Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
24.10.13, 15:05
Aktualisiert
20.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 482/2013
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 18.10.2013
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
07.11.2013
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
02.12.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
19.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Standortsicherung der Don-Bosco-Förderschule
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Don-Bosco-Förderschule wird zum Schuljahr 2013/14 aufgelöst und ab dem Schuljahr
2014/15 als Teilstandort der Martinusschule Kerpen geführt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung zur Auflösung
der Don-Bosco-Förderschule zum Schuljahresende 2013/14 zu beantragen. Die Genehmigung zur
Bildung des Teilstandorts in Erftstadt wird im Rahmen der Änderung der Martinusschule durch den
zukünftigen Schulträger Kerpen gestellt.
Begründung:
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beratungen zum A 17/2013 einen Zwischenbericht über die zu
erwartenden Änderungen in der Förderschullandschaft abgegeben.
Aktuelle Rechtslage
In zeitlichem Zusammenhang mit der Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Umsetzung der
UN-Behindertenkonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) am 16.10.2013 wird
auch die modifizierte Fassung der Verordnung über die Mindestgröße der Förderschulen und
Schulen für Kranke erlassen.
Die strikte Einhaltung dieser Mindestgrößen wird vor allem Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen existenziell betreffen, da eine Unterschreitung der Mindestschülerzahl
von 144 lt. bisheriger Ausnahmeregelung nicht mehr möglich ist. Dies zwingt Schulträger im
Interesse einer weiteren wohnortnahen Beschulung an einer Förderschule und der Gewährleistung
einer tatsächlichen Wahlfreiheit für Eltern zu notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen.
Die aktuelle Mindestgrößenverordnung eröffnet aber auch neue Gestaltungsspielräume.
Spätestens mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2015/16 können Schulträger entsprechende
schulorganisatorische Beschlüsse fassen. Danach kann eine Förderschule in einem begründeten
Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absätze 6 und
7 des Schulgesetzes NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. In diesem
Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl – für Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen 72 – erforderlich.
Kooperation mit der Stadt Kerpen
Nach Inkrafttreten der neuen Mindestgrößenverordnung würden demnach sowohl die Erftstädter
Don-Bosco-Förderschule mit aktuell 88 Schülerinnen und Schülern als auch die Kerpener
Martinusschule mit 128 Schülerinnen und Schülern als eigenständige Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen wegen Unterschreitung der Mindestgröße von 144 nicht mehr
bestandsfähig sein, und müssten auslaufend aufgelöst werden.
Daher haben Verwaltungsvertreter aus Kerpen und Erftstadt frühzeitig Möglichkeiten einer
interkommunalen Zusammenarbeit im Förderschulbereich ausgelotet, um den sich abzeichnenden
Umstrukturierungsprozess der Schullandschaft einleiten zu können.
Demnach könnte durch einen Zusammenschluss der Don-Bosco-Förderschule und der
Martinusschule unter Beibehaltung der jeweiligen Standorte die erforderliche Mindestgröße auch
für die nächsten Jahre erreicht werden.
Die Stadt Kerpen als Schulträger des größeren Standortes Martinusschule wäre bereit, die
Schulträgeraufgaben der Stadt Erftstadt zu übernehmen. Die Don-Bosco-Förderschule würde
dann als Teilstandort der Martinusschule in Erftstadt-Friesheim weitergeführt. Die erforderlichen
Beschlüsse werden von der Stadt Kerpen herbeigeführt.
Die rechtliche Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit soll durch eine öffentlichrechtliche Vereinbarung geregelt werden, die im nächsten Frühjahr den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt wird. Zwischen Erftstadt und Kerpen besteht Einigkeit, dass jeder
Standortträger für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb des jeweiligen Schulstandortes
verbundenen Kosten eigenverantwortlich aufkommt. Die Genehmigungsfähigkeit eines geplanten
Zusammenschlusses der beiden Förderschulen wurde ebenfalls im Vorfeld mit der Schulaufsicht
abgeklärt, die das Vorhaben – auch aus schulfachlicher Sicht – ausdrücklich befürwortet. Auch die
Schulkonferenz der Don-Bosco-Förderschule hat sich am 15.10.2013 einstimmig für eine
Kooperation mit der Martinusschule ausgesprochen.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Nörvenich
Da für die Don-Bosco-Förderschule bereits seit 1998 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Stadt Erftstadt und der Gemeinde Nörvenich über die Aufnahme von Schülerinnen
und Schülern aus Nörvenich an der Don-Bosco-Förderschule besteht, wurde die Gemeinde
Nörvenich über das geplante Vorhaben der interkommunalen Zusammenarbeit mit Kerpen
informiert.
Die Gemeinde Nörvenich ist grundsätzlich an einer Weiterbeschulung ihrer Schülerinnen und
Schüler an der Don-Bosco-Förderschule interessiert. Im Zusammenhang mit einer durch den
Schulträgerwechsel bedingten Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt
Kerpen will die Gemeinde Nörvenich allerdings auch Beschulungsalternativen abklären. Über den
aktuellen Sachstand werde ich im Schulausschuss am 07.11.2013 berichten.
Fazit
-2-
Aufgrund von Unwägbarkeiten, die von der Stadt Erftstadt nicht zu beeinflussen sind, ist eine
fundierte Schülerzahlprognose schwierig. Diese Ansicht wird von der Schulaufsicht geteilt.
Die Stadt Erftstadt als Schulträger sollte sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig im Interesse
der Standortsicherung für die Kooperation mit der Stadt Kerpen aussprechen, auch wenn damit
der Wegfall der Schulträgerschaft über die Don-Bosco-Förderschule verbunden ist. Damit sendet
sie ein positives Signal an die gesamte Schulgemeinde und trägt zur Konsolidierung bei.
(Erner)
-3-