Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
375 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
27.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 439/2013
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.09.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
20.11.2013
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
02.12.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
26.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2014 (für das Geschäftsjahr vom
01.01.2014 bis 31.12.2014)
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der finanziellen Verflechtungen und Abhängigkeiten zwischen dem Wirtschaftsplan des EB Straßen und
dem städtischen (Kern-)Haushalt hat die Vorlage übergreifende Relevanz für den städtischen Doppelhaushalt
2013/2014; Planansätze 2014 sind grundsätzlich mit dem städtischen Doppelhaushalt 2013/2014 abgestimmt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2014 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für die
Betriebszweige Straßen, Gartenbau, Friedhöfe sowie Straßenreinigung (bestehend aus den Teilbereichen
„Städtische Dienste“, „Reinigungsdienst“, „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“) wird zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan „BZ Straßen“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
6.676.000,00 €
7.096.000,00 €
-420.000,00 €
7.766.000,00 €
-212.319,00 €
3.064.069,00 €
1.265.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
1.200.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
2.135.000,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ Gartenbau“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
731.000,00 €
1.520.000,00 €
-789.000,00 €
2.075.000,00 €
135.479,00 €
-1.707.290,00 €
770.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
750.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
675.000,00 €
Der Wirtschaftsplan „ BZ Friedhöfe“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
880.000,00 €
1.275.000,00 €
-395.000,00 €
658.640,00 €
228.507,00 €
-950.746,00 €
111.000,00 €
750.000,00 €
40.000,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ SD/RD/SOM/WIN“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Gewinn gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.763.000,00 €
1.762.500,00 €
500,00 €
129.000,00 €
49.033,00 €
-76.101,00 €
49.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
-2-
Der Wirtschaftsplan „EB Straßen - Gesamt“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
10.050.000,00 €
11.653.500,00 €
-1.603.500,00 €
10.628.640,00 €
200.700,00 €
329.932,00 €
2.195.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
2.700.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
2.850.000,00 €
Begründung:
Rahmenbedingungen des Wirtschaftsplans 2014 und der mittelfristigen
Planung der Jahre 2015 bis 2019
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO NRW sind die Wirtschaftspläne - nach Vorberatung
durch den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss - vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen.
Planungsgrundlagen
Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen sowie den Vorgaben
der Haushaltsplanung unter dem Aspekt eines greifenden Haushaltssicherungskonzeptes
erarbeitet. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt laufende Erkenntnisse aus den testierten
Jahresabschlüssen bis einschließlich 2012 sowie angepasste Planwerte. Ergänzend ist
anzumerken, dass die Umgliederung der „Städtischen Dienste“ aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke
in den Eigenbetrieb Straßen zum 01.01.2014 politisch beschlossen und in die vorliegende Planung
(mit den Planungsansätzen 2014 des Wirtschaftsplans -81.5.- der nicht genehmigten Vorlage
V369/2013 der Stadtwerke Erftstadt) aus Zeitgründen vorläufig in den Betriebszweig 03400
Straßenreinigung eingearbeitet wurde. Diese organisatorischen Änderungen sollen in ihren
Auswirkungen (gemäß Gutachten PWC) kostenneutral sein. Eine betriebswirtschaftlich sinnvolle
Erweiterung der bestehenden vier Betriebszweige ist beabsichtigt und wird den zuständigen
Gremien in einer gesonderten Vorlage (Änderung der Eigenbetriebssatzung des EB Straßen) zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Ergänzend wird an dieser Stelle auf Abschnitt 3.3.
„Mittelfristplanung“ hingewiesen.
Der Wirtschaftsplan geht grundsätzlich von einem normalen Geschäftsverlauf aus, ansonsten
wären heute bereits absehbare wesentliche Veränderungen in die Planung und in die
Risikobetrachtung einzubeziehen bzw. zu erläutern. Entsprechend enthalten textliche Hinweise zu
den betreffenden Planungspositionen standardisierte Formulierungen (in Anlehnung an Anhang
und Lagebericht der geprüften Jahresabschlüsse) und werden nur dann ergänzt, wenn absehbare
Besonderheiten und Veränderungen wesentliche Auswirkungen auf das Planergebnis haben.
