Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,7 MB
Datum
10.12.2013
Erstellt
20.11.13, 06:16
Aktualisiert
20.11.13, 06:16

Inhalt der Datei

STAD ERFTSTAD Jahresabschluss 2012 Entwurf Stadt Erftstadt 000001 Inhalt Seite 1. Bilanz 2. Anhang 2 - Allgemein - Anlagenspiegel 29 - Abschreibungstabelle 30 - Forderungsspiegel 33 - Verbindlichkeitenspiegel 34 6 3. Lagebericht 35 4. Gesamtergebnisrechnung 51 5. Gesamtfinanzrechnung 53 6. Abrechnung des Produktes Rettungsdienst 55 7. Abrechnung des Produktes Abfallwirtschaft 57 8. Beteiligungsbericht 60 000002 Bilanz zum 31.12.2012 Entwurf Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2012 31.12.2012 € AKTIVA 31.12.2011 € 1. Anlagevermögen 28.278,67 34.736,48 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 113.813,46 122.423,72 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 238.636,00 238.636,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.002.080,31 2.255.959,86 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.431.153,83 2.380.451,52 0,00 0,00 4.785.683,60 4.997.471,10 0,00 373.995,00 223.336.635,79 36.720,81 0,00 373.995,00 223.336.635,79 82,43 0,00 515.553,66 276.626,51 458.627,41 224.262.905.26 224.445.967,14 229.076.867,53 229.478.174,72 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 Zwischensumme: Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 000004 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2012 31.12.2012 € 31.12.2011 229.076.867,53 229.478.174,72 31.371,41 18.365,43 171.849,35 2.242.899,08 352.782,15 675.015,96 641.748,82 2.025.836,24 137.297,06 1.048.330,73 892.989,49 86.622,83 102.444,93 107.156,62 985.203,06 3.126,78 25.247,44 759.984,19 5.530.340,64 4.728.194,09 0,00 0,00 2.4 Liquide Mittel 1.945.641,80 403.730,65 3. Aktive Rechnungsabarenzung 1.685.719,94 1.674.836,17 238.269.941,32 236.303.301,06 Zwischensumme: € 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Offenlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren und Beiträge 2.2.1.2 Steuern 2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.4 Sonst. öff.-re. Forderungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderung gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vennögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2012 Passiva 31.12.2012 1. Eigenkapital 31.12.2011 € 1.1 Allgemeine Rücklage - davon zweckgebundene Deckungsrücklage € 0,00 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag € 140.525.574,43 140.526.635,39 3.893.838,81 -5.610.746,71 6.589.453,37 -2.695.614,56 138.808.666,53 144.420.474,20 4.379.044,30 0,00 1.861.880,74 0,00 4.609.616,60 0,00 2.062.470,27 0,00 6.240.925,04 6.672.086,87 49.950.166,00 0,00 4.579.607,60 51.453.132,00 0,00 3.654.939,73 54.529.773,60 55.108.071,73 0,00 0,00 4.950.000,00 26.520.000,00 3.790.000,00 23.000.000,00 0,00 1.924.381,56 1.712.158,53 3.359.734,01 0,00 1.579.331,78 0,00 1.659.359,00 38.466.274,10 30.028.690,78 224.302,05 73.977,48 238.269.941,32 236.303.301,06 2. Sonderposten 2.1 2.2 2.3 2.4 Zuwendungen Beitrage Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 PensionsrÜckstellungen 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 4. Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditatssicherung 4.3.1 gegenüber Sondervermögen 4.3.2 gegenüber dem privaten Kreditmarkt 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgangen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung C','0 'O'{').-'\' lJ'uiQ , 'J -, ' STAD ERFTSTAD Anhang zur Bilanz zum 31.12.2012 Entwurf Stadt Erftstadt Bilanz 31.12.2012 Anhang I. Allgemeine Angaben Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung verpflichtet, zum Schluss eines Haushaltsjahres hend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, NRW (GO NRW) einen Jahresabschluss, Finanzrechnung, Teilrechnungen besteund An- hang, aufzustellen. Der vorliegende Jahresabschluss gungsvorschriften wurde auf der Grundlage der Rechnungsle- der GO NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. 11. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen können. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Die jeweiligen Posten sind zum 31.12.2012 vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. 1. Die immateriellenVermögensgegenständewurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten ten Anschaffungskosten bewertet worden. bzw. zu fortgeführ- Bilanz 31.12.2012 Anhang 3. Finanzanlagevermögen: Die Beteiligungen sind grundsätzlich mit dem anteiligen Unternehmenswert anzusetzen. Da keine Unternehmensbe- wertungen seitens der Mehrheits-Anteilseigner vorlagen, wurden die Betei- ligungen mit dem anteiligen Eigenkapital (Eigenkapital-Spiegelbildmethode) angesetzt. Mangels Unternehmenswerten wurde diese bei den Beteiligun- gen der Stadt Erftstadt angewandt. Die Sondervermögen wurden mit dem Substanzwert bewertet. Die Bewertung der Ausleihungen erfolgte bei Kurzfristigkeit mit dem Nominalwert, bei Langfristigkeit mit dem Barwert. 4. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. 5. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigung wurden angesetzt. 6. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert ausgewiesen. 7. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind auch Investitionszuschüsse an Dritte angesetzt. 8. Die Sonderposten beinhalten zweckgebundene Zuwendungen sowie den Gebührenausgleich für den Rettungsdienst und die Abfallwirtschaft. Zu den zweckgebundenen Zuwendungen zählen Zuschüsse für die immateriellen Vermögensgegenstände, für Bereiche des Sachanlagevermögens sowie für von der Stadt Erftstadt an Dritte geleistete Investitionszuwendungen. Im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden erhält die Stadt Erftstadt die allgemeine Investitionspauschale. § 43 Absatz 5 GemHVO regelt den Umgang mit erhaltenen Zuwendungen und Beiträgen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewil- 000009 Bilanz 31.12.2012 Anhang ligt werden. Diese sind als Sonderposten zu passivieren und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirk- sam aufzulösen. Mit pauschalen Förderbeträgen, wie der allgemeinen Investitionspauschale werden keine bestimmten Maßnahmen bezuschusst. Die sachgerechte Verwendung der Fördermittelliegt vielmehr in der Ver- antwortung der Kommune. Die zudem gewährte Feuerschutzpauschale ist für den Feuerwehrbereich zu verwenden und ein entsprechenderVerwendungsnachweis 9. Die Rückstellungen zu erstellen. wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind, gebildet. 10. Der Ansatz der Verbindlichkeiten lungsbetrag. Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzah- in fremder Währung waren zum Bilanz- stichtag nicht vorhanden. 11. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe der für Folge- jahre vereinnahmten Erträge angesetzt. 111.Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2012 AKTIVSEITE Anlagevermögen Vor Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde nach § 53 Abs. 2 GemHVO eine Inventur nach § 28 GemHVO NRW durchgeführt und ein Inventar aufgestellt. . Nach drei Jahren muss das Vorhandensein der gemeindlichen Vermögensgegenstände durch eine Inaugenscheinnahme aufzustellenden Jahresabschluss, im Rahmen einer Inventur zu dem dann also für den Abschlussstichtag 31. Dezember, 000010 Bilanz 31.12.2012 Anhang überprüft werden. Die Inventur schlussstichtag ist mindestens zu jedem folgenden dritten Ab- vorzunehmen, wenn die Überprüfung nicht freiwillig in kürzeren Zeitabständen vorgenommen wird. Um eine gewisse Routine in die Arbeiten der Inventur zu bekommen und die Masse der Arbeiten besser zu verteilen, erfolgt jedes Jahr zum Stichtag 31.12. eine Überprüfung in Teilbereichen der Verwaltung. Die Überprüfung erfolgt drei Monate vor bzw. zwei Monate nach dem festgelegten Stichtag (vorgelegte bzw. nachgelegte Inventur). Bei der Aufstellung des Inventars werden die Veränderungen, die sich zwischen dem Aufnahmetag und dem Abschlussstichtag ergeben entsprechend berücksichtigt. Im Jahr 2012 wurden in folgenden Bereichen Inventuren durchgeführt: • • • • • • • • • -10- Hauptamt- und Personalamt -14- Rechnungsprüfungsamt -20- allgemeiner Finanzdienst -21- Kasse -40- Schulamt: Grundschulen -51- Amtfür Jugend, Familie und Soziales: Bereich Übergangsheime -61- Umwelt- und Planungsamt -63- Bauordnungsamt -082- Wirtschaftsförderung Zusätzlich erfolgte anlassbezogen im Sommer 2012 eine Inventur in der Hauptschule Lechenich nach der Zusammenlegung der beiden Hauptschulen. Sämtliche Inventuren erfolgten mittels Barcodescannern. Immaterielle Vermögensgegenstände Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen Software-Lizenzen, die entgeltlich erworben wurden, z. B. Webwasher, StadtCAD oder AutoCAD. In Abstimmung mit -101- wurde eine entsprechende lanzposten vorgenommen. Zuordnung zu diesem Bi- 000011 '. Bilanz 31.12.2012 Anhang Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wert in Höhe von 28.278,67 EUR. Die Bewertung erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten; die Nutzungsdauer wurde mit 8 Jahren angesetzt. Sachanlagen Im Bereich der Sachanlagen werden die bebauten und unbebauten Grundstücke, das Infrastrukturvermögen, die Bauten auf fremdem Grund und Boden, Kunstge- genstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dargestellt. Im Wesentlichen wird das Sachanlagevermögen Ausgliederungen der Stadt Erftstadt auf Grund der dieses Vermögens in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ausgewiesen. Somit entfällt in der städtischen Bilanz der Ansatz von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie des Infrastrukturvermögens. Bauten auf fremdem Grund und Boden Hier handelt es sich um die Bus-Wartehallen (Glas-Wartehallen). Das wirtschaft- liche Eigentum dieser Wartehallen liegt bei der Stadt Erftstadt; der Grund und Boden ist jedoch zum größten Teil dem Eigenbetrieb Straßen zuzuordnen. In Ausnahmefällen wird der Wert des Grund und Bodens auch in der Bilanz des Eigenbetriebes Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungskosten, vermindert um den bis zum Abschlussstichtag einge- tretenen Werteverzehr. Die Nutzungsdauer wurde mit 20 Jahren festgesetzt. Insgesamt ergibt sich ein Wert in Höhe von 113.813,46 EUR. Im Jahr 2012 wurden keine Anschaffungen im Bereich der Wartehallen getätigt, so dass der Vorjahreswert lediglich um die anfallende Abschreibung verringert wurde. 