Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
21.11.13, 06:16
Aktualisiert
21.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 557/2013
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- / - 10 - Datum: 13.11.2013
gez. Brost
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
19.11.2013
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
21.11.2013
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
02.12.2013
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Weiterbeschäftigung der SchulsozialarbeiterInnen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anregung der Bürgerinnen und Bürger ging am 13.11.2013 bei der Verwaltung ein. Da die
Schulsozialarbeiterinnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets angestellt wurden, liegt
die Beratungszuständigkeit eigentlich im Sozialausschuss. Dieser tagte aber am 13.11.2013 und
konnte von daher mit der Vorberatung dieses Antrags nicht mehr beschäftigt werden. Um die
Antragsteller nicht auf einen sehr viel späteren Zeitraum zu vertrösten, sollte die Vorberatung statt
dessen im Jugendhilfeausschuss erfolgen. Das macht insofern Sinn, als dass die
Schulsozialarbeiterinnen dem Amt für Jugend, Familie und Soziales angegliedert sind und
pädagogisch/fachlich der Abteilung Jugend und Familie zugehören. Beschließend ist der Finanzund Personalausschuss zuständig.
Die Notwendigkeit der Beschäftigung der Schulsozialarbeiter ist unbestritten. Dies hat der Rat
auch in seiner Resolution vom 02.07.2013 an die Landesregierung NRW zum Ausdruck gebracht:
„Der Rat der Stadt Erftstadt fordert die Landesregierung auf, die Schulsozialarbeit, die im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepakets beschlossen wurde, auch über das Jahr 2013 hinaus zu
finanzieren. Diese Schulsozialarbeiterstellen sind unverzichtbar, um die Bildungs- und
Teilhabechancen von Kindern aus ärmeren Familien zu verbessern.“
Es ist auch richtig, dass die Kommunen durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund nachhaltig entlastet werden, gleichwohl ist die
Haushaltssituation der Stadt Erftstadt dergestalt schlecht, dass die Verwaltung dem Rat nicht
vorschlagen kann, die drei Stellen des Bildungs- und Teilhabepakets nach Auslaufen der
Bundesfinanzierung in eigener Zuständigkeit weiter zu führen.
(Erner)
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