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Beschlussvorlage (Ergänzung RPO)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
20.11.13, 06:16
Aktualisiert
20.11.13, 06:16
Beschlussvorlage (Ergänzung RPO) Beschlussvorlage (Ergänzung RPO)

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Inhalt der Datei

Anlage zu V 414/2013 Zusätzliche vom Rat übertragene Prüfaufgaben gemäß Rechnungsprüfungsordnung § 3 Abs.2 : ALT : NEU : fett + kursiv (2) (2) Dem Rechnungsprüfungsamt werden nach § 103 Abs. 2 GO NRW folgende weitere Aufgaben übertragen und betreffen sowohl Stadt als auch Eigenbetriebe : Dem Rechnungsprüfungsamt werden nach § 103 Abs. 2 GO NRW folgende weitere Aufgaben übertragen und betreffen sowohl Stadt als auch Eigenbetriebe (Ziff. 1-7) sowie die wirtschaftliche Betätigung der Stadt (Ziff.8) : 1. die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände, insbesondere deren Inventarisierung 1. die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände, insbesondere deren Inventarisierung 2. die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit 2. die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit 3. die Prüfung der Handvorschüsse 3. die Prüfung der Handvorschüsse 4. die Prüfung von Buchungsbelegen (Visakontrolle vor Auszahlung) vor ihrer Zuleitung an die Finanzbuchhaltung bei Schlussrechnungen, Zuschüssen und Veräußerungen generell, ansonsten bei allen Auszahlungen oberhalb 10.000 €; (keine Abschläge) des weiteren, wenn sich die Rechnungsprüfungsleitung weitere Prüfungen vorbehält. 4. die Prüfung von Buchungsbelegen (Visakontrolle vor Auszahlung) vor ihrer Zuleitung an die Finanzbuchhaltung bei Schlussrechnungen, Zuschüssen und Veräußerungen generell, ansonsten bei allen Auszahlungen oberhalb 10.000 €; (keine Abschläge) des weiteren, wenn sich die Rechnungsprüfungsleitung weitere Prüfungen vorbehält. Die Rechnungsprüfungsamtsleitung ist befugt, zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand im Einzelfall Prüfungsvereinfachungen (z.B. bei regelmäßigen, gleichbleibenden Zahlungen) zuzulassen. Die Rechnungsprüfungsamtsleitung ist befugt, zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand im Einzelfall Prüfungsvereinfachungen (z.B. bei regelmäßigen, gleichbleibenden Zahlungen) zuzulassen. Ergänzung RPO – wirtschaftliche Betätigung der Kommune 5. Prüfung der Verwaltungsvorgänge im Hinblick auf die Prävention von Unregelmäßigkeiten. 5. Prüfung der Verwaltungsvorgänge im Hinblick auf die Prävention von Unregelmäßigkeiten. 6. die Prüfung von Bauausführungen (technische Prüfung) sowie deren Abrechnungen und Nachträge 6. die Prüfung von Bauausführungen (technische Prüfung) sowie deren Abrechnungen und Nachträge 7. die Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlbeständen am Vermögen der Stadt, ohne Rücksicht auf Art und Entstehungsgrund. 7. die Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlbeständen am Vermögen der Stadt, ohne Rücksicht auf Art und Entstehungsgrund. 8. die Prüfung der Betätigung (nicht Jahresabschluss) der Stadt Erftstadt als Gesellschafterin der Energiegesellschaft Erftstadt mbH; die Prüfung bezieht sich insbesondere auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie Auftragsvergaben. Zum Zwecke der Wahrnehmung der Prüfungspflichten hat das Rechnungsprüfungsamt außer einem generellen Unterrichtungsrecht das Recht auf unmittelbare Einsichtnahme in die Bücher, Datenbestände und sonstigen Unterlagen. Prüfberichte sind den beteiligten Fachausschüssen sowie dem Rat vorzulegen. Ergänzung RPO – wirtschaftliche Betätigung der Kommune