Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
20.11.13, 06:16
Aktualisiert
20.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu V 414/2013
Zusätzliche vom Rat übertragene Prüfaufgaben gemäß
Rechnungsprüfungsordnung § 3 Abs.2 :
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(2)
(2)
Dem Rechnungsprüfungsamt
werden nach § 103 Abs. 2 GO NRW
folgende weitere Aufgaben
übertragen und betreffen sowohl
Stadt als auch Eigenbetriebe :
Dem Rechnungsprüfungsamt
werden nach § 103 Abs. 2 GO NRW
folgende weitere Aufgaben
übertragen und betreffen sowohl
Stadt als auch Eigenbetriebe (Ziff.
1-7) sowie die wirtschaftliche
Betätigung der Stadt (Ziff.8) :
1. die Prüfung der Vorräte und
Vermögensbestände,
insbesondere deren Inventarisierung
1. die Prüfung der Vorräte und
Vermögensbestände,
insbesondere deren Inventarisierung
2. die Prüfung der Verwaltung auf
Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit
2. die Prüfung der Verwaltung auf
Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit
3. die Prüfung der Handvorschüsse
3. die Prüfung der Handvorschüsse
4. die Prüfung von
Buchungsbelegen (Visakontrolle
vor Auszahlung) vor ihrer Zuleitung an die Finanzbuchhaltung
bei Schlussrechnungen,
Zuschüssen und Veräußerungen
generell, ansonsten bei allen
Auszahlungen oberhalb 10.000
€; (keine Abschläge) des
weiteren, wenn sich die
Rechnungsprüfungsleitung
weitere Prüfungen vorbehält.
4. die Prüfung von
Buchungsbelegen (Visakontrolle
vor Auszahlung) vor ihrer Zuleitung an die Finanzbuchhaltung
bei Schlussrechnungen,
Zuschüssen und Veräußerungen
generell, ansonsten bei allen
Auszahlungen oberhalb 10.000
€; (keine Abschläge) des
weiteren, wenn sich die
Rechnungsprüfungsleitung
weitere Prüfungen vorbehält.
Die
Rechnungsprüfungsamtsleitung
ist befugt, zur Vermeidung von
Verwaltungsaufwand im Einzelfall
Prüfungsvereinfachungen (z.B.
bei regelmäßigen,
gleichbleibenden Zahlungen)
zuzulassen.
Die
Rechnungsprüfungsamtsleitung
ist befugt, zur Vermeidung von
Verwaltungsaufwand im Einzelfall
Prüfungsvereinfachungen (z.B.
bei regelmäßigen,
gleichbleibenden Zahlungen)
zuzulassen.
Ergänzung RPO – wirtschaftliche Betätigung der Kommune
5. Prüfung der
Verwaltungsvorgänge im
Hinblick auf die Prävention von
Unregelmäßigkeiten.
5. Prüfung der
Verwaltungsvorgänge im
Hinblick auf die Prävention von
Unregelmäßigkeiten.
6. die Prüfung von
Bauausführungen (technische
Prüfung) sowie deren Abrechnungen und Nachträge
6. die Prüfung von
Bauausführungen (technische
Prüfung) sowie deren Abrechnungen und Nachträge
7. die Mitwirkung bei der
Aufklärung von Fehlbeständen
am Vermögen der Stadt, ohne
Rücksicht auf Art und
Entstehungsgrund.
7. die Mitwirkung bei der
Aufklärung von Fehlbeständen
am Vermögen der Stadt, ohne
Rücksicht auf Art und
Entstehungsgrund.
8. die Prüfung der Betätigung
(nicht Jahresabschluss) der
Stadt Erftstadt als
Gesellschafterin der
Energiegesellschaft Erftstadt
mbH; die Prüfung bezieht
sich insbesondere auf
Ordnungsmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit sowie
Auftragsvergaben. Zum
Zwecke der Wahrnehmung
der Prüfungspflichten hat das
Rechnungsprüfungsamt
außer einem generellen
Unterrichtungsrecht das
Recht auf unmittelbare
Einsichtnahme in die Bücher,
Datenbestände und sonstigen
Unterlagen.
Prüfberichte sind den
beteiligten Fachausschüssen
sowie dem Rat vorzulegen.
Ergänzung RPO – wirtschaftliche Betätigung der Kommune