(3.027)
-6,5
131.833
100,1
133.586
100,0
(1.753)
-1,3
Jahresüberschuss/fehlbetrag
Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren
Langfristiges
Fremdkapital
Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als
einem und weniger als
fünf Jahren
Mittelfristiges
Fremdkapital
Rückstellungen
Veränderung
TEUR
%
andere kurzfristige
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
aus Lieferungen und
Leistungen
im Verbundbereich
(netto)
Gesamtkapital
Anlage 8.2.2/1
8.2.2
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung
1.
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.
Dezember 2012
AKTIVSEITE
31.12.2012
EUR
A.
ANLAGEVERMÖGEN
109.088.766,45
Vorjahr
EUR
107.511.774,36
Eine von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens enthält der Anlagespiegel 8.1.4.
31.12.2012
EUR
I.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
30.741,83
31.12.2012
EUR
1.
ENTGELTLICH ERWORBENE
KONZESSIONEN, GEWERBLICHE
SCHUTZRECHTE UND ÄHNLICHE
RECHTE UND WERTE SOWIE
LIZENZEN AN SOLCHEN RECHTEN
UND WERTEN
30.741,83
Vorjahr
EUR
39.193,43
Vorjahr
EUR
39.193,43
Anlage 8.2.2/2
31.12.2012
EUR
II.
Sachanlagen
109.048.024,62
31.12.2012
EUR
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden
Grundstücken
107.184.981,40
Vorjahr
EUR
107.462.580,93
Vorjahr
EUR
104.066.058,96
Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
EUR
Stand am 1.1.2012
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Abschreibungen
104.066.058,96
4.260.260,68
1.477.041,68
(63.340,01)
(2.555.039,91)
Stand am 31.12.2012
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
5.737.302,36
(2.618.379,92)
107.184.981,40
31.12.2012
EUR
2.
EUR
714.044,12
Vorjahr
EUR
745.829,29
Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
EUR
Stand am 1.1.2012
Zugänge
Abgänge
Abschreibungen
Stand am 31.12.2012
EUR
745.829,29
62.403,03
(3.035,47)
(91.152,73)
(94.188,20)
714.044,12
Anlage 8.2.2/3
31.12.2012
EUR
3.
geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
1.148.999,10
Vorjahr
EUR
2.650.692,68
Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
EUR
Stand am 1.1.2012
Zugänge
Umbuchungen
2.650.692,68
(24.651,90)
(1.477.041,68)
Stand am 31.12.2012
Finanzanlagen
10.000,00
31.12.2012
EUR
Beteiligungen
(1.501.693,58)
1.148.999,10
31.12.2012
EUR
III.
EUR
10.000,00
Vorjahr
EUR
10.000,00
Vorjahr
EUR
10.000,00
Im Geschäftsjahr 2011 wurde eine eine Kapitaleinlage als Kommanditist der CIC Solar Bürgerkraftwerk Erftstadt GmbH und Co. KG i.H.v. EUR 10.000 getätigt. Die Einlage entfällt zu 5%
auf die Haftungseinlage und 95% auf die Kapitalrücklage.
Anlage 8.2.2/4
31.12.2012
EUR
B.
UMLAUFVERMÖGEN
22.715.687,35
31.12.2012
EUR
I.
Vorräte
1.
2.
3.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Grundstücke
geleistete Anzahlungen
Vorjahr
EUR
26.044.696,05
Vorjahr
EUR
2.500,00
20.590.184,44
45.028,68
2.500,00
21.406.104,61
92.566,04
20.637.713,12
21.501.170,65
Im Geschäftsjahr 2011 wurden Grundstücke i.H.v. TEUR 872 verkauft und Grundstücke i.H.v.
TEUR 56 angekauft.
31.12.2012
EUR
1.
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
490.638,64
Vorjahr
EUR
392.382,76
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2012
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Bodenwirtschaft
Gebäudewirtschaft
Einzelwertberichtigung
Vorjahr
EUR
405.841,49
608.695,84
641.485,26
288.777,92
1.014.537,33
(523.898,69)
930.263,18
(537.880,42)
490.638,64
392.382,76
Anlage 8.2.2/5
31.12.2012
EUR
2.
