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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2014 (für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
375 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
27.11.13, 06:16

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 439/2013 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.09.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 20.11.2013 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 02.12.2013 vorberatend Rat 10.12.2013 beschließend Betrifft: 26.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2014 (für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014) Finanzielle Auswirkungen: Aufgrund der finanziellen Verflechtungen und Abhängigkeiten zwischen dem Wirtschaftsplan des EB Straßen und dem städtischen (Kern-)Haushalt hat die Vorlage übergreifende Relevanz für den städtischen Doppelhaushalt 2013/2014; Planansätze 2014 sind grundsätzlich mit dem städtischen Doppelhaushalt 2013/2014 abgestimmt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2014 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für die Betriebszweige Straßen, Gartenbau, Friedhöfe sowie Straßenreinigung (bestehend aus den Teilbereichen „Städtische Dienste“, „Reinigungsdienst“, „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“) wird zugestimmt. Der Wirtschaftsplan „BZ Straßen“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 6.676.000,00 € 7.096.000,00 € -420.000,00 € 7.766.000,00 € -212.319,00 € 3.064.069,00 € 1.265.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 1.200.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 2.135.000,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ Gartenbau“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 731.000,00 € 1.520.000,00 € -789.000,00 € 2.075.000,00 € 135.479,00 € -1.707.290,00 € 770.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 750.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 675.000,00 € Der Wirtschaftsplan „ BZ Friedhöfe“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 880.000,00 € 1.275.000,00 € -395.000,00 € 658.640,00 € 228.507,00 € -950.746,00 € 111.000,00 € 750.000,00 € 40.000,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ SD/RD/SOM/WIN“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Gewinn gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.763.000,00 € 1.762.500,00 € 500,00 € 129.000,00 € 49.033,00 € -76.101,00 € 49.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € -2- Der Wirtschaftsplan „EB Straßen - Gesamt“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 10.050.000,00 € 11.653.500,00 € -1.603.500,00 € 10.628.640,00 € 200.700,00 € 329.932,00 € 2.195.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 2.700.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 2.850.000,00 € Begründung: Rahmenbedingungen des Wirtschaftsplans 2014 und der mittelfristigen Planung der Jahre 2015 bis 2019 Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO NRW sind die Wirtschaftspläne - nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss - vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Planungsgrundlagen Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen sowie den Vorgaben der Haushaltsplanung unter dem Aspekt eines greifenden Haushaltssicherungskonzeptes erarbeitet. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt laufende Erkenntnisse aus den testierten Jahresabschlüssen bis einschließlich 2012 sowie angepasste Planwerte. Ergänzend ist anzumerken, dass die Umgliederung der „Städtischen Dienste“ aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen zum 01.01.2014 politisch beschlossen und in die vorliegende Planung (mit den Planungsansätzen 2014 des Wirtschaftsplans -81.5.