000012 Bilanz 31.12.2012 Anhang Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Hier werden die Kunstgegenstände der Artothek ausgewiesen. Für die Bewertung ist - gemäß den Handreichungen sicherungswert des Innenministeriums NRW - der Ver- zu Grunde gelegt worden. Die Kunstgegenstände der Artothek sind dauerhaft bei der Provinzial versichert. Im Bericht jahr wurde ein Buchwert in Höhe von 238.636,00 EUR ausgewiesen. Maschinen und technische Anlagen. Fahrzeuge Hier werden im Wesentlichen die Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr und Ret- tungsdienst ausgewiesen. Daneben aber auch weitere Vermögensgegenstände, wie beispielsweise das Schlauchboot oder Sprungpolster. Zu den technischen Anlagen zählen u. a. die Sirenen. Die Bewertung erfolgte auch hier unter Zugrundelegung schaffungskosten, der historischen An- vermindert um den bisher eingetretenen Werteverzehr schreibungen). Ist der Zustand einzelner Vermögensgegenstände (Ab- im Rahmen der Inventarisierung mit der Schulnote "ausreichend" bewertet worden, so wurden in der Eröffnungsbilanz die fortgeführten Anschaffungskosten zum wurden Bilanzstichtag nutzungsdauer diese entsprechend um 50 % reduziert; der verbleibenden Rest- abgeschrieben. Wurde der Zustand sogar mit "mangelhaft" be- wertet, so erfolgte der Ansatz unverändert mit dem Erinnerungswert in Höhe von 1 EUR. Für den Fuhrpark und die technischen Anlagen der Stadt Erftstadt ist ein Wert in Höhe von 2.002.080,31 EUR angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung Zu dieser Position gehören insbesondere alle Einrichtungsgegenstände von Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten (Tische, Stühle, Regale, Schränke, Bea- mer, Kinderküchen, Werkzeuge etc.). Der Zeitwert dieser Vermögensgegenstände OQ0013 Bilanz 31.12.2012 Anhang wurde bei einer Einzelbewertung auf Basis der Wiederbeschaffungswerte, vermin- dert um planmäßige Abschreibungen, ermittelt. Bei der Inventarisierung wurde der Zustand der einzelnen Vermögensgegenstände Vermögensgegenstände, bei der Bewertung berücksichtigt. deren Zustand die Schulnote "ausreichend" erhalten ha- ben, sind mit 50 % der fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und entspre- chend der verbleibenden Restnutzungsdauer abgeschrieben worden. Vermögensgegenstände, die im Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz mit "mangelhaft" bewertet wurden, sind unverändert mit dem Erinnerungswert von 1,00 EUR angesetzt worden. Tische sowie Stühle im Bereich Schulen und Kindertagesstätten sind mit einem Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW ausgewiesen. Daneben wurden weitere Festwerte gebildet für die Einsatzkleidung, Meldeempfänger, Funkgeräte, Atemschutzmasken sowie Hörer im Bereich der Feuerwehr. Wurden Vermögens- gegenstände mit dem Festwert bewertet, wurden die Zugänge zu Lasten des laufenden Ergebnisses gebucht. Nach Ablauf von 3 Jahren nach der Aufnahme der Eröffnungsbilanzwerte wurden die Festwerte im Berichtsjahr überprüft. Zuletzt ist dies in 2010 geschehen. Wertabweichungen nach oben wurden korrigiert, wenn diese 10% überstiegen. Wertabweichungen nach unten wurden unabhängig von ihrer Höhe berichtigt. Unter diesem Bilanzposten werden auch EDV-Geräte, wie z. B. Drucker, nitore, Notebooks etc. ausgewiesen, die ebenfalls mit fortgeführten Mo- Anschaf- fungskosten bewertet worden sind. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist in der Bilanz mit einem Wert in Höhe von 2.431.153,83 EUR ausgewiesen. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Unter diesem Bilanzposten werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für Maßnahmen ausgewiesen, die noch in Bau befindlich sind. Nach Fertigstellung werden diese Maßnahmen auf die entsprechende Bilanzposition mit ihren jeweils 000014 Bilanz 31.12.2012 Anhang angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgebucht. Zum Bilanzstichtag sind keine geleistete Anzahlungen oder Anlagen im Bau zu verzeichnen. Finanzanlagen Die Stadt Erftstadt hat keine Anteile an verbundenen Unternehmen. Beteiligungen Die Beteiligungen der Stadt Erftstadt setzen sich - wie folgt - zusammen: Anteil in % Eigenkapital Verbandswasserwerk Euskirchen Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Frechen GmbH, Euskirchen Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim kdvz Rhein-Erft-Rur (Zweckverband), EUR 1.835.197,75 19,500 357.864 837.163,66 1,316 11.017 409.033,51 1,250 5.113 1 Frechen 373.995 Da für die einzelnen Beteiligungsunternehmen keine Unternehmenswerte liegen, sind die Ansätze nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode vor- ermittelt wor- den. Bei der Kdvz wurde mangels Eigenkapital ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt. Sondervermögen Zu den Sondervermögen der Stadt Erftstadt gehören die wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen (Eigenbetrieb Stadtwerke. Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt wird aufgrund 000015 Bilanz 31.12.2012 Anhang der Ausgliederungen vor allem in den Eigenbetrieben ausgewiesen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Infrastrukturvermögen. Die Stadt hat für die Bewertung ihrer Eigenbetriebe jeweils eine Unternehmens- bewertung durchgeführt. Grundsätzlich ist ein Unternehmenswert tragswertverfahren nach dem Er- (Zukunftserfolgswert) zu ermitteln. Da jedoch bei einem Unter- nehmen mit unzureichender Rentabilität nicht finanzielle Zielsetzungen, sondern Gesichtspunkte der Leistungserstellung im Vordergrund stehen, ist bei der Wahl des Bewertungsverfahrens vom Rekonstruktionswert (Substanzwert) auszugehen. Der Unternehmenswert ergibt sich demnach aus der Addition der Substanzwerte. Bei der Bestimmung des Substanzwertes werden alle betriebsnotwendigen mögensgegenstände schaftungskosten Ver- (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) mit ihren Wiederbe(Zeitwerten) Reproduktionswert. angesetzt. Es handelt sich um den Teil- Festgestellt werden die Ausgaben, die notwendig werden, um die Vermögensgrundlage des Unternehmens zu reproduzieren. Saldo aus den neu bewerteten Vermögensgegenständen Dabei wird der und den Verbindlichkei- ten ermittelt. Dies führt dazu, dass die stillen Reserven aufgedeckt werden. Die stillen Reserven resultieren vor allem aus dem Anlagevermögen. Das Umlaufver- mögen wird i. d. R. mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden abgesetzt, wobei etwaige stille Lasten aufgedeckt werden. Das Vermögen der Stadtwerke setzt sich vor allem zusammen aus der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Daneben unterhalten die Stadtwerke auch die Betriebszweige Freibäder, Hallenbad, Heizkraftwerk und die städtischen Dienste. Das Infrastrukturvermögen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseiti- gung wurde mittels eines Gutachtens seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet; der Wert der Immobilien - wie das Betriebs- und Geschäftsgebäude Michael-Schifter-Weg, Wohngebäude Klosterstraße, das Wirtschaftsge- bäude Kölner Ring sowie die Bäder - wurden vom Eigenbetrieb Immobilien ermittelt. Der Substanzwert 62.153.435,33 EUR. des Eigenbetriebs Stadtwerke beläuft sich auf Bilanz 31.12.2012 Anhang Der Eigenbetrieb Straßen hat seine Straßen mit Unterstützung eines Ingenieurbüras bewertet. Dabei wurden alle Straßen in Augenschein genommen. Den verbleibenden nichttechnischen Teil, insbesondere die Grundstücke, wurden mit Unter- stützung eines Wirtschaftsprüfers bewertet. Der Substanzwert des Eigenbetriebs Straßen beträgt 85.475.118,11 EUR. Der Eigenbetrieb Immobilien hat mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seine Immobilien bewertet. Dazu gehören insbesondere gewerbliche Grundstücke und Wohngrundstücke, Wohnheime Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportstätten, etc .. Der Unternehmenswert sich auf 75.708.082,35 des Eigenbetriebs Immobilien beläuft EUR. Der derzeitige Bilanzansatz des Sondervermögens vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögenslage. Wertpapiere des Anlagevermögens Es handelt sich um Anteile an dem KVR-Fonds. Im Berichtsjahr wurden weitere Anteile in Höhe von 36.638,38 EUR erworben. Zum Bilanzstichtag weist der KVR einen Wert in Höhe von 36.720,81 EUR aus. Ausleihungen Die bisherigen Ausleihungen an Sondervermögen betrafen Erstattungsansprüche gegen die Eigenbetriebe aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen. die Eigenbetriebe gemäß § 22 EigVO NRW zwischenzeitlich schlüssen auch für Altzusagen - Pensionsansprüche, 1987 entstanden sind - Pensionsrückstellungen sivierungspflicht aufgelaufenen Da in ihren Jahresab- die vor dem 01. Januar bilden müssen, entfällt die Pas- im Kernhaushalt. Vor diesem Hintergrund wurden die seit 2008 Erstattungsansprüche ausgebucht. Im Berichtsjahr ausmachend insgesamt 276.626,51 EUR. Unter den sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen, Geschäftsanteile an 000017 Bilanz 31.12.2012 Anhang der VR-Bank sowie Erstattungsansprüche nach § 107b Beamtenversor- gungsgesetz bilanziert. Bei kurzfristiger Restlaufzeit erfolgt der Ansatz mit dem Nominalwert, bei langfristiger Restlaufzeit mit dem Barwert. Die Arbeitgeberdarlehen (1.012,39 EUR) sind im Berichtsjahr ausgelaufen. Die Wohnungsbaufürsorgedarlehen wurden nach Tilgungen entsprechend auf den Barwert (74.111,66 EUR) aufgezinst. Die Geschäftsanteile an der VR-Bank sind mit der geleisteten Einlage (2.080,00 EUR) bewertet. Die Erstattungsansprüche sich auf 439.362,00 gemäß § 107b Beamtenversorgungsgesetz belaufen EUR. Sie sind mit dem Barwert angesetzt. Umlaufvermögen Vorräte Erfasst und bewertet sind die Vorräte im Bereich Heizöl (Reiherweg; Wertansatz: 1.341,28 EUR), Treibstoffe im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst (22.820,00 EUR) sowie Büromaterial und Lagerbestand in der Druckerei (7.210,13 EUR). Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleis- tungen wurden mit dem Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt. Sämtliche Forderungen können mit Hilfe von Offenen-Posten-Listen nachgewie- Bilanz 31.12.2012 Anhang sen werden. Die Wertberichtigung wurde auf der Grundlage des Alters der jeweiligen Forderung ermittelt. Forderungen älter als 3 Jahre wurden mit 100 % wertberichtigt. Bei Forderungen bis 3 Jahre wurde ein entsprechend niedrigerer Ab- schlagssatz zu Grunde gelegt. Die ausgewiesenen Wertansätze ergeben sich wie folgt: GebOhren und Beitrage Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öff.