Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
20.11.13, 06:16
Aktualisiert
20.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 548/2013
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 06.11.2013
Amtsleiter
RPA
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
02.12.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
19.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Erftstadt zur
Kenntnis.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs des
Jahresabschlusses beauftragt.
3. Der Jahresabschluss wird nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW bis zum
31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass zur
Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushalts die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten.
Aus Kostengründen wurde auf den Druck der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen verzichtet.
Den Fraktionen wird jedoch eine CD zur Verfügung gestellt, die sämtliche Teilrechnungen der
einzelnen Kostenträger enthält.
(Erner)