- der nicht genehmigten Vorlage V369/2013 der Stadtwerke Erftstadt) aus Zeitgründen vorläufig in den Betriebszweig 03400 Straßenreinigung eingearbeitet wurde. Diese organisatorischen Änderungen sollen in ihren Auswirkungen (gemäß Gutachten PWC) kostenneutral sein. Eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Erweiterung der bestehenden vier Betriebszweige ist beabsichtigt und wird den zuständigen Gremien in einer gesonderten Vorlage (Änderung der Eigenbetriebssatzung des EB Straßen) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Ergänzend wird an dieser Stelle auf Abschnitt 3.3. „Mittelfristplanung“ hingewiesen. Der Wirtschaftsplan geht grundsätzlich von einem normalen Geschäftsverlauf aus, ansonsten wären heute bereits absehbare wesentliche Veränderungen in die Planung und in die Risikobetrachtung einzubeziehen bzw. zu erläutern. Entsprechend enthalten textliche Hinweise zu den betreffenden Planungspositionen standardisierte Formulierungen (in Anlehnung an Anhang und Lagebericht der geprüften Jahresabschlüsse) und werden nur dann ergänzt, wenn absehbare Besonderheiten und Veränderungen wesentliche Auswirkungen auf das Planergebnis haben. -3- Grundlage der Planung sind i. W. eigene Ertrags- und Aufwandsschätzungen (aufgrund der Analyse effektiver Entwicklungen in zurückliegenden Zeiträumen) nebst Prognosen für den Planungszeitraum sowie die Abstimmung von Eckwerten mit dem (Kern-) Haushalt der Stadt. Abstimmung der Planungsansätze mit dem Kernhaushalt Die Wirtschaftspläne 2014 sind abgestimmt auf die Anfang 2013 erstellte mittelfristige Planung des Kernhaushalts für den gleichen Zeitraum, insbesondere jedoch auf die Planungsansätze des städtischen Doppelhaushalts für die Jahre 2013 und 2014. Sofern sich absehbare Änderungen oder Abweichungen in einzelnen Positionen zum alten Planungsstand ergeben haben, hat der Eigenbetrieb in anderen Positionen entsprechende Kürzungen vornehmen müssen. Auf Risiken des Geschäftsverlaufs in verschiedenen Planungspositionen bzw. daraus resultierend im Planergebnis 2014 wird im Abschnitt „Risikomanagement“ näher eingegangen. Einnahmen/Erträge Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Zuschüsse bzw. teilweise Kostenerstattungen (Betriebs- und Verwaltungskostenzuschüsse sowie Zuschüsse zum Schuldendienst), die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr 2003 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2004 um weitere TEUR 250 gekürzt und danach auf diesem reduzierten Niveau beibehalten worden. Weitere Kürzungen wurden in der Folge mit TEUR 125 bei verschieden Kostenpositionen und mit TEUR 125 pauschal im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Ein Inflationsausgleich für Preissteigerungen ist dem Eigenbetrieb zu keiner Zeit gewährt worden. Einnahmen/Erträge werden außerdem in folgenden Positionen ausgewiesen: - Auflösungen empfangener Zuschüsse bzw. Sonderposten (z. B. Erschließungsbeiträge nach BauGB, Straßenbaubeiträge nach KAG, Investitionszuschüsse Dritter sowie Einnahmen bzw. Kostenerstattungsbeträge aufgrund von sonstigen gesetzlichen Vorschriften); - aktivierte Eigenleistungen (Personalkostenanteil eigener Mitarbeiter bei Investitionen); - ggf. Personal- und Sachkostenverrechnungen an Dritte sowie andere Eigenbetriebe und andere Betriebszweige - in geringem Maße sonstige Einnahmen (z. B. aus Mieten, Pachten und der Weiterberechnung von Leistungen). - Fallweise sind (einmalige) Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen zu erzielen, vorläufig letztmals im Planjahr 2014. In den Betriebszweigen Straßenreinigung (Teilbereich: Sommerreinigung) und Friedhöfe (für Grabnutzungs- und Nebenleistungsgebühren des Wirtschaftsjahres) sind außerdem Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen berücksichtigt. Der Bereich Straßenreinigung „Winterdienst“ wird seit dem 01.01.2012 über die Grundsteuer verrechnet; Erträge des Teilbereichs „Winterdienst“ (als Anteil aus dem Grundsteueraufkommen) sind in Höhe der kalkulierten bzw. erwarteten Gebühren eingestellt. Sind Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (d. h. länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet, so werden hierfür Soll-/Habenzinsen in Höhe des jeweiligen Tagesgeldzinssatzes verrechnet; dieser Tagesgeldzinssatz tendiert seit ca. Mitte 2012 gegen „Null“. Mit dem Tagesgeldzinssatz wird auch das von der Stadt Erftstadt im zentralen CashManagement verwaltete Tagesgeldkonto des Eigenbetriebs Straßen abgerechnet. -4- Im Projekt „LED-Straßenbeleuchtung“ wurde der von -65- gestellte Förderantrag durch Zuwendungsbescheid des zuständigen Bundesministeriums als Zuschussgeber – unter nachfolgend näher beschriebenen Rahmenbedingungen - wie folgt genehmigt: 2014: 2015: Summe 169.749,00 € 42.437,00 € 212.186,00 € Zuschuss bzw. Zuschussinanspruchnahme sind seitens des Zuschussgebers mit der Maßgabe gekoppelt, dass der Eigenbetrieb Straßen bei der insgesamt bewilligten Zuschusshöhe i. H. v. ca. TEUR 212 auch Eigenmittel i. H. v. ca. TEUR 800 als Eigenanteil für die reine Umrüstung auf LED-Lampenköpfe innerhalb von ca. 2 1/2 Jahren einzubringen und zu tragen hätte (unter Vorbehalt: gerechnet ab dem 01.01.2014 bis zum Ende des Berichtszeitraum zum 31.07.2016 bzw. der Vorlage des Verwendungsnachweises zum 31.10.2016). In diesem Zusammenhang wartet der EB Straßen gegenwärtig auf eine verbindliche Auskunft der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, ob die über die Förderung gewollte Umrüstung auf LEDLampenköpfen insoweit als Aufwand oder als Investition im Sinne des Gemeindehaushaltsrechts NRW zu bewerten ist. Die zur Anfrage des EB Straßen vom 30.09.2013 z. Zt. noch ausstehende Antwort der GPA hat erhebliche Auswirkung darauf, ob und in welcher Höhe der Eigenbetrieb Straßen den vom Zuschussgeber für die volle Inanspruchnahme des Zuschusses geforderten Eigenanteil i. H. v. TEUR 800 aufbringen kann. Nur soweit es sich im Sinne des Haushaltsrechts um eine gemeindliche Investition handelt, wäre eine Kreditfinanzierung des vom Eigenbetrieb zu leistenden Eigenanteils (z. B. über KfW) zulässig. Projektumfang und Projektverlauf hängen somit maßgeblich vom Auslegungsinhalt des Investitionsbegriffs im Sinne der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ab. Insgesamt ist die Einnahme-/Ertragssituation und (daraus resultierend) die Ergebnissituation im Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt aufgrund unzureichender Zuweisungen der Stadt Erftstadt unbefriedigend. Unter Beibehaltung der jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandards reichen die städtischen Zuschüsse bzw. teilweisen Kostenerstattungen (faktisch bereits seit Gründung des Eigenbetriebes) und die sonstigen (externen) Einnahmen nicht aus, um im Eigenbetrieb ein ausgeglichenes Ergebnis zu generieren. Die Schaffung zusätzlicher Einnahmen / Erträge ist aus heutiger Sicht nicht mehr bzw. nur noch marginal möglich; dauerhafte Veränderungen bzw. Verbesserungen der Einnahmesituation im Wirtschaftsplan 2014 sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2013 entsprechend nicht zu erwarten. Zwar hat sich durch die teilweise Refinanzierung der gemeindlichen Gewässerunterhaltungskosten aus Grundsteuermitteln zum 01.01.2013 die Einnahmesituation des Eigenbetriebes um ca. TEUR 557 verbessert, verbunden mit einer daraus resultierenden Verlustreduzierung i. H. v. von ca. 25%. Dies ist jedoch keine grundlegende Trendwende, wie das ausgewiesene Ergebnis im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen und die Ergebnisse der mittelfristigen Planung zeigen: - Dem in Erftstadt - wie andernorts auch - stetig steigenden, reinen Straßenunterhaltungsaufwand (Substanzerhalt) hat der Gesetzgeber keine Einnahmemöglichkeiten zur Finanzierung (etwa durch Beitragserhebung) zugeschrieben. Kosten reiner Straßensubstanzerhaltung sind somit grundsätzlich aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen. Für diesen „Verlustbringer“ werden aber tatsächlich keine adäquaten Zuschüsse/Kostenerstattungen durch die Stadt Erftstadt gewährt; - Im Betriebszweig Garten werden im Zeitablauf steigende Kosten lediglich über marginale Einnahmen/Erlöse Dritter sowie über unzureichende Betriebskostenzuschüsse bzw. Erstattungen der Stadt gedeckt. Eine grundlegende Änderung oder Verbesserung der Situation ist nicht zu erwarten; -5- - Für den Betriebszweig Friedhöfe ist eine kostendeckende Kalkulation – branchentypisch - nur eingeschränkt möglich; ggf. führen Nachfragerückgänge in Verbindung mit gleichzeitig steigenden „nicht gedeckten Kosten“ zu höheren Negativergebnissen. Der ab dem Jahresabschluss 2013 geplante gebührenrelevante Ausweis bzw. Abzug von abtrennbaren Friedhofsüberhangflächen und politischen Grünanteilen auf städtischen Friedhöfen wird das Jahresergebnis im Betriebszweig „Friedhöfe“ wesentlich verbessern. Das Ergebnis im Betriebszweig „Garten“ wird jedoch in einer geschätzten Höhe von bis zu ca. TEUR 100 zusätzlich belastet. Hier bleiben die Gremienentscheidungen zur Fortschreibung der Friedhofsgebühren abzuwarten. - Lediglich im Betriebszweig „Straßenreinigung“ können tendenziell und voraussichtlich dauerhaft kostendeckende Einnahmen bzw. Finanzierungsmittel erzielt werden. - Die noch von den Stadtwerken veranschlagte und vom Eigenbetrieb Straßen im Zuge der Überführung so unverändert übernommene wirtschaftliche Planung der „Städtischen Dienste“ (vorläufige buchhalterische Eingliederung in den Betriebszweig „Straßenreinigung“) geht für 2014 von einem (ambitionierten) ausgeglichenen Ergebnis aus; anzumerken ist hierbei, dass die Planansätze „Umsatzerlöse“ für 2013 und 2014 gegenüber dem testierten Jahresabschluss 2012 deutlich erhöht worden sind. Belastbare Ergebnisse der Stadtwerke für 2013 (als weitere Planungs- und Steuerungsgrößen) stehen naturgemäß noch nicht zur Verfügung und werden auch nicht vor Ende des I. Quartals 2014 erwartet. Ausgaben/Aufwendungen Die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen des Planjahres 2014 resultieren hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten, Abschreibungen, innerstädtischen Personalkostenverrechnungen sowie Zinsaufwendungen, unter den besonderen Rahmenbedingungen von angestrebten Einsparungen aufgrund eines greifenden Haushaltsicherungskonzepts. Grundlage hierfür sind auch die Angaben wesentlicher anderer Kostenverursacher (z.B. Stadtwerke Erftstadt, Erftverband und RWE). Bezüglich des Personalaufwands i. H. v. 2.002.000,- € sind für 2014 mögliche StellenplanÄnderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z. B. Versorgungskasse, Zusatzversorgung usw.) berücksichtigt. Zeitweise ggf. anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen (z. B. für Erziehungs- und Mutterschaftsurlaub) können – aller Voraussicht nach - aufgefangen werden. Tarifvertragliche Sozialaufwendungen für Zusatzversorgung, Altersteilzeit und Unterstützung werden in Höhe von 97.500,-- € geschätzt. Anzumerken ist, dass nach dem Auslaufen des Altersteilzeitgesetzes keine neuen Altersteilzeit-Vereinbarungen getroffen worden sind. An dieser Stelle werden zwei wesentliche Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung - Abschreibungen und Inanspruchnahme von Sonderposten im BZ Straßen nach NKF-RND (RND = Restnutzungsdauern) sowie - Abschreibungen Trauer- bzw. Leichenhallen im BZ Friedhöfe nach NKF-RND im Hinblick auf Ergebnisauswirkungen