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Beschlussvorlage (Standortsicherung der Don-Bosco-Förderschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
24.10.13, 15:05
Aktualisiert
20.11.13, 06:16
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 482/2013 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 18.10.2013 gez. Gerlach Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Schulausschuss Termin 07.11.2013 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 02.12.2013 vorberatend Rat 10.12.2013 beschließend Betrifft: 19.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Standortsicherung der Don-Bosco-Förderschule Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Don-Bosco-Förderschule wird zum Schuljahr 2013/14 aufgelöst und ab dem Schuljahr 2014/15 als Teilstandort der Martinusschule Kerpen geführt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung zur Auflösung der Don-Bosco-Förderschule zum Schuljahresende 2013/14 zu beantragen. Die Genehmigung zur Bildung des Teilstandorts in Erftstadt wird im Rahmen der Änderung der Martinusschule durch den zukünftigen Schulträger Kerpen gestellt. Begründung: Die Verwaltung hat im Rahmen der Beratungen zum A 17/2013 einen Zwischenbericht über die zu erwartenden Änderungen in der Förderschullandschaft abgegeben. Aktuelle Rechtslage In zeitlichem Zusammenhang mit der Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) am 16.10.2013 wird auch die modifizierte Fassung der Verordnung über die Mindestgröße der Förderschulen und Schulen für Kranke erlassen. Die strikte Einhaltung dieser Mindestgrößen wird vor allem Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen existenziell betreffen, da eine Unterschreitung der Mindestschülerzahl von 144 lt. bisheriger Ausnahmeregelung nicht mehr möglich ist. Dies zwingt Schulträger im Interesse einer weiteren wohnortnahen Beschulung an einer Förderschule und der Gewährleistung einer tatsächlichen Wahlfreiheit für Eltern zu notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen. Die aktuelle Mindestgrößenverordnung eröffnet aber auch neue Gestaltungsspielräume. Spätestens mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2015/16 können Schulträger entsprechende schulorganisatorische Beschlüsse fassen. Danach kann eine Förderschule in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absätze 6 und 7 des Schulgesetzes NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl – für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 72 – erforderlich. Kooperation mit der Stadt Kerpen Nach Inkrafttreten der neuen Mindestgrößenverordnung würden demnach sowohl die Erftstädter Don-Bosco-Förderschule mit aktuell 88 Schülerinnen und Schülern als auch die Kerpener Martinusschule mit 128 Schülerinnen und Schülern als eigenständige Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wegen Unterschreitung der Mindestgröße von 144 nicht mehr bestandsfähig sein, und müssten auslaufend aufgelöst werden. Daher haben Verwaltungsvertreter aus Kerpen und Erftstadt frühzeitig Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit im Förderschulbereich ausgelotet, um den sich abzeichnenden Umstrukturierungsprozess der Schullandschaft einleiten zu können. Demnach könnte durch einen Zusammenschluss der Don-Bosco-Förderschule und der Martinusschule unter Beibehaltung der jeweiligen Standorte die erforderliche Mindestgröße auch für die nächsten Jahre erreicht werden. Die Stadt Kerpen als Schulträger des größeren Standortes Martinusschule wäre bereit, die Schulträgeraufgaben der Stadt Erftstadt zu übernehmen. Die Don-Bosco-Förderschule würde dann als Teilstandort der Martinusschule in Erftstadt-Friesheim weitergeführt. Die erforderlichen Beschlüsse werden von der Stadt Kerpen herbeigeführt. Die rechtliche Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit soll durch eine öffentlichrechtliche Vereinbarung geregelt werden, die im nächsten Frühjahr den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Zwischen Erftstadt und Kerpen besteht Einigkeit, dass jeder Standortträger für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb des jeweiligen Schulstandortes verbundenen Kosten eigenverantwortlich aufkommt. Die Genehmigungsfähigkeit eines geplanten Zusammenschlusses der beiden Förderschulen wurde ebenfalls im Vorfeld mit der Schulaufsicht abgeklärt, die das Vorhaben – auch aus schulfachlicher Sicht – ausdrücklich befürwortet. Auch die Schulkonferenz der Don-Bosco-Förderschule hat sich am 15.10.2013 einstimmig für eine Kooperation mit der Martinusschule ausgesprochen. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Nörvenich Da für die Don-Bosco-Förderschule bereits seit 1998 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und der Gemeinde Nörvenich über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Nörvenich an der Don-Bosco-Förderschule besteht, wurde die Gemeinde Nörvenich über das geplante Vorhaben der interkommunalen Zusammenarbeit mit Kerpen informiert. Die Gemeinde Nörvenich ist grundsätzlich an einer Weiterbeschulung ihrer Schülerinnen und Schüler an der Don-Bosco-Förderschule interessiert. Im Zusammenhang mit einer durch den Schulträgerwechsel bedingten Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Kerpen will die Gemeinde Nörvenich allerdings auch Beschulungsalternativen abklären. Über den aktuellen Sachstand werde ich im Schulausschuss am 07.11.2013 berichten. Fazit -2- Aufgrund von Unwägbarkeiten, die von der Stadt Erftstadt nicht zu beeinflussen sind, ist eine fundierte Schülerzahlprognose schwierig. Diese Ansicht wird von der Schulaufsicht geteilt. Die Stadt Erftstadt als Schulträger sollte sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig im Interesse der Standortsicherung für die Kooperation mit der Stadt Kerpen aussprechen, auch wenn damit der Wegfall der Schulträgerschaft über die Don-Bosco-Förderschule verbunden ist. Damit sendet sie ein positives Signal an die gesamte Schulgemeinde und trägt zur Konsolidierung bei. (Erner) -3-