Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,7 MB
Datum
10.12.2013
Erstellt
20.11.13, 06:16
Aktualisiert
20.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STAD
ERFTSTAD
Jahresabschluss 2012
Entwurf
Stadt Erftstadt
000001
Inhalt
Seite
1.
Bilanz
2.
Anhang
2
-
Allgemein
-
Anlagenspiegel
29
-
Abschreibungstabelle
30
-
Forderungsspiegel
33
-
Verbindlichkeitenspiegel
34
6
3.
Lagebericht
35
4.
Gesamtergebnisrechnung
51
5.
Gesamtfinanzrechnung
53
6.
Abrechnung des Produktes Rettungsdienst
55
7.
Abrechnung des Produktes Abfallwirtschaft
57
8.
Beteiligungsbericht
60
000002
Bilanz
zum 31.12.2012
Entwurf
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2012
31.12.2012
€
AKTIVA
31.12.2011
€
1. Anlagevermögen
28.278,67
34.736,48
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
0,00
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
0,00
1.2.3 Infrastrukturvermögen
0,00
0,00
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
113.813,46
122.423,72
1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
238.636,00
238.636,00
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.002.080,31
2.255.959,86
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.431.153,83
2.380.451,52
0,00
0,00
4.785.683,60
4.997.471,10
0,00
373.995,00
223.336.635,79
36.720,81
0,00
373.995,00
223.336.635,79
82,43
0,00
515.553,66
276.626,51
458.627,41
224.262.905.26
224.445.967,14
229.076.867,53
229.478.174,72
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
Zwischensumme:
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
000004
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2012
31.12.2012
€
31.12.2011
229.076.867,53
229.478.174,72
31.371,41
18.365,43
171.849,35
2.242.899,08
352.782,15
675.015,96
641.748,82
2.025.836,24
137.297,06
1.048.330,73
892.989,49
86.622,83
102.444,93
107.156,62
985.203,06
3.126,78
25.247,44
759.984,19
5.530.340,64
4.728.194,09
0,00
0,00
2.4 Liquide Mittel
1.945.641,80
403.730,65
3. Aktive Rechnungsabarenzung
1.685.719,94
1.674.836,17
238.269.941,32
236.303.301,06
Zwischensumme:
€
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Offenlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren und Beiträge
2.2.1.2 Steuern
2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.4 Sonst. öff.-re. Forderungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderung gegenüber dem
öffentlichen Bereich
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonstige Vennögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2012
Passiva
31.12.2012
1. Eigenkapital
31.12.2011
€
1.1 Allgemeine Rücklage
- davon zweckgebundene Deckungsrücklage € 0,00
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
€
140.525.574,43
140.526.635,39
3.893.838,81
-5.610.746,71
6.589.453,37
-2.695.614,56
138.808.666,53
144.420.474,20
4.379.044,30
0,00
1.861.880,74
0,00
4.609.616,60
0,00
2.062.470,27
0,00
6.240.925,04
6.672.086,87
49.950.166,00
0,00
4.579.607,60
51.453.132,00
0,00
3.654.939,73
54.529.773,60
55.108.071,73
0,00
0,00
4.950.000,00
26.520.000,00
3.790.000,00
23.000.000,00
0,00
1.924.381,56
1.712.158,53
3.359.734,01
0,00
1.579.331,78
0,00
1.659.359,00
38.466.274,10
30.028.690,78
224.302,05
73.977,48
238.269.941,32
236.303.301,06
2. Sonderposten
2.1
2.2
2.3
2.4
Zuwendungen
Beitrage
Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
3.1 PensionsrÜckstellungen
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
4. Verbindlichkeiten
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditatssicherung
4.3.1 gegenüber Sondervermögen
4.3.2 gegenüber dem privaten Kreditmarkt
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgangen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
C','0 'O'{').-'\'
lJ'uiQ ,
'J
-,
'
STAD
ERFTSTAD
Anhang
zur Bilanz
zum 31.12.2012
Entwurf
Stadt Erftstadt
Bilanz 31.12.2012
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung
verpflichtet, zum Schluss eines Haushaltsjahres
hend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
NRW (GO NRW)
einen Jahresabschluss,
Finanzrechnung,
Teilrechnungen
besteund An-
hang, aufzustellen.
Der vorliegende Jahresabschluss
gungsvorschriften
wurde auf der Grundlage der Rechnungsle-
der GO NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung
NRW
(GemHVO NRW) aufgestellt.
11.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu
den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen
können.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind im Einzelnen bei
den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Die jeweiligen Posten sind zum 31.12.2012 vorsichtig und überwiegend einzeln
bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt
gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen.
1. Die immateriellenVermögensgegenständewurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet.
2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
ten Anschaffungskosten
bewertet worden.
bzw. zu fortgeführ-
Bilanz 31.12.2012
Anhang
3. Finanzanlagevermögen:
Die Beteiligungen sind grundsätzlich mit dem
anteiligen Unternehmenswert
anzusetzen.
Da keine Unternehmensbe-
wertungen seitens der Mehrheits-Anteilseigner
vorlagen, wurden die Betei-
ligungen mit dem anteiligen Eigenkapital (Eigenkapital-Spiegelbildmethode)
angesetzt. Mangels Unternehmenswerten
wurde diese bei den Beteiligun-
gen der Stadt Erftstadt angewandt. Die Sondervermögen wurden mit dem
Substanzwert
bewertet. Die Bewertung der Ausleihungen
erfolgte bei
Kurzfristigkeit mit dem Nominalwert, bei Langfristigkeit mit dem Barwert.
4. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten.
5. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände
zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigung
wurden
angesetzt.
6. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert ausgewiesen.
7. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
wurden vor dem Bilanzstichtag
geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind auch Investitionszuschüsse
an
Dritte angesetzt.
8. Die Sonderposten beinhalten zweckgebundene Zuwendungen sowie den
Gebührenausgleich für den Rettungsdienst und die Abfallwirtschaft. Zu den
zweckgebundenen
Zuwendungen zählen Zuschüsse für die immateriellen
Vermögensgegenstände,
für Bereiche des Sachanlagevermögens sowie für
von der Stadt Erftstadt an Dritte geleistete Investitionszuwendungen.
Im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden erhält die Stadt Erftstadt die allgemeine Investitionspauschale.
§ 43 Absatz 5 GemHVO regelt den Umgang mit erhaltenen Zuwendungen
und Beiträgen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewil-
000009
Bilanz 31.12.2012
Anhang
ligt werden. Diese sind als Sonderposten zu passivieren und entsprechend
der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes
ertragswirk-
sam aufzulösen. Mit pauschalen Förderbeträgen, wie der allgemeinen Investitionspauschale
werden keine bestimmten Maßnahmen bezuschusst.
Die sachgerechte Verwendung der Fördermittelliegt
vielmehr in der Ver-
antwortung der Kommune.
Die zudem gewährte Feuerschutzpauschale
ist für den Feuerwehrbereich
zu verwenden und ein entsprechenderVerwendungsnachweis
9. Die Rückstellungen
zu erstellen.
wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen
Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen,
die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind,
gebildet.
10. Der Ansatz der Verbindlichkeiten
lungsbetrag. Verbindlichkeiten
entspricht ihrem jeweiligen Rückzah-
in fremder Währung waren zum Bilanz-
stichtag nicht vorhanden.
11. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
werden in Höhe der für Folge-
jahre vereinnahmten Erträge angesetzt.
111.Erläuterungen
zur Bilanz zum 31.12.2012
AKTIVSEITE
Anlagevermögen
Vor Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde nach § 53 Abs. 2 GemHVO eine Inventur nach § 28 GemHVO NRW durchgeführt und ein Inventar aufgestellt. .
Nach drei Jahren muss das Vorhandensein der gemeindlichen Vermögensgegenstände durch eine Inaugenscheinnahme
aufzustellenden Jahresabschluss,
im Rahmen einer Inventur zu dem dann
also für den Abschlussstichtag
31. Dezember,
000010
Bilanz 31.12.2012
Anhang
überprüft werden. Die Inventur
schlussstichtag
ist mindestens zu jedem folgenden dritten Ab-
vorzunehmen, wenn die Überprüfung nicht freiwillig in kürzeren
Zeitabständen vorgenommen wird.
Um eine gewisse Routine in die Arbeiten der Inventur zu bekommen und die
Masse der Arbeiten besser zu verteilen, erfolgt jedes Jahr zum Stichtag 31.12.
eine Überprüfung in Teilbereichen der Verwaltung. Die Überprüfung erfolgt drei
Monate vor bzw. zwei Monate nach dem festgelegten Stichtag (vorgelegte bzw.
nachgelegte Inventur). Bei der Aufstellung des Inventars werden die Veränderungen, die sich zwischen dem Aufnahmetag und dem Abschlussstichtag
ergeben
entsprechend berücksichtigt.
Im Jahr 2012 wurden in folgenden Bereichen Inventuren durchgeführt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
-10- Hauptamt- und Personalamt
-14- Rechnungsprüfungsamt
-20- allgemeiner Finanzdienst
-21- Kasse
-40- Schulamt: Grundschulen
-51- Amtfür Jugend, Familie und Soziales: Bereich Übergangsheime
-61- Umwelt- und Planungsamt
-63- Bauordnungsamt
-082- Wirtschaftsförderung
Zusätzlich erfolgte anlassbezogen im Sommer 2012 eine Inventur in der Hauptschule Lechenich nach der Zusammenlegung der beiden Hauptschulen.
Sämtliche Inventuren erfolgten mittels Barcodescannern.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen
zählen Software-Lizenzen,
die
entgeltlich erworben wurden, z. B. Webwasher, StadtCAD oder AutoCAD. In Abstimmung
mit
-101-
wurde eine entsprechende
lanzposten vorgenommen.
Zuordnung
zu diesem Bi-
000011
'.
Bilanz 31.12.2012
Anhang
Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wert in Höhe von 28.278,67 EUR. Die Bewertung erfolgte zu fortgeschriebenen
Anschaffungskosten;
die Nutzungsdauer
wurde mit 8 Jahren angesetzt.
Sachanlagen
Im Bereich der Sachanlagen werden die bebauten und unbebauten Grundstücke,
das Infrastrukturvermögen,
die Bauten auf fremdem Grund und Boden, Kunstge-
genstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge,
die Betriebs- und Geschäftsausstattung
sowie die geleisteten Anzahlungen und
Anlagen im Bau dargestellt.
Im Wesentlichen wird das Sachanlagevermögen
Ausgliederungen
der Stadt Erftstadt auf Grund der
dieses Vermögens in den eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen
ausgewiesen. Somit entfällt in der städtischen Bilanz der Ansatz von unbebauten
und bebauten Grundstücken sowie des Infrastrukturvermögens.