-re. Forderungen Privatrechtliche Nennwert Wertberichtigung EUR EUR 1.045.849,35 3.756.899,08 860.045,53 868.015,96 6.530.809,92 874.000,00 1.514.000,00 507.263,38 193.000,00 3.088.263,38 Bilanzansatz EUR 171.849,35 2.242.899,08 352.782,15 675.015,96 3.442.546,54 Forderungen Für den Ansatz und die Bewertung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten und gegenüber dem öffentlichen Bereich gelten die vorstehenden Ausführungen zu den öffentlich-rechtlichen aus Transferleistungen Die privatrechtlichen EUR) Forderungen und den Forderungen entsprechend. Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 942.311,98 wurden mit 25.000 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 917.311,98 EUR. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich (86.935,65 EUR) sind mit 6.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 80.935,65 EUR. Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen (107.156,62 EUR) wurden korrespondierend zu den Eigenbetrieben angesetzt. Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sämtliche Forderungen können mit Hilfe einer Offenen-Posten-Liste rungen gegen Sondervermögen nachgewiesen werden. Die Forde- betreffen die Eigenbetriebe Immobilien, Straßen 000019 Bilanz 31.12.2012 Anhang und Stadtwerke. Sonstige Vermögensgegenstände Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Sam- melposten. Forderungen, die nicht bereits unter den vorstehenden onen des Umlaufvermögens Bilanzpositi- ausgewiesen sind, sind hier zuzuordnen. Diese be- treffen u. a. Forderungen aus dem Verwahr- und Vorschussbuch, Kindergartengirokonten, Schulgirokonten und -festgelder. Da es sich bei den Kindergartengiro- konten um Essensgeld, bei den Schulgiro- und Festgeldkonten um Gelder der Schüler, Fördervereine etc. handelt, sind diese bilanzverlängernd ausgewiesen. Unter ,,4.7 Sonstige Verbindlichkeiten" sind in Höhe der Guthaben Verbindlichkeiten angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens Hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nur zur kurzfristigen Liquiditätssi- cherung gehalten werden. Die Stadt Erftstadt hat keine Wertpapiere des Um- laufvermögens im Bestand. Liquide Mittel Als liquide Mittel werden Guthaben bei Kreditinstituten bilanziert. Dazu zählen Giroguthaben und Tagesgelder. Kassenkredite sind unter Passivposten 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungspos1en Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben in 2012, die Aufwand für Folgejahre darstellen. Diese Ausgaben setzen sich - wie folgtzusammen: 000020 Bilanz 31.12.2012 Anhang GKZ01 Zuschüsse an den Träger der OGATA Jan. 2013 Stellenzuschlag Pädagogische gebundener Ganztag SEK 1+11 Jan. 2013 Übermittagbetreuung Betreuungspauschale 7.083,32 3.749,98 154.430,00 Jan. 2013 2013 Aufwandsentschädigung 6.500,00 Rat Jan. 2013 Wirtschaftl. Jugendhilfe Leistungen nach dem UVG Jan. 2013 Leasingraten 16.666,66 SEK I Jan. 2013 OGATA Jan. 2013 Umlage Rhein. Versorgungskasse Fraktionszuwendung 86.897,08 21.079,80 Jan. 2013 68.402,06 34.042,00 1.475,60 Stadt-CAD Jan-Aug. 2013 Serverwartung 1.499,40 1.HJ 2013 Zw.Summe Beamtenbezüge Jan. 2013 Asyl Datenträgeraustausch Sozialhilfehaushalt 401.825,90 423.140,34 Jan. 2013 18.226,87 GKZ 02 SGB XII Jan. 2013 146.361,53 989.554,64 ------------- Darüber hinaus sind hier ausgewiesen Zuschusszahlungen der Stadt Erftstadt für Investitionen Dritter (696.165,30 EUR). Diese betreffen Investitionszuschüsse an Sportvereine, Kindergärten und den Jugendbereich. PASSIVSEITE Eigenkapital Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von 138.808.666,53 EUR, welches sich auf die Bilanzposten Allgemeine Rücklage, Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss aufteilt. Bilanz 31.12.2012 Anhang Allgemeine Rücklage Als Allgemeine Rücklage wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen der Stadt Erftstadt (= Aktiva) und der Ausgleichsrücklage, den Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsab- grenzungsposten ausgewiesen. Die allgemeine Rücklage der Stadt Erftstadt be- trägt zum Bilanzstichtag 140.525.574,43 EUR. Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage wurde in Höhe eines Drittels der Ertragskraft im Haus- haltsjahr 2007 der Stadt Erftstadt gebildet (16.431.815,00 EUR). Zwecks Verlustausgleich wurde sie in 2009 um 9.946.871,99 EUR, in 2012 um 2.695.614,56 EUR aufgelöst. Zugeführt wurde in 2011 der Jahresüberschuss 2010 (104.510,36 EUR). Zum Bilanzstichtag weist die Ausgleichsrücklage einen Betrag in Höhe von 3.893.838,81 EUR aus. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.610.746,71 EUR zu ver- zeichnen. Der Vorjahresfehlbetrag (2.695.614,56 EUR) wurde zu Lasten der Ausgleichsrück- lage gebucht. Sonderposten Sonderposten für Zuwendungen Unter diesem Posten werden Förderbeträge in der Bilanz ausgewiesen, welche die Stadt Erftstadt von Dritten erhalten hat. 'O'O-f":~ OO.:Kif. Bilanz 31.12.2012 Anhang Im Bericht jahr erhielt die Stadt Erftstadt eine Feuerschutzpauschale i.H.v. 109.376,84 EUR. Hiervon wurden 24.432,38 EUR zur Förderung von investiven Maßnahmen benötigt, der verbleibende Teil (84.944,46 EUR) zurückgestellt. An Allgemeiner Investitionspauschale wurde der Stadt Erftstadt ein Betrag von 1.421.599,36 EUR zur Verfügung gestellt. Davon wurden 968.540,00 EUR an den Eigenbetrieb Immobilien weitergeleitet. Der im Kernhaushalt verbleibende Betrag in Höhe von 453.059,36 € wurde in voller Höhe zur Förderung von investiven Anschaffungen verwendet. Die Sonderposten werden entsprechend der Nut- zungsdauer des durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstandes er- tragswirksam aufgelöst. Da die Investitionen im Jahr 2012 (546.961,18 EUR) die zur Verfügung stehende allgemeine Investitionspauschale übersteigen, gibt es im Bericht jahr Vermögens- gegenstände, denen kein Sonderposten zugeordnet werden konnte und damit der Abschreibung des Vermögensgegenstandes kein entsprechender Ertrag aus der Auflösung eines Sonderpostens gegenübersteht. Die Ermittlung des Sonderpostens für zuwendungsfinanzierte Vermögensge- genstände erfolgte mit Hilfe des Zeitwertes des Vermögensgegenstandes. Da auf Grund der besonderen Struktur der Stadt Erftstadt im Kernhaushalt kaum investive Maßnahmen erfolgen (Ausnahmen im Bereich Feuerwehr I Rettungsdienst), wird der Sonderposten in Höhe des abschreibbaren Vermögens gebildet. Mit anderen Worten: Für alle inder Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände, die einer Abschreibung unterliegen - inkl. der immateriellen Vermögensgegenstände der gebildeten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie für die geleisteten Investiti- onszuschüsse - und für die Festwerte gebildet worden sind, wird in Höhe des ermittelten Zeitwertes für den Vermögensgegenstand auf der Passivseite ein Son- derposten gebildet, der über die festgelegte Restnutzungsdauer des zugeordneten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst wird. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wertansatz in Höhe von 4.379.044,30 EUR. 000023 Bilanz 31.12.2012 Anhang Sonderposten für Gebührenausgleich Da Gemeinden nach § 6 KAG verpflichtet sind, Kostenüberdeckungen tenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen und Kos- in die Gebühren- kalkulation der folgenden drei Jahre einzustellen, müssen entstandene Kostenüberdeckungen auch in der Bilanz angesetzt werden. Hierfür wird auf der Pas- sivseite der Bilanz ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. Der Sonderposten des Rettungsdiensts wurde um einen Fehlbetrag in Höhe von 225.737,51 EUR aufgelöst; dieser Sonderposten beläuft sich nun auf 1.036.880,42 EUR. Dem Sonderposten 25.147,98 Abfallwirtschaft EUR zugeführt; danach wurde ein Überschuss in Höhe von beläuft sich dieser Sonderposten auf 825.000,32 EUR. Zur Ermittlung wird auf die Anlagen 6 und 7 verwiesen. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind die Pensionsverpflichtungen nach den be- amtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Für die Rückstellung ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. stellungswert für die aktiv beschäftigten Es ergab sich ein Rück- Beamten sowie für die Versorgungs- empfänger der Stadt Erftstadt in Höhe von 38.059.332,00 EUR. Nachdem im Vorjahr der Eigenbetrieb Immobilien für seine Altzusagen erstmalig Rückstellungen gebildet hat, haben nun auch die Eigenbetriebe Stadtwerke und Straßen Rückstellungen für die Altzusagen gemäß § 22 Abs. 3 EigVO Mittel zurückgestellt. Für den EB Stadtwerke war ein Abgang in Höhe von 1.325.547,00, für den Eigenbetrieb Straßen 1.137.420,00 EUR zu verzeichnen Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der Pensionsrückstellungen wurde auch der Barwert für die Beihilferückstellung der aktiv beschäftigten Beamten sowie der Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt auf der Grundlage versiehe- 000024 Bilanz 31.12.2012 Anhang rungsmathematischer Grundsätze unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO ermittelt. Es ergab sich insgesamt ein Wert für die Beihilferückstellung in Höhe von 11.890.834,00 EUR. Mit der Ermittlung des Barwertes wurde die Rheinische Versorgungskasse in Köln beauftragt. Diese hat für die Berechnung der Rückstellung die Software der HEUBECK AG zu Grunde gelegt. Im Berichtsjahr entwickelten sich die Pensions- und Beihilferückstellungen wie folgt: Stand Umgllederung € ZwIschen- Abgang Auflösung ZufOhrung summe 01.01.2012 € € Stand 31.12.2012 € € € € Pensionen Aktive 20.775.959 20.775.959 1.307.810 Passive 19.186.378 19.186.378 1.155.157 301.438 881.400 20.349.549 39.942.337 39.942.337 2.462.967 301.438 881.400 38.059.332 Aktive 6.130.698 6.130.698 Passive 5.380.097 5.380.097 111.985 492.024 6.622.722 11.510.795 11.510.795 111.985 492.024 11.890.834 51.453.132 51.453.132 413.423 1.373.424 49.950.166 17.709.783 Beihilfe 2.462.967 5.268.112 Sonstige Rückstellungen Zu den Pflichtrückstellungen gehören gern. § 36 Abs. 4 GemHVO die Ver- pflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Dabei muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird: 000025 Bilanz 31.12.2012 Anhang Stand RUcksteIlung fOr Stand Inanspruchnahme Auflösung ZufUhrung 31.12.2012 01.01.2012 435.879,48 166.532,60 269.346,88 Aktive 136.000,00 27.200,00 108.800,00 Erstattung gern. § 107 Beamtenversorgungsgesetz 137.449,00 Nicht in Anspruch genommener Urlaub 652.648,15 Geleistete Überstunden 141.153,92 Altersteilzeit Überschreitung der Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr GPA-PrOfungskosten 50.000,00 Beratung 14.000,00 Verlustabdeckung Bäder 1.229.723,06 324.501,00 461.950,00 652.648,15 703.342,07 703.342,07 141.153,92 130.197,81 130.197,81 12.500,00 62.500,00 14.000,00 152.348,25 512.299,36 1.589.674,17 noch nicht ausgezahlte Beihilfe 29.858,94 7.138,58 36.997,52 Drohende Verluste bei Aussetzung der Vollziehung 117.325,00 7.869,00 125.194,00 Umsatzsteuer auf DSD 17.493,57 17.493,57 KreisleitstellengebUhr 37.272,13 37.272,13 Strassenreinigungsgebohr 17.031,78 17.031,78 Umsatzsteuer DSD-Erträge 11.914,77 11.914,77 0 Entwässerung Gemeindeund Kreisstrassen 491.303,37 491.303,37 0 Kreis aus BUT 132.238,22 auf Aufwandsentschadigung Feuerwehr 3.648,34 47.855,58 47.855,58 0 132.014,55 264.252,77 3.648,34 0 RegressansprOche Osttangente 600.000,00 600.000,00 RegressansprUche Eventhalle 37.500,00 37.500,00 Abrechnung 25.558,77 25.558,77 84.944,46 84.944,46 2.625.721,18 4.579.607,60 KDVZ Vorjahr Investitions- und Feuerschutzpauschale 3.654.939,73 1.646.749,40 54.303,91 000026 Bilanz 31.12.2012 Anhang Zur Stadtentwässerung: In der Ratssitzung am 12.12.2000 wurde beschlossen, dass der städtische Haushalt dem Eigenbetrieb Straßen ab dem Jahr 2001 die tatsächlich anfallenden Aufwendungen für die Ableitung des Oberflächenwassers der Stadtstraßen und der Kreisstraßen sowie die Kontrollkosten für Verkehrswege erstattet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Unter wurden mit dem Rückzahlungsbetrag aus Krediten zur Liquiditätssicherung diesem (31.470.000,00 angesetzt. Bilanzposten EUR) ausgewiesen. 