-3-
Grundlage der Planung sind i. W. eigene Ertrags- und Aufwandsschätzungen (aufgrund der
Analyse effektiver Entwicklungen in zurückliegenden Zeiträumen) nebst Prognosen für den
Planungszeitraum sowie die Abstimmung von Eckwerten mit dem (Kern-) Haushalt der Stadt.
Abstimmung der Planungsansätze mit dem Kernhaushalt
Die Wirtschaftspläne 2014 sind abgestimmt auf die Anfang 2013 erstellte mittelfristige Planung
des Kernhaushalts für den gleichen Zeitraum, insbesondere jedoch auf die Planungsansätze
des städtischen Doppelhaushalts für die Jahre 2013 und 2014. Sofern sich absehbare
Änderungen oder Abweichungen in einzelnen Positionen zum alten Planungsstand ergeben
haben, hat der Eigenbetrieb in anderen Positionen entsprechende Kürzungen vornehmen müssen.
Auf Risiken des Geschäftsverlaufs in verschiedenen Planungspositionen bzw. daraus
resultierend im Planergebnis 2014 wird im Abschnitt „Risikomanagement“ näher
eingegangen.
Einnahmen/Erträge
Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Zuschüsse bzw. teilweise Kostenerstattungen (Betriebs- und
Verwaltungskostenzuschüsse sowie Zuschüsse zum Schuldendienst), die einem Nutzungsentgelt
für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr
2003 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2004 um weitere TEUR 250 gekürzt und danach auf diesem
reduzierten Niveau beibehalten worden. Weitere Kürzungen wurden in der Folge mit TEUR 125
bei verschieden Kostenpositionen und mit TEUR 125 pauschal im Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Ein Inflationsausgleich für Preissteigerungen ist dem Eigenbetrieb zu keiner Zeit gewährt worden.
Einnahmen/Erträge werden außerdem in folgenden Positionen ausgewiesen:
- Auflösungen empfangener Zuschüsse bzw. Sonderposten (z. B. Erschließungsbeiträge nach
BauGB, Straßenbaubeiträge nach KAG, Investitionszuschüsse Dritter sowie Einnahmen bzw.
Kostenerstattungsbeträge aufgrund von sonstigen gesetzlichen Vorschriften);
- aktivierte Eigenleistungen (Personalkostenanteil eigener Mitarbeiter bei Investitionen);
- ggf. Personal- und Sachkostenverrechnungen an Dritte sowie andere Eigenbetriebe und andere
Betriebszweige
- in geringem Maße sonstige Einnahmen (z. B. aus Mieten, Pachten und der Weiterberechnung
von Leistungen).
- Fallweise sind (einmalige) Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen zu erzielen, vorläufig
letztmals im Planjahr 2014.
In den Betriebszweigen Straßenreinigung (Teilbereich: Sommerreinigung) und Friedhöfe (für
Grabnutzungs- und Nebenleistungsgebühren des Wirtschaftsjahres) sind außerdem Umsatzerlöse
aus Gebühreneinnahmen berücksichtigt. Der Bereich Straßenreinigung „Winterdienst“ wird seit
dem 01.01.2012 über die Grundsteuer verrechnet; Erträge des Teilbereichs „Winterdienst“ (als
Anteil aus dem Grundsteueraufkommen) sind in Höhe der kalkulierten bzw. erwarteten Gebühren
eingestellt.
Sind Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (d. h. länger als ein
Wirtschaftsjahr) umgeschichtet, so werden hierfür Soll-/Habenzinsen in Höhe des jeweiligen
Tagesgeldzinssatzes verrechnet; dieser Tagesgeldzinssatz tendiert seit ca. Mitte 2012 gegen
„Null“. Mit dem Tagesgeldzinssatz wird auch das von der Stadt Erftstadt im zentralen CashManagement verwaltete Tagesgeldkonto des Eigenbetriebs Straßen abgerechnet.
-4-
Im Projekt „LED-Straßenbeleuchtung“ wurde der von -65- gestellte Förderantrag durch
Zuwendungsbescheid des zuständigen Bundesministeriums als Zuschussgeber – unter
nachfolgend näher beschriebenen Rahmenbedingungen - wie folgt genehmigt:
2014:
2015:
Summe
169.749,00 €
42.437,00 €
212.186,00 €
Zuschuss bzw. Zuschussinanspruchnahme sind seitens des Zuschussgebers mit der Maßgabe
gekoppelt, dass der Eigenbetrieb Straßen bei der insgesamt bewilligten Zuschusshöhe i. H. v. ca.
