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Beschlussvorlage (Abschluss einen Wärmeliefervertrages mit der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal und der MÜNCH-Stift-APZ GmbH)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
159 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 15:03
Aktualisiert
14.11.13, 15:03
Beschlussvorlage (Abschluss einen Wärmeliefervertrages mit der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal und der MÜNCH-Stift-APZ GmbH) Beschlussvorlage (Abschluss einen Wärmeliefervertrages mit der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal und der MÜNCH-Stift-APZ GmbH) Beschlussvorlage (Abschluss einen Wärmeliefervertrages mit der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal und der MÜNCH-Stift-APZ GmbH)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 524/2013 Az.: Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 30.10.2013 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 27.11.2013 vorberatend Rat 10.12.2013 beschließend Betrifft: 11.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Abschluss einen Wärmeliefervertrages mit der Stiftung Marien-Hospital ErftstadtFrauenthal und der MÜNCH-Stift-APZ GmbH Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, mit der Stiftung Marien- Hospital- Erftstadt Frauenthal und der Münch Stift APZ GmbH einen Wärmeliefervertrag gemäß dem in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf abzuschließen. 2. Die Umstellung der bestehenden sowie künftigen Wärmeversorgungsverträge soll ebenfalls auf Basis dieses Vertrages erfolgen. 3. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die zur Wärmeversorgung des Marienhospitals/ APZ erforderlichen Erschließungsarbeiten in die Wege zu leiten und auszuschreiben. Begründung: Die Betriebsleitung wurde dazu ermächtigt, mit der Stiftung Marien Hospital Erftstadt Frauenthal sowie dem APZ Verhandlungen darüber zu führen, wie eine Versorgung mit Nahwärme aus dem Heizkraftwerk im Einkaufszentrum (EKZ) erfolgen könnte. Mit Schreiben vom 05.11.2013 (Anlage 4) bestätigt der Vorstand Stiftung Marien Hospital Erftstadt - Frauenthal die Bereitschaft zum Abschluss eines Versorgungsvertrages nach dem in der Anlage I beigefügten Vertragsentwurf. Die Bereitschaft zum Vertragsabschluss mit der Altenpflegezentrum liegt mündlich vor. Nachdem im Sommer die grundsätzliche Absicht zwischen den Beteiligten geklärt wurde, war es erforderlich den hiermit verbundenen Aufwand und die Kosten zu bestimmen. Dazu haben das Ingenieurbüro EU Consult (Bemessung/ Installation) und das Ingenieurbüro Fischer (Tiefbau und Leitungsverlegung), entsprechende Planungsaufträge erhalten, die mit Abschluss der Kostenermittlung zunächst enden. Die Ermittlungen der Büros ergaben 110.713,- Euro für die Installationsarbeiten in den jeweiligen Heizzentralen und 547.883,14 Euro für die Verlegung der Nahwärmeleitung und Anschlüsse. Insgesamt ist mit Kosten in Höhe von 658.596,- Euro zu rechnen. Die Betriebsleitung ist zuversichtlich, die Baumaßnahme mit rund 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten von Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst zu bekommen. Die Gesamtinvestitionskosten liegen trotz der Zuschüsse teilweise erheblich oberhalb der seinerzeitigen Schätzkosten, so dass das Gesamtprojekt zwar sowohl ökologisch als auch ökonomisch noch sinnvoll ist, aber als „Alleininvest“ Wagnis und Gewinn in keiner günstigen Relation zueinander stehen. Dies gilt besonders dann, wenn als Vertragsgrundlage die sogenannte AVB Wärme V (Allgemeine Versorgungsbedingungen Wärme) dienen. Dieser Rechtsrahmen ist zwar grundsätzlich bei jedem Versorgungsvertrag anzustreben, ist allerdings aufgrund der Deckelung bei den Vertragslaufzeiten, der stringenten und immer wieder gerichtlich gekippten Preisgleitklauseln in diesem Fall für beide Parteien eher nachteilig. Die derzeit bestehenden Verträge mit den Kunden im EKZ sind teilweise über 30 Jahre alt und haben damit ebenfalls nicht die AVB Wärme V als Grundlage. Den Bestandskunden wird aktuell quasi eine Vollkostenumlage