3.000.000,00 EUR von den Stadtwerken, werden Von die den Kassen kred ite Kassenkrediten wurden 1.010.000,00 EUR von den Eigenbe- trieben Straßen und 940.000 EUR vom Eigenbetrieb Immobilien gewährt. Ursache für die hohen Kassenkredite sind die Fehlbeträge der letzten Jahre. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Hierbei handelt es sich um Rechnungen für 2013, die erst in nach dem Bilanzstichtag fällig wurden. Sie sind durch Fremdrechnungen Verbindlichkeiten nachgewiesen. aus Transferleistungen Von den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen 1.510.230,98 EUR die Kernverwaltung und 201.927,55 EUR den Sozialhilfehaushalt. 000027 Bilanz 31.12.2012 Anhang Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten bindlichkeiten beinhalten u. a. 1.471.696,16 EUR Gehaltsver- einschließlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, 843.701,48 EUR noch nicht zugeordnete Zahlungseingänge EUR Verbindlichkeiten sowie 679.822,44 aus dem Verwahr- und Vorschussbuch. Im Rahmen der Umstellung der Buchhaltungssoftware von KIRP auf Infoma ließ sich der VeVo-Haushalt nicht 1:1 übertragen. Forderungen und Verbindlichkeiten wurden entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand angesetzt. Vor diesem Hintergrund ist noch mit Korrekturbedarf im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zu rechnen. Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag einge- gangene Einnahmen anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Mittels der passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird gewährleistet, dass die Erträge periodengerecht zugeordnet werden. Übermitlagsbetreuung 7.083,32 SEK I Kapitalisierter Stellenzuschlag erweiterte Ganztagstag Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK I, RS Lechenich Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK, Gymnasium Zuschuss - Belastungsausgleich SEK I, HS Lechenich KigaJahr 12/13 Liblar 8.333,33 3.333,33 5.000,00 143.830,00 224.302,05 Finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- (431.957,14 EUR) und Wartungsverträgen (33.864,08 EUR). Der Ermittlung wurde die verblei- bende Laufzeit der Verträge zu Grunde gelegt. 000028 Bilanz 31.12.2012 Anhang IV. Behandlungdes Jahresfehlbetrages Im Bericht jahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.610.746,71 EUR zu ver- zeichnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Rücklagen in Höhe des Jahresfehlbetrages aufzulösen. "" l;l 0: :> w I N ~~ ~w ;;; N ~o: ~~ ;;; ~l ; ~ ~ '" ~ ~ s rl l:\ ~ ~ ~ ~ ~ sN ;;;"" '" 0 '" ! ~ ; ; •..~ ;;; ~ M<'! ~ 11 I "!M'" I "" 0> 0 N ~~ ~ ~ ~ l:i , I , , ~ ~1 ' , I , , , • t , • , , ~ 11 ~ cis ~ ~ 13 ~ '" ""•.. !:l , ~ Q ~w I ~ '~ ~ ., '" ~ ll! ~ ~ :EI 0 U! ., N ;;; :;i , , I , ~1 ,1 , M M ..; ~ lii :ll :xl ~~ ~w 1IllÖO ~llllll ~ ~ ~ ~ •.. '"g ;; ~ N r N '$ ~~~ .. N ~" ~a: .,.;:> qw ;; 'g~Cö 0 -,;:> N 000029 ~ l;; ~ ~ M , • I ., , , I 11 N ~ •.. :;; ~ ~ ~ .~~~ ':8 ~ ;::: I g:faf:! "" ::!~~ ~ ..• ~ ~~ ~ ~ ~ ~ ~~ E I" :> . '":>w ~" ( ; g ~ ~ .,; ~ ::l :il ~ on ~ :> w .•.. ; ~ .: Ci ;!: ~ " N <'! ~ ~ ;~ '"~ ~ '8~ tl g~fi ~ ., •.. "'u> ~~ ~ ..• .•.. N a "J!l ~ ~ •.. GI (J) § -5 f 2 Q § -5 s ~ tl E e ~ ~ ~ e ~ .l'l ~ 2 .l'l ~ :> oll " t Gi C) GI 'Ci. ~ C) ..!l! t:: I '" « ~ ~ 3 i~ ~ .5 s S iil' § 11 ~ e ~ ~ ~ § 'l! i! ~ 2 e § ~ igo E -5 ~ 'l! § e~ ~ ~ § j ~ iil' i il ~ .l! i go t .!l i I IJ ii i-,; e 3 i ~ E ~ ~ll 'l! a;8~li~ §~!§:i .!l ..• ~ •.. '" '" '"'" "! "! M iE . .i ~CDi'i: I M ~g~~~ c( •..• GlU) ('11(") .•••• ~1 i l:! III ili ~ 0: ij f w GI III ~ ~ 'CD .!l ~ 0: ~ t:: ~ ~ ~ " ~ J!l 1/1 ~'" N ~ ;~l 0: :titii ~lO ."! 11) ~j~~ ~ ij~ 11 ~ s: ...,<ll CO ~ s: ~ o .,.... ...,<ll ...,<ll o CO .2! '<ll :uCl s: - M .,.... Q) '5. CI) ~ .,.... ~ -; c z - ~ s: ...,<ll ..: z o ~ .,.... .!! iii .0 -----Ciiuiuiuiuiui rn U) ::s ::s ::s ::s ::s ::s tV cu ca aJ cu cu f/) J!l ~ Gi ..c c CI) E ..r::: /}. SlfI f/) f/) (/) u) u) u) u) u; ui ~~~~~~ 'fi'fi'fi'fi'fi'fi ~~~~~~ (!)(!)(!)(!)(!)(!) ::i ::i ::i ::i ::i ::i eeeeee c :::l ..c 'e ..c f/)",rnUl ::s ::s ::s ::s ul u; '"<ll::s ul '"<ll::s '":<ll::l <ll <ll <ll <ll ~~~~ :ca :cu :cu =(U .c.r:::..r:..r:::. U U 0 U rn f/) f/) f/) GI GI GI GI (!)(!)(!)(!) :j::i:j:i eeee '":<ll::l u; '"<ll::s t5'" 't:l C 't:l c: ::s 't:l 't:l ::s o o 't:l e e ,::s rn e o:::l !Xl e '::s e ,::s o o .0 o o .0 o o .0 o o .0 c: ::s ::s ,::s !Xl 000000 000000 0000 0000 8 .0 lfI ..c ~ 'fi GI o'" -g ~ '<ll 'fi '"GI o 't:l C '" ul '":<ll:s ~ '<ll 'fi ~ e ~ 'fi GI o'" GI (!) u; JQ ~ 'fi :::1:::1:::1 ::3 !Xl !Xl !Xl !Xl .0.0.0.0 ul ~ 'fi GI o'" :::s :::1 ;::1 :::J 1::S ::J !Xl !Xl !Xl !Xl !Xl !Xl .0.0.0.0.0.0 u ---'ü)(;juiui !Xl s: ""o c: ::s o m c: ::s '"::s<ll ::s e e ,::s m ,::s o o .0 m o o .0 o .,.... ll) <l: ~ E66666 E _wwwww """" -e-- ~""""-c- ••••• •••••••••• "C""" T"'"coooooCX)co 000000 0000 o o c:(!) ~!Xl 0000 ONNNNN "C""'" :;;« wwww 000000 000000 ~ GI Cl »» 0000 NNNN oe- M .,.... 'r'~~~ a;a;Cöa; 0000 c z «i o o .,.... o -e-- ll) -e-- CO CO CO o .,.... GI E ::s ti U. s: o ,::s .0 ~ 'fi <ll GI s: o ::s 't:l "" c: :u c: 'fi o U. ::s il CI) GI <ll GI '"'"<ll ci S2 c: ::s Cl 't:l c: ::s 'Qj ~ U; ~ -c'" c: m'" ::s -g ::s ~ 'fi CI) t; c: . GI i5 •.. J!la. c~ => oe{a:u.m U. OwO:J !Xl (1)CI)CI)N ~ ~> -0 w -c CI) :J -c W ':J !Xl ...J ll<:: W CI) z I W ...J I- ::J 00003'1 l!! s: ...., '" ~ ~, o ~ ~o co Q) 0. C> :;, rJI c: g ~ s c: "Qj 52 co <0 ~ -oi c z l!! s: ..: o - ...., '" z l!! s: ...., '" ~ o "'i C> c: o N a;- ~ rJI rJI "~ '" ~ "fi Q) o cD ~o "2' üi c: 0. rJI o .!!!.. c "0 Q) ~ '" CO Q) rJI c: :;, l!! s: ...., o rJI :;, , .:;, e .:;, CO CO (ij I o o ...; o o ...; ~ "'" ~ c: g ~ e c: "Qj 52 I'- o <Ci Q) g'~ Q)Q) ~(!) Q)"O 3:5 o o -e- ~ ~ co o c z o ~ co o ~ co ~ N o ~ co o N co on ~ o ~ co c: ~ c:- CO Q) C> '" 'l!!" "E o c: 2 ..: s: C> Q) L. o E 0 CO "0' rJI '0 -I Qi iD "3: "0 Qi C> c: Q) Qi rJI "'3<: Q)Q) ~ (Da: ""Qi "3:' ~ C> _Q)Q) .<: c: .", 0 'ä. E <3E "0 C> .", Q) Q) "0 ::2: ::2: o w ::2: il ~ :;, « Gi "0.. '0 Q) c: 0. 0. ~ s .", C> Q) Gi -I W ::2: L. cn rJI c: :;, ~:5 0'<: rJlQ) ~..c 0.:;' ON b: o rJI :;, .a t o 0. cn o Ci; o 0.. cn c: "Qj 52 ::l W u.. cn ::l CO z o cn o ~ u, l:l:: z s: u ca e GI J:t :ca IJ) .! « -; .C - z ~ Z GI GI •.. •.. ~ ~., .,.., "'"')10 ION ~O 0 -e~e: GI e: ~ e: ~ Gi .Q .l! e GI :ca 0.0 oe: GI e:.o GI o~I_ 0- .,~ E s::. ca =0) .311::::: 0- .0 e: ~ ~I 0:: ~Gi ss .!!log ~~ NO "'''' ..,;..,; .!. o e: e ~~ .oe: .2l -~ e .~ .a ~ !Xl 0<: 0 s::. u ca GI 0 0 0 cn •.. •.. c •.. t: 0 10 Z ... .2l ::::J •.. C) .l! e GI > .E GI e: e: ~:§ GI.o •..GI üS-al cI 8,g .!!!,J:::! .,., e: ~ e: <: ~.! - GI •.. I .2l Q. e ~ ::::> - > rn I Q.Q. ~~ :I: ., r/l I-..J ~ C) .•... CIS ••••• ~~ Q) \llJ \llJ \llJ C') o o ci o o ci <X> N co "I " •...•... E,...: JJN \llJLO 000033 cD <X> CIS(\") ~ E (!) CIS \llJ \llJ \llJ \llJ \llJ \llJ \llJ \llJ \llJ \llJ \lII o o o o o o o o o o o o o ci o o ci o o ci o o ci o ci o ci o ci ci ci ci ci C o •..> "Gi M .t! ~ CIS ~ E ~ ~ :::J N +'" "C cu +'" t/) i: w +'" •.. Q) C •.. \llJ \llJ \llJ \llJ \llJ o o ci \llJ \llJ \lIJ \llJ \lII o o o o o o ci o o ci o o o o o o ci \llJ \llJ LO \llJ \llJ o o ci o o ci o ci o ci ci o ci ci o ci .•... "Gi "E •.. \llJ .&:: <X> \llJ LO m 0> <X> ..-..- N r--: C') 0> o .., CIS <X> ;\lIJN N t/) ~ :ci ..-N <X> 0> f'-. C') LO co LÖ \llJ sri o C') "Ia.O 0> ..- ci \llJ LO \llJ \llJ LÖ o o ci o o <X> <X> 0> N "C ca \llJ <X> +'" o CI) m 0> - <X> Q) ~ C) "IN Q) .Q. \llJ LO ..- \llJ \llJ co <X> "1- LÖ 0> <X> f'-. ..-..r--: ..0> ..- 0 N C') a.O f'-. co LO C') 0> co ci C') 0> ci <X> \llJ "Ico cD ..-r--: o ..LO t/) t/) C) "c c C :::J I- ~ Q) C I- o LL .c u C C)~ Q) "C Q) c C) Q) C) C •..~ Q) "E o •.. LL Q) " t:: < C U) "Gi C 2 ~i: •...! o u, t/) C Q) ~ "fil"t/) ~ ~ .&:: CIS (,) C ~ Q) IC) "fi "- C ~ ;; i :!c"0 :0 U. Q) C) C 2Q) "E s :•... cu o LL "ä) Q) rn :;::; c ~ c "c~ ;o~ c ~ .c c •... :~ ~ Q) .0 Q) <.9 Q) U5 Q) C 0>2 .&:: "~ ~ .&:: o ~ •.. +J Q) CIS (/)-0 C •...> o 0 "i: Cf)LL c, s: o "~ Q) m C * > "g "~ Q) m C Q) .c g :;::; C -0 -0 Q) ~ •... :~ C s:::: C Q) E .c U) e Q) Q) C •... C C) Q) C Q) C :g Q) Q) :~ E •... Q) Q) :0 ~ •... -0 C -0 C .0 ~ Q) o Q) > Cf) s~ s~ s~ ..- N C "I Q) C) t/) C Q) C E .0 " :CIS Q) => Jg :0 E Q) Q) C C C') "I "I s~ C "'f" LO N N C) E ~ Q) C) +> t/) C C) j '"C '-o LI.. 'Q) -cu Q) Q) E E j o CI) CI) M ~ 000034 t71 .••.• CO ••••• \lII\lII\lII\lII o o o 0 0 0 0 0 ci ci ci ci ci "0 .•.• N CIl .oN .•.•.•... \lII \lII\lII o 0 o 0 ci ci o 0 0 ECO \lII1{) C> \lII\lII 00 00 ci ci cie» o o ci I{) ('i) 0> ()) 0 ••••• 1111") CIl \lII \lII o 0 o 0 I{) t-- cq .•... cD E \lII o N \lII\lII\lII\lII o 0 0 \lII \lII o 0 o 0 0 o ci o 0 0 0 ci ci ci ci \lIJ \lII\lII\lII\lII o o 0000 o 0 0 ci ci t-- Ö cn CD oö N o ci I") N CO llII co \lII \lII o 0 o 0 \lII \lII \lII \lII o 0 00 o 0 00 llII 0 0 \lII\lIJ o 0 o 0 \lII \lII \lII \lII llII ci ci ci ci ci ci Ö ~ o . N N ~ ~ C") E ~ N ....., "'C ca ....., tn t w ....., "'C ca ....., cn (1) c g .•.. ~;:, ci \lII \lII o 0 o 0 0 ci ci ci ci ci ci ci ci 8 ~ 8 8 ~ ci.,...ci ci .•... I") ('i) ('i) CO ;l 111 .. CIl 0::: CIl C I") cO oö I{) Il) .•... -e-- .•... 0Qi .