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Hier handelt es sich um die Bus-Wartehallen (Glas-Wartehallen).
Das wirtschaft-
liche Eigentum dieser Wartehallen liegt bei der Stadt Erftstadt; der Grund und Boden ist jedoch zum größten Teil dem Eigenbetrieb Straßen zuzuordnen. In Ausnahmefällen wird der Wert des Grund und Bodens auch in der Bilanz des Eigenbetriebes Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungskosten,
vermindert um den bis zum Abschlussstichtag einge-
tretenen Werteverzehr. Die Nutzungsdauer wurde mit 20 Jahren festgesetzt. Insgesamt ergibt sich ein Wert in Höhe von 113.813,46 EUR.
Im Jahr 2012 wurden keine Anschaffungen im Bereich der Wartehallen getätigt, so
dass der Vorjahreswert lediglich um die anfallende Abschreibung verringert wurde.
000012
Bilanz 31.12.2012
Anhang
Kunstgegenstände
und Kulturdenkmäler
Hier werden die Kunstgegenstände der Artothek ausgewiesen. Für die Bewertung
ist - gemäß den Handreichungen
sicherungswert
des Innenministeriums
NRW - der Ver-
zu Grunde gelegt worden. Die Kunstgegenstände
der Artothek
sind dauerhaft bei der Provinzial versichert. Im Bericht jahr wurde ein Buchwert in
Höhe von 238.636,00 EUR ausgewiesen.
Maschinen und technische Anlagen. Fahrzeuge
Hier werden im Wesentlichen
die Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr und Ret-
tungsdienst ausgewiesen. Daneben aber auch weitere Vermögensgegenstände,
wie beispielsweise das Schlauchboot oder Sprungpolster. Zu den technischen Anlagen zählen u. a. die Sirenen.
Die Bewertung erfolgte auch hier unter Zugrundelegung
schaffungskosten,
der historischen An-
vermindert um den bisher eingetretenen Werteverzehr
schreibungen). Ist der Zustand einzelner Vermögensgegenstände
(Ab-
im Rahmen der
Inventarisierung mit der Schulnote "ausreichend" bewertet worden, so wurden in
der Eröffnungsbilanz
die fortgeführten Anschaffungskosten
zum
wurden
Bilanzstichtag
nutzungsdauer
diese
entsprechend
um 50 % reduziert;
der verbleibenden
Rest-
abgeschrieben. Wurde der Zustand sogar mit "mangelhaft" be-
wertet, so erfolgte der Ansatz unverändert mit dem Erinnerungswert in Höhe von
1 EUR. Für den Fuhrpark und die technischen Anlagen der Stadt Erftstadt ist ein
Wert in Höhe von 2.002.080,31 EUR angesetzt.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zu dieser Position gehören insbesondere alle Einrichtungsgegenstände von Schulen, Kindertagesstätten
und Sportstätten (Tische, Stühle, Regale, Schränke, Bea-
mer, Kinderküchen, Werkzeuge etc.). Der Zeitwert dieser Vermögensgegenstände
OQ0013
Bilanz 31.12.2012
Anhang
wurde bei einer Einzelbewertung auf Basis der Wiederbeschaffungswerte,
vermin-
dert um planmäßige Abschreibungen, ermittelt. Bei der Inventarisierung wurde der
Zustand der einzelnen Vermögensgegenstände
Vermögensgegenstände,
bei der Bewertung berücksichtigt.
deren Zustand die Schulnote "ausreichend" erhalten ha-
ben, sind mit 50 % der fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet und entspre-
chend der verbleibenden Restnutzungsdauer abgeschrieben worden. Vermögensgegenstände,
die im Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz
mit "mangelhaft" bewertet
wurden, sind unverändert mit dem Erinnerungswert von 1,00 EUR angesetzt worden. Tische sowie Stühle im Bereich Schulen und Kindertagesstätten sind mit einem Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW ausgewiesen. Daneben wurden
weitere Festwerte gebildet für die Einsatzkleidung, Meldeempfänger, Funkgeräte,
Atemschutzmasken
sowie Hörer im Bereich der Feuerwehr. Wurden Vermögens-
gegenstände mit dem Festwert bewertet, wurden die Zugänge zu Lasten des laufenden Ergebnisses gebucht. Nach Ablauf von 3 Jahren nach der Aufnahme der
Eröffnungsbilanzwerte
wurden die Festwerte im Berichtsjahr überprüft. Zuletzt ist
dies in 2010 geschehen. Wertabweichungen
nach oben wurden korrigiert, wenn
diese 10% überstiegen. Wertabweichungen
nach unten wurden unabhängig von
ihrer Höhe berichtigt.
Unter diesem Bilanzposten werden auch EDV-Geräte, wie z. B. Drucker,
nitore, Notebooks etc. ausgewiesen, die ebenfalls mit fortgeführten
Mo-
Anschaf-
fungskosten bewertet worden sind.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung
ist in der Bilanz mit einem Wert in Höhe
von 2.431.153,83 EUR ausgewiesen.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Unter diesem Bilanzposten werden Anschaffungs-
und Herstellungskosten
für
Maßnahmen ausgewiesen, die noch in Bau befindlich sind. Nach Fertigstellung
werden diese Maßnahmen auf die entsprechende Bilanzposition mit ihren jeweils
000014
Bilanz 31.12.2012
Anhang
angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten
umgebucht.
Zum Bilanzstichtag sind keine geleistete Anzahlungen oder Anlagen im Bau zu
verzeichnen.
Finanzanlagen
Die Stadt Erftstadt hat keine Anteile an verbundenen Unternehmen.
Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt Erftstadt setzen sich - wie folgt - zusammen:
Anteil in %
Eigenkapital
Verbandswasserwerk
Euskirchen
Wirtschaftsförderung
Rhein-Erft GmbH, Frechen
GmbH, Euskirchen
Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim
kdvz Rhein-Erft-Rur
(Zweckverband),
EUR
1.835.197,75
19,500
357.864
837.163,66
1,316
11.017
409.033,51
1,250
5.113
1
Frechen
373.995
Da für die einzelnen Beteiligungsunternehmen
keine Unternehmenswerte
liegen, sind die Ansätze nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode
vor-
ermittelt wor-
den.
Bei der Kdvz wurde mangels Eigenkapital ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt.
Sondervermögen
Zu den Sondervermögen der Stadt Erftstadt gehören die wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen (Eigenbetrieb Stadtwerke. Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft).
Das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt wird aufgrund
000015
Bilanz 31.12.2012
Anhang
der Ausgliederungen
vor allem in den Eigenbetrieben ausgewiesen. Dabei handelt
es sich im Wesentlichen
um Infrastrukturvermögen.
Die Stadt hat für die Bewertung ihrer Eigenbetriebe
jeweils eine Unternehmens-
bewertung durchgeführt. Grundsätzlich ist ein Unternehmenswert
tragswertverfahren
nach dem Er-
(Zukunftserfolgswert) zu ermitteln. Da jedoch bei einem Unter-
nehmen mit unzureichender Rentabilität nicht finanzielle Zielsetzungen, sondern
Gesichtspunkte der Leistungserstellung
im Vordergrund stehen, ist bei der Wahl
des Bewertungsverfahrens vom Rekonstruktionswert (Substanzwert) auszugehen.
Der Unternehmenswert
ergibt sich demnach aus der Addition der Substanzwerte.
Bei der Bestimmung des Substanzwertes werden alle betriebsnotwendigen
mögensgegenstände
schaftungskosten
Ver-
(Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) mit ihren Wiederbe(Zeitwerten)
Reproduktionswert.
angesetzt.
Es handelt
sich
um den
Teil-
Festgestellt werden die Ausgaben, die notwendig werden, um
die Vermögensgrundlage
des Unternehmens zu reproduzieren.
Saldo aus den neu bewerteten Vermögensgegenständen
Dabei wird der
und den Verbindlichkei-
ten ermittelt. Dies führt dazu, dass die stillen Reserven aufgedeckt werden. Die
stillen Reserven resultieren vor allem aus dem Anlagevermögen.
Das Umlaufver-
mögen wird i. d. R. mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden abgesetzt, wobei etwaige stille Lasten aufgedeckt werden.
Das Vermögen der Stadtwerke setzt sich vor allem zusammen aus der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Daneben unterhalten die Stadtwerke auch
die Betriebszweige Freibäder, Hallenbad, Heizkraftwerk und die städtischen Dienste. Das Infrastrukturvermögen
der Wasserversorgung
und der Abwasserbeseiti-
gung wurde mittels eines Gutachtens seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet; der Wert der Immobilien - wie das Betriebs- und Geschäftsgebäude Michael-Schifter-Weg,
Wohngebäude
Klosterstraße,
das Wirtschaftsge-
bäude Kölner Ring sowie die Bäder - wurden vom Eigenbetrieb Immobilien ermittelt.
Der
Substanzwert
62.153.435,33
EUR.
des
Eigenbetriebs
Stadtwerke
beläuft
sich
auf
Bilanz 31.12.2012
Anhang
Der Eigenbetrieb Straßen hat seine Straßen mit Unterstützung eines Ingenieurbüras bewertet. Dabei wurden alle Straßen in Augenschein genommen. Den verbleibenden nichttechnischen
Teil, insbesondere die Grundstücke, wurden mit Unter-
stützung eines Wirtschaftsprüfers
bewertet. Der Substanzwert des Eigenbetriebs
Straßen beträgt 85.475.118,11 EUR.
Der Eigenbetrieb Immobilien hat mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seine Immobilien bewertet. Dazu gehören insbesondere gewerbliche
Grundstücke und Wohngrundstücke,
Wohnheime
Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportstätten,
etc .. Der Unternehmenswert
sich auf 75.708.082,35
des Eigenbetriebs
Immobilien beläuft
EUR.
Der derzeitige Bilanzansatz des Sondervermögens vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes
Bild von der Vermögenslage.
Wertpapiere des Anlagevermögens
Es handelt sich um Anteile an dem KVR-Fonds. Im Berichtsjahr wurden weitere
Anteile in Höhe von 36.638,38 EUR erworben. Zum Bilanzstichtag weist der KVR
einen Wert in Höhe von 36.720,81 EUR aus.
Ausleihungen
Die bisherigen Ausleihungen an Sondervermögen betrafen Erstattungsansprüche
gegen die Eigenbetriebe aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen.
die Eigenbetriebe gemäß § 22 EigVO NRW zwischenzeitlich
schlüssen auch für Altzusagen
- Pensionsansprüche,
1987 entstanden sind - Pensionsrückstellungen
sivierungspflicht
aufgelaufenen
Da
in ihren Jahresab-
die vor dem 01. Januar
bilden müssen, entfällt die Pas-
im Kernhaushalt. Vor diesem Hintergrund wurden die seit 2008
Erstattungsansprüche
ausgebucht. Im Berichtsjahr ausmachend
insgesamt 276.626,51 EUR.