Forderungen gegen die Stadt
Erftstadt und deren Eigenbetriebe
511.628,90
Vorjahr
EUR
868.155,58
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2012
EUR
Stadt Erftstadt
Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt
470.438,88
41.190,02
13.267,59
854.887,99
511.628,90
868.155,58
31.12.2012
EUR
3.
sonstige Vermögensgegenstände
48.089,24
31.12.2012
EUR
III.
Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten
1.027.617,45
31.12.2012
EUR
C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Vorjahr
EUR
28.679,20
Vorjahr
EUR
1.205.995,00
Vorjahr
EUR
2.076.992,06
Vorjahr
EUR
28.488,84
Anlage 8.2.2/6
Anlage 8.2.2/7
PASSIVSEITE
31.12.2012
EUR
A.
EIGENKAPITAL
59.975.943,29
Vorjahr
EUR
59.774.276,43
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2012
EUR
Vorjahr
EUR
50.487.645,35
50.487.645,35
Bodenwirtschaft
Gebäudewirtschaft
8.303.745,89
5.633.958,88
5.505.909,34
5.633.958,88
III.
Gewinn-/Verlustvortrag
(4.651.073,69)
(3.487.417,83)
IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
201.666,86
1.634.180,69
59.975.943,29
59.774.276,43
I.
Allgemeine Rücklage
II.
Gewinnrücklagen
31.12.2012
EUR
I.
Allgemeine Rücklage
50.487.645,35
Vorjahr
EUR
50.487.645,35
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2012
EUR
Bodenwirtschaft
Gebäudewirtschaft
Vorjahr
EUR
17.801.042,31
32.686.603,04
17.801.042,31
32.686.603,04
50.487.645,35
50.487.645,35
Anlage 8.2.2/8
31.12.2012
EUR
II.
Gewinnrücklagen
13.937.704,77
31.12.2012
EUR
Bodenwirtschaft
Gebäudewirtschaft
Vorjahr
EUR
11.139.868,22
Vorjahr
EUR
0,00
8.303.745,89
5.633.958,88
0,00
5.505.909,34
5.633.958,88
13.937.704,77
11.139.868,22
Die Entwicklung der Gewinnrücklagen ist dem Eigenkapitalspiegel, als Anlage des Anhangs,
zu entnehmen.
31.12.2012
EUR
III.
Gewinn-/Verlustvortrag
(4.651.073,69)
Vorjahr
EUR
(3.487.417,83)
Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
EUR
Stand am 1.1.2012
(3.487.417,83)
Jahresüberschuss Vorjahr
(1.163.655,86)
Stand am 31.12.2012
(4.651.073,69)
Anlage 8.2.2/9
31.12.2012
EUR
IV.
201.666,86
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Vorjahr
EUR
1.634.180,69
Ausgewiesen ist das Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung.
31.12.2012
EUR
SONDERPOSTEN PASSIVA
28.151.719,88
31.12.2012
EUR
B.
SONDERPOSTEN FÜR
ZUWENDUNGEN
28.151.719,88
Vorjahr
EUR
27.078.663,55
Vorjahr
EUR
27.078.663,55
Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Vorjahr
EUR
Bodenwirtschaft
Gebäudewirtschaft
Zunahme
EUR
Abnahme
EUR
31.12.2012
EUR
4.972,80
27.073.690,75
(600,00)
1.991.567,00
(1.486,40)
2.886,40
(915.824,27) 28.148.833,48
27.078.663,55
1.990.967,00
(917.310,67) 28.151.719,88
Anlage 8.2.2/10
31.12.2012
EUR
C.
3.511.468,11
RÜCKSTELLUNGEN
1.1.2012
EUR
1.
2.
Rückstellungen für
Pensionen und
ähnliche
Verpflichtungen
sonstige
Rückstellungen
Vorjahr
EUR
Inanspruchnahme
EUR
Zuführung
EUR
31.12.2012
EUR
139.771,00
2.209.703,00
2.192.744,88 (1.251.981,88) (116.208,43) 477.210,54
1.301.765,11
4.262.676,88 (1.251.981,88) (116.208,43) 616.981,54
3.511.468,11
2.069.932,00
Auflösung
EUR
4.262.676,88
0,00
0,00
31.12.2012
EUR
1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Vorjahr
EUR
2.209.703,00
2.069.932,00
Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
1.1.2012
EUR
2.069.932,00
Inanspruchnahme
Auflösung
EUR
EUR
0,00
Zuführung
EUR
31.12.2012
EUR
0,00 139.771,00 2.209.703,00
Anlage 8.2.2/11
31.12.2012
EUR
2.
