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Beschlussvorlage (Anlage 26.11.2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
199 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
27.11.13, 06:16
Aktualisiert
27.11.13, 06:16
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Inhalt der Datei

Seite 1/3 25.11.2013 Anlage zum Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt 1. Beschlussvorschläge des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt betreffend Ausbau a) Oleanderweg in Erftstadt - vgl. Anlage 1.1. b) Steinstraße in Erftstadt - vgl. Anlage 1.2. sowie Auswirkungen auf den originären Wirtschaftsplan 2014 2. Kenntnisnahme des Schreibens (Email) derGPA zum Jahresabschluss 31.12.2012 3. Hernevom 22.11.2013 Übernahme der Städtischen Dienste (-81.5-) in den Eigenbetrieb Straßen a) Übernahmebilanz (teilweise Prognose-/Schätzwerte) per 25.11.2013 b) Auswirkungen der Übernahme -81.5.- auf latent drohende Risiken 2014 c) Mögliche positive Auswirkungen nicht eintretender Risiken im Eigenbetrieb Straßen auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Erftstadt 2014 1. Beschlussvorschläge: Dem Vorschlag des Eigenbetriebes Straßen, die beiden Maßnahmen • Ausbau Oleanderweg, Ausgaben ca.: 77.000,00 € • Ausbau eines Stichweges im BP 40 a, Steinstraße Ausgaben ca.: 23.000,00 € in die Investitionsliste des Wirtschaftsplans 2014 im Eigenbetrieb Straßen noch zusätzlich mit aufzunehmen (v gl. hierzu Anlagen 1.1. und 1.2.), wird zugestimmt. Begründung: Der Betriebsausschuss Straßen hat in seiner Sitzung vom 21.11.2013 den Ausbau des Oleanderweges im Wirtschaftsjahr 2014 beschlossen. Die Anlieger des Stichweges im BP 40 A, Steinstraße, haben die Verwaltung gebeten, den kurzen Weg zu Ihren Grundstücken fertig zu stellen. Beide Maßnahmen sind baureif und können 2014 realisiert werden. Da es sich hierbei um Ersterschließungen (Anliegerstraßen) handelt müssen die Anlieger nach BauGB die Erschließungskosten zu 90 % tragen; der Kostenanteil der Stadt beträgt 10 % (ca. 7.700,00 € und 2.300,00 €). Seite 2/3 25.11.2014 Anlage zum Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Aufgrund dieser Maßnahmen wird sich die Kreditaufnahme 2014 um den städtischen Eigenanteil (im Betriebszweig Straßen) um 10.000 € erhöhen. Die daraus resultierenden höheren Zinsaufwendungen (geschätzt ca. 20 € bis 30 € im Jahre 2014) haben nur marginale Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung und werden an anderer Stelle über Einsparungen kompensiert. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist eine erneute Aufstellung des Wirtschaftsplans (vor dem Hintergrund des hohen Änderungs- und Informationsaufwands) wirtschaftlich nicht zu vertreten. 2. Kenntnisnahme des Schreibens (Email) der GPA Hernevom 22.11.2013 zum Jahresabschluss 31.12.2012 Die GPA Herne hat mit Datum 22.11.2013 dem Eigenbetrieb Straßen folgendes Schreiben (Email) zum Jahresabschluss 31.12.2012 zukommen lassen: ... die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat mir am 09.10.2013 den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 übersandt. Zwischenzeitlich wurde der Bericht von mir ausgewertet. Dabei haben sich keine Besonderheiten ergeben, die aus meiner Sicht meine Teilnahme an einer Schlussbesprechung erfordern. Den vom Wirtschaftsprüfer erqänzen: erteilten Bestatigungsvermerk beabsichtige ich jedoch wie folgt zu "Der Betrieb hat in 2012 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € 3.097.173,61 (Fehlbetrag Vorjahr: € 2.060.998,50) erwirtschaftet. Die erwirtschafteten Verluste werden regelmaßig auf neue Rechnung vorgetragen und führen ohne Zuschuss der Stadt Erftstadt zu einem vollstandigen Verzehr des Eigenkapitals und zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Leistungsentgelte zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb werden gem. § 10 Abs. 2 EigVO nicht angemessen vergütet und führen daher regelmäßig zu Jahresfehlbeträgen." Der Rat der Stadt Erftstadt bzw. vorberatende Ausschüsse werden um Kenntnisnahme gebeten. Seite 3/3 25.11.2015 Anlage zum Wirtschaftsplan 3. 