TEUR 212 auch Eigenmittel i. H. v. ca. TEUR 800 als Eigenanteil für die reine Umrüstung auf
LED-Lampenköpfe innerhalb von ca. 2 1/2 Jahren einzubringen und zu tragen hätte (unter
Vorbehalt: gerechnet ab dem 01.01.2014 bis zum Ende des Berichtszeitraum zum 31.07.2016
bzw. der Vorlage des Verwendungsnachweises zum 31.10.2016).
In diesem Zusammenhang wartet der EB Straßen gegenwärtig auf eine verbindliche Auskunft der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW, ob die über die Förderung gewollte Umrüstung auf LEDLampenköpfen insoweit als Aufwand oder als Investition im Sinne des Gemeindehaushaltsrechts
NRW zu bewerten ist. Die zur Anfrage des EB Straßen vom 30.09.2013 z. Zt. noch ausstehende
Antwort der GPA hat erhebliche Auswirkung darauf, ob und in welcher Höhe der
Eigenbetrieb Straßen den vom Zuschussgeber für die volle Inanspruchnahme des Zuschusses
geforderten Eigenanteil i. H. v. TEUR 800 aufbringen kann. Nur soweit es sich im Sinne des
Haushaltsrechts um eine gemeindliche Investition handelt, wäre eine Kreditfinanzierung des vom
Eigenbetrieb zu leistenden Eigenanteils (z. B. über KfW) zulässig. Projektumfang und
Projektverlauf hängen somit maßgeblich vom Auslegungsinhalt des Investitionsbegriffs im
Sinne der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ab.
Insgesamt ist die Einnahme-/Ertragssituation und (daraus resultierend) die Ergebnissituation im
Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt aufgrund unzureichender Zuweisungen der Stadt
Erftstadt unbefriedigend. Unter Beibehaltung der jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandards
reichen die städtischen Zuschüsse bzw. teilweisen Kostenerstattungen (faktisch bereits seit
Gründung des Eigenbetriebes) und die sonstigen (externen) Einnahmen nicht aus, um im
Eigenbetrieb ein ausgeglichenes Ergebnis zu generieren. Die Schaffung zusätzlicher
Einnahmen / Erträge ist aus heutiger Sicht nicht mehr bzw. nur noch marginal möglich;
dauerhafte Veränderungen bzw. Verbesserungen der Einnahmesituation im Wirtschaftsplan
2014 sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2013 entsprechend nicht zu erwarten.
Zwar hat sich durch die teilweise Refinanzierung der gemeindlichen Gewässerunterhaltungskosten
aus Grundsteuermitteln zum 01.01.2013 die Einnahmesituation des Eigenbetriebes um ca. TEUR
557 verbessert, verbunden mit einer daraus resultierenden Verlustreduzierung i. H. v. von ca.
25%. Dies ist jedoch keine grundlegende Trendwende, wie das ausgewiesene Ergebnis im
Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen und die Ergebnisse der mittelfristigen Planung
zeigen:
- Dem in Erftstadt - wie andernorts auch - stetig steigenden, reinen Straßenunterhaltungsaufwand
(Substanzerhalt) hat der Gesetzgeber keine Einnahmemöglichkeiten zur Finanzierung (etwa
durch Beitragserhebung) zugeschrieben. Kosten reiner Straßensubstanzerhaltung sind somit
grundsätzlich aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen. Für diesen „Verlustbringer“ werden
aber tatsächlich keine adäquaten Zuschüsse/Kostenerstattungen durch die Stadt Erftstadt
gewährt;
- Im Betriebszweig Garten werden im Zeitablauf steigende Kosten lediglich über marginale
Einnahmen/Erlöse Dritter sowie über unzureichende Betriebskostenzuschüsse bzw. Erstattungen
der Stadt gedeckt. Eine grundlegende Änderung oder Verbesserung der Situation ist nicht zu
erwarten;
-5-
- Für den Betriebszweig Friedhöfe ist eine kostendeckende Kalkulation – branchentypisch - nur
eingeschränkt möglich; ggf. führen Nachfragerückgänge in Verbindung mit gleichzeitig
steigenden „nicht gedeckten Kosten“ zu höheren Negativergebnissen. Der ab dem Jahresabschluss 2013 geplante gebührenrelevante Ausweis bzw. Abzug von abtrennbaren Friedhofsüberhangflächen und politischen Grünanteilen auf städtischen Friedhöfen wird das Jahresergebnis im Betriebszweig „Friedhöfe“ wesentlich verbessern. Das Ergebnis im Betriebszweig
„Garten“ wird jedoch in einer geschätzten Höhe von bis zu ca. TEUR 100 zusätzlich belastet.
