Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
199 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
27.11.13, 06:16
Aktualisiert
27.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Seite 1/3
25.11.2013
Anlage zum Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen der
Stadt Erftstadt
1.
Beschlussvorschläge
des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt
betreffend Ausbau
a) Oleanderweg in Erftstadt - vgl. Anlage 1.1.
b) Steinstraße in Erftstadt - vgl. Anlage 1.2.
sowie Auswirkungen auf den originären Wirtschaftsplan 2014
2.
Kenntnisnahme des Schreibens (Email) derGPA
zum Jahresabschluss 31.12.2012
3.
Hernevom
22.11.2013
Übernahme der Städtischen Dienste (-81.5-) in den Eigenbetrieb Straßen
a) Übernahmebilanz (teilweise Prognose-/Schätzwerte) per 25.11.2013
b) Auswirkungen der Übernahme -81.5.- auf latent drohende Risiken 2014
c) Mögliche positive Auswirkungen nicht eintretender Risiken im Eigenbetrieb
Straßen auf das Haushaltssicherungskonzept
der Stadt Erftstadt 2014
1. Beschlussvorschläge:
Dem Vorschlag des Eigenbetriebes Straßen, die beiden Maßnahmen
•
Ausbau Oleanderweg,
Ausgaben ca.: 77.000,00 €
•
Ausbau eines Stichweges im BP 40 a, Steinstraße
Ausgaben ca.: 23.000,00 €
in die Investitionsliste des Wirtschaftsplans 2014 im Eigenbetrieb Straßen noch zusätzlich mit
aufzunehmen (v gl. hierzu Anlagen 1.1. und 1.2.), wird zugestimmt.
Begründung:
Der Betriebsausschuss Straßen hat in seiner Sitzung vom 21.11.2013 den Ausbau des
Oleanderweges im Wirtschaftsjahr 2014 beschlossen. Die Anlieger des Stichweges im BP 40
A, Steinstraße, haben die Verwaltung gebeten, den kurzen Weg zu Ihren Grundstücken fertig
zu stellen. Beide Maßnahmen sind baureif und können 2014 realisiert werden. Da es sich
hierbei um Ersterschließungen (Anliegerstraßen) handelt müssen die Anlieger nach BauGB
die Erschließungskosten zu 90 % tragen; der Kostenanteil der Stadt beträgt 10 % (ca. 7.700,00
€ und 2.300,00 €).
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25.11.2014
Anlage zum Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt
Aufgrund dieser Maßnahmen wird sich die Kreditaufnahme 2014 um den städtischen
Eigenanteil (im Betriebszweig Straßen) um 10.000 € erhöhen. Die daraus resultierenden
höheren Zinsaufwendungen (geschätzt ca. 20 € bis 30 € im Jahre 2014) haben nur marginale
Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung und
werden an anderer Stelle über Einsparungen kompensiert. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist eine erneute Aufstellung des Wirtschaftsplans (vor dem Hintergrund des
hohen Änderungs- und Informationsaufwands) wirtschaftlich nicht zu vertreten.
2. Kenntnisnahme des Schreibens (Email) der GPA Hernevom 22.11.2013 zum
Jahresabschluss 31.12.2012
Die GPA Herne hat mit Datum 22.11.2013 dem Eigenbetrieb Straßen folgendes Schreiben (Email)
zum Jahresabschluss
31.12.2012 zukommen lassen:
... die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rödl & Partner hat mir am 09.10.2013 den Bericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 übersandt. Zwischenzeitlich wurde der Bericht von
mir ausgewertet. Dabei haben sich keine Besonderheiten ergeben, die aus meiner Sicht meine
Teilnahme an einer Schlussbesprechung
erfordern.
Den vom Wirtschaftsprüfer
erqänzen:
erteilten Bestatigungsvermerk
beabsichtige
ich jedoch wie folgt zu
"Der Betrieb hat in 2012 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € 3.097.173,61 (Fehlbetrag Vorjahr: €
2.060.998,50) erwirtschaftet. Die erwirtschafteten Verluste werden regelmaßig auf neue Rechnung
vorgetragen und führen ohne Zuschuss der Stadt Erftstadt zu einem vollstandigen Verzehr des
Eigenkapitals und zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Leistungsentgelte
zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb werden gem. § 10 Abs. 2 EigVO nicht angemessen
vergütet
und führen
daher regelmäßig
zu Jahresfehlbeträgen."
Der Rat der Stadt Erftstadt bzw. vorberatende Ausschüsse werden um Kenntnisnahme
gebeten.
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25.11.2015
Anlage zum Wirtschaftsplan
3.
