Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
20.11.13, 06:16
Aktualisiert
20.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 558/2013
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 13.11.2013
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
02.12.2013
BM / Dezernent
19.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalkosten sind im Budget veranschlagt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Einstellung einer stattlich geprüften Baudenkmalpflegerin / eines stattlich geprüften
Baudenkmalpflegers oder einer denkmaltechnischen Assistentin / eines denkmaltechnischen
Assistenten im Bauordnungsamt wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Der derzeitige Stelleninhaber scheidet zum 01.09.2014 aus dem aktiven Dienst der Stadt Erftstadt
aus.
Derzeit sind in Erftstadt insgesamt 403 Denkmäler in die Denkmalliste eingetragen, 359
Baudenkmäler, 42 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler. Neben der allgemeinen
turnusmäßigen Kontrolle müssen neben Unterschutzstellungsanträgen für Neueintragungen in die
Denkmalliste auch die eingetragenen Denkmäler und Denkmaleigentümer betreut werden. Dazu
zählen die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse, Bestätigungen bei Förderanträgen, das
Ausstellen von Steuerbescheinigungen (nach Prüfung von z.T. umfangreichen Unterlagen) und
ca. 250 Beratungsgespräche pro Jahr vor Ort bei gleichzeitiger Benehmensherstellung mit den
Rheinischen Ämtern für Denkmal- und Bodendenkmalpflege, Dienstgespräche mit den
Rheinischen Ämtern und Beteiligung der Denkmalpflege bei Bauvorhaben an und in der Nähe von
Denkmälern. Außerdem läuft die Ausweisung eines Denkmalbereiches. Weitere umfangreiche
Verfahren in der Bodendenkmalpflege mit vielen Beteiligten und entsprechendem Verwaltungsaufwand kündigen sich an.
Da dieser Arbeitsaufwand, auf den die Denkmaleigentümer ein Anrecht haben, ohnehin schon von
einer Person kaum zu bewältigen ist, kann eine Verteilung auf (darin nicht ausgebildete) andere
Mitarbeiter, selbst wenn ein Zeitfenster vorhanden wäre, keine auch nur vorübergehende Lösung
sein. Die Stelle muss daher umgehend ausgeschrieben und sollte zum 01.07.2014 neu besetzt
werden, damit der jetzige Stelleninhaber die Nachfolge wenigstens rudimentär einarbeiten kann.
Es ist beabsichtigt diese Stelle mit einer staatlich geprüften Baudenkmalpflegerin / einem staatlich
geprüften Baudenkmalpfleger oder einer denkmaltechnischen Assistentin / einem
denkmaltechnischen Assistenten zu besetzen, da die Stelle derzeit mit EG 8 TVöD bewertet ist.
Sollte sich keine qualifizierte Person bewerben, müsste auf die Einstellung einer Architektin / eines
Architekten mit Schwerpunkt Denkmalpflege übergegangen werden nach entsprechender
Neubewertung der Stelle.
(Erner)
-2-