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Beschlussvorlage (13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2014; V 437/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
19.11.13, 06:18
Aktualisiert
19.11.13, 06:18
Beschlussvorlage (13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2014;
V 437/2012) Beschlussvorlage (13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2014;
V 437/2012) Beschlussvorlage (13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2014;
V 437/2012)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 505/2013 Az.: 270 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 25.10.2013 Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 19.11.2013 vorberatend Rat 10.12.2013 beschließend Betrifft: Datum Freigabe -100- Bemerkungen 13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2014; V 437/2012 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die 14. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) wird beschlossen. Auf den Alternativvorschlag am Ende der Vorlage wird hingewiesen. Begründung: Für 2014 ist mit folgenden maßgeblichen Änderungen zu rechnen: Wenigereinnahmen Vermarktungserlöse PPK (Papier, Pappe, Kartonage) Seit Juni 2013 liegt der Papierpreis gemäß EUWID - Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH (Vertragsgegenstand) bei 20 EUR / Tonnage. In 2013 ist noch mit 35 EUR / Tonnage kalkuliert worden. Die Wenigereinnahme beträgt 66.440 EUR. Gebühren für die Grünabfallannahmestelle (Grün-Bring) Die Anlieferung von Strauchwerk bei der Annahmestelle in Kierdorf ist rückläufig. Die Differenz im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich auf 7.080 EUR. Lizenzgebühr Roter Sack (Handel) Rote Säcke werden seitens des Handels weniger nachgefragt. Der Einnahmenrückgang beträgt 5.734 EUR. Hälftige Rücklagenentnahme im Vergleich zu 2013 Kommunen sind nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Der Jahresabschluss 2010 wies einen Überschuss i.H.v. 400.584 EUR aus, der in 2013 durch Rücklagenentnahme ausgeglichen wurde. Dadurch konnten die Restabfallgebühren in 2013 gehalten werden bzw. die Bioabfallgebühren gesenkt werden. Der Jahresabschluss 2011 wies einen Überschuss i.H.v. 134.418 EUR aus, so dass die Rücklagenentnahme in 2014 entsprechend geringer ausfällt. Mehrausgaben Entgeltanpassung durch Entsorger Der Entsorger hat eine Erhöhung um 3,45 % angekündigt. Gemäß Entgeltanpassung des Entsorgervertrages ist die Anpassung auf Grundlage der Indices des Statistischen Bundesamtes gerechtfertigt. Die Anpassung wird jährlich überprüft. Die letzte Erhöhung des Entsorgers fand zum 01.01.2009 statt. Deponiekosten Rhein-Erft-Kreis Der Rhein-Erft-Kreis erhöht die Deponiegebühren um 0,39 EUR / Tonnage für alle Abfallfraktionen. Sammlungskosten „Wilder Müll“ Die Kosten für die Entsorgung des wilden Mülls steigen um 10.000 EUR, da die Wildmüllentfernung aus dem städtischen Forst ab 2014 über die Abfallgebühren getragen werden. Unternehmensberatung wegen europaweiter Ausschreibung Der Entsorgervertrag endet am 31.12.2015. Die hierzu erforderliche europaweite Ausschreibung wird wieder von einer Unternehmensberatung begleitet. Das Ausschreibungsverfahren beginnt bereits in 2014 und führt zu Mehrausgaben i.H.v. 5.000 EUR. In der Gebührenkalkulation 2014 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 204.418 EUR geplant. Die verbleibende Unterdeckung in Höhe von 167.943 EUR erhöht die Gebührensätze für Restabfallbehälter in 2014 um 7,65 %. Der Service Volumentausch von Behältern wird verstärkt in Anspruch genommen, so dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand (vermehrte Erstellung von Änderungsbescheiden) ebenfalls mit einer Gebühr belegt wird. Somit wird die Sondergebühr „Tausch Biobehälter“ um die Sondergebühr „Volumentausch Bio- und Restabfallbehälter“ erweitert. Gleichzeitig wird die Höhe der Sondergebühr von 10 EUR / Einzelfall auf 5 EUR / Einzelfall gesenkt. Um dem Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts gerecht zu werden, wurden bereits in 2013 die Gebühren für die Elektrogroßgeräteabfuhr, Strauchwerkabfuhr und die Bioabfallbehälter gesenkt. Daher bleiben diese Gebührensätze auch in 2014 unverändert. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt eine Getrennthaltung und getrennte Sammlung im Hinblick auf Bioabfälle spätestens ab dem 1.1.2015. Um die getrennte Erfassung von Bioabfall weiterhin zu fördern wird die Sondergebühr „Wiederanmeldung Biobehälter innerhalb von 12 Monaten“ ersatzlos gestrichen. -2- Alternative 1: Die Änderung der Abfallgebührensatzung wird mit einer Steigerung der Restabfallbehältergebühren um 7,65 % - wie in der Anlage „Gebührenvergleich“ dargestellt – beschlossen. Alternative 2: Es erfolgt keine Änderung der Abfallgebührensatzung. Das hat zur Folge, dass die Unterdeckung ausgeglichen wird durch die Pflichtrücklagenentnahme i.H.v. 134.414,08 € (Überschuss 2011) zuzüglich einer weiteren Rücklagenentnahme i.H.v. 237.947,11 €. Die Rücklage würde sich somit auf einen Betrag von 26.639 € insgesamt minimieren. Zu bedenken ist, dass unvorhergesehene und damit nicht kalkulierbare Kosten durch die Rücklage nicht mehr aufgefangen werden könnten und somit durch Erhöhung von Gebühren ausgeglichen werden müssten. Folgende Unabwägbarkeiten sind zu bedenken: - Der Einnahmeposten Papiererlös ist immer marktabhängig. In der Vergangenheit lagen die Erlöse zwischen 0 € und 90 €. - Durch die europaweite Ausschreibung für Entsorgungsdienstleistungen ist mit anderen Preisen ab 2016 zu rechnen. – Die Deponiegebühren des Rhein-Erft-Kreises werden jährlich kalkuliert und an die Kommunen weitergegeben. . – Die Entgeltanpassung des Entsorgers kann jährlich angepasst werden. (Erner) -3-