Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
132 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.07.2015
- Der Bürgermeister Az: 50-52-40
Nr. der Ratsdrucksache: 219-X/Z-3
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Unterbringung ausländischer Flüchtlinge;
hier: Auswahl möglicher Mietobjekte
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Berichterstatter: Herr Reidenbach / Herr Ley
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()
Kosten €:
(X)
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung: teilweise
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts(X)
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
(X) Beschlussausführung bis 31.03.16 sukzessive
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 219-X/Z-3
1. Sachverhalt:
In der Ausschusssitzung am 18.06. hatte die Verwaltung eine Liste mit geeigneten Grundstücken
zur Errichtung von modularen Wohneinheiten zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss am 03.03. und Haupt- und Finanzausschuss
am 17.03. wurde erneut im Stadtentwicklungsausschuss am 18.06. darüber beraten, dass das
aufgeführte Grundstück „Unter den Linden“ in Arloff in die weiteren Überlegungen nicht einzubeziehen ist. Nach überwiegender Meinung der Ausschussmitglieder sollte das Aufstellen von Containern die letzte Lösung sein, um ausländische Flüchtlinge unterzubringen. Eine Beschlussfassung erfolgte allerdings lediglich mit den nachfolgenden Intention: „Eine massive Ansiedlung von
Unterkünften ist zu vermeiden. Dezentrale Lösungen sind anzustreben. Nach Möglichkeit sind vorhandene leerstehende Wohneinheiten in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung hat eine Prioritätenliste mit entscheidungsreifen Vorschlägen zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen“.
Ebenso hatte die Verwaltung berichtet, dass derzeit Gespräche mit dem Eigentümer der ehemaligen Grundschule in Nitterscheid geführt werden. Diese Gespräche wurden fortgesetzt. Ebenso
wurden Gespräche mit Eigentümern weiterer leerstehender Immobilien geführt. Es zeichnet sich
ab, dass durch eine Anmietung weiterer Objekte die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ggf. noch für ein weiteres Jahr ohne die Errichtung von modularen Wohneinheiten erfolgen
kann.
Da aufgrund dieser Situation derzeit keine planungsrechtliche Entscheidung zur Verwendung eines Grundstückes für modulare Wohneinheiten zu treffen ist, ist die Zuständigkeit dieses Ausschusses derzeit nicht mehr gegeben.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die
ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe bisherige Beratungsvorlagen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung wird in den zuständigen Fachausschüssen entscheidungsreife Vorschläge zur
Anmietung weiterer Objekte für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vorlegen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Siehe Ursprungserläuterung.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Fachausschüssen entscheidungsreife Vorschläge zur Anmietung weiterer Objekte für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
vorzulegen.
2.
Die Auswahl von geeigneten Grundstücken zur Errichtung von modularen Wohneinheiten wird
zunächst zurückgestellt, so dass eine Prioritätenliste derzeit nicht zu beschließen ist.
3.
Der Beschluss zur Veräußerung des Grundstücks in Arloff, Unter den Linden, kann somit ausgeführt werden.