Hier bleiben die Gremienentscheidungen zur Fortschreibung der Friedhofsgebühren abzuwarten.
- Lediglich im Betriebszweig „Straßenreinigung“ können tendenziell und voraussichtlich dauerhaft
kostendeckende Einnahmen bzw. Finanzierungsmittel erzielt werden.
- Die noch von den Stadtwerken veranschlagte und vom Eigenbetrieb Straßen im Zuge der
Überführung so unverändert übernommene wirtschaftliche Planung der „Städtischen Dienste“
(vorläufige buchhalterische Eingliederung in den Betriebszweig „Straßenreinigung“) geht für 2014
von einem (ambitionierten) ausgeglichenen Ergebnis aus; anzumerken ist hierbei, dass die Planansätze „Umsatzerlöse“ für 2013 und 2014 gegenüber dem testierten Jahresabschluss 2012
deutlich erhöht worden sind. Belastbare Ergebnisse der Stadtwerke für 2013 (als weitere
Planungs- und Steuerungsgrößen) stehen naturgemäß noch nicht zur Verfügung und werden
auch nicht vor Ende des I. Quartals 2014 erwartet.
Ausgaben/Aufwendungen
Die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen des Planjahres 2014 resultieren hauptsächlich aus
Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten, Abschreibungen, innerstädtischen Personalkostenverrechnungen sowie Zinsaufwendungen, unter den besonderen Rahmenbedingungen von
angestrebten Einsparungen aufgrund eines greifenden Haushaltsicherungskonzepts. Grundlage
hierfür sind auch die Angaben wesentlicher anderer Kostenverursacher (z.B. Stadtwerke
Erftstadt, Erftverband und RWE).
Bezüglich des Personalaufwands i. H. v. 2.002.000,- € sind für 2014 mögliche StellenplanÄnderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z. B.
Versorgungskasse, Zusatzversorgung usw.) berücksichtigt. Zeitweise ggf. anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen (z. B. für Erziehungs- und
Mutterschaftsurlaub) können – aller Voraussicht nach - aufgefangen werden. Tarifvertragliche
Sozialaufwendungen für Zusatzversorgung, Altersteilzeit und Unterstützung werden in Höhe von
97.500,-- € geschätzt. Anzumerken ist, dass nach dem Auslaufen des Altersteilzeitgesetzes keine
neuen Altersteilzeit-Vereinbarungen getroffen worden sind.
An dieser Stelle werden zwei wesentliche Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
- Abschreibungen und Inanspruchnahme von Sonderposten im BZ Straßen nach NKF-RND
(RND = Restnutzungsdauern)
sowie
- Abschreibungen Trauer- bzw. Leichenhallen im BZ Friedhöfe nach NKF-RND
im Hinblick auf Ergebnisauswirkungen und auf Basis der Jahresabschlussdaten 2012 näher
erläutert; ergänzend wird die Refinanzierung von Investitionen im Betriebszweig Straßen
detaillierter betrachtet:
-6-
zu „Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten“ (siehe Bilanzbericht 2012)
a) Straßenaufbauten, Wege und Plätze (im Betriebszweig „Straßen“)
statische RND nach bisherigen HGB-Ansätzen zum 31.12.2011 = ca. 12,95 Jahre;
statische RND nach NKF-Bewertungsansätzen zum 31.12.2011 = ca. 36,22 Jahre;
b) Trauerhallen (im Betriebszweig „Friedhöfe“)
statische RND nach bisherigen HGB-Ansätzen zum 31.12.2011 = ca. 11,96 Jahre;
statische RND nach NKF-Bewertungsansätzen zum 31.12.2011 = ca. 29,87 Jahre);
Die Ergebnisauswirkungen im Eigenbetrieb wurden im Rahmen der Erstellung der mittelfristigen
Planung 2013 auf Basis der NKF-Neubewertung zum 01.01.2008 prognostiziert vor dem
Hintergrund der Haushaltsplanung der Stadt Erftstadt für die Jahre 2013 und folgende. Unter
Vorbehalt hat der Eigenbetrieb Straßen Anfang 2013 auf Basis der NKF-Zahlenwerte 2008 eine
generelle zukünftige Ergebnisverbesserung i. H. v. TEUR 300 p. a. geschätzt.