•.. oE .. .J:. .., CO \lII \lII\lII\lII\lII o o o ci \lII o 0 0 0 0 0 0 ci ci ci ci o o ci \lII\lII o 0 o 0 ci ci o o ;'-UJN ci r-, N 111 llII \lII \lII \lII cD No>"':0 <D .,... I{) r--: r--: eo ~ .,... :c llII 8l2~o ~ ci e» ai '<i N C!; ~:q~d'; -r-~M ('i) I") oö I") :E o 'e t7I \lII o o ci \lIIIlII\lII\lII o o 0 0 0 0 \lII \lII o 0 o 0 0 0 ci ci ci ci ci ci \lII\lII o 0 o 0 ci ci o o ci tn t-- (1) .e.. ~ .,... ('i) tn \lII\lII o <D o I{) \lII\lII ('i).,... I{) 0 ci.,...ai '<i 19 s: o ~N eo I{) ('i) eo .,...t-- .!!! ~ E No> .,...1{) r--:('i) T"""T"""("') C m :::J N C Q) c: (1) ....., .(1) U C JlIl:: '0; (J s: o ~ Q) .0 C 2 s: •... .J: Q) .- - ü) C "'C c: ..c ~ (1) > o > 0) c Q) E s: Q) c .2 c ~ c Q) ~ Q) :::J ~ c -g 09 :::J .- .0 Q) m> 0) Q) U C 0 CD CI) c c c 000 > > Q) CD (p u li.i m '6 g E c * .J:. ~ u •• co CIl ••.•E oe E 2 > c ~ o!::! c ;l CIl sn :::J ~ ~ 11l Q) rJ) rJ) C ~ ~ :0 5 ;ro .s:::. oe Co (p E E o 0 > rJ) > > .,...N ""'N('i)~Il)LriLri NNNNNNNM 0) C :::J <I:: 11l I ooeln:<:r., \,. ..•.••••.• lV STAD ERFTSTAD Lagebericht zum Jahresabschluss 31.12.2012 Entwurf Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt 000056 Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schulden lage der Kommune vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse des Jahresabschlusses zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Die hierbei zu Grunde liegenden Annahmen sind anzugeben. 1. Neues Kommunale Finanzmanagements (NKF) bei der Stadt Erftstadt Nach dem "Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW)" müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle spätestens zum 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung ("Doppik") erfassen. Die Stadt Erftstadt hat das NKF zum 01.01.2008 umgesetzt und erfasst nunmehr ihre Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung. Auf Grund der Besonderheit, dass das wesentliche Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt in drei Eigenbetriebe ausgelagert wurde (Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sowie Eigenbetrieb Stadtwerke), weist die städtische Bilanz eine für Kommunalverwaltungen atypische Struktur auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist der fünfte Abschluss, den die Stadt Erftstadt nach NKF aufstellt. 000037 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht 2. Die Struktur der Bilanz Bilanzkennzahlen: f:":h""', ·•.•€3t.122H1 ZJ,32'1i 21,77"1i QllJ'1i 1,ffil 000038 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht Die Bilanzsumme beläuft sich auf 238.269.942 EUR (31.12.2011 :236.303.301 EUR). Das Eigenkapital hat einen Anteil von 58,26 % (31.12.2011: 61,12 %) an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote). Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Er beträgt 84.31 % (31.12.2011: 87,36 %). Anzustreben ist hier sicherlich ein Wert von 100 %, so dass das Anlagevermögen komplett durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Diese Kennzahl lässt sich nicht auf Anhieb aus der Struktur der Bilanz ablesen, da im Posten "Verbindlichkeiten" sowohl langfristige als auch kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind und für den Anlagendeckungsgrad nur die langfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen sind. Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her (Anlagevermögen/Bilanzsumme x 100). Sie beträgt 96,14 % (31.12.2011: 97,10 %). Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl "Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden (14,95 %; 31.12.2011: 12,64 %). Auch diese Kennzahl lässt sich nicht direkt aus der Struktur der Bilanz ablesen. Die Begründung ist auch hier, dass beim Posten Verbindlichkeiten sowohl lang- als auch kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Zur Ermittlung der Kennzahl "Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" sind jedoch nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen. 3. Die Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch das Anlagevermögen (96,14 %; 31.12.2011: 97,10 %). Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die der Verwaltung längerfristig (in der Regel länger als ein Jahr) zur Verfügung stehen. Hierzu gehören • • • Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen sowie Finanzanlagen. Der Anteil des Sachanlagevermögens (2,01 %; 31.12.2011: 2,11 %) fällt im Vergleich zum Finanzanlaqeverrnöqen (94,12 %; 31.12.2011: 94,98 %) gering aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Sachanlagevermögen in den Bilanzen der drei Eigenbetriebe ausgewiesen wird. 000039 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht Wertmäßig von Bedeutung sind bei den Sachanlagen lediglich die Bilanzposten "Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sowie .Betriebs- und Geschäftsausstattung" . Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen entstehen Aufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen, die den Haushalt belasten. Angefallen sind insgesamt 753.754,03 EUR (2011: 772.828,61 EUR). Dem stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen gegenüber. Die Finanzanlagen setzen sich zusammen aus Beteiligungen, Wertpapieren des Anlagevermögens, Sondervermögen und Ausleihungen. Mangels Unternehmenswerten angesetzt. Das Sondervermögen sind die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital (Eigenbetriebe) ist mit dem Substanzwert bewertet. Die .Ausleihunqen" umfassen langfristige Forderungen aus WohnungsbaufürsorgeDarlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Pensionserstattungsansprüche gern. § 107b Beamtenversorgungsgesetz. Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 3,15 % (31.12.2011 : 2,18 %). Hierzu zählen das Vorratsvermögen (31.12.2012: 0,01 %; 31.12.2011: 0,01%), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (31.12.2012: 2,32 %; 31.12 ..2011: 2,00 %), die Wertpapiere des Umlaufvermögens (31.12.2012: 0,00 %; 31.12.2011: 0,00 %) sowie die liquiden Mittel (31.12.2012: 0,82 %; 31.12.2011: 0,17 %). Hinsichtlich der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel verwiesen, der dem Anhang beigefügt ist. 4. Die Kapitalstruktur der Bilanz (Passiva) Die Passivseite der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das Vermögen finanziert wurde. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital. Eine Gegenüberstellung der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit der Summe der Vermögenswerte auf der Aktivseite ergibt das Eigenkapital. In der Bilanz wird ein Eigenkapital in Höhe von 138.808.667 EUR (31.12.2011144.420.474 EUR) bilanziert. Das Eigenkapital gliedert sich in der Bilanz in die Posten "Allgemeine Rücklage", "Ausgleichsrücklage" und in .Jahresüberschuss/Jahresfehlbetraq", 000040 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW kann in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage eine Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der allgemeinen Zuweisungen. Berechnung der Ausgleichsrücklage: Höhe des Eigenkapitals Maximalbetrag HÖhe der Steuereinn. Durchschnitt Höchstbetrag zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 85.831.318€ 28.610.439 € (1/3 des Eigenkapitals) und allgemeinen Zuweisungen der drei vorausgegangenen Jahre RE 2007 54.743.651 € RE 2006 49.003.084 € RE 2005 44.139.599 € 147.886.334 € 49.295.445 € der drei Jahre (1/3 des Durchschnitts) 16.431.815 € Höhe der AusgleichsrOcklage 16.431.815 € Ein Teil der Ausgleichsrücklage wurde zum Ausgleich in Höhe der Jahresfehlbeträge 2009 (9.946.871,99 EUR) und 2011 (2.695.614,56 EUR) verwendet. Zugeführt wurde der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 104.510,36 EUR. Der Jahresfehlbetrag belief sich im Berichtsjahr auf 5.610.746,71 EUR. Als Sonderposten werden insbesondere Landeszuwendungen passiviert, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Hierzu zählen auch Mittel, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt werden, sofern eine investive Mittelverwendung erfolgt. Die Bilanz weist für Zuwendungen einen Wert von 4.379.044,30 EUR (31.12.2011: 4.609.616,60 EUR) aus. = In der Bilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 54.529.774 EUR 22,88 % (31.12.2011: 55.108.072 EUR 23,32 %) gebildet. Rückstellungen wirken sich wirtschaftlich wie Fremdkapital aus, da sie in der Regel zukünftig zu einem Abfluss liquider Mittel führen. = Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 38.466.274 EUR = 16,14 % (31.12.2011: 30.028.691 EUR = 12,70 %) fallen insbesondere die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (31.12.2012: 31.470.000 EUR; 31.12.2011: 26.790.000 EUR) ins Gewicht. Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht 5. Erläuterung der Ergebnisrechnung Die Gesamtergebnisrechnung ist anliegend abgedruckt. Die zugehörigen Teilergebnisrechnungen stehen den Fraktionen auf einer CD zur Verfügung. Im Folgenden werden die Plan-1st-Abweichungen erläutert. Anschließend werden wichtige Kennzahlen zusammengestellt. Erläuterung der Plan-1st-Abweichungen Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Ertragssteigerungen in Höhe von 2.415.216,62 EUR zu verzeichnen. Davon entfallen im Wesentlichen 1.201.386,24 EUR auf die Gewerbesteuer, 549.094,72 EUR auf die Grundsteuer B, 354.484,00 EUR auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und 189.376,82 EUR auf die Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind 707.145,00 EUR Minder-Erträge zu verzeichnen. Die Zuwendungen entwickelten sich gegenläufig. Die Minder-Erträge bei den Schlüsselzuweisungen (-1.165.759,00 EUR) wurden durch Bedarfszuweisungen vom Land (1.169.220,00 EUR) überkompensiert. Bei den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten ist ein Mehr-Ertrag in Höhe von 246.115,28 EUR zu verzeichnen. Minder-Erträge entstanden insbesondere bei den Zuweisungen vom Land für laufende Zwecke (690.241,77 EUR). Die sonstigen Transfererträge lagen um 323.725,26 EUR über den Planansätzen. Mehr-Erträge konnten insbesondere bei den sozialen Leistungen in Einrichtungen (143.473,81 EUR) vereinnahmt werden. Die Minder-Erträge sind von untergeordneter Bedeutung. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Minder-Erträge 164.020,10 EUR) sind gegenläufige Entwicklungen zu verzeichnen. Ertragsminderungen waren vor allem bei Elternbeiträgen (43.682,84 EUR) und Verwaltungsgebühren für Pässe und Ausweise (49.713,80 EUR) zu verzeichnen. Bei der Abfallwirtschaft ist für das Berichtsjahr eine Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich in Höhe von 71.510,00 EUR geplant worden; im Berichtsjahr wurde jedoch ein Überschuss erzielt und entsprechend dem Sonderposten zugeführt. Beim Rettungsdienst liegt eine Unterdeckung in Höhe von 225.737,51 EUR vor; der Sonderposten für Gebührenausgleich wurde in entsprechend ertragserhöhend aufgelöst. Die privat-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sich nahezu plangemäß. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen werden erstmalig - bedingt durch die Umstellung von KIRP auf Infoma - auch die Kostenerstattungen für die Sozialhilfe (1.784.326,87 EUR) ausgewiesen. Diesen stehen unter dem Posten 15 Transferaufwendungen gegenüber. Im Übrigen sind Mehr-Erträge in Höhe von 148.650,41 EUR zu 000042 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht verzeichnen. Diese resultieren vor allem aus einem Abschlag an die Rheinische Versorgungskasse, den der Kernhaushalt den Eigenbetrieben in Rechnung gestellt hat. Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen in Höhe von 2.600.624,44 EUR über dem Planansatz. Ausschlaggebend dafür waren vor allem nicht geplante periodenfremde Erträge (2.376.884,71 EUR), davon entfallen u. a. 933.950,00 EUR auf den Eigenbetrieb Straßen und 1.252.390,49 EUR auf den Eigenbetrieb Stadtwerke. Die periodenfremden Erträge aus den Eigenbetriebe resultieren hauptsächlich aus der erstmaligen Bildung von Pensionsrückstellungen für Altzusagen (§ 22 Abs. 3 EigVO NRW) im Jahresabschluss der Eigenbetriebe; der Kernhaushalt konnte in entsprechender Höhe die Pensionsrückstellungen auflösen. Die Personalaufwendungen liegen um 1.361.483,986 EUR unter dem Planansatz. Aufwandsminderungen sind insbesondere bei den Dienstaufwendungen für tariflich Beschäftigte (564.471,12 EUR) und bei den Beamtenvergütungen (248.822,94 EUR) zu verzeichnen. Den geplanten Mitteln für die Tariferhöhung in Höhe von 135.000,00 EUR stehen somit keine Aufwendungen gegenüber. Die Zuführung zur Pensionsrückstellungen für Beschäftigte fiel insbesondere durch den Fortfall eines Pensionsanspruchs um 446.537,00 EUR geringer aus. Diesen positiven Entwicklungen stehen vor allem im Berichtsjahr entstandene Erstattungsverpflichtungen nach § 107 Beamtenversorgungsgesetz in Höhe von 158.379,00 EUR gegenüber. Bei den Versorgungsaufwendungen ist ein Mehr-Aufwand in Höhe von 305.929,00 EUR zu verzeichnen. Neben einer höheren Zuführung zur Pensionsrückstellung für Versorgungsempfänger (160.562,00 EUR) hat sich hier insbesondere eine unerwartete Zuführung zur Rückstellung nach § 107 Beamtenversorgungsgesetz (172.352,00 EUR) niedergeschlagen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 1.065.123,51 EUR niedriger als geplant. Ursache dafür sind u. a. eine unterplanmäßige Aufwandspauschale an das Marienhospital und niedrigere Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Eingespart werden konnte hauptsächlich bei der Informationstechnologie, Schülerbeförderung, Abfallbeseitigung und in der allgemeine Finanzwirtschaft. In der allgemeinen Finanzwirtschaft verzögert sich das Interessenbekundungsverfahren für die Energiewirtschaft. Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen stiegen investitionsbedingt. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen in Höhe von 297.186,34 EUR niedergeschlagen. Wertberichtigungen konnten in Höhe 244.000,00 EUR aufgelöst werden. Die Transferaufwendungen liegen um 211.800,97 EUR über dem Planansatz. Es sind Aufwandssteigerungen und Aufwandsminderungen zu verzeichnen. Auf die allgemeinen Umlagen an Gemeinden entfielen 21.187.690,00 EUR, auf die Finanzierungsbeteiligung des Fonds Deutscher Einheit 901.870,00 EUR, auf die Gewerbesteuerumlage 928.405,50 EUR. 000043 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen lagen um 270.623,09 EUR über dem PIanansatz. Ungeplante Mehraufwendungen fielen u.a. für voraussichtliche Regressansprüche der .Osttanqente" (600.000,00 EUR) und für die Regressansprüche .Eventhalle" (37.500,00 EUR); entsprechende Rückstellungen wurden gebildet. Einsparungen ergaben sich hauptsächlich bei den besonderen Aufwendungen für Beschäftigte (75.250,38 EUR). Hier werden vor allem Aufwendungen für Fortbildung ausgewiesen. Die Finanzerträge entwickelten sich überplanmäßig. sondere aus Zinsen aus Gewerbesteuerforderungen. Mehr-Erträge resultieren insbe- Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind zinssatzbedingt rückläufig. Dieser positiven Entwicklung wirkten vor allem Erstattungszinsen für Gewerbesteuer entgegen. Insgesamt ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.610.748,71 EUR zu verzeichnen. Kennzahlen der Ergebnisrechnung Für das Berichtsjahr konnten folgende wichtige Kennzahlen ermittelt werden: Die Steuerquote (Anteil der Steuererträge 55.57 % (2011: 53,80 %). an den ordentlichen Erträgen) beträgt Die Zuwendungsquote (Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen) beläuft sich auf20,79 % (2011: 23,80 %). Diese Quote gibt an, inwieweit die Stadt Erftstadtvon den Zuwendungen und damit von den Leistungen Dritter abhängig ist. Die Personalintensität stellt das Verhältnis der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt im Berichtsjahr 22,38 % (2011: 23,12 %). Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt den Anteil der Sach- und Dienstleistungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Sie ist in Höhe von 10,73 % (2011: 11,84 %) zu verzeichnen. Die Abschreibungslastquote stellt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten dar. Von den bilanziellen Abschreibungen entfallen 753.754,03 EUR (2011: 772.828,61 EUR) aufdasAnlagevermögen. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, die das Anlagevermögen betreffen, betragen 659.667,28 EUR (2011: 722.233,71 EUR). Daraus ergibt sich eine Abschreibungslastquote von 114,26 % (2011: 107,01 %). Die Transferaufwandsquote gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Hier ergeben sich 49,98 % (2011: 45,98 %). Die Zinslastquote zeigt den Anteil der Finanzaufwendungen wendungen. Sie beträgt 0,46 % (2011: 0,56 %). an den ordentlichen Auf- 000044· Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht Die Ergebnisquote der laufenden Verwaltungstätigkeit vergleicht das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem Jahresergebnis. Der Anteil beläuft sich auf 175,59 % (2011: 259,79 %). 6. Erläuterung der Finanzrechnung In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen abgebildet. Sie ist untergliedert in laufende Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Gesamtfinanzrechnung ist in der Anlage abgedruckt. Die Teilfinanzrechnungen stehen den Fraktionen auf einer CD zur Verfügung. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 403.730,65 EUR). 7. EUR (31.12.2011: Vorgänge von besonderer Bedeutung. die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Entsprechende 8. 1.945.641,80 erläuterungsbedürftige Vorgänge haben sich nicht ergeben. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Erftstadt Soweit erkennbar, wurden die bestehenden sprechender Rückstellungen berücksichtigt. Risiken bereits durch die Bildung ent- Weitere noch nicht berücksichtigte Risiken ergeben sich in erster Linie aufgrund der derzeitigen Euro- bzw. Schuldenkrise einiger europäischer Staaten. Bei der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 handelte es sich um den größten wirtschaftlichen Einbruch in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Damit einhergehende Ertragseinbrüche bei den Unternehmen und steigende Arbeitslosigkeit führten folgerichtig zu drastischen Steuerausfällen im Jahr 2009 sowohl bei den Unternehmens- als auch bei der Lohn- und Einkommensteuer. Glücklicherweise scheint diese Krise inzwischen weitestgehend überwunden. Die aktuellen Steuerschätzungen (November 2013) sehen höhere Einnahmen vor. Auch das Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2012 weist ein deutlich besseres Ergebnis aus, als dies geplant war. Ein enormes Problem stellen die Sozialausgaben dar, die immer neue Höchststände erreichen. Betrugen die reinen Leistungsausgaben der Kommunen im Jahr 2000 noch 000045 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht 26,8 Mrd. EUR, waren es 2009 schon 39,9 Mrd. EUR. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 4,5 %. Im Jahr 2011 erfolgte eine weitere Steigerung um 2,8 % auf 43,3 Mrd. EUR; für 2012 wird eine Steigerung um 4,3% (also um ca. 2,2 Mrd. EUR auf 45,5 Mrd. EUR) prognostiziert, so dass es bei den Sozialausgaben insgesamt in den letzten 20 Jahren zu einer Verdopplung gekommen ist. Selbst in Zeiten guter Konjunktur und steigender Steueraufkommen werden diese Mehreinnahmen durch die Kostensteigerungen im Sozialbereich aufgefressen. Innerhalb der Sozialausgaben stellt die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ein sehr großes Problem dar. Das ist darin begründet, dass es eine steigende Anzahl von Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankungen sowie eine Zunahme der Gruppe älterer Behinderter gibt. Auch die Anzahl derjenigen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, steigt stetig an. Daher ist es umso wichtiger, dass der Bund verstärkt und schnell in die Finanzierung dieser Leistungen mit einsteigt. Auch im Hinblick auf die Schlüsselzuweisungen ist grundsätzlich mittel- bis langfristig mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Zurzeit fließen nach wie vor 23 % der Landessteuern in die Verbundmasse ein. Dieser Prozentsatz kann jedoch jährlich neu festgesetzt werden. Zwar hat die rot-grüne Landesregierung im Jahr 201 0 den Kommunen eine Soforthilfe gewährt, indem die Kommunen ihre Anteile an der Grunderwerbsteuer zurückerhalten (für die Stadt Erftstadt bedeutete dies im Jahr 201 0 eine Mehreinnahme in Höhe von etwa 600.000 EUR), aber ab dem Jahr 2020 gilt für das Land NRW die Schuldenbremse, nach der keine Neuverschuldung mehr zulässig ist. Befürchtet wird, dass es bei einer strengen Schuldenbremse für das Land NRW am bequemsten wäre, die Last auf die Kommunen abzuschieben, indem z. B. der Verbundsatz abgesenkt werden wird. Zudem führten die strukturellen Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 zu massiven Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen. Zwar wurde für das Jahr 2012 eine Abmilderungshilfe in Höhe von etwa 1,1 Mio. EUR vom Land gezahlt, da die Stadt Erftstadt besonders von diesen strukturellen Änderungen betroffen ist, aber diese Abmilderungshilfe wurde nur einmalig überwiesen. Die Schuldenbremse bei Bund und Land führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Länder versuchen werden, den enormen Konsolidierungsdruck