2014 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Übernahme der Städtischen Dienste (-81.5-) in den Eigenbetrieb Straßen a) Übernahmebilanz (teilweise Prognose-/Schätzwerte) per 25.11.2013 b) Auswirkungen der Übernahme -81.5.- auf latent drohende Risiken 2014 c) Mögliche positive Auswirkungen nicht eintretender Risiken im Eigenbetrieb Straßen auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Erftstadt 2014 Im Rahmen der Übertragung der Städtischen Dienste (-81.5.-) in den Eigenbetrieb Straßen zum 01.01.2014 ergeben sich (in Absprache mit den Betriebsleitungen und nach Festlegung grundsätzlicher Rahmendaten durch den Bürgermeister, Herrn Volker Erner in KW 47/2013) nachfolgend beschriebene, noch vorläufigen Eckdaten; eine Abstimmung dieser Daten mit der WPG Rödl & Partner für den EB Straßen erfolgt zeitnah nach Vorlage des letzten Jahresabschlusses von -81.5- bei den Stadtwerken sowie ergänzend benötigter Daten. Aktiva: Sachanlagevermögen ca. Umlaufvermögen ca. Kassenbestand ca. Summe Aktiva 244 TEUR 15 TEUR 495 TEUR 754TEUR * Passiva: Kapital ca. Rückstellungen ca. Summe Passiva 715 TEUR 39 TEUR 754 TEUR ** */* * Anmerkungen: Nach der Übernahme der Städtischen Dienste in den Eigenbetrieb Straßen wird ein Teil des Grundstücks Lechenich, Flur 8, Flurstück 181 vom Eigenbetrieb Straßen entgeltlich erworben; dieser Vorgang führt zu einer Erhöhung des Sachanlagevermögens bei gleichzeitiger Reduzierung der liquiden Mittel, verändert jedoch nicht die Bilanzsumme. Das sich aus der Differenz zwischen Aktiva- und Passiva- Positionen ergebende Kapital wird - je nach Bestand des Bankkontos - nach heutigem Erkenntnisstand voraussichtlich zwischen ca. TEUR 615 und TEUR 715 betragen und kann somit ggf. die im originären Wirtschaftsplan aufgezeigten Risiken (1.000 TEUR) des Eigenbetriebes Straßen im Jahre 2014 um ca. 60% bis 70% (direkter Kapitalverzehr) mindern; parallel könnte die Zielerreichung (= Planergebnis 2014) i. V. m. der Kapitalübernahme zu einer Verringerung des städtischen Verlustausgleichs (indirekter Kapitalverzehr) in 2014 führen. Unter kaufmännischen Vorsichtsgesichtspunkten kann der Eigenbetrieb Straßen (sowohl vom Grundsatz als auch von der Höhe her) erst im Dezember 2014 über eine ggf. teilweise Rückzahlung des Kapital-Verlustausgleichs 2014 an die Stadt Erftstadt entscheiden, wenn die Auswirkungen aller relevanten Risikopositionen mit absoluter Sicherheit festgestellt und quantifiziert werden können. Daraus resultierend kann der Eigenbetrieb Straßen ggf. - d. h. sofern kein Risikopotential tatsächlich eintritt - nicht unerheblich zum Gelingen des HSK der Stadt Erftstadt im Jahre 2014 beitragen. Ergänzung zum Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Straßen 2014 Anlage 1.1. Oleanderweg Berechnung eines groben Richtwertes für die Maßnahme: Oleanderweg 1. Grob geschätzte Baukosten Kostenanschlag / I Datum Straßenbaukosten 732 qm x 80,00 € = Ing. Leistung 58560 € Beleuchtung 8 Lampen X 1.200 € = geschätzte Gesamtbaukosten * 15 % = Betrag 58.560,00€ 8.784,00€ 9.600,00€ abzüglich 10 % städt. Eigenanteil 76.944,00 € 7.694,40 € anrechenbarer Erschließungsaufwand 69.249,60€ in % 76,11% 11,42% 12,48% 100,00% Ergänzung zum Wirtschaftsplan Eigenbetrieb BP 40 a, Steinstraße, Anlage 1.2. Straßen 2014 Stichweg Berechnung eines groben Richtwertes für die Maßnahme BP 40 a, Steinstraße, Stichweg 1. Grob geschätzte Baukosten Kostenanschlag / F Datum = Straßenbaukosten 220 qm x 80,00 € Ing. Leistung 17600€· 15 % 2 Lampen X 1.200 € Betrag in% 22.11.2013 17.600,00€ 76,11% 22.11.2013 2.640,00€ 11,42% 22.11.2013 2.400,00€ geschätzte Gesamtbaukosten 22.11.2013 22.640,OO€ abzüglich 10 % städt. Eigenanteil 22.11.2013 2.264,OO€ anrechenbarer 22.11.2013 20.376,OO€ = Beleuchtung Erschließungsaufwand = 12,48% 100,00%