2014 des Eigenbetriebes
Straßen der Stadt Erftstadt
Übernahme der Städtischen Dienste (-81.5-) in den Eigenbetrieb Straßen
a) Übernahmebilanz
(teilweise Prognose-/Schätzwerte)
per 25.11.2013
b) Auswirkungen der Übernahme -81.5.- auf latent drohende Risiken 2014
c) Mögliche positive Auswirkungen nicht eintretender Risiken im Eigenbetrieb
Straßen auf das Haushaltssicherungskonzept
der Stadt Erftstadt 2014
Im Rahmen der Übertragung der Städtischen Dienste (-81.5.-) in den Eigenbetrieb Straßen
zum 01.01.2014 ergeben sich (in Absprache mit den Betriebsleitungen und nach Festlegung
grundsätzlicher Rahmendaten durch den Bürgermeister, Herrn Volker Erner in KW 47/2013)
nachfolgend beschriebene, noch vorläufigen Eckdaten; eine Abstimmung dieser Daten mit der
WPG Rödl & Partner für den EB Straßen erfolgt zeitnah nach Vorlage des letzten Jahresabschlusses von -81.5- bei den Stadtwerken sowie ergänzend benötigter Daten.
Aktiva:
Sachanlagevermögen ca.
Umlaufvermögen ca.
Kassenbestand ca.
Summe Aktiva
244 TEUR
15 TEUR
495 TEUR
754TEUR
*
Passiva:
Kapital ca.
Rückstellungen ca.
Summe Passiva
715 TEUR
39 TEUR
754 TEUR
**
*/* * Anmerkungen:
Nach der Übernahme der Städtischen Dienste in den Eigenbetrieb Straßen wird ein Teil des
Grundstücks Lechenich, Flur 8, Flurstück 181 vom Eigenbetrieb Straßen entgeltlich
erworben; dieser Vorgang führt zu einer Erhöhung des Sachanlagevermögens bei
gleichzeitiger Reduzierung der liquiden Mittel, verändert jedoch nicht die Bilanzsumme.
Das sich aus der Differenz zwischen Aktiva- und Passiva- Positionen ergebende Kapital wird
- je nach Bestand des Bankkontos - nach heutigem Erkenntnisstand voraussichtlich zwischen
ca. TEUR 615 und TEUR 715 betragen und kann somit ggf. die im originären
Wirtschaftsplan
aufgezeigten Risiken (1.000 TEUR) des Eigenbetriebes Straßen im Jahre
2014 um ca. 60% bis 70% (direkter Kapitalverzehr) mindern; parallel könnte die
Zielerreichung (= Planergebnis 2014) i. V. m. der Kapitalübernahme zu einer Verringerung
des städtischen Verlustausgleichs (indirekter Kapitalverzehr)
in 2014 führen.
Unter kaufmännischen Vorsichtsgesichtspunkten kann der Eigenbetrieb Straßen (sowohl vom
Grundsatz als auch von der Höhe her) erst im Dezember 2014 über eine ggf. teilweise Rückzahlung des Kapital-Verlustausgleichs
2014 an die Stadt Erftstadt entscheiden, wenn die
Auswirkungen aller relevanten Risikopositionen mit absoluter Sicherheit festgestellt und
quantifiziert werden können. Daraus resultierend kann der Eigenbetrieb Straßen ggf. - d. h.
sofern kein Risikopotential tatsächlich eintritt - nicht unerheblich zum Gelingen des HSK
der Stadt Erftstadt im Jahre 2014 beitragen.
Ergänzung zum Wirtschaftsplan
Eigenbetrieb Straßen 2014
Anlage 1.1.
Oleanderweg
Berechnung eines groben Richtwertes für die Maßnahme:
Oleanderweg
1. Grob geschätzte Baukosten
Kostenanschlag / I Datum
Straßenbaukosten
732 qm x 80,00 € =
Ing. Leistung
58560 €
Beleuchtung
8 Lampen X 1.200 € =
geschätzte Gesamtbaukosten
* 15 % =
Betrag
58.560,00€
8.784,00€
9.600,00€
abzüglich 10 % städt. Eigenanteil
76.944,00 €
7.694,40 €
anrechenbarer Erschließungsaufwand
69.249,60€
in %
76,11%
11,42%
12,48%
100,00%
Ergänzung zum Wirtschaftsplan
Eigenbetrieb
BP 40 a, Steinstraße,
Anlage 1.2.
Straßen 2014
Stichweg
Berechnung eines groben Richtwertes für die Maßnahme BP 40 a, Steinstraße, Stichweg
1. Grob geschätzte Baukosten
Kostenanschlag / F Datum
=
Straßenbaukosten
220 qm x 80,00 €
Ing. Leistung
17600€· 15 %
2 Lampen X 1.200 €
Betrag
in%
22.11.2013
17.600,00€
76,11%
22.11.2013
2.640,00€
11,42%
22.11.2013
2.400,00€
geschätzte Gesamtbaukosten
22.11.2013
22.640,OO€
abzüglich 10 % städt. Eigenanteil
22.11.2013
2.264,OO€
anrechenbarer
22.11.2013
20.376,OO€
=
Beleuchtung
Erschließungsaufwand
=
12,48%
100,00%