Im Jahresabschluss 2012 zeigen sich folgende (kontenscharfen) Effektivwerte; zusätzlich werden
die entsprechenden Planwerte 2012 aufgezeigt. Gründe für die Abweichung „Prognose“ zu „Ist“
sind aus heutiger Sicht insbesondere in den hohen Investitionen der Jahre 2008 bis 2012 zu
finden, denen ein geringerer Zuwachs an Sonderposten gegenübersteht sowie durch notwendige
Anpassungen in der Auflösung von Sonderposten betreffend „Landeszuweisungen“; ergänzend
wird auch auf den Abschnitt „mittelfristige Planung 2015 bis 2019 hingewiesen:
Plan
(TEUR)
Ist
(TEUR)
3.225
130
3.355
1.648
95
1.743
- 1.577
35
- 1.612
Sonderposten (Inanspruchnahme)
- Straßen
2.250
- Trauerhallen
0
- Gesamt
2.250
855
0
855
- 1.395
0
- 1.395
Abschreibungen
- Straßen
- Trauerhallen
- Gesamt
Ergebnisverbesserung ( - Differenz Abschreibungen plus Differenz Sonderposten)
Differenz
(TEUR)__
+
217
zu „Refinanzierung von Investitionen im BZ Straßen“ (siehe Bilanzbericht 2012)
Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zeitablauf ist, dass durchschnittlich nur etwa 50% bis 70%
aller investiven Maßnahmen durch Beitragserhebung bzw. über die Vereinnahmung von Sonderposten refinanziert werden können und – daraus resultierend - aus der Differenz zwischen
Abschreibungen und der Inanspruchnahme von Sonderposten das Ergebnis (stetig im Zeitablauf
seit der Gründung) zusätzlich um ca. TEUR 15 steigend pro Geschäftsjahr negativ belastet
wird; für 2014 beträgt diese Belastung näherungsweise ca. TEUR 233.
-7-
Ergebnis
Wie aus der Plangewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, zeigt
sich im Planjahr 2014 für den gesamten Eigenbetrieb eine Unterdeckung (= Verlust) in Höhe von
insgesamt minus 1.603,5 TEUR; in Höhe des Jahresverlustes im Eigenbetrieb Straßen ist im
Kernhaushalt eine entsprechende Verlustausgleichsverpflichtung eingestellt, reduziert um jeweils
TEUR 425 für die Jahre 2013 und 2014, resultierend aus der erheblichen Ergebnisverbesserung
im Wirtschaftsjahr 2012 mit positiven Auswirkungen auf die städtischen Verlust-/Kapitalausgleichszahlungen; hierzu wird auf den in den Fraktionen vorliegenden Bilanzbericht 2012
verwiesen.
Ohne einmalige Einflüsse in Form des geplanten Grundstücksverkaufs würde das normalisierte
Ergebnis 2014 TEUR 1.846,5 betragen. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2013 (mit einem
Planergebnis i. H. v. von minus 1.168,3 TEUR, standardisiert ohne einmalige
Grundstücksverkäufe i. H. v. minus TEUR 1.664,3 = Vergleichswert) hat sich das Ergebnis
(bedingt durch Ausgaben- bzw. Kostensteigerungen) um mehr als minus 10% verschlechtert;
diese Steigerung setzt sich tendenziell in der mittelfristigen Planung fort.
Nur über wesentliche Einsparungen im Materialbereich (konkret: im Materialaufwand der G+V) ist
das geplante Ergebnis 2014 erreichbar; die Abweichungen in den Positionen „Abschreibungen“
und korrespondierend „Inanspruchnahme von Sonderposten“ resultieren aus der Anpassung der
HGB-Restnutzungsdauern (auf Basis der NKF-Standards) bei „Straßenaufbauten“ und
„Trauerhallen“ und sind in wesentlichen Bereichen nicht beeinflussbar.
