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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer städtischen Eiche auf dem Grundstück Kocherbacher Weg / Wiesenstraße in E.-Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
19.11.13, 06:18
Aktualisiert
19.11.13, 06:18
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer städtischen Eiche auf dem Grundstück Kocherbacher Weg / Wiesenstraße in E.-Kierdorf) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer städtischen Eiche auf dem Grundstück Kocherbacher Weg / Wiesenstraße in E.-Kierdorf)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 516/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.10.2013 gez. Böcking Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: 13.11.2013 Datum Freigabe -100- Termin 19.11.2013 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Fällung einer städtischen Eiche auf dem Grundstück Kocherbacher Weg / Wiesenstraße in E.-Kierdorf Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bei dem zur Fällung beantragten Baum handelt es sich um eine Stieleiche (Quercus robur), welche aufgrund ihres Stammumfanges von 1,28 m unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) fällt. Die Eiche steht in geringem Abstand zu einem Heiligenhäuschen auf dem städt. Eckgrundstück Kocherbacher Weg – Wiesenstraße in Erftstadt-Kierdorf. Die Antragsteller sind direkter Anlieger und haben daher mit baumbedingten Beeinträchtigungen zu tun. Bei einem gemeinsamen Ortstermin Mitte Oktober 2013 sind von den Antragstellern die Beeinträchtigungen (insbesondere bzgl. des Fruchtfalls) ausführlich geschildert worden. Zu diesem Zeitpunkt lagen im gesamten Baumumfeld zahlreiche Eicheln, durch deren Anhäufung ein Begehen der Fläche eingeschränkt war. Frucht- oder auch Laubfall gehören jedoch zu den natürlichen Lebensäußerungen der Bäume und sind von der Rechtssprechung her hinzunehmen. Sie gehören zur Kehrseite erstrebenswerter Begrünung und des Lagevorteils des Wohnens in einer begrünten Umgebung. Die Rechtsprechung hat sich mit den Fragen der Beeinträchtigungen durch Straßenbäume des Öfteren zu befassen und entscheidet hier in der Regel nicht zu Gunsten des Straßenanliegers, sondern zu Gunsten der Straßenbäume. Vergleichbare Fälle sind in vielen Bereichen Erftstadts (Fruchtfall auf Parkplätzen etc.) vorzufinden. Bei allem Verständnis für die Antragsteller und den hohen Pflegeaufwand, den der Baum durch den (naturgegebenen) Fruchtfall verursacht, kann einer Fällung der geschützten Eiche nicht zugestimmt werden. Gem. der Baumkontrollrichtlinie ist der Baum verkehrssicher und vital. Er sollte als prägendes Element dauerhaft erhalten werden. Um den Antragstellern entgegen zu kommen, kann ein fachgerechter Rückschnitt (sog. Kronenpflege) durchgeführt werden. Dieser würde den Fruchtfall (geringfügig) einschränken und zumindest wieder einen ausreichenden Dach- und Fassadenabstand zum Gebäude herstellen. Zudem kann während der Zeit des Fruchtfalls die mit der Pflege des Kierdorfer Straßenbegleitgrüns beauftragte Firma eine Reinigung des städt. Eckgrundstückes sowie die Beseitigung des angefallenen Materials ausführen. Nach der Straßenreinigungssatzung hat die Reinigung der Gehwege im Kocherbacher Weg sowie in der Wiesenstraße durch die Anlieger zu erfolgen. (Erner) -2-