Unter den sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen, Geschäftsanteile an
000017
Bilanz 31.12.2012
Anhang
der VR-Bank sowie
Erstattungsansprüche
nach
§ 107b Beamtenversor-
gungsgesetz bilanziert. Bei kurzfristiger Restlaufzeit erfolgt der Ansatz mit dem
Nominalwert, bei langfristiger Restlaufzeit mit dem Barwert.
Die Arbeitgeberdarlehen
(1.012,39 EUR) sind im Berichtsjahr ausgelaufen.
Die Wohnungsbaufürsorgedarlehen
wurden nach Tilgungen entsprechend
auf
den Barwert (74.111,66 EUR) aufgezinst.
Die Geschäftsanteile
an der VR-Bank sind mit der geleisteten Einlage (2.080,00
EUR) bewertet.
Die Erstattungsansprüche
sich auf 439.362,00
gemäß § 107b Beamtenversorgungsgesetz
belaufen
EUR. Sie sind mit dem Barwert angesetzt.
Umlaufvermögen
Vorräte
Erfasst und bewertet sind die Vorräte im Bereich Heizöl (Reiherweg; Wertansatz:
1.341,28 EUR), Treibstoffe im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst (22.820,00
EUR) sowie Büromaterial und Lagerbestand in der Druckerei (7.210,13 EUR). Die
Bewertung des Vorratsvermögens
erfolgte zu Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche
Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Die öffentlich-rechtlichen
Forderungen und die Forderungen aus Transferleis-
tungen wurden mit dem Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt.
Sämtliche Forderungen können mit Hilfe von Offenen-Posten-Listen
nachgewie-
Bilanz 31.12.2012
Anhang
sen werden. Die Wertberichtigung wurde auf der Grundlage des Alters der jeweiligen Forderung ermittelt. Forderungen älter als 3 Jahre wurden mit 100 % wertberichtigt. Bei Forderungen bis 3 Jahre wurde ein entsprechend
niedrigerer Ab-
schlagssatz zu Grunde gelegt.
Die ausgewiesenen Wertansätze ergeben sich wie folgt:
GebOhren und Beitrage
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öff.-re. Forderungen
Privatrechtliche
Nennwert
Wertberichtigung
EUR
EUR
1.045.849,35
3.756.899,08
860.045,53
868.015,96
6.530.809,92
874.000,00
1.514.000,00
507.263,38
193.000,00
3.088.263,38
Bilanzansatz
EUR
171.849,35
2.242.899,08
352.782,15
675.015,96
3.442.546,54
Forderungen
Für den Ansatz und die Bewertung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber
dem privaten und gegenüber dem öffentlichen Bereich gelten die vorstehenden
Ausführungen
zu den öffentlich-rechtlichen
aus Transferleistungen
Die privatrechtlichen
EUR)
Forderungen und den Forderungen
entsprechend.
Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 942.311,98
wurden mit 25.000 EUR wertberichtigt,
netto ausmachend
917.311,98
EUR.
Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich (86.935,65
EUR) sind mit 6.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 80.935,65 EUR.
Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen (107.156,62 EUR) wurden
korrespondierend
zu den Eigenbetrieben angesetzt.
Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sämtliche Forderungen
können mit Hilfe einer Offenen-Posten-Liste
rungen gegen Sondervermögen
nachgewiesen werden. Die Forde-
betreffen die Eigenbetriebe Immobilien, Straßen
000019
Bilanz 31.12.2012
Anhang
und Stadtwerke.
Sonstige Vermögensgegenstände
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
handelt es sich um einen Sam-
melposten. Forderungen, die nicht bereits unter den vorstehenden
onen des Umlaufvermögens
Bilanzpositi-
ausgewiesen sind, sind hier zuzuordnen. Diese be-
treffen u. a. Forderungen aus dem Verwahr- und Vorschussbuch, Kindergartengirokonten, Schulgirokonten
und -festgelder. Da es sich bei den Kindergartengiro-
konten um Essensgeld, bei den Schulgiro- und Festgeldkonten
um Gelder der
Schüler, Fördervereine etc. handelt, sind diese bilanzverlängernd
ausgewiesen.
Unter ,,4.7 Sonstige Verbindlichkeiten" sind in Höhe der Guthaben Verbindlichkeiten angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Hier sind alle Wertpapiere
auszuweisen, die nur zur kurzfristigen Liquiditätssi-
cherung gehalten werden. Die Stadt Erftstadt hat keine Wertpapiere
des Um-
laufvermögens im Bestand.
Liquide Mittel
Als liquide Mittel werden Guthaben bei Kreditinstituten bilanziert. Dazu zählen
Giroguthaben und Tagesgelder. Kassenkredite sind unter Passivposten 4.3
Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung
ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungspos1en
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
beinhalten Ausgaben in 2012, die
Aufwand für Folgejahre darstellen. Diese Ausgaben setzen sich - wie folgtzusammen:
000020
Bilanz 31.12.2012
Anhang
GKZ01
Zuschüsse
an den Träger der OGATA Jan. 2013
Stellenzuschlag
Pädagogische
gebundener
Ganztag SEK 1+11 Jan. 2013
Übermittagbetreuung
Betreuungspauschale
7.083,32
3.749,98
154.430,00
Jan. 2013
2013
Aufwandsentschädigung
6.500,00
Rat Jan. 2013
Wirtschaftl.
Jugendhilfe
Leistungen
nach dem UVG Jan. 2013
Leasingraten
16.666,66
SEK I Jan. 2013
OGATA Jan. 2013
Umlage Rhein. Versorgungskasse
Fraktionszuwendung
86.897,08
21.079,80
Jan. 2013
68.402,06
34.042,00
1.475,60
Stadt-CAD Jan-Aug. 2013
Serverwartung
1.499,40
1.HJ 2013
Zw.Summe
Beamtenbezüge
Jan. 2013
Asyl Datenträgeraustausch
Sozialhilfehaushalt
401.825,90
423.140,34
Jan. 2013
18.226,87
GKZ 02
SGB XII Jan. 2013
146.361,53
989.554,64
-------------
Darüber hinaus sind hier ausgewiesen Zuschusszahlungen der Stadt Erftstadt für
Investitionen Dritter (696.165,30 EUR). Diese betreffen Investitionszuschüsse an
Sportvereine, Kindergärten und den Jugendbereich.
PASSIVSEITE
Eigenkapital
Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von
138.808.666,53 EUR, welches sich auf die Bilanzposten Allgemeine Rücklage,
Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss aufteilt.
Bilanz 31.12.2012
Anhang
Allgemeine Rücklage
Als Allgemeine Rücklage wird der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Vermögen
der Stadt Erftstadt (= Aktiva) und der Ausgleichsrücklage, den Sonderposten, den
Rückstellungen,
den Verbindlichkeiten
sowie den passiven
Rechnungsab-
grenzungsposten
ausgewiesen. Die allgemeine Rücklage der Stadt Erftstadt be-
trägt zum Bilanzstichtag 140.525.574,43 EUR.
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage
wurde in Höhe eines Drittels der Ertragskraft im Haus-
haltsjahr 2007 der Stadt Erftstadt gebildet (16.431.815,00 EUR).
Zwecks Verlustausgleich
wurde sie in 2009 um 9.946.871,99 EUR, in 2012 um
2.695.614,56 EUR aufgelöst. Zugeführt wurde in 2011 der Jahresüberschuss 2010
(104.510,36 EUR). Zum Bilanzstichtag weist die Ausgleichsrücklage
einen Betrag
in Höhe von 3.893.838,81 EUR aus.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag
in Höhe von 5.610.746,71 EUR zu ver-
zeichnen.
Der Vorjahresfehlbetrag
(2.695.614,56 EUR) wurde zu Lasten der Ausgleichsrück-
lage gebucht.
Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen
Unter diesem Posten werden Förderbeträge in der Bilanz ausgewiesen, welche die
Stadt Erftstadt von Dritten erhalten hat.
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OO.:Kif.
Bilanz 31.12.2012
Anhang
Im Bericht jahr erhielt die Stadt Erftstadt
eine Feuerschutzpauschale
i.H.v.
109.376,84 EUR. Hiervon wurden 24.432,38 EUR zur Förderung von investiven
Maßnahmen benötigt, der verbleibende Teil (84.944,46 EUR) zurückgestellt.
An Allgemeiner Investitionspauschale
wurde der Stadt Erftstadt ein Betrag von
1.421.599,36 EUR zur Verfügung gestellt. Davon wurden
968.540,00 EUR an
den Eigenbetrieb Immobilien weitergeleitet. Der im Kernhaushalt verbleibende Betrag in Höhe von 453.059,36 € wurde in voller Höhe zur Förderung von investiven
Anschaffungen
verwendet.
Die Sonderposten
werden entsprechend
der Nut-
zungsdauer des durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstandes
er-
tragswirksam aufgelöst.
Da die Investitionen im Jahr 2012 (546.961,18 EUR) die zur Verfügung stehende
allgemeine Investitionspauschale
übersteigen, gibt es im Bericht jahr Vermögens-
gegenstände, denen kein Sonderposten zugeordnet werden konnte und damit der
Abschreibung des Vermögensgegenstandes
kein entsprechender Ertrag aus der
Auflösung eines Sonderpostens gegenübersteht.
Die Ermittlung des Sonderpostens
für zuwendungsfinanzierte
Vermögensge-
genstände erfolgte mit Hilfe des Zeitwertes des Vermögensgegenstandes.
Da auf
Grund der besonderen Struktur der Stadt Erftstadt im Kernhaushalt kaum investive
Maßnahmen erfolgen (Ausnahmen im Bereich Feuerwehr I Rettungsdienst), wird
der Sonderposten in Höhe des abschreibbaren Vermögens gebildet. Mit anderen
Worten: Für alle inder Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände,
die einer
Abschreibung unterliegen - inkl. der immateriellen Vermögensgegenstände
der gebildeten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
sowie
für die geleisteten Investiti-
onszuschüsse - und für die Festwerte gebildet worden sind, wird in Höhe des ermittelten Zeitwertes für den Vermögensgegenstand
auf der Passivseite ein Son-
derposten gebildet, der über die festgelegte Restnutzungsdauer des zugeordneten Vermögensgegenstandes
ertragswirksam aufgelöst wird. Zum Bilanzstichtag
ergibt sich ein Wertansatz in Höhe von 4.379.044,30 EUR.