Verrechnung von Zuschüssen der Stadt Erftstadt in die Betriebszweige
Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse sind im Wirtschaftsplan 2014 analog
der Plan- / Istwerte der Vorjahre (und in Abstimmung mit den Zahlen des Kernhaushaltes) in
allen Betriebszweigen fortgeschrieben worden. Den beiden Gebührenhaushalten „Friedhöfe“ und
„Straßenreinigung
(Sommerreinigung)“
und
dem
Quasi-Gebührenhaushalt
(da
grundsteuerfinanziert) „Winterdienst“ werden jedoch bereits ab dem Jahresabschluss 2011 keine
Zuschüsse mehr zugewiesen; die „frei gewordenen Beträge“ werden auf die verbleibenden
Betriebszweige „Straßen“ und „Gartenbau“ verteilt. Ziel ist es, in den Gebührenhaushalten
tatsächliche Kosten zu zeigen bzw. zukünftig dauerhaft zu verrechnen. Die für diese
Umschichtungen notwendigen neuen „Schlüssel“ sind betriebsintern ausgearbeitet und werden
(nach regelmäßiger jährlicher Überprüfung) angewendet; dies betrifft auch die „Ausgabeschlüssel“
(Verwaltungskostenumlage und interne Mieten). Anzumerken ist, dass das Gesamtergebnis
des Eigenbetriebes durch eine andere Zuschuss- bzw. Kostenverteilung in die
Betriebszweige nicht beeinflusst wird. Die nächste Anpassung der Verrechnungsschlüssel
wird vor dem Hintergrund der Übernahme und Überführung des Betriebszweigs
„Städtische Dienste“ in den Eigenbetrieb Straßen im Jahresabschluss 2014 erfolgen.
Daraus resultierend können sich in Teilbereichen des Eigenbetriebes heute noch nicht absehbare
Ergebnisverschiebungen ergeben, da der zugrunde liegenden Schlüssel sowohl „Umsatz“ als auch
„Mitarbeiterzahl“ berücksichtigt.
-8-
Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes im Zeitraum 2010 – 2015
Die Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes (in der Gesamtdarstellung) zeigt sich im
Zeitablauf zum 31.12.2012 bzw. in der Planung bis 2015 wie folgt:
Kapital am 31.12.2010 gemäß testiertem Jahresabschluss:
Kapitalkorrekturen (Nachbewertungen Grundstücke 2011)
Ergebnis gemäß testiertem Jahresabschluss 2011:
Kapital am 31.12.2011 gemäß testiertem Jahresabschluss
Kapitalkorrekturen (Nachbewertungen Grundstücke 2012)
Ergebnis gemäß testiertem Jahresabschluss 2011
Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2012
Kapital am 31.12.2012 gemäß testiertem Jahresabschluss
Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2013 )
Plan-Ergebnis 2013 gemäß Wirtschaftsplan:
Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2013
Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt (ca. 50% aus 2012)
Kapital am 31.12.2013 (vorläufiger Planwert)
Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2014 )
Plan-Ergebnis 2014 gemäß Wirtschaftsplan:
Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2014
Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt (ca. 50% aus 2012)
Kapital am 31.12.2014 (vorläufiger Planwert)
Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2015 )
Plan-Ergebnis 2014 gemäß Wirtschaftsplan:
Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2015
Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt
Kapital am 31.12.2015 (vorläufiger Planwert)
+ 4.543,2 TEUR
+
8,7 TEUR
- 2.061,0 TEUR
+ 2.490,9 TEUR
+
2,3 TEUR
- 3.097,2 TEUR
+ 1.500,0 TEUR
+ 896,0 TEUR
+
2,0 TEUR
- 1.168,3 TEUR
+ 1.168,3 TEUR
- 425,0 TEUR
+ 473,0 TEUR
+
2,0 TEUR
- 1.603,5 TEUR
+ 1.603,5 TEUR
- 425,0 TEUR
+
50,0 TEUR
+
0,0 TEUR
- 1.882,0 TEUR
+ 1.882,0 TEUR
0,0 TEUR
+
50,0 TEUR
Kalkulationen in den Gebührenhaushalten
Die klassischen kostenrechnerischen Kalkulationsgrundlagen der Gebührenhaushalte „Friedhöfe“
und „Straßenreinigung (Sommerreinigung)“ und „Winterdienst“ werden (unabhängig von der
Bürgerbelastung durch Gebühren oder Steuern) jährlich - gemäß Vorgabe der GPA fortgeschrieben und sind Bestandteil des Bilanzberichts; Gebührenanpassungen in den Bereichen
„Friedhöfe“ und „Straßenreinigung – Sommerreinigung“ unterliegen jedoch den Entscheidungen
der politischen Gremien der Stadt Erftstadt; dies gilt auch für die Festsetzung der
Grundsteuersätze bzw. deren Anteil am „Winterdienst“.
