Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Theo Mechernich
Brühler Straße 1 c
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Verkehrsförderung
Holzdamm 10
Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Amtsleiter
Datum
13.11.2013
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 02.11.2013
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
BM / Dezernent
F 542/2013
10.12.2013
Anfrage bzgl. Zuschuss- und Fördermittelanträge zur Neugestaltung des
Bahnhofs in E.- Liblar
Sehr geehrter Herr Mechernich,
Ihre Anfrage zur Modernisierung Bahnhof möchte ich wie folgt beantworten:
zu Frage 1.:
Der Zuschussantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach §12 ÖPNVG NRW (ÖPNVInvestitionsförderung) zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes wurde am 18.09.2013 durch den
städtischen Boten beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) eingereicht.
Die Gesamtmaßnahme beinhaltet folgende Einzelprojekte:
P&R Parkplatz Nord (Grubenweg)
P&R Parkplatz Süd (Am Tunnel)
Erneuerung der Bahnhofstraße
ZOB (Busbahnhof)
Zuwegung zum Bahnhof von der Heidebroichstraße
gesicherte Fahrradabstellanlage
Kiosk mit behindertengerechten Toilettenanlage (Kiosk anteilmäßige Förderung durch
Bereitstellung einer Fahrkartenverkaufsfläche)
Entwässerung durch Bau von Rückstaukanälen
zu Frage 2:
Die Gesamtmaßnahme liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Zweckverbandes Rheinland,
so dass andere Zuschussgeber nicht involviert sind.
zu Frage 3:
Nein.
zu Frage 4:
Die Gesamtmaßnahme muss differenziert betrachtet werden, da für Planungskosten eine andere
Förderhöhe angesetzt ist als für die Bauausgaben. Derzeit beträgt die Höhe des Zuschusses für
die Bauausgaben 90%. Somit gehe ich davon aus, dass nach der Prüfung durch den NVR eine
Fördersumme von ca. 5.774.000,00 € bewilligt wird, so dass ein Eigenanteil von ca. 1.228.000,00
€ zu tragen ist. Da der Antrag in Bauabschnitte unterteilt ist, wird die Summe des Eigenanteils auf
die Jahre 2014 bis 2016 in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie im Kernhaushalt
aufgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
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