1.301.765,11
sonstige Rückstellungen
Vorjahr
EUR
2.192.744,88
Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
1.1.2012
EUR
Urlaub und
Überstunden
Beihilfe für Beamte
Altersteilzeit
Jahresabschlusskosten
Aufbewahrungspflicht
Jubiläumszuwendungen
ausstehende
Rechnungen
Instandhaltung
Inanspruchnahme
EUR
Auflösung
EUR
365.968,00
687.062,00
1.569,00
68.104,00
7.500,00
(365.968,00)
0,00
(1.569,00)
(55.000,00)
0,00
3.314,37
0,00
709.617,20
349.610,31
Zuführung
EUR
31.12.2012
EUR
0,00 393.048,00
0,00 24.920,00
0,00
0,00
0,00 57.498,00
0,00
0,00
393.048,00
711.982,00
0,00
70.602,00
7.500,00
0,00
613,60
3.927,97
(479.834,57) (116.208,43)
(349.610,31)
0,00
1.130,94
0,00
114.705,14
0,00
2.192.744,88 (1.251.981,88) (116.208,43) 477.210,54 1.301.765,11
31.12.2012
EUR
D.
VERBINDLICHKEITEN
40.185.278,84
31.12.2012
EUR
1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
38.372.492,93
Vorjahr
EUR
42.460.033,80
Vorjahr
EUR
38.480.290,74
Anlage 8.2.2/12
31.12.2012
EUR
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
698.361,29
Vorjahr
EUR
911.537,79
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2012
EUR
Bodenwirtschaft
Gebäudewirtschaft
125.383,51
572.977,78
464.676,52
446.861,27
698.361,29
911.537,79
31.12.2012
EUR
3.
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Erftstadt und deren
Eigenbetriebe
Vorjahr
EUR
65.054,97
Vorjahr
EUR
68.846,53
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2012
EUR
Bodenwirtschaft
Gebäudewirtschaft
Vorjahr
EUR
36.509,65
28.545,32
15.455,01
53.391,52
65.054,97
68.846,53
Anlage 8.2.2/13
31.12.2012
EUR
4.
sonstige Verbindlichkeiten
1.049.369,65
Vorjahr
EUR
2.999.358,74
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2012
EUR
Bodenwirtschaft
Gebäudewirtschaft
5.918,20
1.043.451,45
7.995,71
2.991.363,03
1.049.369,65
2.999.358,74
31.12.2012
EUR
E.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Vorjahr
EUR
8.722,88
Vorjahr
EUR
9.308,59
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2012
EUR
Bodenwirtschaft
Vorjahr
EUR
8.722,88
9.308,59
8.722,88
9.308,59
Anlage 8.2.2/14
Anlage 8.2.2/15
2.
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
2012
EUR
1.
Umsatzerlöse
11.130.337,35
2012
EUR
Grundstücksverkäufe
Mieten und Pachten verbundene Unternehmen
Mieten und Pachten
Auflösung Ertragszuschüsse
Erbbauzinsen
Sonstige
Erträge aus Pauschale
sonstige betriebliche Erträge
sonstige betriebliche Erträge
periodenfremde Erträge
Vorjahr
EUR
6.580.660,09
6.813.073,25
689.923,48
850.990,55
199.002,65
114.211,43
1.687.621,00
11.130.337,35
16.935.482,45
1.495.760,63
2012
EUR
Versicherungsentschädigungen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
16.935.482,45
1.591.725,27
6.752.778,82
671.647,70
917.910,67
190.237,38
37.497,51
968.540,00
2012
EUR
2.
Vorjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1.705.326,52
Vorjahr
EUR
101.804,20
116.208,43
62.265,80
25.622,86
218.012,63
1.167.677,16
110.070,84
87.888,66
1.484.146,49
133.291,37
1.495.760,63
1.705.326,52
Anlage 8.2.2/16
2012
EUR
3.
Materialaufwand
3.905.652,92
2012
EUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
3.905.652,92
6.472.599,73
3.556.556,76
Abschreibungen
5.322.069,39
Vorjahr
EUR
2.659.912,07
937.496,09
2.662.157,32
3.556.556,76
5.322.069,39
2.671.001,29
2012
EUR
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstänge des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Vorjahr
EUR
2.619.060,67
2012
EUR
5.