Durch die Umgliederung der Städtischen Dienste in den Eigenbetrieb Straßen werden ab dem
Jahr 2014 aufgrund früherer steuerlicher Restriktionen aller Voraussicht nach bisher nicht
verrechnungsfähige Kosten des Reinigungsdienstes i. H. v. ca. TEUR 110 in andere
Betriebszweige verrechnet, davon ca. TEUR 15 (Basis: Jahresabschluss 2012) in den neuen
Betriebzweig „Sommerreinigung/Winterdienst.
Im Bereich „Friedhöfe“ ist ab dem Jahresabschluss 2013 geplant, die anteiligen Kosten von
Überhangflächen und des (politischen) Grünanteils gesondert auszuweisen und in der Kalkulation
zu berücksichtigen; die Kosten des städtischen Grünanteils würden dann dem Betriebszweig
„Friedhöfe“ gutgeschrieben und das Ergebnis im Betriebszweig „Garten“ (zusätzlich) belasten.
Insoweit sei wiederholt auf die ausstehenden Gremienentscheidungen zur Neukalkulation und
Neufestsetzung der (Benutzungs-) Gebühren im Friedhofswesen hingewiesen.
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Kreditaufnahmen / Liquidität im Eigenbetrieb Straßen
a) langfristige Kredite
Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist eine Neukreditaufnahme in
Höhe von TEUR 2.195.000 erforderlich, davon TEUR 800 für das Projekt „LED-Straßenbeleuchtung. Restriktionen gemäß GemHVO bestehen nicht mehr. Einzelheiten der
Kreditaufnahmen sind der gesonderten Vorlage V440/2013 und den Maßnahmenkatalogen im
Wirtschaftsplan zu entnehmen.
b) Kassenkredite
Kassenkredite bestehen z. Zt. nicht und sind über einen längeren Zeitraum in der Planung auch
nicht vorgesehen; ggf. werden Kassenkredite über einen kurzen Zeitraum bis zur Ablösung durch
reguläre Darlehen in Anspruch genommen.
c) Einnahmen aus Erschließungs- u. Straßenbaubeiträgen nach BauGB und KAG
Mehr- oder Mindereinnahmen wirken sich direkt auf die disponierbare Liquidität aus; aufgrund von
diversen Unwägbarkeiten bei der Realisierung und Einziehung entsprechender
Beitragseinnahmen ist der entsprechende Planansatz auch im Wirtschaftsjahr 2014 unter
kaufmännischen Gesichts-punkten bewusst vorsichtig geschätzt.
d) Liquidität
Die Liquidität beträgt zum Stichtag 31.12.2012 ca. 1.075.000 €, davon 1.010.000 € im zentralen CashPool der Stadt Erftstadt.
Auf Basis der vorliegenden Planung kann - bedingt durch Mehreinnahmen im Bereich Gewässerunterhaltung und aufgrund des städtischen Verlustausgleichs – von einer (über das Planjahr gesehen)
ausreichenden Liquidität ausgegangen werden.
Bestätigt wird diese Annahme auf der Datenbasis für den Halbjahresberichts 2013, in dem per
Saldo eine etwas höhere als geplant vorhandene Liquidität ausgewiesen wird. Außerdem ist
gegen Ende des Jahres 2013 die Aufnahme des investiven Darlehens 2013 vorgesehen, welches
die tatsächliche Liquidität nochmals verbessern wird.
Risikomanagement
Im Rahmen der Wirtschaftsplanerstellung 2014 und Folgejahre (= mittelfristige Planung) wird an
dieser Stelle ausführlich auf latente Betriebs- und Verlustrisiken hingewiesen, mit entsprechend
möglichen Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt durch ggf. notwendig
werdende außerplanmäßige Mittelbereitstellung betreffend Verlust-/Kapitalausgleich (im Kernhaushalt für den Eigenbetrieb Straßen).