000023
Bilanz 31.12.2012
Anhang
Sonderposten für Gebührenausgleich
Da Gemeinden nach § 6 KAG verpflichtet sind, Kostenüberdeckungen
tenunterdeckungen
der kostenrechnenden
Einrichtungen
und Kos-
in die Gebühren-
kalkulation der folgenden drei Jahre einzustellen, müssen entstandene Kostenüberdeckungen
auch in der Bilanz angesetzt werden. Hierfür wird auf der Pas-
sivseite der Bilanz ein Sonderposten für den Gebührenausgleich
gebildet.
Der Sonderposten des Rettungsdiensts wurde um einen Fehlbetrag in Höhe von
225.737,51 EUR aufgelöst; dieser Sonderposten beläuft sich nun auf 1.036.880,42
EUR. Dem Sonderposten
25.147,98
Abfallwirtschaft
EUR zugeführt;
danach
wurde ein Überschuss in Höhe von
beläuft
sich dieser
Sonderposten
auf
825.000,32 EUR. Zur Ermittlung wird auf die Anlagen 6 und 7 verwiesen.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO
sind die Pensionsverpflichtungen
nach den be-
amtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Für die Rückstellung
ist im Teilwertverfahren
der Barwert zu ermitteln.
stellungswert für die aktiv beschäftigten
Es ergab sich ein Rück-
Beamten sowie für die Versorgungs-
empfänger der Stadt Erftstadt in Höhe von 38.059.332,00 EUR. Nachdem im Vorjahr der Eigenbetrieb Immobilien für seine Altzusagen erstmalig Rückstellungen
gebildet hat, haben nun auch die Eigenbetriebe Stadtwerke und Straßen Rückstellungen für die Altzusagen gemäß § 22 Abs. 3 EigVO Mittel zurückgestellt.
Für
den EB Stadtwerke war ein Abgang in Höhe von 1.325.547,00, für den Eigenbetrieb Straßen 1.137.420,00 EUR zu verzeichnen
Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der Pensionsrückstellungen
wurde auch
der Barwert für die Beihilferückstellung der aktiv beschäftigten Beamten sowie der
Versorgungsempfänger
der
Stadt
Erftstadt
auf
der
Grundlage
versiehe-
000024
Bilanz 31.12.2012
Anhang
rungsmathematischer Grundsätze unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO ermittelt. Es ergab sich insgesamt ein Wert für die Beihilferückstellung in Höhe von
11.890.834,00 EUR.
Mit der Ermittlung des Barwertes wurde die Rheinische Versorgungskasse in
Köln beauftragt. Diese hat für die Berechnung der Rückstellung die Software der
HEUBECK AG zu Grunde gelegt.
Im Berichtsjahr entwickelten sich die Pensions- und Beihilferückstellungen wie
folgt:
Stand
Umgllederung
€
ZwIschen-
Abgang
Auflösung
ZufOhrung
summe
01.01.2012
€
€
Stand
31.12.2012
€
€
€
€
Pensionen
Aktive
20.775.959
20.775.959
1.307.810
Passive
19.186.378
19.186.378
1.155.157
301.438
881.400
20.349.549
39.942.337
39.942.337
2.462.967
301.438
881.400
38.059.332
Aktive
6.130.698
6.130.698
Passive
5.380.097
5.380.097
111.985
492.024
6.622.722
11.510.795
11.510.795
111.985
492.024
11.890.834
51.453.132
51.453.132
413.423
1.373.424
49.950.166
17.709.783
Beihilfe
2.462.967
5.268.112
Sonstige Rückstellungen
Zu den Pflichtrückstellungen gehören gern. § 36 Abs. 4 GemHVO
die Ver-
pflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch
nicht genau bekannt sind, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Dabei muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die
wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird:
000025
Bilanz 31.12.2012
Anhang
Stand
RUcksteIlung fOr
Stand
Inanspruchnahme
Auflösung
ZufUhrung
31.12.2012
01.01.2012
435.879,48
166.532,60
269.346,88
Aktive
136.000,00
27.200,00
108.800,00
Erstattung gern. § 107
Beamtenversorgungsgesetz
137.449,00
Nicht in Anspruch genommener Urlaub
652.648,15
Geleistete Überstunden
141.153,92
Altersteilzeit
Überschreitung der
Höchstarbeitszeit bei
der Feuerwehr
GPA-PrOfungskosten
50.000,00
Beratung
14.000,00
Verlustabdeckung
Bäder
1.229.723,06
324.501,00
461.950,00
652.648,15
703.342,07
703.342,07
141.153,92
130.197,81
130.197,81
12.500,00
62.500,00
14.000,00
152.348,25
512.299,36
1.589.674,17
noch nicht ausgezahlte
Beihilfe
29.858,94
7.138,58
36.997,52
Drohende Verluste bei
Aussetzung der Vollziehung
117.325,00
7.869,00
125.194,00
Umsatzsteuer
auf DSD
17.493,57
17.493,57
KreisleitstellengebUhr
37.272,13
37.272,13
Strassenreinigungsgebohr
17.031,78
17.031,78
Umsatzsteuer
DSD-Erträge
11.914,77
11.914,77
0
Entwässerung Gemeindeund Kreisstrassen
491.303,37
491.303,37
0
Kreis aus BUT
132.238,22
auf
Aufwandsentschadigung
Feuerwehr
3.648,34
47.855,58
47.855,58
0
132.014,55
264.252,77
3.648,34
0
RegressansprOche
Osttangente
600.000,00
600.000,00
RegressansprUche
Eventhalle
37.500,00
37.500,00
Abrechnung
25.558,77
25.558,77
84.944,46
84.944,46
2.625.721,18
4.579.607,60
KDVZ Vorjahr
Investitions- und Feuerschutzpauschale
3.654.939,73
1.646.749,40
54.303,91
000026
Bilanz 31.12.2012
Anhang
Zur Stadtentwässerung:
In der Ratssitzung am 12.12.2000 wurde beschlossen, dass der städtische Haushalt dem Eigenbetrieb Straßen ab dem Jahr 2001 die tatsächlich anfallenden Aufwendungen für die Ableitung des Oberflächenwassers
der Stadtstraßen und der
Kreisstraßen sowie die Kontrollkosten für Verkehrswege erstattet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
Unter
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag
aus Krediten zur Liquiditätssicherung
diesem
(31.470.000,00
angesetzt.
Bilanzposten
EUR)
ausgewiesen.
3.000.000,00 EUR von den Stadtwerken,
werden
Von
die
den
Kassen kred ite
Kassenkrediten
wurden
1.010.000,00 EUR von den Eigenbe-
trieben Straßen und 940.000 EUR vom Eigenbetrieb Immobilien gewährt.
Ursache für die hohen Kassenkredite sind die Fehlbeträge der letzten Jahre.
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
Hierbei handelt es sich um Rechnungen für 2013, die erst in nach dem Bilanzstichtag fällig wurden. Sie sind durch Fremdrechnungen
Verbindlichkeiten
nachgewiesen.
aus Transferleistungen
Von den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen 1.510.230,98 EUR die
Kernverwaltung und 201.927,55 EUR den Sozialhilfehaushalt.
000027
Bilanz 31.12.2012
Anhang
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten
bindlichkeiten
beinhalten u. a. 1.471.696,16 EUR Gehaltsver-
einschließlich
Steuern
und
Sozialversicherungsbeiträge,
843.701,48 EUR noch nicht zugeordnete Zahlungseingänge
EUR Verbindlichkeiten
sowie 679.822,44
aus dem Verwahr- und Vorschussbuch.
Im Rahmen der Umstellung der Buchhaltungssoftware
von KIRP auf Infoma ließ
sich der VeVo-Haushalt nicht 1:1 übertragen. Forderungen und Verbindlichkeiten
wurden entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand angesetzt. Vor diesem Hintergrund ist noch mit Korrekturbedarf im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
zu
rechnen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten
sind vor dem Abschlussstichtag einge-
gangene Einnahmen anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen. Mittels der passiven Rechnungsabgrenzungsposten
wird gewährleistet, dass die Erträge periodengerecht zugeordnet werden.
Übermitlagsbetreuung
7.083,32
SEK I
Kapitalisierter
Stellenzuschlag
erweiterte Ganztagstag
Kapitalisierter
Stellenzuschlag
gebundener
Ganztag SEK I, RS Lechenich
Kapitalisierter
Stellenzuschlag
gebundener
Ganztag SEK, Gymnasium
Zuschuss
- Belastungsausgleich
SEK I, HS Lechenich
KigaJahr 12/13
Liblar
8.333,33
3.333,33
5.000,00
143.830,00
224.302,05
Finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- (431.957,14
EUR) und Wartungsverträgen
(33.864,08 EUR). Der Ermittlung wurde die verblei-
bende Laufzeit der Verträge zu Grunde gelegt.
000028
Bilanz 31.12.2012
Anhang
IV.
Behandlungdes Jahresfehlbetrages
Im Bericht jahr ist ein Jahresfehlbetrag
in Höhe von 5.610.746,71
EUR zu ver-
zeichnen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Rücklagen in Höhe des Jahresfehlbetrages aufzulösen.
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Lagebericht
zum Jahresabschluss
31.12.2012
Entwurf
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
000056
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen.
Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schulden lage der Kommune vermittelt wird.
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene
und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende
Analyse des Jahresabschlusses zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für
die künftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Die hierbei zu Grunde liegenden
Annahmen sind anzugeben.
1.
Neues Kommunale Finanzmanagements (NKF) bei der Stadt Erftstadt
Nach dem "Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden
im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG
NRW)" müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle spätestens zum 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung ("Doppik") erfassen.
Die Stadt Erftstadt hat das NKF zum 01.01.2008 umgesetzt und erfasst nunmehr ihre
Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung. Auf
Grund der Besonderheit, dass das wesentliche Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt in drei Eigenbetriebe ausgelagert wurde (Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sowie Eigenbetrieb Stadtwerke), weist die städtische Bilanz eine für
Kommunalverwaltungen atypische Struktur auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist der fünfte Abschluss, den die Stadt Erftstadt nach
NKF aufstellt.
000037
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
2.
Die Struktur der Bilanz
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Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 238.269.942 EUR (31.12.2011 :236.303.301
EUR).
Das Eigenkapital hat einen Anteil von 58,26 % (31.12.2011: 61,12 %) an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote).
Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Er beträgt 84.31 % (31.12.2011: 87,36 %). Anzustreben ist hier
sicherlich ein Wert von 100 %, so dass das Anlagevermögen komplett durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Diese Kennzahl lässt sich nicht auf Anhieb aus der
Struktur der Bilanz ablesen, da im Posten "Verbindlichkeiten" sowohl langfristige als
auch kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind und für den Anlagendeckungsgrad
nur die langfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen sind.
Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem
Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her (Anlagevermögen/Bilanzsumme
x 100). Sie beträgt 96,14 % (31.12.2011: 97,10 %).