mit einer 7 % -tigen Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Eine Verzinsung des Vermögens etc. erfolgt dabei nicht. Unterstellt man, was bislang auch so von den Bestandskunden bestätigt wird, dass Versorgungssicherheit, Preise und Abrechnungsform der Stadtwerke bei der Wärmeabrechnung gut sind, dann dürfen künftige Verträge nicht zu wesentlichen Nachteilen führen. Damit ergibt sich ein weiterer Konflikt im Hinblick auf die Investition zum Anschluss weiterer Wärmekunden Grundsätzlich bilden die bestehenden Verträge jedoch eine gute Basis. Sie sind dazu geeignet, den Spagat zwischen den durchaus differierenden Interessen zur Vertragsverlängerung bei den Bestandskunden und neuen Verträgen mit künftigen Kunden Rechnung zu tragen. Die Betriebsleitung hat daher, unter Hinzuziehung der Beratung der Rechtsanwaltskanzlei CBH Köln, ein Vertragsmuster gewählt, dass sich an den Altverträgen orientiert und einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Alt- und Neukunden darstellt. Dabei erfolgt die Wärmeversorgung auch weiterhin auf Grundlage einer Vollkostenumlage. Die Kunden zahlen einen Grundpreis zur Abdeckung der Fixkosten, dessen Höhe sich nach ihrem Anschlusswert richtet. Die Variablen Kosten werden je nach Wärmebezug abgerechnet. Die Stadtwerke erheben keine Verwaltungskostenumlage mehr, sondern belegen den Grundpreis mit einer Verzinsung des Eigenkapitals des Unternehmens. Da alle Kosten – also auch anteilige Personalkosten- als Vollkosten abgerechnet werden, (die jeweiligen Ansätze sind im Vorfeld festzulegen) hält sich das Investitionsrisiko in überschaubaren Grenzen. Letztlich erfolgt die Refinanzierung der Baukosten über den Grundpreis und über die angestrebte Vertragslaufzeit von 20 Jahren. Gemeinhin sind derart langfristige Vertragslaufzeiten unüblich und wurden jüngst vom BGH für ungültig erklärt, dies gilt jedoch nicht für den hier vorgesehenen Individualvertrag, der ausdrücklich die Refinanzierung über die Vertragslaufzeit vorsieht. Dies wurde von der uns beratenden Anwaltskanzlei auch so bestätigt. Dieses Konstrukt ist sicher eher ungewöhnlich und bietet auf den ersten Blick zu viele Spielräume bei der Preisgestaltung. Doch alleine schon durch die Tatsache, dass das Hallenbad der größte Bezieher von Wärme ist, ist bereits eine wirksame „Bremse“ bei der Kostenumlage installiert. Die Betriebsleitung muss also weiterhin sehr kosteneffizient arbeiten um nicht eines seiner eigenen Betriebszweige zu belasten. -2- Wie bereits erwähnt, geht die Betriebsleitung davon aus, dass das Interesse am Anschluss an die Nahwärme der Stadtwerke weiter wachsen wird. Der Versorgungsvertrag muss daher ebenfalls eine tragbare Grundlage für Neukunden bilden. Da nicht auszuschließen ist, dass dazu Investitionen in die Netzerweiterung erforderlich werden (Z.B. für den Anschluss des Areals „Wohnen am Park“), muss der Neukunde einen so hohen Anschlusswert haben, dass es für die „Bestandskunden“ nicht teurer wird. Ansonsten wäre von ihm ein Baukostenzuschuss in der Höhe zu entrichten, dass diese Forderung erfüllt bleibt. Ein wirklicher Vorteil für die Gemeinschaft ergibt sich, wenn ein Neukunde an eine bestehende Leitung (z.B. die zum Krankenhaus) anschließt. Er wird über seinen Anschlusswert sowie den Verbrauch die „Fixkosten“ und die variablen Kosten zugunsten der „Bestandskunden“ reduzieren. Sollte es zu dem Vertragsabschluss mit dem Krankenhaus und dem APZ kommen, würde die Maßnahme im Januar ausgeschrieben. Mit den Bauarbeiten würde im zeitigen Frühjahr begonnen, so dass eine Wärmeversorgung für die Wintersaison 2014/2015 aus dem Heizwerk im Einkaufszentrum erfolgen könnte. Es wird dabei angestrebt, bereits im Spätsommer mit dem Probebetrieb zu beginnen. Da von Seiten des Krankenhauses besonderer Wert auf die Versorgungssicherheit gelegt wird, muss ein Probetrieb vor der eigentlichen Heizsaison abgeschlossen werden. In der Anlage sind der Vertragsentwurf, die Rechengrundlage für den „Abrechnungskonstrukt“ sowie das Bestätigungsschreiben der Stiftung Marien - Hospital beigefügt. (Erner) -3-