Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung bzgl. Weiterbeschäftigung der SchulsozialarbeiterInnen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
21.11.13, 06:16
Aktualisiert
21.11.13, 06:16
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Weiterbeschäftigung der SchulsozialarbeiterInnen) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Weiterbeschäftigung der SchulsozialarbeiterInnen)

öffnen download melden Dateigröße: 87 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 557/2013 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- / - 10 - Datum: 13.11.2013 gez. Brost Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 19.11.2013 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 21.11.2013 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 02.12.2013 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Weiterbeschäftigung der SchulsozialarbeiterInnen Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregung der Bürgerinnen und Bürger ging am 13.11.2013 bei der Verwaltung ein. Da die Schulsozialarbeiterinnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets angestellt wurden, liegt die Beratungszuständigkeit eigentlich im Sozialausschuss. Dieser tagte aber am 13.11.2013 und konnte von daher mit der Vorberatung dieses Antrags nicht mehr beschäftigt werden. Um die Antragsteller nicht auf einen sehr viel späteren Zeitraum zu vertrösten, sollte die Vorberatung statt dessen im Jugendhilfeausschuss erfolgen. Das macht insofern Sinn, als dass die Schulsozialarbeiterinnen dem Amt für Jugend, Familie und Soziales angegliedert sind und pädagogisch/fachlich der Abteilung Jugend und Familie zugehören. Beschließend ist der Finanzund Personalausschuss zuständig. Die Notwendigkeit der Beschäftigung der Schulsozialarbeiter ist unbestritten. Dies hat der Rat auch in seiner Resolution vom 02.07.2013 an die Landesregierung NRW zum Ausdruck gebracht: „Der Rat der Stadt Erftstadt fordert die Landesregierung auf, die Schulsozialarbeit, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beschlossen wurde, auch über das Jahr 2013 hinaus zu finanzieren. Diese Schulsozialarbeiterstellen sind unverzichtbar, um die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern aus ärmeren Familien zu verbessern.“ Es ist auch richtig, dass die Kommunen durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund nachhaltig entlastet werden, gleichwohl ist die Haushaltssituation der Stadt Erftstadt dergestalt schlecht, dass die Verwaltung dem Rat nicht vorschlagen kann, die drei Stellen des Bildungs- und Teilhabepakets nach Auslaufen der Bundesfinanzierung in eigener Zuständigkeit weiter zu führen. (Erner) -2-