Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
19.11.13, 06:18
Aktualisiert
19.11.13, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 505/2013
Az.: 270
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 25.10.2013
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
19.11.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2014;
V 437/2012
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die 14. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) wird beschlossen.
Auf den Alternativvorschlag am Ende der Vorlage wird hingewiesen.
Begründung:
Für 2014 ist mit folgenden maßgeblichen Änderungen zu rechnen:
Wenigereinnahmen
Vermarktungserlöse PPK (Papier, Pappe, Kartonage)
Seit Juni 2013 liegt der Papierpreis gemäß EUWID - Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH
(Vertragsgegenstand) bei 20 EUR / Tonnage. In 2013 ist noch mit 35 EUR / Tonnage kalkuliert
worden. Die Wenigereinnahme beträgt 66.440 EUR.
Gebühren für die Grünabfallannahmestelle (Grün-Bring)
Die Anlieferung von Strauchwerk bei der Annahmestelle in Kierdorf ist rückläufig. Die Differenz im
Vergleich zum Vorjahr beläuft sich auf 7.080 EUR.
Lizenzgebühr Roter Sack (Handel)
Rote Säcke werden seitens des Handels weniger nachgefragt. Der Einnahmenrückgang beträgt
5.734 EUR.
Hälftige Rücklagenentnahme im Vergleich zu 2013
Kommunen sind nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, Kostenüberdeckungen
innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Der Jahresabschluss 2010 wies einen
Überschuss i.H.v. 400.584 EUR aus, der in 2013 durch Rücklagenentnahme ausgeglichen wurde.
Dadurch konnten die Restabfallgebühren in 2013 gehalten werden bzw. die Bioabfallgebühren
gesenkt werden. Der Jahresabschluss 2011 wies einen Überschuss i.H.v. 134.418 EUR aus, so
dass die Rücklagenentnahme in 2014 entsprechend geringer ausfällt.
Mehrausgaben
Entgeltanpassung durch Entsorger
Der Entsorger hat eine Erhöhung um 3,45 % angekündigt. Gemäß Entgeltanpassung des
Entsorgervertrages ist die Anpassung auf Grundlage der Indices des Statistischen Bundesamtes
gerechtfertigt. Die Anpassung wird jährlich überprüft. Die letzte Erhöhung des Entsorgers fand
zum 01.01.2009 statt.
Deponiekosten Rhein-Erft-Kreis
Der Rhein-Erft-Kreis erhöht die Deponiegebühren um 0,39 EUR / Tonnage für alle
Abfallfraktionen.
Sammlungskosten „Wilder Müll“
Die Kosten für die Entsorgung des wilden Mülls steigen um 10.000 EUR, da die Wildmüllentfernung aus dem städtischen Forst ab 2014 über die Abfallgebühren getragen werden.
Unternehmensberatung wegen europaweiter Ausschreibung
Der Entsorgervertrag endet am 31.12.2015. Die hierzu erforderliche europaweite Ausschreibung
wird wieder von einer Unternehmensberatung begleitet. Das Ausschreibungsverfahren beginnt
bereits in 2014 und führt zu Mehrausgaben i.H.v. 5.000 EUR.
In der Gebührenkalkulation 2014 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 204.418 EUR geplant.
Die verbleibende Unterdeckung in Höhe von 167.943 EUR erhöht die Gebührensätze für
Restabfallbehälter in 2014 um 7,65 %.
Der Service Volumentausch von Behältern wird verstärkt in Anspruch genommen, so dass der
damit verbundene Verwaltungsaufwand (vermehrte Erstellung von Änderungsbescheiden)
ebenfalls mit einer Gebühr belegt wird. Somit wird die Sondergebühr „Tausch Biobehälter“ um die
Sondergebühr „Volumentausch Bio- und Restabfallbehälter“ erweitert. Gleichzeitig wird die Höhe
der Sondergebühr von 10 EUR / Einzelfall auf 5 EUR / Einzelfall gesenkt.
Um dem Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts gerecht zu werden,
wurden bereits in 2013 die Gebühren für die Elektrogroßgeräteabfuhr, Strauchwerkabfuhr und die
Bioabfallbehälter gesenkt. Daher bleiben diese Gebührensätze auch in 2014 unverändert.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt eine Getrennthaltung und getrennte Sammlung im
Hinblick auf Bioabfälle spätestens ab dem 1.1.2015. Um die getrennte Erfassung von Bioabfall
weiterhin zu fördern wird die Sondergebühr „Wiederanmeldung Biobehälter innerhalb von 12
Monaten“ ersatzlos gestrichen.
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Alternative 1:
Die Änderung der Abfallgebührensatzung wird mit einer Steigerung der Restabfallbehältergebühren um 7,65 % - wie in der Anlage „Gebührenvergleich“ dargestellt – beschlossen.
Alternative 2:
Es erfolgt keine Änderung der Abfallgebührensatzung. Das hat zur Folge, dass die Unterdeckung
ausgeglichen wird durch die Pflichtrücklagenentnahme i.H.v. 134.414,08 € (Überschuss 2011)
zuzüglich einer weiteren Rücklagenentnahme i.H.v. 237.947,11 €. Die Rücklage würde sich somit
auf einen Betrag von 26.639 € insgesamt minimieren.
Zu bedenken ist, dass unvorhergesehene und damit nicht kalkulierbare Kosten durch die
Rücklage nicht mehr aufgefangen werden könnten und somit durch Erhöhung von Gebühren
ausgeglichen werden müssten.
Folgende Unabwägbarkeiten sind zu bedenken:
- Der Einnahmeposten Papiererlös ist immer marktabhängig. In der Vergangenheit lagen die
Erlöse zwischen 0 € und 90 €.
- Durch die europaweite Ausschreibung für Entsorgungsdienstleistungen ist mit anderen Preisen
ab 2016 zu rechnen.
– Die Deponiegebühren des Rhein-Erft-Kreises werden jährlich kalkuliert und an die Kommunen
weitergegeben.
.
– Die Entgeltanpassung des Entsorgers kann jährlich angepasst werden.
(Erner)
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