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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13.I, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße/Stadtgarten; Aufstellungsbeschluss gem § 13 a (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
19.11.13, 06:18
Aktualisiert
19.11.13, 06:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13.I, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße/Stadtgarten;
Aufstellungsbeschluss gem § 13 a (Bebauungsplan der Innenentwicklung)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13.I, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße/Stadtgarten;
Aufstellungsbeschluss gem § 13 a (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 543/2013 Az.: 61. 21-20 / 13I Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 05.11.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 19.11.2013 beschließend Rat 10.12.2013 beschließend Betrifft: 07.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 13.I, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße/Stadtgarten; Aufstellungsbeschluss gem § 13 a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. §13(a) BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 13I, Erftstadt – Liblar, Carl-Schurz-Straße/Stadtgarten. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat bereits in seiner Sitzung am 06.11.2007 (s. V 80/2007) den Bebauungsplan Nr. 163, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße, zur Aufstellung beschlossen. Im weiteren Verfahren wurde nach Abschluss des Grunderwerbs im Plangebiet - zwischen der Carl-Schurz-Straße und dem Stadtgarten - am 11.12.2012 (s. V 340/2012) vom Rat beschlossen, die entsprechenden Grundstücke für die Errichtung eines Seniorenzentrums zu veräußern. In der Zwischenzeit wurde der Planentwurf auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungsvorschlags und in Abstimmung mit dem Investor und dem beauftragten Architekturbüro fortentwickelt. Die zwischen dem Vorhabenträger und dem Trägerverein von Marienhospital und Alten- und Pflezentrum (APZ) geführten Kooperationsverhandlungen befinden sich kurz vor dem Abschluss. In der Sitzung wird der Architekt den neuesten Stand der Planung erläutern. Gegenüber dem bisherigen Bebauungsvorschlag ist das Plankonzept in wesentlichen Teilen unverändert (s. Anlageplan), sodass sich nunmehr als nächster Verfahrensschritt die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung anschließen kann. Da sämtliche Kriterien (Bebauungsplan der Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung, weniger als 20.000 qm Grundfläche, keine erheblichen Umweltauswirkungen) für ein beschleunigtes Verfahren gem. §13 (a) BauGB vorliegen, bei dem u.a. auf eine Umweltprüfung und eine Zusammenfassende Erklärung verzichtet werden kann, sollte zur Beschleunigung und Vereinfachung des Planverfahrens der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden. Außerdem wurde das Plangebiet gegenüber dem am 06.02.2007 gefassten Aufstellungsbeschluss um die Fläche des in der Zwischenzeit realisierten Stadtgartens reduziert. (Erner) -2-