und auf Basis der Jahresabschlussdaten 2012 näher erläutert; ergänzend wird die Refinanzierung von Investitionen im Betriebszweig Straßen detaillierter betrachtet: -6- zu „Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten“ (siehe Bilanzbericht 2012) a) Straßenaufbauten, Wege und Plätze (im Betriebszweig „Straßen“) statische RND nach bisherigen HGB-Ansätzen zum 31.12.2011 = ca. 12,95 Jahre; statische RND nach NKF-Bewertungsansätzen zum 31.12.2011 = ca. 36,22 Jahre; b) Trauerhallen (im Betriebszweig „Friedhöfe“) statische RND nach bisherigen HGB-Ansätzen zum 31.12.2011 = ca. 11,96 Jahre; statische RND nach NKF-Bewertungsansätzen zum 31.12.2011 = ca. 29,87 Jahre); Die Ergebnisauswirkungen im Eigenbetrieb wurden im Rahmen der Erstellung der mittelfristigen Planung 2013 auf Basis der NKF-Neubewertung zum 01.01.2008 prognostiziert vor dem Hintergrund der Haushaltsplanung der Stadt Erftstadt für die Jahre 2013 und folgende. Unter Vorbehalt hat der Eigenbetrieb Straßen Anfang 2013 auf Basis der NKF-Zahlenwerte 2008 eine generelle zukünftige Ergebnisverbesserung i. H. v. TEUR 300 p. a. geschätzt. Im Jahresabschluss 2012 zeigen sich folgende (kontenscharfen) Effektivwerte; zusätzlich werden die entsprechenden Planwerte 2012 aufgezeigt. Gründe für die Abweichung „Prognose“ zu „Ist“ sind aus heutiger Sicht insbesondere in den hohen Investitionen der Jahre 2008 bis 2012 zu finden, denen ein geringerer Zuwachs an Sonderposten gegenübersteht sowie durch notwendige Anpassungen in der Auflösung von Sonderposten betreffend „Landeszuweisungen“; ergänzend wird auch auf den Abschnitt „mittelfristige Planung 2015 bis 2019 hingewiesen: Plan (TEUR) Ist (TEUR) 3.225 130 3.355 1.648 95 1.743 - 1.577 35 - 1.612 Sonderposten (Inanspruchnahme) - Straßen 2.250 - Trauerhallen 0 - Gesamt 2.250 855 0 855 - 1.395 0 - 1.395 Abschreibungen - Straßen - Trauerhallen - Gesamt Ergebnisverbesserung ( - Differenz Abschreibungen plus Differenz Sonderposten) Differenz (TEUR)__ + 217 zu „Refinanzierung von Investitionen im BZ Straßen“ (siehe Bilanzbericht 2012) Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zeitablauf ist, dass durchschnittlich nur etwa 50% bis 70% aller investiven Maßnahmen durch Beitragserhebung bzw. über die Vereinnahmung von Sonderposten refinanziert werden können und – daraus resultierend - aus der Differenz zwischen Abschreibungen und der Inanspruchnahme von Sonderposten das Ergebnis (stetig im Zeitablauf seit der Gründung) zusätzlich um ca. TEUR 15 steigend pro Geschäftsjahr negativ belastet wird; für 2014 beträgt diese Belastung näherungsweise ca. TEUR 233. -7- Ergebnis Wie aus der Plangewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, zeigt sich im Planjahr 2014 für den gesamten Eigenbetrieb eine Unterdeckung (= Verlust) in Höhe von insgesamt minus 1.603,5 TEUR; in Höhe des Jahresverlustes im Eigenbetrieb Straßen ist im Kernhaushalt eine entsprechende Verlustausgleichsverpflichtung eingestellt, reduziert um jeweils TEUR 425 für die Jahre 2013 und 2014, resultierend aus der erheblichen Ergebnisverbesserung im Wirtschaftsjahr 2012 mit positiven Auswirkungen auf die städtischen Verlust-/Kapitalausgleichszahlungen; hierzu wird auf den in den Fraktionen vorliegenden Bilanzbericht 2012 verwiesen. Ohne einmalige Einflüsse in Form des geplanten Grundstücksverkaufs würde das normalisierte Ergebnis 2014 TEUR 1.846,5 betragen. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2013 (mit einem Planergebnis i. H. v. von minus 1.168,3 TEUR, standardisiert ohne einmalige Grundstücksverkäufe i. H. v. minus TEUR 1.664,3 = Vergleichswert) hat sich das Ergebnis (bedingt durch Ausgaben- bzw. Kostensteigerungen) um mehr als minus 10% verschlechtert; diese Steigerung setzt sich tendenziell in der mittelfristigen Planung fort. Nur über wesentliche Einsparungen im Materialbereich (konkret: im Materialaufwand der G+V) ist das geplante Ergebnis 2014 erreichbar; die Abweichungen in den Positionen „Abschreibungen“ und korrespondierend „Inanspruchnahme von Sonderposten“ resultieren aus der Anpassung der HGB-Restnutzungsdauern (auf Basis der NKF-Standards) bei „Straßenaufbauten“ und „Trauerhallen“ und sind in wesentlichen Bereichen nicht beeinflussbar. Verrechnung von Zuschüssen der Stadt Erftstadt in die Betriebszweige Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse sind im Wirtschaftsplan 2014 analog der Plan- / Istwerte der Vorjahre (und in Abstimmung mit den Zahlen des Kernhaushaltes) in allen Betriebszweigen fortgeschrieben worden. Den beiden Gebührenhaushalten „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung (Sommerreinigung)“ und dem Quasi-Gebührenhaushalt (da grundsteuerfinanziert) „Winterdienst“ werden jedoch bereits ab dem Jahresabschluss 2011 keine Zuschüsse mehr zugewiesen; die „frei gewordenen Beträge“ werden auf die verbleibenden Betriebszweige „Straßen“ und „Gartenbau“ verteilt. Ziel ist es, in den Gebührenhaushalten tatsächliche Kosten zu zeigen bzw. zukünftig dauerhaft zu verrechnen. Die für diese Umschichtungen notwendigen neuen „Schlüssel“ sind betriebsintern ausgearbeitet und werden (nach regelmäßiger jährlicher Überprüfung) angewendet; dies betrifft auch die „Ausgabeschlüssel“ (Verwaltungskostenumlage und interne Mieten). Anzumerken ist, dass das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes durch eine andere Zuschuss- bzw. Kostenverteilung in die Betriebszweige nicht beeinflusst wird. Die nächste Anpassung der Verrechnungsschlüssel wird vor dem Hintergrund der Übernahme und Überführung des Betriebszweigs „Städtische Dienste“ in den Eigenbetrieb Straßen im Jahresabschluss 2014 erfolgen. Daraus resultierend können sich in Teilbereichen des Eigenbetriebes heute noch nicht absehbare Ergebnisverschiebungen ergeben, da der zugrunde liegenden Schlüssel sowohl „Umsatz“ als auch „Mitarbeiterzahl“ berücksichtigt. -8- Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes im Zeitraum 2010 – 2015 Die Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes (in der Gesamtdarstellung) zeigt sich im Zeitablauf zum 31.12.2012 bzw. in der Planung bis 2015 wie folgt: Kapital am 31.12.2010 gemäß testiertem Jahresabschluss: Kapitalkorrekturen (Nachbewertungen Grundstücke 2011) Ergebnis gemäß testiertem Jahresabschluss 2011: Kapital am 31.12.2011 gemäß testiertem Jahresabschluss Kapitalkorrekturen (Nachbewertungen Grundstücke 2012) Ergebnis gemäß testiertem Jahresabschluss 2011 Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2012 Kapital am 31.12.2012 gemäß testiertem Jahresabschluss Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2013 ) Plan-Ergebnis 2013 gemäß Wirtschaftsplan: Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2013 Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt (ca. 50% aus 2012) Kapital am 31.12.2013 (vorläufiger Planwert) Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2014 ) Plan-Ergebnis 2014 gemäß Wirtschaftsplan: Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2014 Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt (ca. 50% aus 2012) Kapital am 31.12.2014 (vorläufiger Planwert) Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2015 ) Plan-Ergebnis 2014 gemäß Wirtschaftsplan: Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2015 Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt Kapital am 31.12.2015 (vorläufiger Planwert) + 4.543,2 TEUR + 8,7 TEUR - 2.061,0 TEUR + 2.490,9 TEUR + 2,3 TEUR - 3.097,2 TEUR + 1.500,0 TEUR + 896,0 TEUR + 2,0 TEUR - 1.168,3 TEUR + 1.168,3 TEUR - 425,0 TEUR + 473,0 TEUR + 2,0 TEUR - 1.603,5 TEUR + 1.603,5 TEUR - 425,0 