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe
der Kennzahl "Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden (14,95 %;
31.12.2011: 12,64 %). Auch diese Kennzahl lässt sich nicht direkt aus der Struktur
der Bilanz ablesen. Die Begründung ist auch hier, dass beim Posten Verbindlichkeiten sowohl lang- als auch kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Zur Ermittlung der Kennzahl "Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" sind jedoch nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen.
3.
Die Vermögensstruktur
der Bilanz (Aktiva)
Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch das Anlagevermögen (96,14 %; 31.12.2011:
97,10 %). Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände,
die der Verwaltung längerfristig (in der Regel länger als ein Jahr) zur Verfügung stehen. Hierzu gehören
•
•
•
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen sowie
Finanzanlagen.
Der Anteil des Sachanlagevermögens (2,01 %; 31.12.2011: 2,11 %) fällt im Vergleich
zum Finanzanlaqeverrnöqen (94,12 %; 31.12.2011: 94,98 %) gering aus. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass das Sachanlagevermögen in den Bilanzen der drei Eigenbetriebe
ausgewiesen wird.
000039
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
Wertmäßig von Bedeutung sind bei den Sachanlagen lediglich die Bilanzposten "Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sowie .Betriebs- und Geschäftsausstattung" .
Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen entstehen Aufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen, die den Haushalt belasten. Angefallen sind insgesamt 753.754,03 EUR (2011: 772.828,61 EUR). Dem stehen
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen gegenüber.
Die Finanzanlagen setzen sich zusammen aus Beteiligungen, Wertpapieren des Anlagevermögens, Sondervermögen und Ausleihungen.
Mangels Unternehmenswerten
angesetzt.
Das Sondervermögen
sind die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital
(Eigenbetriebe) ist mit dem Substanzwert bewertet.
Die .Ausleihunqen" umfassen langfristige Forderungen aus WohnungsbaufürsorgeDarlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Pensionserstattungsansprüche gern.
§ 107b Beamtenversorgungsgesetz.
Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 3,15 % (31.12.2011 :
2,18 %). Hierzu zählen das Vorratsvermögen (31.12.2012: 0,01 %; 31.12.2011: 0,01%),
die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
(31.12.2012: 2,32 %;
31.12 ..2011: 2,00 %), die Wertpapiere des Umlaufvermögens (31.12.2012: 0,00 %;
31.12.2011: 0,00 %) sowie die liquiden Mittel (31.12.2012: 0,82 %; 31.12.2011: 0,17
%).
Hinsichtlich der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel verwiesen, der dem Anhang beigefügt ist.
4.
Die Kapitalstruktur der Bilanz (Passiva)
Die Passivseite der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das Vermögen finanziert wurde.
Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital.
Eine Gegenüberstellung der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten
sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten
mit der Summe der Vermögenswerte auf der Aktivseite ergibt das Eigenkapital. In der Bilanz wird ein Eigenkapital
in Höhe von 138.808.667 EUR (31.12.2011144.420.474
EUR) bilanziert.
Das Eigenkapital gliedert sich in der Bilanz in die Posten "Allgemeine Rücklage", "Ausgleichsrücklage" und in .Jahresüberschuss/Jahresfehlbetraq",
000040
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW kann in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur allgemeinen
Rücklage eine Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der
allgemeinen Zuweisungen.
Berechnung der Ausgleichsrücklage:
Höhe des Eigenkapitals
Maximalbetrag
HÖhe der Steuereinn.
Durchschnitt
Höchstbetrag
zum Eröffnungsbilanzstichtag
01.01.2008
85.831.318€
28.610.439 €
(1/3 des Eigenkapitals)
und allgemeinen
Zuweisungen
der drei vorausgegangenen
Jahre
RE 2007
54.743.651
€
RE 2006
49.003.084
€
RE 2005
44.139.599
€
147.886.334
€
49.295.445
€
der drei Jahre
(1/3 des Durchschnitts)
16.431.815 €
Höhe der AusgleichsrOcklage
16.431.815 €
Ein Teil der Ausgleichsrücklage wurde zum Ausgleich in Höhe der Jahresfehlbeträge
2009 (9.946.871,99 EUR) und 2011 (2.695.614,56 EUR) verwendet. Zugeführt wurde
der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 104.510,36 EUR.
Der Jahresfehlbetrag
belief sich im Berichtsjahr auf 5.610.746,71 EUR.
Als Sonderposten werden insbesondere Landeszuwendungen passiviert, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und
nicht frei verwendet werden dürfen. Hierzu zählen auch Mittel, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt werden, sofern eine investive Mittelverwendung
erfolgt. Die Bilanz weist für Zuwendungen einen Wert von 4.379.044,30 EUR
(31.12.2011: 4.609.616,60 EUR) aus.
=
In der Bilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 54.529.774 EUR
22,88 %
(31.12.2011: 55.108.072 EUR 23,32 %) gebildet. Rückstellungen wirken sich wirtschaftlich wie Fremdkapital aus, da sie in der Regel zukünftig zu einem Abfluss liquider
Mittel führen.
=
Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 38.466.274 EUR = 16,14 %
(31.12.2011: 30.028.691 EUR = 12,70 %) fallen insbesondere die Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung (31.12.2012: 31.470.000 EUR; 31.12.2011:
26.790.000 EUR) ins Gewicht.
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
5.
Erläuterung der Ergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung ist anliegend abgedruckt. Die zugehörigen Teilergebnisrechnungen stehen den Fraktionen auf einer CD zur Verfügung. Im Folgenden
werden die Plan-1st-Abweichungen erläutert. Anschließend werden wichtige Kennzahlen zusammengestellt.
Erläuterung der Plan-1st-Abweichungen
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Ertragssteigerungen in Höhe von
2.415.216,62 EUR zu verzeichnen. Davon entfallen im Wesentlichen 1.201.386,24
EUR auf die Gewerbesteuer, 549.094,72 EUR auf die Grundsteuer B, 354.484,00 EUR
auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und 189.376,82 EUR auf die Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs.
Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind 707.145,00 EUR Minder-Erträge
zu verzeichnen. Die Zuwendungen entwickelten sich gegenläufig. Die Minder-Erträge
bei den Schlüsselzuweisungen (-1.165.759,00 EUR) wurden durch Bedarfszuweisungen vom Land (1.169.220,00 EUR) überkompensiert. Bei den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten ist ein Mehr-Ertrag in Höhe von 246.115,28 EUR zu verzeichnen. Minder-Erträge entstanden insbesondere bei den Zuweisungen vom Land für laufende Zwecke (690.241,77 EUR).
Die sonstigen Transfererträge lagen um 323.725,26 EUR über den Planansätzen.
Mehr-Erträge konnten insbesondere bei den sozialen Leistungen in Einrichtungen
(143.473,81 EUR) vereinnahmt werden. Die Minder-Erträge sind von untergeordneter
Bedeutung.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Minder-Erträge 164.020,10 EUR) sind
gegenläufige Entwicklungen zu verzeichnen. Ertragsminderungen waren vor allem bei
Elternbeiträgen (43.682,84 EUR) und Verwaltungsgebühren für Pässe und Ausweise
(49.713,80 EUR) zu verzeichnen. Bei der Abfallwirtschaft ist für das Berichtsjahr eine
Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich in Höhe von 71.510,00 EUR geplant worden; im Berichtsjahr wurde jedoch ein Überschuss erzielt und entsprechend
dem Sonderposten zugeführt. Beim Rettungsdienst liegt eine Unterdeckung in Höhe
von 225.737,51 EUR vor; der Sonderposten für Gebührenausgleich wurde in entsprechend ertragserhöhend aufgelöst.
Die privat-rechtlichen
Leistungsentgelte entwickelten sich nahezu plangemäß.
Bei den Kostenerstattungen und Umlagen werden erstmalig - bedingt durch die Umstellung von KIRP auf Infoma - auch die Kostenerstattungen für die Sozialhilfe
(1.784.326,87 EUR) ausgewiesen. Diesen stehen unter dem Posten 15 Transferaufwendungen gegenüber. Im Übrigen sind Mehr-Erträge in Höhe von 148.650,41 EUR zu
000042
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
verzeichnen. Diese resultieren vor allem aus einem Abschlag an die Rheinische Versorgungskasse, den der Kernhaushalt den Eigenbetrieben in Rechnung gestellt hat.
Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen in Höhe von 2.600.624,44 EUR über dem
Planansatz. Ausschlaggebend dafür waren vor allem nicht geplante periodenfremde
Erträge (2.376.884,71 EUR), davon entfallen u. a. 933.950,00 EUR auf den Eigenbetrieb Straßen und 1.252.390,49 EUR auf den Eigenbetrieb Stadtwerke. Die periodenfremden Erträge aus den Eigenbetriebe resultieren hauptsächlich aus der erstmaligen
Bildung von Pensionsrückstellungen für Altzusagen (§ 22 Abs. 3 EigVO NRW) im Jahresabschluss der Eigenbetriebe; der Kernhaushalt konnte in entsprechender Höhe die
Pensionsrückstellungen auflösen.
Die Personalaufwendungen liegen um 1.361.483,986 EUR unter dem Planansatz. Aufwandsminderungen sind insbesondere bei den Dienstaufwendungen für tariflich Beschäftigte (564.471,12 EUR) und bei den Beamtenvergütungen (248.822,94 EUR) zu
verzeichnen. Den geplanten Mitteln für die Tariferhöhung in Höhe von 135.000,00 EUR
stehen somit keine Aufwendungen gegenüber. Die Zuführung zur Pensionsrückstellungen für Beschäftigte fiel insbesondere durch den Fortfall eines Pensionsanspruchs um
446.537,00 EUR geringer aus. Diesen positiven Entwicklungen stehen vor allem im Berichtsjahr entstandene Erstattungsverpflichtungen nach § 107 Beamtenversorgungsgesetz in Höhe von 158.379,00 EUR gegenüber.
Bei den Versorgungsaufwendungen ist ein Mehr-Aufwand in Höhe von 305.929,00 EUR
zu verzeichnen. Neben einer höheren Zuführung zur Pensionsrückstellung für Versorgungsempfänger (160.562,00 EUR) hat sich hier insbesondere eine unerwartete Zuführung zur Rückstellung nach § 107 Beamtenversorgungsgesetz (172.352,00 EUR) niedergeschlagen.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 1.065.123,51 EUR niedriger als geplant. Ursache dafür sind u. a. eine unterplanmäßige Aufwandspauschale an
das Marienhospital und niedrigere Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Eingespart werden konnte hauptsächlich bei der Informationstechnologie, Schülerbeförderung, Abfallbeseitigung und in der allgemeine Finanzwirtschaft. In der allgemeinen Finanzwirtschaft verzögert sich das Interessenbekundungsverfahren
für die Energiewirtschaft.
Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen stiegen investitionsbedingt. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen in Höhe von 297.186,34 EUR niedergeschlagen.
Wertberichtigungen konnten in Höhe 244.000,00 EUR aufgelöst werden.
Die Transferaufwendungen liegen um 211.800,97 EUR über dem Planansatz. Es sind
Aufwandssteigerungen und Aufwandsminderungen zu verzeichnen. Auf die allgemeinen Umlagen an Gemeinden entfielen 21.187.690,00 EUR, auf die Finanzierungsbeteiligung des Fonds Deutscher Einheit 901.870,00 EUR, auf die Gewerbesteuerumlage
928.405,50 EUR.
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Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen lagen um 270.623,09 EUR über dem PIanansatz. Ungeplante Mehraufwendungen fielen u.a. für voraussichtliche Regressansprüche der .Osttanqente" (600.000,00 EUR) und für die Regressansprüche .Eventhalle"
(37.500,00 EUR); entsprechende Rückstellungen wurden gebildet. Einsparungen ergaben sich hauptsächlich bei den besonderen Aufwendungen für Beschäftigte (75.250,38
EUR). Hier werden vor allem Aufwendungen für Fortbildung ausgewiesen.
Die Finanzerträge entwickelten sich überplanmäßig.
sondere aus Zinsen aus Gewerbesteuerforderungen.
Mehr-Erträge resultieren
insbe-
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind zinssatzbedingt rückläufig. Dieser positiven Entwicklung wirkten vor allem Erstattungszinsen für Gewerbesteuer entgegen.
Insgesamt ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.610.748,71 EUR zu verzeichnen.
Kennzahlen der Ergebnisrechnung
Für das Berichtsjahr konnten folgende wichtige Kennzahlen ermittelt werden:
Die Steuerquote (Anteil der Steuererträge
55.57 % (2011: 53,80 %).
an den ordentlichen
Erträgen) beträgt
Die Zuwendungsquote (Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen) beläuft
sich auf20,79 % (2011: 23,80 %). Diese Quote gibt an, inwieweit die Stadt Erftstadtvon
den Zuwendungen und damit von den Leistungen Dritter abhängig ist.
Die Personalintensität stellt das Verhältnis der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt im Berichtsjahr 22,38 % (2011: 23,12 %).
Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt den Anteil der Sach- und Dienstleistungen
an den ordentlichen Aufwendungen an. Sie ist in Höhe von 10,73 % (2011: 11,84 %)
zu verzeichnen.
Die Abschreibungslastquote stellt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den
Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten dar. Von den bilanziellen Abschreibungen entfallen 753.754,03 EUR (2011: 772.828,61 EUR) aufdasAnlagevermögen.
Die
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, die das Anlagevermögen betreffen, betragen 659.667,28 EUR (2011: 722.233,71 EUR). Daraus ergibt
sich eine Abschreibungslastquote von 114,26 % (2011: 107,01 %).
Die Transferaufwandsquote gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Hier ergeben sich 49,98 % (2011: 45,98 %).
Die Zinslastquote zeigt den Anteil der Finanzaufwendungen
wendungen. Sie beträgt 0,46 % (2011: 0,56 %).
an den ordentlichen Auf-
000044·
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
Die Ergebnisquote der laufenden Verwaltungstätigkeit vergleicht das Ergebnis aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem Jahresergebnis. Der Anteil beläuft sich auf
175,59 % (2011: 259,79 %).
6.
Erläuterung
der Finanzrechnung
In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen abgebildet. Sie ist untergliedert in laufende Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Gesamtfinanzrechnung ist in
der Anlage abgedruckt. Die Teilfinanzrechnungen stehen den Fraktionen auf einer CD
zur Verfügung.
Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag
403.730,65 EUR).
7.
EUR (31.12.2011:
Vorgänge von besonderer Bedeutung. die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Entsprechende
8.
1.945.641,80
erläuterungsbedürftige
Vorgänge haben sich nicht ergeben.
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Erftstadt
Soweit erkennbar, wurden die bestehenden
sprechender Rückstellungen berücksichtigt.
Risiken bereits durch die Bildung ent-
Weitere noch nicht berücksichtigte Risiken ergeben sich in erster Linie aufgrund der
derzeitigen Euro- bzw. Schuldenkrise einiger europäischer Staaten.
Bei der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 handelte es sich um
den größten wirtschaftlichen Einbruch in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Damit einhergehende Ertragseinbrüche bei den Unternehmen und steigende Arbeitslosigkeit führten folgerichtig zu drastischen Steuerausfällen im Jahr 2009 sowohl
bei den Unternehmens- als auch bei der Lohn- und Einkommensteuer.
Glücklicherweise scheint diese Krise inzwischen weitestgehend überwunden. Die aktuellen Steuerschätzungen (November 2013) sehen höhere Einnahmen vor. Auch das
Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2012 weist ein deutlich besseres Ergebnis aus, als
dies geplant war.
Ein enormes Problem stellen die Sozialausgaben dar, die immer neue Höchststände
erreichen. Betrugen die reinen Leistungsausgaben der Kommunen im Jahr 2000 noch
000045
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
26,8 Mrd. EUR, waren es 2009 schon 39,9 Mrd. EUR. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 4,5 %. Im Jahr 2011 erfolgte eine weitere Steigerung
um 2,8 % auf 43,3 Mrd. EUR; für 2012 wird eine Steigerung um 4,3% (also um ca. 2,2
Mrd. EUR auf 45,5 Mrd. EUR) prognostiziert, so dass es bei den Sozialausgaben insgesamt in den letzten 20 Jahren zu einer Verdopplung gekommen ist. Selbst in Zeiten
guter Konjunktur und steigender Steueraufkommen werden diese Mehreinnahmen
durch die Kostensteigerungen im Sozialbereich aufgefressen. Innerhalb der Sozialausgaben stellt die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ein sehr großes Problem
dar. Das ist darin begründet, dass es eine steigende Anzahl von Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankungen sowie eine Zunahme der Gruppe
älterer Behinderter gibt. Auch die Anzahl derjenigen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, steigt stetig an. Daher ist es umso
wichtiger, dass der Bund verstärkt und schnell in die Finanzierung dieser Leistungen mit
einsteigt.
Auch im Hinblick auf die Schlüsselzuweisungen ist grundsätzlich mittel- bis langfristig
mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Zurzeit fließen nach wie vor 23 % der Landessteuern in die Verbundmasse ein. Dieser Prozentsatz kann jedoch jährlich neu festgesetzt werden. Zwar hat die rot-grüne Landesregierung im Jahr 201 0 den Kommunen eine Soforthilfe gewährt, indem die Kommunen ihre Anteile an der Grunderwerbsteuer
zurückerhalten (für die Stadt Erftstadt bedeutete dies im Jahr 201 0 eine Mehreinnahme
in Höhe von etwa 600.000 EUR), aber ab dem Jahr 2020 gilt für das Land NRW die
Schuldenbremse, nach der keine Neuverschuldung mehr zulässig ist. Befürchtet wird,
dass es bei einer strengen Schuldenbremse für das Land NRW am bequemsten wäre,
die Last auf die Kommunen abzuschieben, indem z. B. der Verbundsatz abgesenkt
werden wird. Zudem führten die strukturellen Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 zu massiven Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen. Zwar
wurde für das Jahr 2012 eine Abmilderungshilfe in Höhe von etwa 1,1 Mio. EUR vom
Land gezahlt, da die Stadt Erftstadt besonders von diesen strukturellen Änderungen betroffen ist, aber diese Abmilderungshilfe wurde nur einmalig überwiesen.
Die Schuldenbremse bei Bund und Land führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu,
dass die Länder versuchen werden, den enormen Konsolidierungsdruck zumindest
teilweise an die kommunale Ebene weiterzuleiten. Es muss damit gerechnet werden,
dass Aufgabenverlagerungen vom Land auf die Städte erfolgen, die dann zu neuen Belastungen bei den Kommunen führen. Daneben kann es zu Reduzierungen der Landesmittel für die Finanzierung wichtiger Projekte kommen und I oder Absenkungen der
Zuweisungen, z. B. im Bereich der Städtebauförderung.
Aufgrund der hohen Verschuldung der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe tickt hinsichtlich der Zinsaufwendungen eine Zeitbombe. Allein die Kassenkredite (Kredite zur
Liquiditätssicherung) belaufen sich zum 31.12.2012 auf 31 ,470 Mio. EUR. Die Kassenkredite - eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacl1t - entwickeln sich damit
mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich
stellen diese Kredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar, mit entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Derzeit profitiert die
000046
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
Stadt Erftstadt aber noch von dem historisch niedrigen Zinsniveau.
Im Zusammenhang mit Krediten ist auch auf Basel 111
hinzuweisen. Vorgesehen sind risikounabhängige Eigenkapitalvorschriften. Somit gibt es einen Anreiz für Banken, ihr
Engagement im margenarmen Kommunalkreditgeschäft zu drosseln und verstärkt auf
risiko- und damit auch margenreichere Anlagen zu setzen. Erwartet wird demzufolge
eine Verteuerung und Verknappung des Kreditangebotes durch Basel II\.
Eine weitere Belastung des Haushaltes stellt die Tatsache dar, dass der Eigenbetrieb
Straßen ab dem Jahr 2013 ein negatives Eigenkapital ausweisen wird, welches vom
Kernhaushalt abzudecken ist. Im Jahr 2012 ist das Eigenkapital noch positiv. In den
nachfolgenden Jahren ist mit jährlichen Defiziten von ca. 2,5 Mio. EUR zu rechnen.
Diese Defizite sind nach der EigVO vom Kernhaushalt auszugleichen. Darüber hinaus
wird derzeit diskutiert, ob ggf. für Grün-, Sport- und weitere Flächen ein MieterNermietermodell analog der Vorgehensweise beim Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
eingeführt wird. Dies hätte deutliche Auswirkungen auf den Ergebnisplan des Kernhaushaltes. Berechnungen hierzu liegen aber zurzeit noch keine vor.
Bis 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte U3-Kind einen Betreuungsplatz geben; ab August 2013 haben die Eltern hierauf einen Rechtsanspruch. Sollte es
nicht gelingen, den Kindern ein Betreuungsplatz zuzuweisen, so ist ggf. mit einer Klagewelle zu rechnen, die u. U. zu Schadensersatzansprüchen führen könnte. Außerdem
führt dieser Rechtsanspruch dazu, dass Gebäude neu gebaut oder umgebaut werden
und zahlreiche neue Erzieherinnen eingestellt bzw. der Bereich der Tagespflege ausgebaut werden müssen.