Vorjahr
EUR
2.905.170,58
3.567.429,15
2012
EUR
Löhne und Gehälter
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
6.472.599,73
887.394,57
3.018.258,35
2012
EUR
4.
Vorjahr
EUR
Vorjahr
EUR
2.519.053,05
Vorjahr
EUR
2.671.001,29
2.519.053,05
2.671.001,29
2.519.053,05
Wir verweisen im Übrigen auf die Darstellung im Anlagenspiegel (vgl. Anhang).
Anlage 8.2.2/17
2012
EUR
6.
sonstige betriebliche
Aufwendungen
721.503,76
2012
EUR
Vorjahr
EUR
1.033.902,00
Vorjahr
EUR
Betriebsaufwendungen
Verwaltungsaufwendungen
Zuführung zu Wertberichtigungen
sonstige Aufwendungen
Instandhaltung
80.451,11
576.772,81
0,00
24.572,38
9.433,84
50.140,07
788.375,11
39.507,31
67.690,92
6.966,99
periodenfremde Aufwendungen
691.230,14
30.273,62
952.680,40
81.221,60
721.503,76
1.033.902,00
2012
EUR
7.
sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
2.107,55
Vorjahr
EUR
43.069,58
Die Zinserträge betrffen im Wesentlichen Zinsen aus Tages- und Festgeldern.
2012
EUR
8.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.546.058,49
Vorjahr
EUR
1.682.436,29
Die Zinsaufwendungen betrffen im Wesentlichen Darlehenszinsen.
2012
EUR
10.
sonstige Steuern
25.765,45
2012
EUR
11.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
201.666,86
Vorjahr
EUR
19.637,40
Vorjahr
EUR
1.634.180,69
Anlage 8.2.3/1
8.2.3
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
Wir haben diese Prüfung auf Grundlage des IDW Prüfungsstandards:
Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V., Düsseldorf, durchgeführt.
Nachfolgend stellen wir das Ergebnis unserer Prüfung in kursiver Schrift dar. Entsprechend
der Empfehlung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, stellen wir
unseren Feststellungen die einzelnen Fragen und Unterfragen des Kataloges voran. Soweit
wir in unserer Berichterstattung nach § 53 HGrG im Einzelfall Verweise auf andere Ausführungen im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss vornehmen, geschieht dies unter konkreter
Angabe der Bezugsstelle.
Fragenkreis 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie
individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Gemeindehaushaltsverordnung regelt die Befugnisse des Rates der Stadt Erftstadt in Verbindung mit der Geschäftsordnung der Stadt Erftstadt. Weitere Regelungen zur Aufgabenverteilung finden sich in der Haupt- und Betriebssatzung, in der Eigenbetriebsverordnung NRW
(EigVO NRW) für Betriebsausschuss und Betriebsleitung sowie zusätzlicher allgemein gültiger
rechtlicher Regelungen, u. a. Baugesetzbuch und Vergabeordnung. Daneben bestehen
Zuständigkeits-Organigramme für die Stadt Erftstadt und den Eigenbetrieb. Dienstanweisungen der Stadt Erftstadt gelten für alle Mitarbeiter, u. a. Arbeitszeitregelung, Beantragung von
Urlaub, Informationspflichten des Mitarbeiters im Krankheitsfall, Internetnutzung usw. über
allgemeine Dienstanweisungen der Stadt Erftstadt hinaus gelten für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft von der Betriebsleitung erlassene besondere Dienstanweisungen, u. a. Wertgrenzen bei Bestellvollmachten und Rechnungsfreigaben, „Vier-Augen-Prinzip“ bei Änderungen laufender Miet- und Pachtverträge usw. Die Einbindung der Aufsichtsgremien (Betriebsausschuss und Rat) entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens.
Es gilt die verbindliche Richtlinie zur Korruptionsvorbeugung der Stadt Erftstadt vom
5.3.2002.
b) Wieviele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr fanden 5 Ratssitzungen der Stadt Erftstadt statt. Hierüber wurden Protokolle
erstellt. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt trat im Berichtsjahr zu 6 Sitzungen zusammen, für die jeweils ein Protokoll
angefertigt wurde.
