Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
19.11.13, 06:18
Aktualisiert
19.11.13, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 543/2013
Az.: 61. 21-20 / 13I
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 05.11.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
19.11.2013
beschließend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
07.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 13.I, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße/Stadtgarten;
Aufstellungsbeschluss gem § 13 a (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. §13(a) BauGB im beschleunigten Verfahren
als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 13I, Erftstadt – Liblar, Carl-Schurz-Straße/Stadtgarten.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat bereits in seiner Sitzung am 06.11.2007 (s. V 80/2007) den
Bebauungsplan Nr. 163, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße, zur Aufstellung beschlossen.
Im weiteren Verfahren wurde nach Abschluss des Grunderwerbs im Plangebiet - zwischen der
Carl-Schurz-Straße und dem Stadtgarten - am 11.12.2012 (s. V 340/2012) vom Rat beschlossen,
die entsprechenden Grundstücke für die Errichtung eines Seniorenzentrums zu veräußern. In der
Zwischenzeit wurde der Planentwurf auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungsvorschlags
und in Abstimmung mit dem Investor und dem beauftragten Architekturbüro fortentwickelt. Die
zwischen dem Vorhabenträger und dem Trägerverein von Marienhospital und Alten- und
Pflezentrum (APZ) geführten Kooperationsverhandlungen befinden sich kurz vor dem Abschluss.
In der Sitzung wird der Architekt den neuesten Stand der Planung erläutern.
Gegenüber dem bisherigen Bebauungsvorschlag ist das Plankonzept in wesentlichen Teilen
unverändert (s. Anlageplan), sodass sich nunmehr als nächster Verfahrensschritt die frühzeitige
Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung anschließen kann.
Da sämtliche Kriterien (Bebauungsplan der Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung, weniger als
20.000 qm Grundfläche, keine erheblichen Umweltauswirkungen) für ein beschleunigtes
Verfahren gem. §13 (a) BauGB vorliegen, bei dem u.a. auf eine Umweltprüfung und eine
Zusammenfassende Erklärung verzichtet werden kann, sollte zur Beschleunigung und
Vereinfachung des Planverfahrens der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden.
Außerdem wurde das Plangebiet gegenüber dem am 06.02.2007 gefassten Aufstellungsbeschluss
um die Fläche des in der Zwischenzeit realisierten Stadtgartens reduziert.
(Erner)
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