Die nachfolgende Risikobetrachtung zeigt Risikopositionen und hierin mögliche
Verschlechterungen des Negativergebnisses (z. Zt. minus 1.603.500 Euro):
- Für das Planjahr 2014 (und folgende) können sich negative Ergebnisauswirkungen einer
Umgliederung von -81.5- in den Eigenbetrieb Straßen durch planwidersprechende Umsatzeinbußen (z.B. durch Wegfall von betriebsinternen Aufträgen im Bereich -81.5- für den Betriebszweig „Abwasser“ bei einer endgültigen Übertragung des Abwasserbereichs der Stadtwerke an
den Erftverband) ergeben. Die Risikoeinschätzung beläuft sich auf TEUR 200 bis TEUR 300.
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- Eine etwaige (dem Grunde nach vertraglich zulässige) Rückabwicklung eines im Jahre 2013
getätigten Grundstücksverkaufs könnte der Eigenbetrieb ergebnistechnisch nicht kompensieren,
was zu einem zusätzlichen Verlust (= Risiko) i. H. v. ca. TEUR 500 führen würde.
- Die in Folge eines Bebauungsplanverfahrens mögliche Verschiebung eines für 2014 geplanten
Grundstücksverkaufs in das Jahr 2015 würde den Eigenbetrieb wahrscheinlich zu weiteren
erheblichen Sparmaßnahmen in allen aufwandsrelevanten Positionen zwingen. Die Risikoeinschätzung beläuft sich dabei ergebnistechnisch auf TEUR 200.
- Für die Umsetzung der Maßnahmen im Projekt „LED-Straßenbeleuchtung“ stehen – soweit die
Klärung der Zuschussmaßgaben und –voraussetzungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt im
Ergebnis eine Zuordnung lediglich als Unterhaltung (d. h. als typischen Aufwand) anstelle einer
Wertung als Investition ergibt - im Wirtschaftsjahr 2014 nur begrenzte Eigenmittel i. H. v.
84.500 Euro zur Verfügung. Bei einem tatsächlich höheren Ausgabevolumen müssten durch die
Betriebsleitung Umschichtungen aus anderen Budgets erfolgen, soweit hierdurch die notwendige
Erfüllung von Pflichtaufgaben nicht gefährdet wird.
Nur im Fall einer zulässigen Auslegung des Projekts als Investitionsmaßnahme wäre die
möglichst flächendeckend gewollte Umrüstung auf LED-Lampenköpfe durch Kreditaufnahme
in vollem Umfang realisierbar und wären die Rahmenbedingungen des Zuschussgebers (im
Rahmen der Förderbewilligung und der Fördernachweise) zwingend eingehalten bzw. belegt.
Wie bereits im Abschnitt „Ausgaben/Aufwand“ dargestellt, sind Projektgröße und –verlauf
entscheidend geprägt von der haushaltsrechtlichen Bewertung der Maßnahme im Sinne der
GemHVO. Die verbindliche Erklärung der Gemeindeprüfungsanstalt hierzu bleibt abzuwarten.
- Auf weitere Risikopotentiale bzw. Detailfragen der Risikominimierung – welche tendenziell bzw.
insbesondere auch für das Planjahr 2014 gelten können - wird in den Erläuterungen zur mittelfristigen Planung (vgl. Abschnitt 3.3) in den Themenbereichen „Umgliederung -81.5- in den
Eigenbetrieb Straßen“, „Personalfragen“ und „Schuldenbremse“ ausführlich eingegangen. Auf
eine Wiederholung an dieser Stelle wird daher verzichtet.
Fazit:
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2014 ist ambitioniert im Hinblick auf die Ziele und die zur
Verfügung stehenden Ressourcen; er birgt aufgrund der beschriebenen und vom Eigenbetrieb
Straßen kaum bis nicht beeinflussbaren Risiken ein generelles ergebnistechnisches Risiko in einer
Gesamtgrößenordnung von bis zu TEUR 1.000 zusätzliches Negativergebnis in sich.
Den Eintritt nur eines Risikofalls aus den zuvor aufgezeigten, möglichen Risikopotenzialen könnte
der Eigenbetrieb Straßen – in Abhängigkeit von der jeweiligen finanziellen Tragweite – unter
Umständen selbst bei äußerst sparsamer Wirtschaftsführung ergebnistechnisch nicht mehr
auffangen und kompensieren. Demnach bleiben städtische Eintrittsverpflichtungen mit allen
hieraus resultierenden Konsequenzen im Ergebnis nicht auszuschließen.
(Erner)
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