Anlage 8.2.3/2
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Betriebsleitung ist auskunftsgemäß in folgenden Kontrollgremien tätig:
Unternehmen/Institution
Vertreter der Gesellschaft in den Aufsichtsgremien
Verband bergbaugeschädigter Haus- und Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Grundstückseigentümer e. V.
Bundesverband der Energieabnehmer
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
e. V. (VEA)
Forstbetriebsgemeinschaft Ville
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Bundesverband der Deutschen Gas- und Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Wasserwirtschaft e. V. (BGW)
Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV)
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Kommunale Datenverarbeitungszentrale Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Rhein-Erft (KDVZ Frechen)
Kommunale Gemeinschaftstelle für Ver- Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
waltungsvereinfachung (KGSt)
Deutsche Verein des Gas- und Wasserfa- Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
ches e. V. (DVGW)
Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Städte- und Gemeindebund NordrheinWestfalen (StGB NRW)
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Rat der Gemeinden und Regionen Europas
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Versicherungsverband für Gemeinden
und Gemeindeverbände / Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (GVV)
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Landesverband der Volkshochschulen
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Radio Erft GmbH
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Palmersheimer Bachverband
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Kreissparkasse Köln Regionalbeirat Ville
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Biotec Erft-Erft e. V.
Betriebsleiter
Deutsches Volksheimstättenwerk
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Kulturstiftung der Kreissparkasse Köln
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
(Kuratorium)
Unterausschuss „Revier Hambach“ des
Braunkohleausschusses
Bürgermeister und 1. Betriebsleiter
Tourismusverein Rhein-Erft e. V.
Betriebsleiter
Anlage 8.2.3/3
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Angaben über die Bezüge der Organmitglieder im Anhang ist erfolgt.
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es gibt einen Organisationsplan, aus dem der Organisationsaufbau und die Arbeitsbereiche
ersichtlich sind. Daneben bestehen schriftliche Bestell-, Anordnungs- und Unterschriftenbefugnisse, Verwaltungs- und Dienstanweisungen, Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibungen
einschließlich Zuständigkeiten und Weisungsbefugnissen, Stellenbewertungen sowie Kontierungsrichtlinien. Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs und werden regelmäßig aktualisiert.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte dazu ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Hierzu wird auf regelmäßige schriftliche Informationsmaterialien der Antikorruptionsstelle an
alle Mitarbeiter verwiesen, welche auch im zentralen Netzwerk der Stadt Erftstadt abrufbar
sind. Des Weiteren erfolgt eine Korruptionsprävention durch die systematische Prüfung der
Abrechnungen durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA), hierbei wird die Ordnungsmäßigkeit
und Richtigkeit des Haushaltsvollzuges sichergestellt. Die Pflichtaufgaben sind gesetzlich
durch die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen geregelt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Die für die wesentlichen Entscheidungsprozesse festgelegten Richtlinien ergeben sich aus den
betreffenden Verordnungen, u. a. Gemeindehaushaltsverordnung, Vergabeordnung, technische Richtlinien für Gebäude, Richtlinien seitens (öffentlicher) Zuschussgeber sowie Kredite
unter besonderen Rahmenbedingungen (z. B. KfW-CO2-Gebäudesanierung) usw. Besondere
Richtlinien für das Personalwesen sowie für die Kreditaufnahme und -gewährung im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft bestehen nicht; diese Bereiche werden im Wesentlichen durch
die Kernverwaltung der Stadt Erftstadt abgedeckt. Es haben sich hierzu keine Anhaltspunkte
ergeben, dass diese nicht eingehalten werden.
Anlage 8.2.3/4
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Sämtliche Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert; die Verträge werden in der jeweils
zuständigen Abteilung aktenmäßig geführt und gegebenenfalls in einem Archiv aufbewahrt.
Seit dem 01.07.1999 werden alle notariellen Verträge zusätzlich in Kopie im Bereich der
Buchhaltung aufbewahrt; dies gilt insbesondere auch für andere, die Anlagenbuchhaltung
„Grundstücke“ betreffende Veränderungsnachweise.
Fragenkreis 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Die Erstellung des Wirtschaftsplans (u. a. bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Entwicklung der Darlehensbestände, Liquiditätsrechnung, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsnachweis sowie geplante Baumaßnahmen) für das Folgejahr erfolgt im letzten Quartal
des laufenden Geschäftsjahres, jeweils in Übereinstimmung mit den Daten des städtischen
Haushaltsplans. Der Wirtschaftsplan beinhaltet auch eine Mittelfristplanung (für die folgenden
fünf Jahre). Die Struktur der Mittelfristplanung ist dabei identisch mit der Struktur des Wirtschaftsplans für das Folgejahr.