zumindest teilweise an die kommunale Ebene weiterzuleiten. Es muss damit gerechnet werden, dass Aufgabenverlagerungen vom Land auf die Städte erfolgen, die dann zu neuen Belastungen bei den Kommunen führen. Daneben kann es zu Reduzierungen der Landesmittel für die Finanzierung wichtiger Projekte kommen und I oder Absenkungen der Zuweisungen, z. B. im Bereich der Städtebauförderung. Aufgrund der hohen Verschuldung der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe tickt hinsichtlich der Zinsaufwendungen eine Zeitbombe. Allein die Kassenkredite (Kredite zur Liquiditätssicherung) belaufen sich zum 31.12.2012 auf 31 ,470 Mio. EUR. Die Kassenkredite - eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacl1t - entwickeln sich damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen diese Kredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar, mit entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Derzeit profitiert die 000046 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht Stadt Erftstadt aber noch von dem historisch niedrigen Zinsniveau. Im Zusammenhang mit Krediten ist auch auf Basel 111 hinzuweisen. Vorgesehen sind risikounabhängige Eigenkapitalvorschriften. Somit gibt es einen Anreiz für Banken, ihr Engagement im margenarmen Kommunalkreditgeschäft zu drosseln und verstärkt auf risiko- und damit auch margenreichere Anlagen zu setzen. Erwartet wird demzufolge eine Verteuerung und Verknappung des Kreditangebotes durch Basel II\. Eine weitere Belastung des Haushaltes stellt die Tatsache dar, dass der Eigenbetrieb Straßen ab dem Jahr 2013 ein negatives Eigenkapital ausweisen wird, welches vom Kernhaushalt abzudecken ist. Im Jahr 2012 ist das Eigenkapital noch positiv. In den nachfolgenden Jahren ist mit jährlichen Defiziten von ca. 2,5 Mio. EUR zu rechnen. Diese Defizite sind nach der EigVO vom Kernhaushalt auszugleichen. Darüber hinaus wird derzeit diskutiert, ob ggf. für Grün-, Sport- und weitere Flächen ein MieterNermietermodell analog der Vorgehensweise beim Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft eingeführt wird. Dies hätte deutliche Auswirkungen auf den Ergebnisplan des Kernhaushaltes. Berechnungen hierzu liegen aber zurzeit noch keine vor. Bis 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte U3-Kind einen Betreuungsplatz geben; ab August 2013 haben die Eltern hierauf einen Rechtsanspruch. Sollte es nicht gelingen, den Kindern ein Betreuungsplatz zuzuweisen, so ist ggf. mit einer Klagewelle zu rechnen, die u. U. zu Schadensersatzansprüchen führen könnte. Außerdem führt dieser Rechtsanspruch dazu, dass Gebäude neu gebaut oder umgebaut werden und zahlreiche neue Erzieherinnen eingestellt bzw. der Bereich der Tagespflege ausgebaut werden müssen. Zuletzt ist noch anzuführen, dass mögliche Forderungsausfälle oder außerplanmäßige Abschreibungen zu ungeplanten Aufwendungen führen, die das Jahresergebnis verschlechtern. Als Fazit lässt sich festhalten, dass aufgrund der nach wie vor andauernden strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte sogar die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 GG gefährdet ist. Städte und Gemeinden sehen sich seit Jahren einem Prozess ausgesetzt, der die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung zerstört. Auf der Einnahmeseite schwächen Steuerrechtsänderungen in erheblichem Ausmaß die finanzielle Einnahmebasis der Kommunen. Auf der Ausgabenseite weist insbesondere die Entwicklung der Ausgaben für Sozialleistungen eine Dynamik auf, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen mehr und mehr in Frage stellt. Somit werden immer mehr freiwillige Leistungen gekürzt. Diese Leistungen sind jedoch diejenigen, die das Leben der Bürger vor Ort prägen und die ein Stück Lebensqualität bedeuten. Es besteht aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW zum Kinderförderungsgesetz die Hoffnung, dass zukünftig das Konnexitätsprinzip stärker beachtet wird. Aus dem Urteil geht hervor, dass das Land den Kommunen die Kosten für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder und die Einführung OÜ0047 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht des Rechtsanspruchs für einjährige Kinder erstatten muss. Es besteht des Weiteren die Hoffnung, dass sich aufgrund der anziehenden Konjunktur die Einnahmebasis der Kommunen wieder verbessert. Sollte sich die Einnahmebasis wegen der Mehreinnahmen durch die konjunkturelle Erholung weiter verstetigen, sind ausgeglichene Haushalte und Jahresabschlüsse wieder im Bereich des Möglichen. Es sind darüber hinaus noch zwei weitere beunruhigende Entwicklungen auf kommunaler Ebene zu beobachten. Erstens ist mit einem Abbau des Investitionsstaus kurzfristig nicht zu rechnen und zweitens driften die Kommunen hinsichtlich ihrer Finanzlage immer weiter auseinander. Es besteht die Gefahr, dass die schwächeren Kommunen wie z. B. Erftstadt - auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung abgehängt werden. Erforderlich, um dem entgegen zu wirken, ist die Umsetzung der nachfolgenden Punkte: Strukturelle Reformen am Gemeindesystem, eine grundlegende Überprüfung der Verteilung von Aufgaben und Finanzmitteln sowie der Rechte und Pflichten zwischen Bund, Länder und Kommunen sowie weitere eigene kommunale Konsolidierungsanstrengungen. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 wurde der Doppelhaushalt 2013/2014 sowie das Haushaltssicherungskonzept von der Kommunalaufsicht genehmigt. Die Stadt Erftstadt ist nun nicht mehr im Nothaushaltsrecht. Entscheidend war hier der Haushaltsplanaufstellungsprozess und die mittelfristige Finanzplanung. Es ist aufgrund des nun verlängerten Zeitraumes bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (statt 4 nun 10 Jahre) möglich geworden, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Jedoch muss bedacht werden, dass die Allgemeine Rücklage innerhalb des 10-jährigen Zeitraumes nicht vollständig verbraucht werden darf. Entscheidend sind hierzu auch die Ergebnisse der Neubewertungsprojekte der Eigenbetriebe, da durch eine Aufdeckung hoher stiller Reserven die Allgemeine Rücklage deutlich von rund 60 Mio. EUR auf nun knapp 145 Mio. EUR erhöht werden konnte. 000048 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht 9. Angaben nach § 95 Abs. 2 GO NRW Mitglieder des Verwaltungsvorstandes Name Beruf Erner, Volker BOrgermeister N. N. N. N. Beigeordneter Kämmerer Mitgliedschaft in Aufsichtstäten i.S.d. § 125 Abs.1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen von verselbststandigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH, Frechen; Verbandswasserwerk. Gesellschafterversammlung der Gasversorgungsgesellschaft mbH RheinErft, Hürth. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt: Name Beruf Andres, Dagmar Arens, Heinz Bitten, Adi Bohlen, Bernd Bilanzbuchhalterin Rentner Selbständiq Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Angestellter BOhner, Leonore Busch, Axel Fassbender, Heinz Everhard Lehrerin Diplom-Verwaltunqswirt Landwirt Granrath, Albert Griemens, Elke DiplomBetriebswirt/Pensionär Sozialarbeiterin Haupt, Heidemarie Heiken, Horst Hausfrau Beamter, Land Henseler, nes Kfz-Meister, selbständiq Johan- Mitgliedschaft in Aufsichtstäten LS.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen von verselbstandigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH, Frechen Boden- und Wasserverband Erftstadt Landwirtschaftskammer, Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Regionalbeirat Ville Städte- und bund NRW Gemeinde- Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtIicher Unternehmen 000049 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht Name Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsraten LS.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Herwartz, Michael Dr. Hille, HansEduard Bewährungshelfer Rechtsanwalt Holtz, Franz Junker, Ute Lehrer Hausfrau Kircharz, Christian Angestellter Kliem, Jörg Pensionär Kolbe, Martin Kreutner, GOnter Krupp, Martin Krupp, Thomas Krankenpfleqer Pensionär Student Promovent Kukla, Kurt Pensionär Ludemann, Marianne Mechernich, Theo Selbstständig, Molitor, Gabriele PR-Journalistin Morgen, Patrick Maurer Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Mörs, Heinz Pensionär Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH NeisseHommelsheim, Carla DiplomWirtschaftsjuristin Niegtgen, Holger Nowak, Hans Otto Prolektionist ExistenzgrOnder , Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtIicher Unternehmen VR-Bank Rhein-Erft e.G. Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Städte- und Gemeindebund NRW Amtsgericht BrOhl Schieds mann, Verbandswasserwerk Euskirchen Landgericht Köln, Schöffe Städte- und Gemeindebund NRW Landgericht Köln, ehrenamtlicher Richter; Erftverband, Delegiertenver sammlung Kauffrau Beamter, Stadt Köln Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH, Frechen; Wirtschaftsförderung RheinErft-Ruhr Städte- und Gemeindebund NRW Schöffe am Landgericht Köln; Erftverband; UnterA Hambach" des "Revier Braunkohleausschusses VR-Bank Rhein-Erft e. G. Immobilien Burg Konradsheim GmbH Städte- und bund NRW Gemeinde- Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2012 Lagebericht Beruf Name Oberhofer, nes Johan- Pensionär Obladen, Christiane Petschellies Ralf Pieper, Raymond Rothkamp, Julia Schmalen, Michael Schmidt, Franz Dipl.-Volkswirt Dipl. -Wirtschaftsiurist Rechtsanwalt Studentin Unternehmensberater Immobilienmakler Schmitz, Fred Rentner Siebolds, Claudia Beamtin Volk, Christian Walther, Knut Wegner, Uwe Student Dipl.-Ingenieur Beamter, Stadt Köln Wintz, Reiner Wintz, Renate Zerres, Alfred Diplom Agraringenieur Hausfrau Rentner Zilles, Jutta Zimmermann, red Alf- Zimmermann, Helmut Dr. WolfZoll, Rüdiger Rechtsanwältin Kfm. Angestellter Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Verwaltungsgericht Köln, VR-Bank ehrenamtlicher Richter; Rhein-Erft Städte- und Gemeinde- e.G. bund NRW; Rat der Gemeinden Europas; Dt. Schutzgemeinschaft Wald Städte- und bund NRW Gemeinde- AWO; Iios He- Städte- und Gemeindebund NRW Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Erftverband Städte- und Gemeindebund NRW; rat der Gemeinden Europas KSK Köln - Regionalbeirat- ; Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-Ruhr Städte- und Gemeindebund NRW; KSK Köln Reqionalbetrat- Rentner Arzt im Ruhestand Erftstadt, 15. November 2013 ~;:;;rmei&er. . (VOlkerEr~ Mitgliedschaft in Aufsichtsräten LS.