Zuletzt ist noch anzuführen, dass mögliche Forderungsausfälle oder außerplanmäßige Abschreibungen zu ungeplanten Aufwendungen führen, die das Jahresergebnis
verschlechtern.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass aufgrund der nach wie vor andauernden strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte sogar die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 GG gefährdet ist. Städte und Gemeinden sehen sich seit
Jahren einem Prozess ausgesetzt, der die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung zerstört. Auf der Einnahmeseite schwächen Steuerrechtsänderungen in erheblichem Ausmaß die finanzielle Einnahmebasis der Kommunen. Auf der Ausgabenseite
weist insbesondere die Entwicklung der Ausgaben für Sozialleistungen eine Dynamik
auf, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen mehr und mehr in Frage stellt. Somit
werden immer mehr freiwillige Leistungen gekürzt. Diese Leistungen sind jedoch diejenigen, die das Leben der Bürger vor Ort prägen und die ein Stück Lebensqualität bedeuten.
Es besteht aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW zum Kinderförderungsgesetz die Hoffnung, dass zukünftig das Konnexitätsprinzip stärker beachtet
wird. Aus dem Urteil geht hervor, dass das Land den Kommunen die Kosten für den
weiteren Ausbau der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder und die Einführung
OÜ0047
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
des Rechtsanspruchs
für einjährige Kinder erstatten muss.
Es besteht des Weiteren die Hoffnung, dass sich aufgrund der anziehenden Konjunktur die Einnahmebasis der Kommunen wieder verbessert. Sollte sich die Einnahmebasis wegen der Mehreinnahmen durch die konjunkturelle Erholung weiter verstetigen,
sind ausgeglichene Haushalte und Jahresabschlüsse wieder im Bereich des Möglichen.
Es sind darüber hinaus noch zwei weitere beunruhigende Entwicklungen auf kommunaler Ebene zu beobachten. Erstens ist mit einem Abbau des Investitionsstaus kurzfristig nicht zu rechnen und zweitens driften die Kommunen hinsichtlich ihrer Finanzlage
immer weiter auseinander. Es besteht die Gefahr, dass die schwächeren Kommunen wie z. B. Erftstadt - auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung abgehängt
werden. Erforderlich, um dem entgegen zu wirken, ist die Umsetzung der nachfolgenden Punkte:
Strukturelle Reformen am Gemeindesystem, eine grundlegende Überprüfung der Verteilung von Aufgaben und Finanzmitteln sowie der Rechte und Pflichten zwischen Bund,
Länder und Kommunen sowie weitere eigene kommunale Konsolidierungsanstrengungen.
Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 wurde der Doppelhaushalt
2013/2014 sowie das Haushaltssicherungskonzept von der Kommunalaufsicht genehmigt. Die Stadt Erftstadt ist nun nicht mehr im Nothaushaltsrecht. Entscheidend war
hier der Haushaltsplanaufstellungsprozess
und die mittelfristige Finanzplanung. Es ist
aufgrund des nun verlängerten Zeitraumes bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs
(statt 4 nun 10 Jahre) möglich geworden, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Jedoch muss bedacht werden, dass die Allgemeine Rücklage
innerhalb des 10-jährigen Zeitraumes nicht vollständig verbraucht werden darf. Entscheidend sind hierzu auch die Ergebnisse der Neubewertungsprojekte der Eigenbetriebe, da durch eine Aufdeckung hoher stiller Reserven die Allgemeine Rücklage deutlich von rund 60 Mio. EUR auf nun knapp 145 Mio. EUR erhöht werden konnte.
000048
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
9. Angaben nach § 95 Abs. 2 GO NRW
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes
Name
Beruf
Erner, Volker
BOrgermeister
N. N.
N. N.
Beigeordneter
Kämmerer
Mitgliedschaft in Aufsichtstäten i.S.d.
§ 125 Abs.1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen
von verselbststandigten
Aufgabenbereichen der
Gemeinde in öffentlicher
oder privatrechtlicher
Form
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft
GmbH, Frechen; Verbandswasserwerk.
Gesellschafterversammlung der Gasversorgungsgesellschaft mbH RheinErft, Hürth.
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen
Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt:
Name
Beruf
Andres, Dagmar
Arens, Heinz
Bitten, Adi
Bohlen, Bernd
Bilanzbuchhalterin
Rentner
Selbständiq
Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Angestellter
BOhner, Leonore
Busch, Axel
Fassbender, Heinz
Everhard
Lehrerin
Diplom-Verwaltunqswirt
Landwirt
Granrath, Albert
Griemens, Elke
DiplomBetriebswirt/Pensionär
Sozialarbeiterin
Haupt, Heidemarie
Heiken, Horst
Hausfrau
Beamter, Land
Henseler,
nes
Kfz-Meister, selbständiq
Johan-
Mitgliedschaft in Aufsichtstäten LS.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen
von verselbstandigten
Aufgabenbereichen der
Gemeinde in öffentlicher
oder privatrechtlicher
Form
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft
GmbH, Frechen
Boden- und Wasserverband Erftstadt
Landwirtschaftskammer,
Verbandswasserwerk
Euskirchen GmbH
Regionalbeirat Ville
Städte- und
bund NRW
Gemeinde-
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtIicher Unternehmen
000049
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
Name
Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsraten LS.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Herwartz, Michael
Dr. Hille,
HansEduard
Bewährungshelfer
Rechtsanwalt
Holtz, Franz
Junker, Ute
Lehrer
Hausfrau
Kircharz, Christian
Angestellter
Kliem, Jörg
Pensionär
Kolbe, Martin
Kreutner, GOnter
Krupp, Martin
Krupp, Thomas
Krankenpfleqer
Pensionär
Student
Promovent
Kukla, Kurt
Pensionär
Ludemann,
Marianne
Mechernich, Theo
Selbstständig,
Molitor, Gabriele
PR-Journalistin
Morgen, Patrick
Maurer
Verbandswasserwerk
Euskirchen GmbH
Mörs, Heinz
Pensionär
Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft
mbH
NeisseHommelsheim,
Carla
DiplomWirtschaftsjuristin
Niegtgen, Holger
Nowak, Hans Otto
Prolektionist
ExistenzgrOnder
,
Mitgliedschaft in Organen
von verselbständigten
Aufgabenbereichen der
Gemeinde in öffentlicher
oder privatrechtlicher
Form
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtIicher Unternehmen
VR-Bank
Rhein-Erft
e.G.
Verbandswasserwerk
Euskirchen GmbH
Städte- und Gemeindebund NRW
Amtsgericht BrOhl Schieds
mann, Verbandswasserwerk Euskirchen
Landgericht Köln, Schöffe
Städte- und Gemeindebund NRW
Landgericht Köln, ehrenamtlicher Richter; Erftverband,
Delegiertenver sammlung
Kauffrau
Beamter, Stadt Köln
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Rhein-Erft
GmbH,
Frechen;
Wirtschaftsförderung
RheinErft-Ruhr
Städte- und Gemeindebund NRW
Schöffe am Landgericht
Köln; Erftverband; UnterA
Hambach"
des
"Revier
Braunkohleausschusses
VR-Bank
Rhein-Erft
e. G.
Immobilien
Burg Konradsheim
GmbH
Städte- und
bund NRW
Gemeinde-
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2012
Lagebericht
Beruf
Name
Oberhofer,
nes
Johan-
Pensionär
Obladen, Christiane
Petschellies Ralf
Pieper, Raymond
Rothkamp, Julia
Schmalen, Michael
Schmidt, Franz
Dipl.-Volkswirt
Dipl. -Wirtschaftsiurist
Rechtsanwalt
Studentin
Unternehmensberater
Immobilienmakler
Schmitz, Fred
Rentner
Siebolds, Claudia
Beamtin
Volk, Christian
Walther, Knut
Wegner, Uwe
Student
Dipl.-Ingenieur
Beamter, Stadt Köln
Wintz, Reiner
Wintz, Renate
Zerres, Alfred
Diplom Agraringenieur
Hausfrau
Rentner
Zilles, Jutta
Zimmermann,
red
Alf-
Zimmermann,
Helmut
Dr.
WolfZoll,
Rüdiger
Rechtsanwältin
Kfm. Angestellter
Mitgliedschaft in Organen
von verselbständigten
Aufgabenbereichen der
Gemeinde in öffentlicher
oder privatrechtlicher
Form
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen
Verwaltungsgericht
Köln, VR-Bank
ehrenamtlicher
Richter; Rhein-Erft
Städte- und Gemeinde- e.G.
bund NRW; Rat der Gemeinden
Europas;
Dt.
Schutzgemeinschaft
Wald
Städte- und
bund NRW
Gemeinde-
AWO;
Iios
He-
Städte- und Gemeindebund NRW
Verbandswasserwerk
Euskirchen GmbH
Erftverband
Städte- und Gemeindebund NRW; rat der Gemeinden Europas
KSK Köln - Regionalbeirat- ; Wirtschaftsförderung
Rhein-Erft-Ruhr
Städte- und Gemeindebund NRW; KSK Köln Reqionalbetrat-
Rentner
Arzt im Ruhestand
Erftstadt, 15. November 2013
~;:;;rmei&er. .
(VOlkerEr~
Mitgliedschaft in
Aufsichtsräten LS.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Städte- und GemeindeBund NRW
VR-Bank
Rhein-Erft
e.G.
n
r:' ","
u () 0),o! ....
STAD
ERFTSTAD
Gesamtergebnisrechnung 2012
Entwurf
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt prod
Seite
000052
Stadt Erftstadt
Gedruckt
von:
KOEH490
Köhler, Marianne
Gedrucktam:
14.11.1314:49
Kontenschema
Filter Kontenschemazeile
Datumsfilter:
01.01.12 ..31.12.12
Optionen: mit Excel-Export;
Periode
01.01.12 ..31.12.12
Geschäftsjahr
Startd
01.01.12
Kontenschema
ERGEBNIS04
Gesamtergebnisrechnung
Spalten layout
ERGEBNIS3
Rundungsfaktor
nach Gliederung
(K
Rund. aus Spaltenlayout
Alle Beträge sind in EUR.
Rubriken
Fortgeschr.