Das Planungswesen entspricht vollumfänglich den Anforderungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW 2004) und den besonderen Bedürfnissen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt. Der Eigenbetrieb hat gemäß § 14 EigVO NRW spätestens einen
Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden systematisch untersucht.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebes.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Nach der Einführung der integrierten Systemsoftware IRP im Eigenbetrieb zum 01.12.2000
wurde ab April 2001 der Zahlungsverkehr des Eigenbetriebes von (im Prinzip täglich erstellten) kameralistischen Auszahlungsanordnungen auf wöchentlichen Zahlungsverkehr mittels
Datenträgeraustausch umgestellt. Vor, während und nach dem jeweiligen Zahlungslauf werden alle notwendigen Liquiditätskontrollen durchgeführt, verbunden mit der entsprechenden
Information an die Betriebsleitung. Die vorstehend beschriebene Liquiditätsüberwachung
schließt auch die Kreditüberwachung (bzgl. Zins- und Tilgungsleistungen bzw. deren Fälligkeitstermine) ein.
Anlage 8.2.3/5
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Ein zentrales Cash-Management besteht innerhalb der Kernverwaltung der Stadt Erftstadt.
Der Eigenbetrieb stellt kurzfristig nicht notwendige Liquiditätsüberschüsse der Stadt Erftstadt
als Liquiditätsunterstützung zur Verfügung.
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die geltenden Regelungen im zentralen Cash-Pool der
Stadt Erftstadt nicht eingehalten worden sind.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Es ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden.
Sofern privatrechtliche Verträge mit Dritten (Ausnahme: notarielle Kaufverträge mit Verzugsvereinbarung) betroffen sind, erfolgt die gerichtliche Geltendmachung (Mahnbescheid,
Vollstreckungsbescheid bzw. Vollstreckung) der Forderung zentral durch die Mahnabteilung
(als Teilbereich der Stadtkasse der Stadt Erftstadt).
Durch das bestehende Mahnwesen ist sichergestellt, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Der Eigenbetrieb hat ein Controlling eingerichtet, um den Aufsichtsgremien Zahlen des Rechnungswesens, aber auch unternehmensbezogene Daten und Entwicklungen zu liefern; es
deckt alle wesentlichen Unternehmensbereiche vollständig ab. Des Weiteren wurde ein
Internes Kontrollsystem (Risikomanagement-System) entwickelt.
Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebes
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung
besteht?
Ist hier nicht relevant, da keine Beteiligungen gehalten werden.
Anlage 8.2.3/6
Fragenkreis 4:
Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Durch die Betriebsleitung wurden Frühwarnsignale definiert sowie Maßnahmen ergriffen, mit
deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erfasst werden können.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die vorhandenen organisatorischen Maßnahmen reichen in Abhängigkeit von Größe und
Komplexität des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft aus, um ihren Zweck zu erfüllen. Anhaltspunkte, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die Dokumentation des im Eigenbetrieb implementierten Risikomanagementsystems wird
mindestens einmal jährlich vorgenommen. Die allgemeinen Richtlinien hierzu sind im
Risikomanagement-Handbuch bzw. in anderen ergänzenden Organisationsvorschriften des
Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft geregelt. Die Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems erfolgt in Papierform und wird in einem gesonderten Ordner abgelegt. Im Berichtsjahr lag uns ein vollständig dokumentiertes Risikomanagementsystems zum Stichtag 31. Dezember 2010 vor, der die Messung und Sicherung der Zielerreichung zu entnehmen war.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Für den Zeitraum ab dem Stichtag 31. Dezember 2011, der letzten Dokumentation des
Risiko-früherkennungssystems, bis zum Abschluss unserer Prüfungshandlung wurde auf der
Grund-lage des Risikomanagementsystem durch die Betriebsleitung eine Risikoinventur
vorgenom-men, ob sich in diesem Zeitraum Risiken geändert bzw. neue Risiken ergeben haben, die eine Anpassung des Risikomanagementsystems erfordern. Die Betriebsleitung hat
keinen Anpas-sungsbedarf festgestellt.
Anlage 8.2.3/7
Fragenkreis 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
- Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
- Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
- Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)?
