Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
19.11.13, 06:18
Aktualisiert
19.11.13, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 516/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.10.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
13.11.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
19.11.2013
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Fällung einer städtischen Eiche auf dem Grundstück Kocherbacher
Weg / Wiesenstraße in E.-Kierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem zur Fällung beantragten Baum handelt es sich um eine Stieleiche (Quercus robur),
welche aufgrund ihres Stammumfanges von 1,28 m unter die Satzung zum Schutz des
Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) fällt. Die Eiche steht in geringem
Abstand zu einem Heiligenhäuschen auf dem städt. Eckgrundstück Kocherbacher Weg –
Wiesenstraße in Erftstadt-Kierdorf. Die Antragsteller sind direkter Anlieger und haben daher mit
baumbedingten Beeinträchtigungen zu tun.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin Mitte Oktober 2013 sind von den Antragstellern die
Beeinträchtigungen (insbesondere bzgl. des Fruchtfalls) ausführlich geschildert worden. Zu
diesem Zeitpunkt lagen im gesamten Baumumfeld zahlreiche Eicheln, durch deren Anhäufung ein
Begehen der Fläche eingeschränkt war.
Frucht- oder auch Laubfall gehören jedoch zu den natürlichen Lebensäußerungen der Bäume und
sind von der Rechtssprechung her hinzunehmen. Sie gehören zur Kehrseite erstrebenswerter
Begrünung und des Lagevorteils des Wohnens in einer begrünten Umgebung. Die
Rechtsprechung hat sich mit den Fragen der Beeinträchtigungen durch Straßenbäume des
Öfteren zu befassen und entscheidet hier in der Regel nicht zu Gunsten des Straßenanliegers,
sondern zu Gunsten der Straßenbäume. Vergleichbare Fälle sind in vielen Bereichen Erftstadts
(Fruchtfall auf Parkplätzen etc.) vorzufinden.
Bei allem Verständnis für die Antragsteller und den hohen Pflegeaufwand, den der Baum durch
den (naturgegebenen) Fruchtfall verursacht, kann einer Fällung der geschützten Eiche nicht
zugestimmt werden. Gem. der Baumkontrollrichtlinie ist der Baum verkehrssicher und vital. Er
sollte als prägendes Element dauerhaft erhalten werden.
Um den Antragstellern entgegen zu kommen, kann ein fachgerechter Rückschnitt (sog.
Kronenpflege) durchgeführt werden. Dieser würde den Fruchtfall (geringfügig) einschränken und
zumindest wieder einen ausreichenden Dach- und Fassadenabstand zum Gebäude herstellen.
Zudem kann während der Zeit des Fruchtfalls die mit der Pflege des Kierdorfer
Straßenbegleitgrüns beauftragte Firma eine Reinigung des städt. Eckgrundstückes sowie die
Beseitigung des angefallenen Materials ausführen. Nach der Straßenreinigungssatzung hat die
Reinigung der Gehwege im Kocherbacher Weg sowie in der Wiesenstraße durch die Anlieger zu
erfolgen.
(Erner)
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