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Städte- und GemeindeBund NRW VR-Bank Rhein-Erft e.G. n r:' "," u () 0),o! .... STAD ERFTSTAD Gesamtergebnisrechnung 2012 Entwurf Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt prod Seite 000052 Stadt Erftstadt Gedruckt von: KOEH490 Köhler, Marianne Gedrucktam: 14.11.1314:49 Kontenschema Filter Kontenschemazeile Datumsfilter: 01.01.12 ..31.12.12 Optionen: mit Excel-Export; Periode 01.01.12 ..31.12.12 Geschäftsjahr Startd 01.01.12 Kontenschema ERGEBNIS04 Gesamtergebnisrechnung Spalten layout ERGEBNIS3 Rundungsfaktor nach Gliederung (K Rund. aus Spaltenlayout Alle Beträge sind in EUR. Rubriken Fortgeschr. Ansatz des Rechn. -Jahres 2012 Ist Ergebnis des Rechn. -Jahres 2012 -42.993.414,00 -45.408.630.62 -17.697.834,00 -16.990.689,00 707.145,00 03 + Sonstige Transfererträge -1.624.748,00 -1.948.473,26 -323.725,26 04 + Öffentlich-rechtliche -9.078.388,00 -8.914.367,90 164.020,10 -77.600,00 -85.396,30 -7.796,30 -1.140.487,00 -3.070.766,33 -1.930.279,33 Jahresergebnis 2010 Beschreibung 01 Steuem und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine 05 + Privatrechtliche Umlagen Leistungsentgelte Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge -2.415.216,62 -2.702.641,00 -5.303.265,44 -2.600.624,44 Erträge -75.315.112,00 -81.721.588,85 -6.406.476,85 11 - Personalaufwendungen 21.853.139,50 20.491.655,64 -1.361.483,86 1.330.348,07 1.636.277,07 305.929,00 10.890.214,94 9.825.091,43 -1.065.123,51 362.436,16 10 = Ordentliche 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 450.997,00 813.433,16 15 - Transferaufwendungen 45.553.065,00 45.764.865,97 211.800,97 16 - Sonstige Aufwendungen 12.771.290,05 13.041.913,14 270.623,09 92.849.054,56 91.573.236,41 -1.275.818,15 17.533.942,56 9.851.647,56 -7.682.295,00 -4.759.419,00 -4.660.567,19 98.851,81 500.000,00 419.666,34 -80.333,66 17 = Ordentliche 18 = Ergebnis (=Zeilen Aufwendungen der laufenden VerwaltungstätIgkeit 10 und 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = FInanzergebnis 22 = Ordentliches (Zeilen 19 und 20) Jahresergebnis 25 = Außerordentliches 27 + Erträge aus intemen Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen 29 = Ergebnis -4.259.419,00 -4.240.900,85 18.518,15 13.274.523,56 5.610.746,71 -7.663.776,85 13.274.523,56 5.610.746,71 -7.663.776,85 -368.310,00 -368.309,87 0,13 368.310,00 368.309,87 -0,13 13.274.523,56 5.610.746,71 Ergebnis 26 = Jahresergebnis 25 Vergi. Ansatzllst (Sp.3 - Sp. 2) 2012 aus intemen Leistungsbeziehung (Zeilen 26, 27, 28) -7.663.776,85 Letzte Seite 1 STAD ERFTSTAD Gesamtfinanzrechnung 2012 Entwurf Stadt Erftstadt 000054 Stadt Erftstadt prod Seite Stadt Erftstadt Gedruckt von: KOEH490 Köhler, Marianne Gedrucktam: 15.11.1311:37 Kontenschema Filter Kontenschemazeile Optionen: Datumsfilter: 01.01.12 ..31.12.12 mit Excel-Export; Periode 01.01.12 ..31.12.12 Geschäftsjahr Startd 01.01.12 Kontenschema FINANZ05 Gesamtfinanzrechnung Spalten layout ERGEBNIS3 Rundungsfaktor nach Gliederung (KOE Rund. aus Spaltenlayout Alle Beträge sind in EUR. Rubriken Jahresergebnis 2010 Beschreibung Ist Ergebnis des Vergl. Ansatzllst Rechn. -Jahres (Sp.3 - Sp. 2) 2012 2012 42.993.414,00 45.107.274,75 2.113.860,75 15.801.403,00 14.849.564,59 -951.838,41 + Sonstige Transfereinzahlungen 1.624.748,00 1.808.611,27 183.863,27 + Öffentlich-rechtliche 9.006.878,00 8.700.663,51 -306.214,49 01 Steuern 02 + Zuwendungen 03 04 und ähnliche Abgaben und allgemeine Umlagen Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche 06 + Kostenerstattungen, Leistungsentgelte Kostenumlagen 77.600,00 70.179,22 -7.420,78 1.140.487,00 2.902.566,42 1.762.079,42 590.383,42 07 + Sonstige Einzahlungen 2.702.641,00 3.293.024,42 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 4.759.419,00 4.684.047,46 -75.371,54 09 = Einzahl. 78.106.590,00 81.415.931,64 3.309.341,64 10 - Personalauszahlungen -19.789.195,50 -17.553.662,01 2.235.533,49 11 - Versorgungsauszahlungen -1.877.348,07 -1.841.396,07 35.952,00 12 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen -10.890.214,94 -9.688.680,04 1.201.534,90 aus Ifd. VerwaltungstätigkeIt -500.000,00 -430.856,73 69.143,27 -45.771.730,00 -44.547.631,83 1.224.098,17 - Sonstige Auszahlungen -12.771.290,05 -12.451.978,08 319.311,97 = Auszahl. = Saldo a. -91.599.778,56 -86.514.204,76 5.085.573,80 -13.493.188,56 -5.098.273,12 8.394.915,44 3.575.441,00 2.960.733,20 -614.707,80 2.500,00 2.555,00 3.577.941,00 2.963.288,20 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 16 17 aus Ifd. VerwaltungstätIgkeit Ifd. Verw.-tätlgkelt 18 + Zuwendungen 23 = Einzahl. (Z- 9 + 16) fOr Investitionsmaßnahmen 19 + Einzahl. a. d. Veräußerung v. Sachanlagen aus InvestItIonstätigkeit -740.334,00 25 - Auszahl. für Baumaßnahmen 26 - Auszahl. f. d. Erw. von bew. Anlageverm. 28 - Auszahl. von aktivierbaren 30 31 32 = Auszahl. Zuwendungen aus InvestitionstätIgkeit = Saldo aus Invest-tätlgkelt = Finanzmitteiüberschuss 33 + Aufnahme 34 - Tilgung und Gewährung (Z. 23 + 30) I-fehlbetrag (Z. 17 + und ROckflOsse von Darlehen 55,00 -614.652,80 740.334,00 -1.388.896,49 -500.400,85 888.495,64 -968.540,00 -500.000,00 468.540,00 -3.097.770,49 -1.000.400,85 2.097.369,64 480.170,51 1.962.887,35 1.482.716,84 -13.013.018,05 -3.135.385,77 9.877.632,28 3.058,00 von Darlehen 6.520.997,03 6.517.939,03 -1.840.000,00 -1.840.000,00 = Saldo aus FinanzierungstätigkeIt = Bestandsänd. FInanzmittel (Z. 32 + 35) 4.680.997,03 4.677.939,03 36 -13.009.960,05 1.545.611,26 14.555.571,31 37 + Anfangsbestand -14.512.838,92 -23.825.392,88 -9.312.553,96 38 + Bestand an fremden Finanzmitteln 39 = Liquide 35 25 Fortgeschr. Ansatz des Rechn. -Jahres 2012 an Finanzmitteln Mittel (Z. 36 + 37+ 38) 3.058,00 -27.522.798,97 -3.700,11 -3.700,11 -22.283.481,73 5.239.317,24 Letzte Seite 1 STAD ERFTSTAD Abrechnung des Produktes 020 127 010 Rettungsdienst für das Haushaltsjahr 2012 Entwurf Stadt Erftstadt 000056 o o ci LI) o ON'" "'<OM - 10- '"N 0- ~ cO ~, "'ON M~~ mcö"": 0> N ..., E Ul GI 0> Ul .5 .!!! ]j !1 '0; Ui 0, 'c '~ .0 '~ ~ c ~ s: c GI E .,c J: c GI E J: '" ,j .0 GI c jjj C C o jjj N 0 0 N ~ I- ..,. M ::> w z o N o .•... ~ NN OMN ~..,. ~~ 01'-0 0- <O~ ,..: :::J "l:t- -.ir...: "'0 N~ N<O o <D M O,.....l.OLO 0 0.,... mcoocoooo('t) a:i ~- (0- ~ ,..: er) M an "'..,.'" MN~ 0 I'- cÖ (1)- C\IC\1mOMC)CO"l:t N I'- mmr...: ('f)U').,...om,..,..<o..- "":N",,:-.:tr---:m l/) 'r ~ ~ ci NCOCO ~ 0> M N o, L- N 0> ~. ;;; r-: '" 0> M I'- I'- N ,.; ~ os) ~ ~ e <0 "'-;-0 " (~, '" '~ ~ c .2 '" ,j .0 GI 0> c c GI GI 55 ~ .0 'i6 j ~ '0; ''"" " GI 0> C -' iil ~ 0> C ~S j :s:: o '" ~ .~ ~ W 0.0 '0 ~ OOO~OOONNMOO~OOOOOOO ;-" s s s s s g g s s g g g s s s s g g s s ODON 0000 oocoo ~ ~ ~;~~iiii~liii~~I~~;~~i~:q:,....r: t.OLOLl)lt) o ~g ::;:1 ..N ..,. jO N '" ~ I- ::> W Z N 0 0 N M N '" 0, :§l'c c '~ '~ 0 0:: ::> w ,S Q) GI .0 0> c C Q) .>t! .0 GI .0 E s: '" cc'" 0> CI) ~ m c j ~ 'E 2 c ::> 000057 Abrechnung des Produktes 110 537 010 Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2012 Entwurf Stadt Erftstadt ('I')ONI""-OOOOOmmoooCX) LOOON<ONOlOOO<O<OOOO<O r--: aicri ai M ci ~f o~o~__ ~ci ci ci r--: R 0)<0 __ 1.0('),....1.0 ('1')11) <0 N __ <O ~NN~..q:O <0<0 0> <0 __ ('1')0 .•.... '" ..q- I""- 00 .....: ('1')<0 """" ~ N .g •• CI) I~ CI) c "T 1-+-++-I--4----1-f--I--I ; l' r: 000059 ~ o ~c o .•... n c; s: 1/1 :::l ClI J: E o > C GI Cl C :::l s: u l oe( C GI oe .~ :aGI -E •.. GI GI "C C GI Cl c 2 ~ :ClI "t: W N .•.. ~ Cl C :::l C s: ~ ..Q -e OOO(J60 STAD ERFTSTAD Beteiligungsbericht zum 31.12.2012 Entwurf Stadt Erftstadt . tJl C> C c ." tJl .•... .•... s: U~ 0 tJl C w .•... N .•.. .•... 1::0 •.. ~N.•... .s: CI) Q) "C "Ci) .•... ~ 0 0 .•... .•... ci Iri ..t .•... 0 0 CD N N 0 « ~ "C CIS ~ 0 0 (") :E2 "C CIS ~ ~ ~ ~ 0 0 0 0 .•... .•... CD r-: .•... 1.0 """ ~ .•... .•... Iri U~ ::IM III "CI) -.i co (") 000061 .•... 0 0 cri GIN 0 1.0 Q. c: « :i 1.0 N :> .5 Q) 0> ..!!! c: « .s Cl.) m "~ "C L. c: Cl.) o > .c - ::::l O>lf) .ac: .-~ .- ~ ~t -ew J: "~ e Cl.) Q) E > .-c~ .c :::::> c: c: :l :l 0>15 c: c: :l :l ii) c: E 'lija:: Q) CllL.. Cll Q)~ 0 > ~ o o oc!l . I .0 E (9 tE w .Qj 0..1: .--C 0> L.. Cll Q) a::OJ Anlage 1 000062 Gesellschaftsorgane Wirtschaftsförderungsgesellschaft _~~~~ffäffs:t.öij'f'iTo" Martin Schmitz Ass. Jur. ab 11.03.2010 bis 30.04.2012 Rhein-Erft-Kreis Kreistagsabgeordneter Michael Schmalen, Erftstadt - Vorsitzender Willi Zylajew MdB, Hürth • Vorsitzender· - Prof. Dr. Beate Braun ab 01.05.2012 Kreistagsabgeordneter - stellv. Vorsitzender· Bemd Bohlen, Erftstadt Kreistagsabgeordneter • stellv. Vorsitzender· Michael Wiecki, Pulheim Bedburg Stadtverordneter Chrisüan Eckl Stellv.: Stadtverordneter Martin Vogelsang Kreistagsabgeordneter Stellv.: Kreistagsabgeordneter Karl-Heinz Grebe, Pulheim • stellv. Vorsitzender· Horst Adler, Bergheim Bergheim Stadtverordneter Alfred Friedrich Stellv.: Stadtverordneter Brühl Stadtverordneter Johannes Hübner Kreistagsabgeordneter Hans Decruppe, Bergheim Gerd Pohl Stellv.: Stadtverordneter Kreistagsabgeordneter Ralph Bambis, Erftstadt Hans-Henning Hosmann Bürgermeister Wilfried Effertz, Elsdorf Elsdorf Ratsmitglied Sophia Schiffer Stellv.: Ratsmitglied Toni Heller -bis 20.10.12 Kreistagsabgeordneter Heinz Everhard Faßbender, Erftstadt Erftstadt Stadtverordneter Theo Mechemich Stellv.: Stadtverordneter Alfred Zerres Bürgermeister Frechen Kreistagsabgeordneter Frank Klein, Brühl Bürgermeister Hans-Willi Meier Stellv.: Stadtveromete Susanne Stupp und Stadtverordneter Ferdi Huck Kerpen Stadtverordneter Branko Apppeimann Stellv.: Stadtverordneter Axel Fell Pulheim Bürgermeister Frank Keppeler Stellv.: Beigeordneter Wolfgang Thelen Wesseling Stadtverordneter Kim Laue Stellv.: Bürgermeister Hans-Peter Frank Keppler, Pulheim -ab 21.10.12 Bürgermeister Gunnar Koerdt, Bedburg -ab 21.10.12 Bürgermeister Michael Kreuzberg, Brühl Kreistagsabgeordneter Horst Lambertz, Hürth Kreistagsabgeordneter Klaus Lennartz, Hürth Haupt Bürgermeister Hans-Willi Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Stadtverordneter David Boventer Stellv.: Stadtverordneter Bert Reinhardt KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH Geschäftsführer Bemd Nümberger Stellv.: Geschäftsführer Frank Kraemer Meier, Frechen bis 20.10.12 Stadtverordnete Carla Neisse-Hommelsheim, Erftstadt Bürgermeisterin Maria Pfordt, Bergheim -ab 21.10.12 Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips, Erftstadt stellv. KSK-Vorstandsmitglied Udo Buschmann, Köln Landrat Wemer Stump, Bergheim Kreistagsabgeordneter Michael Schmalen, Erftstadt - beratend- bis 20.10.12