Ein Einsatz von Finanzinstrumenten sowie anderen Termingeschäften, Optionen und Zinsderivaten ist bislang im Eigenbetrieb nicht angewendet worden. Der Fragenkreis ist deswegen
nicht einschlägig.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
Entfällt / nicht relevant
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
- Erfassung der Geschäfte
- Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
- Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
- Kontrolle der Geschäfte?
Entfällt / nicht relevant
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Entfällt / nicht relevant
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Entfällt / nicht relevant
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Entfällt / nicht relevant
Anlage 8.2.3/8
Fragenkreis 6:
Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Diese Funktion wird z. T. durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Erftstadt ausgeübt, u. a. durch Visakontrollen von Rechnungen und Prüfung der Auftragsvergaben; daneben
erfolgen besondere Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) Herne, zuletzt 2009 für die Geschäftsjahre 2004 - 2007.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Rechnungsprüfungsamt (als eigenständiges Amt der Stadt Erftstadt) ist dem 1. Betriebsleiter (Bürgermeister) nicht unterstellt; die Kontrolle erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Rat der Stadt Erftstadt sowie die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW),
Herne.
Unseres Erachtens besteht auf Grund der Stellung des Rechnungsprüfungsamtes als eigenständige organisatorische Einheit der Stadt Erftstadt, kein Interessenkonflikt.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
1. Tätigkeitsschwerpunkte:
- Ausschreibungen / Submissionen, Aufträge bzw. Vergaben ab EUR 2.000,00
- Schlussrechnungen für Baumaßnahmen / investive Maßnahmen
- Zahlungsanordnungen an die Sonderkasse der Visakontrolle
- Auftragsvergaben gemäß VOL / VOB
2. Revisionsberichte
Schriftliche Revisionsberichte in jährlich z. T. wechselnden Prüfungsgebieten liegen stadtintern
vor; hinsichtlich der Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft erfolgt jährlich ein schriftlicher Bericht, welcher zusammen mit dem testierten Jahresabschluss dem Rat der Stadt Erftstadt in Form einer Beschlussvorlage zugeführt wird.
Revisionsberichte der GPA Herne liegen ebenfalls in Schriftform vor.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt.
Anlage 8.2.3/9
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Bemerkenswerte Mängel bei turnusmäßigen Revisionen wurden nicht aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Konsequenzen werden aus Feststellungen bei fallweisen Revisionsanlässen sowohl durch Anpassungen der Organisationspläne, Arbeitsanweisungen und Verfahrensrichtlinien als auch
durch Hinweise oder Arbeitsanweisungen der Betriebsleitung an die betreffenden Abteilungen gezogen.
Die Umsetzung der Empfehlungen wird von den Aufsichtsgremien (Betriebsausschuss und Rat
der Stadt Erftstadt) überwacht.
Fragenkreis 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Seit der Gründung des Eigenbetriebes zum 01.07.1999 sind keine diesbezüglichen Kreditgewährungen erfolgt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anhaltspunkte für eine solche Vorgehensweise haben sich nicht ergeben.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Entsprechende Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Anlage 8.2.3/10
Fragenkreis 8:
Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen wurden mit der nötigen Sorgfalt und unter Zugrundelegung ausreichender Unterlagen (z. B. Konkurrenzangebote) geplant. Sachgerechte Wirtschaftlichkeitsberechnungen
(Investitionsrechenverfahren, Deckungsbeitragsberechnungen) werden bei wesentlichen Investitionen in Sachanlagen vor Realisierung aufgestellt. Die Finanzierbarkeit und eventuelle Risiken werden ebenfalls bei diesen Investitionen vor Realisierung geprüft. Alternativen werden in
Form von Szenarien dargestellt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Es bestehen ausreichende Vorkehrungen, um die Abwicklung der in der Realisierung befindlichen Projekte laufend zu überwachen. Bei Änderungen werden die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Finanzierung aktualisiert. Bei einer Überschreitung des veranschlagten Budgets werden die zuständigen Gremien schriftlich informiert und ein Nachtragsbudget vorgelegt; ggf. erfolgen – zwecks Sicherung der Liquidität – anderweitige Projektverschiebungen in
Folgejahre.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Wirtschaftsjahr 2012 haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen
Überschreitungen ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Leasingverträge bestehen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft nicht.