TEUR + 50,0 TEUR + 0,0 TEUR - 1.882,0 TEUR + 1.882,0 TEUR 0,0 TEUR + 50,0 TEUR Kalkulationen in den Gebührenhaushalten Die klassischen kostenrechnerischen Kalkulationsgrundlagen der Gebührenhaushalte „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung (Sommerreinigung)“ und „Winterdienst“ werden (unabhängig von der Bürgerbelastung durch Gebühren oder Steuern) jährlich - gemäß Vorgabe der GPA fortgeschrieben und sind Bestandteil des Bilanzberichts; Gebührenanpassungen in den Bereichen „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung – Sommerreinigung“ unterliegen jedoch den Entscheidungen der politischen Gremien der Stadt Erftstadt; dies gilt auch für die Festsetzung der Grundsteuersätze bzw. deren Anteil am „Winterdienst“. Durch die Umgliederung der Städtischen Dienste in den Eigenbetrieb Straßen werden ab dem Jahr 2014 aufgrund früherer steuerlicher Restriktionen aller Voraussicht nach bisher nicht verrechnungsfähige Kosten des Reinigungsdienstes i. H. v. ca. TEUR 110 in andere Betriebszweige verrechnet, davon ca. TEUR 15 (Basis: Jahresabschluss 2012) in den neuen Betriebzweig „Sommerreinigung/Winterdienst. Im Bereich „Friedhöfe“ ist ab dem Jahresabschluss 2013 geplant, die anteiligen Kosten von Überhangflächen und des (politischen) Grünanteils gesondert auszuweisen und in der Kalkulation zu berücksichtigen; die Kosten des städtischen Grünanteils würden dann dem Betriebszweig „Friedhöfe“ gutgeschrieben und das Ergebnis im Betriebszweig „Garten“ (zusätzlich) belasten. Insoweit sei wiederholt auf die ausstehenden Gremienentscheidungen zur Neukalkulation und Neufestsetzung der (Benutzungs-) Gebühren im Friedhofswesen hingewiesen. -9- Kreditaufnahmen / Liquidität im Eigenbetrieb Straßen a) langfristige Kredite Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist eine Neukreditaufnahme in Höhe von TEUR 2.195.000 erforderlich, davon TEUR 800 für das Projekt „LED-Straßenbeleuchtung. Restriktionen gemäß GemHVO bestehen nicht mehr. Einzelheiten der Kreditaufnahmen sind der gesonderten Vorlage V440/2013 und den Maßnahmenkatalogen im Wirtschaftsplan zu entnehmen. b) Kassenkredite Kassenkredite bestehen z. Zt. nicht und sind über einen längeren Zeitraum in der Planung auch nicht vorgesehen; ggf. werden Kassenkredite über einen kurzen Zeitraum bis zur Ablösung durch reguläre Darlehen in Anspruch genommen. c) Einnahmen aus Erschließungs- u. Straßenbaubeiträgen nach BauGB und KAG Mehr- oder Mindereinnahmen wirken sich direkt auf die disponierbare Liquidität aus; aufgrund von diversen Unwägbarkeiten bei der Realisierung und Einziehung entsprechender Beitragseinnahmen ist der entsprechende Planansatz auch im Wirtschaftsjahr 2014 unter kaufmännischen Gesichts-punkten bewusst vorsichtig geschätzt. d) Liquidität Die Liquidität beträgt zum Stichtag 31.12.2012 ca. 1.075.000 €, davon 1.010.000 € im zentralen CashPool der Stadt Erftstadt. Auf Basis der vorliegenden Planung kann - bedingt durch Mehreinnahmen im Bereich Gewässerunterhaltung und aufgrund des städtischen Verlustausgleichs – von einer (über das Planjahr gesehen) ausreichenden Liquidität ausgegangen werden. Bestätigt wird diese Annahme auf der Datenbasis für den Halbjahresberichts 2013, in dem per Saldo eine etwas höhere als geplant vorhandene Liquidität ausgewiesen wird. Außerdem ist gegen Ende des Jahres 2013 die Aufnahme des investiven Darlehens 2013 vorgesehen, welches die tatsächliche Liquidität nochmals verbessern wird. Risikomanagement Im Rahmen der Wirtschaftsplanerstellung 2014 und Folgejahre (= mittelfristige Planung) wird an dieser Stelle ausführlich auf latente Betriebs- und Verlustrisiken hingewiesen, mit entsprechend möglichen Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt durch ggf. notwendig werdende außerplanmäßige