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Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
20.11.13, 06:16
Aktualisiert
20.11.13, 06:16
Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 548/2013 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 06.11.2013 Amtsleiter RPA gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 02.12.2013 vorberatend Rat 10.12.2013 beschließend Betrifft: 19.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis. 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses beauftragt. 3. Der Jahresabschluss wird nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Begründung: Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW bis zum 31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass zur Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushalts die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten. Aus Kostengründen wurde auf den Druck der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen verzichtet. Den Fraktionen wird jedoch eine CD zur Verfügung gestellt, die sämtliche Teilrechnungen der einzelnen Kostenträger enthält. (Erner)