Anlage 8.2.3/11
Fragenkreis 9:
Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Anhaltspunkte für Verstöße haben sich nicht ergeben.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Konkurrenzangebote werden eingeholt und bei der Auftragsvergabe berücksichtigt:
Darlehensaufnahmen (insbesondere die Erfüllung der formalen Kreditvoraussetzungen) erfolgen grundsätzlich durch das zentrale Controlling der Stadt Erftstadt, u. a. auch die Einholung
von Konkurrenzangeboten. Einzige Ausnahme hiervon sind Kreditanträge an die Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen von kommunalen Infrastrukturprogrammen (Rahmenkredit für Investitionen in Schulen, Kindergärten und Sporteinrichtungen), welche direkt vom
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft gestellt werden, da die KfW-Kredite gegenüber anderen
(fremden dritten) Kreditinstituten deutlich günstigere Konditionen aufweisen und die entsprechenden (komplexen) Verwendungsnachweise nur vom Eigenbetrieb selbst erstellt werden
können.
Geldanlagen (Tagesgeldanlagen) des Eigenbetriebes erfolgen über den zentralen Cash-Pool
der Stadt Erftstadt; daraus resultierenden Zinseinnahmen werden an den Eigenbetrieb übertragen.
Fragenkreis 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Der Betriebsausschuss wird regelmäßig über die Ertragslage und die Abwicklung des Vermögensplans unterrichtet.
Daneben berichtet die Betriebsleitung mündlich oder schriftlich in den jeweiligen Gremien regelmäßig zu besonderen mündlichen oder schriftlichen Fragestellungen bzw. zu speziellen
Entwicklungen und Ereignissen.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Nach den eingesehenen Sitzungsunterlagen und -protokollen vermitteln mündliche und/oder
(ergänzende) schriftliche Berichte einen zutreffenden Einblick in den jeweiligen Sachstand und
– daraus resultierend - in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Anlage 8.2.3/12
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß
abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach unseren Feststellungen und nach Gesprächen mit dem Betriebsleiter wurden die Aufsichtsgremien über wesentliche Vorgänge zeitnah und vollumfänglich unterrichtet.
Ungewöhnliche, risikoreiche/nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle, Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen wurden im Berichtsjahr nicht festgestellt.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Anfragen i. S. d. § 90 Abs. 3 AktG sind durch den Betriebsausschuss nicht gestellt worden.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
siehe Antwort zu d)
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Eine D&O-Versicherung wurde nicht abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Es sind keine Interessenkonflikte in 2012 erkennbar geworden.
Fragenkreis 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nach unseren Feststellungen besteht kein wesentliches nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Nach unseren Feststellungen bestehen keine auffälligen Bestände.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Anlage 8.2.3/13
Fragenkreis 12:
Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Die wesentliche interne Finanzierungsquelle stellen die erwirtschafteten Abschreibungen und
die Jahresüberschüsse dar.
Wir verweisen im Übrigen auf den Anhang des Betriebs bzw. auf unsere Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die Frage ist nicht einschlägig, da der Betrieb keinem Konzern i.S.d. § 18 AktG angehört.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Betrieb erhielt im Geschäftsjahr Fördermittel in Höhe von EUR 985.704,-. Garantieerklärungen der öffentlichen Hand bestehen nicht. Die mit der Bezuschussung verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers wurden beachtet.
Fragenkreis 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Eine zu niedrige Eigenkapitalausstattung liegt mit einer Eigenkapitalquote (exklusive Sonderposten) i.H.v. ca. 45,5 % nicht vor.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresgewinn in Höhe von EUR 201.666,86 in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Anlage 8.2.3/14
Fragenkreis 14:
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht und im Anhang.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist nicht durch einmalige Vorgänge geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Anhaltspunkte für unangemessene Konditionen haben sich nicht ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt / nicht relevant
Fragenkreis 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Berichtsjahr 2012 gab es keine verlustbringenden Geschäfte mit wesentlicher Auswirkung
auf die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Entfällt / nicht relevant
Fragenkreis 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Geschäftsjahr 2012 lag in beiden Betriebszweigen kein Fehlbetrag vor.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Einsparungen umgesetzt. Im Bereich der Hausmeisterdienste und der Gebäudereinigung werden weitere Maßnahmen zur Reduzierung der
Aufwendungen umgesetzt.
Anlage 8.2.4
8.2.4
Allgemeine Auftragsbedingungen
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