Mittelbereitstellung betreffend Verlust-/Kapitalausgleich (im Kernhaushalt für den Eigenbetrieb Straßen). Die nachfolgende Risikobetrachtung zeigt Risikopositionen und hierin mögliche Verschlechterungen des Negativergebnisses (z. Zt. minus 1.603.500 Euro): - Für das Planjahr 2014 (und folgende) können sich negative Ergebnisauswirkungen einer Umgliederung von -81.5- in den Eigenbetrieb Straßen durch planwidersprechende Umsatzeinbußen (z.B. durch Wegfall von betriebsinternen Aufträgen im Bereich -81.5- für den Betriebszweig „Abwasser“ bei einer endgültigen Übertragung des Abwasserbereichs der Stadtwerke an den Erftverband) ergeben. Die Risikoeinschätzung beläuft sich auf TEUR 200 bis TEUR 300. - 10 - - Eine etwaige (dem Grunde nach vertraglich zulässige) Rückabwicklung eines im Jahre 2013 getätigten Grundstücksverkaufs könnte der Eigenbetrieb ergebnistechnisch nicht kompensieren, was zu einem zusätzlichen Verlust (= Risiko) i. H. v. ca. TEUR 500 führen würde. - Die in Folge eines Bebauungsplanverfahrens mögliche Verschiebung eines für 2014 geplanten Grundstücksverkaufs in das Jahr 2015 würde den Eigenbetrieb wahrscheinlich zu weiteren erheblichen Sparmaßnahmen in allen aufwandsrelevanten Positionen zwingen. Die Risikoeinschätzung beläuft sich dabei ergebnistechnisch auf TEUR 200. - Für die Umsetzung der Maßnahmen im Projekt „LED-Straßenbeleuchtung“ stehen – soweit die Klärung der Zuschussmaßgaben und –voraussetzungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt im Ergebnis eine Zuordnung lediglich als Unterhaltung (d. h. als typischen Aufwand) anstelle einer Wertung als Investition ergibt - im Wirtschaftsjahr 2014 nur begrenzte Eigenmittel i. H. v. 84.500 Euro zur Verfügung. Bei einem tatsächlich höheren Ausgabevolumen müssten durch die Betriebsleitung Umschichtungen aus anderen Budgets erfolgen, soweit hierdurch die notwendige Erfüllung von Pflichtaufgaben nicht gefährdet wird. Nur im Fall einer zulässigen Auslegung des Projekts als Investitionsmaßnahme wäre die möglichst flächendeckend gewollte Umrüstung auf LED-Lampenköpfe durch Kreditaufnahme in vollem Umfang realisierbar und wären die Rahmenbedingungen des Zuschussgebers (im Rahmen der Förderbewilligung und der Fördernachweise) zwingend eingehalten bzw. belegt. Wie bereits im Abschnitt „Ausgaben/Aufwand“ dargestellt, sind Projektgröße und –verlauf entscheidend geprägt von der haushaltsrechtlichen Bewertung der Maßnahme im Sinne der GemHVO. Die verbindliche Erklärung der Gemeindeprüfungsanstalt hierzu bleibt abzuwarten. - Auf weitere Risikopotentiale bzw. Detailfragen der Risikominimierung – welche tendenziell bzw. insbesondere auch für das Planjahr 2014 gelten können - wird in den Erläuterungen zur mittelfristigen Planung (vgl. Abschnitt 3.3) in den Themenbereichen „Umgliederung -81.5- in den Eigenbetrieb Straßen“, „Personalfragen“ und „Schuldenbremse“ ausführlich eingegangen. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird daher verzichtet. Fazit: Der vorliegende Wirtschaftsplan 2014 ist ambitioniert im Hinblick auf die Ziele und die zur Verfügung stehenden Ressourcen; er birgt aufgrund der beschriebenen und vom Eigenbetrieb Straßen kaum bis nicht beeinflussbaren Risiken ein generelles ergebnistechnisches Risiko in einer Gesamtgrößenordnung von bis zu TEUR 1.000 zusätzliches Negativergebnis in sich. Den Eintritt nur eines Risikofalls aus den zuvor aufgezeigten, möglichen Risikopotenzialen könnte der Eigenbetrieb Straßen – in Abhängigkeit von der jeweiligen finanziellen Tragweite – unter Umständen selbst bei äußerst sparsamer Wirtschaftsführung ergebnistechnisch nicht mehr auffangen und kompensieren. Demnach bleiben städtische Eintrittsverpflichtungen mit allen hieraus resultierenden Konsequenzen im Ergebnis nicht auszuschließen. (Erner) - 11 -