Ansatz des
Rechn. -Jahres
2012
Ist Ergebnis des
Rechn. -Jahres
2012
-42.993.414,00
-45.408.630.62
-17.697.834,00
-16.990.689,00
707.145,00
03 + Sonstige Transfererträge
-1.624.748,00
-1.948.473,26
-323.725,26
04 + Öffentlich-rechtliche
-9.078.388,00
-8.914.367,90
164.020,10
-77.600,00
-85.396,30
-7.796,30
-1.140.487,00
-3.070.766,33
-1.930.279,33
Jahresergebnis
2010
Beschreibung
01 Steuem und ähnliche Abgaben
02 + Zuwendungen
und allgemeine
05 + Privatrechtliche
Umlagen
Leistungsentgelte
Leistungsentgelte
06 + Kostenerstattungen
und Kostenumlagen
07 + Sonstige ordentliche
Erträge
-2.415.216,62
-2.702.641,00
-5.303.265,44
-2.600.624,44
Erträge
-75.315.112,00
-81.721.588,85
-6.406.476,85
11 - Personalaufwendungen
21.853.139,50
20.491.655,64
-1.361.483,86
1.330.348,07
1.636.277,07
305.929,00
10.890.214,94
9.825.091,43
-1.065.123,51
362.436,16
10 = Ordentliche
12 - Versorgungsaufwendungen
13 - Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen
14 - Bilanzielle Abschreibungen
450.997,00
813.433,16
15 - Transferaufwendungen
45.553.065,00
45.764.865,97
211.800,97
16 - Sonstige Aufwendungen
12.771.290,05
13.041.913,14
270.623,09
92.849.054,56
91.573.236,41
-1.275.818,15
17.533.942,56
9.851.647,56
-7.682.295,00
-4.759.419,00
-4.660.567,19
98.851,81
500.000,00
419.666,34
-80.333,66
17 = Ordentliche
18 = Ergebnis
(=Zeilen
Aufwendungen
der laufenden
VerwaltungstätIgkeit
10 und 17)
19 + Finanzerträge
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21 = FInanzergebnis
22 = Ordentliches
(Zeilen
19 und 20)
Jahresergebnis
25 = Außerordentliches
27 + Erträge aus intemen Leistungsbeziehungen
28 - Aufwendungen
29 = Ergebnis
-4.259.419,00
-4.240.900,85
18.518,15
13.274.523,56
5.610.746,71
-7.663.776,85
13.274.523,56
5.610.746,71
-7.663.776,85
-368.310,00
-368.309,87
0,13
368.310,00
368.309,87
-0,13
13.274.523,56
5.610.746,71
Ergebnis
26 = Jahresergebnis
25
Vergi. Ansatzllst
(Sp.3 - Sp. 2)
2012
aus intemen
Leistungsbeziehung
(Zeilen 26, 27, 28)
-7.663.776,85
Letzte Seite
1
STAD
ERFTSTAD
Gesamtfinanzrechnung 2012
Entwurf
Stadt Erftstadt
000054
Stadt Erftstadt prod
Seite
Stadt Erftstadt
Gedruckt von:
KOEH490
Köhler, Marianne
Gedrucktam:
15.11.1311:37
Kontenschema
Filter Kontenschemazeile
Optionen:
Datumsfilter:
01.01.12 ..31.12.12
mit Excel-Export;
Periode
01.01.12 ..31.12.12
Geschäftsjahr
Startd
01.01.12
Kontenschema
FINANZ05
Gesamtfinanzrechnung
Spalten layout
ERGEBNIS3
Rundungsfaktor
nach Gliederung
(KOE
Rund. aus Spaltenlayout
Alle Beträge sind in EUR.
Rubriken
Jahresergebnis
2010
Beschreibung
Ist Ergebnis des Vergl. Ansatzllst
Rechn. -Jahres
(Sp.3 - Sp. 2)
2012
2012
42.993.414,00
45.107.274,75
2.113.860,75
15.801.403,00
14.849.564,59
-951.838,41
+ Sonstige Transfereinzahlungen
1.624.748,00
1.808.611,27
183.863,27
+ Öffentlich-rechtliche
9.006.878,00
8.700.663,51
-306.214,49
01
Steuern
02
+ Zuwendungen
03
04
und ähnliche
Abgaben
und allgemeine
Umlagen
Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche
06
+ Kostenerstattungen,
Leistungsentgelte
Kostenumlagen
77.600,00
70.179,22
-7.420,78
1.140.487,00
2.902.566,42
1.762.079,42
590.383,42
07
+ Sonstige Einzahlungen
2.702.641,00
3.293.024,42
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
4.759.419,00
4.684.047,46
-75.371,54
09
= Einzahl.
78.106.590,00
81.415.931,64
3.309.341,64
10
- Personalauszahlungen
-19.789.195,50
-17.553.662,01
2.235.533,49
11
- Versorgungsauszahlungen
-1.877.348,07
-1.841.396,07
35.952,00
12
- Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen
-10.890.214,94
-9.688.680,04
1.201.534,90
aus
Ifd. VerwaltungstätigkeIt
-500.000,00
-430.856,73
69.143,27
-45.771.730,00
-44.547.631,83
1.224.098,17
- Sonstige Auszahlungen
-12.771.290,05
-12.451.978,08
319.311,97
= Auszahl.
= Saldo a.
-91.599.778,56
-86.514.204,76
5.085.573,80
-13.493.188,56
-5.098.273,12
8.394.915,44
3.575.441,00
2.960.733,20
-614.707,80
2.500,00
2.555,00
3.577.941,00
2.963.288,20
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
16
17
aus Ifd. VerwaltungstätIgkeit
Ifd. Verw.-tätlgkelt
18 + Zuwendungen
23
= Einzahl.
(Z- 9 + 16)
fOr Investitionsmaßnahmen
19 + Einzahl. a. d. Veräußerung
v. Sachanlagen
aus InvestItIonstätigkeit
-740.334,00
25 - Auszahl. für Baumaßnahmen
26 - Auszahl. f. d. Erw. von bew. Anlageverm.
28 - Auszahl. von aktivierbaren
30
31
32
= Auszahl.
Zuwendungen
aus InvestitionstätIgkeit
= Saldo aus Invest-tätlgkelt
= Finanzmitteiüberschuss
33
+ Aufnahme
34
- Tilgung und Gewährung
(Z. 23 + 30)
I-fehlbetrag
(Z. 17 +
und ROckflOsse von Darlehen
55,00
-614.652,80
740.334,00
-1.388.896,49
-500.400,85
888.495,64
-968.540,00
-500.000,00
468.540,00
-3.097.770,49
-1.000.400,85
2.097.369,64
480.170,51
1.962.887,35
1.482.716,84
-13.013.018,05
-3.135.385,77
9.877.632,28
3.058,00
von Darlehen
6.520.997,03
6.517.939,03
-1.840.000,00
-1.840.000,00
= Saldo aus FinanzierungstätigkeIt
= Bestandsänd. FInanzmittel (Z. 32 + 35)
4.680.997,03
4.677.939,03
36
-13.009.960,05
1.545.611,26
14.555.571,31
37
+ Anfangsbestand
-14.512.838,92
-23.825.392,88
-9.312.553,96
38
+ Bestand an fremden Finanzmitteln
39
= Liquide
35
25
Fortgeschr.
Ansatz des
Rechn. -Jahres
2012
an Finanzmitteln
Mittel (Z. 36 + 37+ 38)
3.058,00
-27.522.798,97
-3.700,11
-3.700,11
-22.283.481,73
5.239.317,24
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1
STAD
ERFTSTAD
Abrechnung des
Produktes 020 127 010 Rettungsdienst
für das Haushaltsjahr 2012
Entwurf
Stadt Erftstadt
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Abrechnung des
Produktes 110 537 010 Abfallwirtschaft
für das Haushaltsjahr 2012
Entwurf
Stadt Erftstadt
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ERFTSTAD
Beteiligungsbericht
zum 31.12.2012
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Stadt Erftstadt
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Anlage 1
000062
Gesellschaftsorgane
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
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Martin Schmitz Ass. Jur.
ab 11.03.2010
bis 30.04.2012
Rhein-Erft-Kreis
Kreistagsabgeordneter
Michael Schmalen, Erftstadt - Vorsitzender
Willi Zylajew MdB, Hürth
• Vorsitzender·
-
Prof. Dr. Beate Braun
ab 01.05.2012
Kreistagsabgeordneter
- stellv. Vorsitzender·
Bemd Bohlen, Erftstadt
Kreistagsabgeordneter
• stellv. Vorsitzender·
Michael Wiecki, Pulheim
Bedburg
Stadtverordneter Chrisüan Eckl
Stellv.: Stadtverordneter Martin Vogelsang
Kreistagsabgeordneter
Stellv.: Kreistagsabgeordneter
Karl-Heinz Grebe, Pulheim • stellv. Vorsitzender·
Horst Adler, Bergheim
Bergheim
Stadtverordneter
Alfred Friedrich
Stellv.: Stadtverordneter
Brühl
Stadtverordneter
Johannes Hübner
Kreistagsabgeordneter
Hans Decruppe, Bergheim
Gerd Pohl
Stellv.: Stadtverordneter
Kreistagsabgeordneter
Ralph Bambis, Erftstadt
Hans-Henning
Hosmann
Bürgermeister
Wilfried Effertz, Elsdorf
Elsdorf
Ratsmitglied Sophia Schiffer
Stellv.: Ratsmitglied Toni Heller
-bis 20.10.12
Kreistagsabgeordneter
Heinz Everhard Faßbender,
Erftstadt
Erftstadt
Stadtverordneter Theo Mechemich
Stellv.: Stadtverordneter Alfred Zerres
Bürgermeister
Frechen
Kreistagsabgeordneter
Frank Klein, Brühl
Bürgermeister Hans-Willi Meier
Stellv.: Stadtveromete Susanne Stupp und
Stadtverordneter Ferdi Huck
Kerpen
Stadtverordneter Branko Apppeimann
Stellv.: Stadtverordneter Axel Fell
Pulheim
Bürgermeister Frank Keppeler
Stellv.: Beigeordneter Wolfgang Thelen
Wesseling
Stadtverordneter Kim Laue
Stellv.: Bürgermeister Hans-Peter
Frank Keppler, Pulheim -ab 21.10.12
Bürgermeister
Gunnar Koerdt, Bedburg -ab 21.10.12
Bürgermeister
Michael Kreuzberg, Brühl
Kreistagsabgeordneter
Horst Lambertz, Hürth
Kreistagsabgeordneter
Klaus Lennartz, Hürth
Haupt
Bürgermeister
Hans-Willi
Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft
mbH
Stadtverordneter David Boventer
Stellv.: Stadtverordneter Bert Reinhardt
KSK Köln Beteiligungsgesellschaft
mbH
Geschäftsführer Bemd Nümberger
Stellv.: Geschäftsführer
Frank Kraemer
Meier, Frechen bis 20.10.12
Stadtverordnete
Carla Neisse-Hommelsheim,
Erftstadt
Bürgermeisterin
Maria Pfordt, Bergheim -ab 21.10.12
Bürgermeister
Dr. Franz-Georg
Rips, Erftstadt
stellv. KSK-Vorstandsmitglied
Udo Buschmann, Köln
Landrat
Wemer Stump, Bergheim
Kreistagsabgeordneter
Michael Schmalen, Erftstadt
- beratend-
bis 20.10.12