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Anfrage (Anfrage bzgl. Zuschuss- und Fördermittelanträge zur Neugestaltung des Bahnhofs in E.- Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Theo Mechernich Brühler Straße 1 c 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Verkehrsförderung Holzdamm 10 Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Amtsleiter Datum 13.11.2013 Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 02.11.2013 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen BM / Dezernent F 542/2013 10.12.2013 Anfrage bzgl. Zuschuss- und Fördermittelanträge zur Neugestaltung des Bahnhofs in E.- Liblar Sehr geehrter Herr Mechernich, Ihre Anfrage zur Modernisierung Bahnhof möchte ich wie folgt beantworten: zu Frage 1.: Der Zuschussantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach §12 ÖPNVG NRW (ÖPNVInvestitionsförderung) zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes wurde am 18.09.2013 durch den städtischen Boten beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) eingereicht. Die Gesamtmaßnahme beinhaltet folgende Einzelprojekte:  P&R Parkplatz Nord (Grubenweg)  P&R Parkplatz Süd (Am Tunnel)  Erneuerung der Bahnhofstraße  ZOB (Busbahnhof)  Zuwegung zum Bahnhof von der Heidebroichstraße  gesicherte Fahrradabstellanlage  Kiosk mit behindertengerechten Toilettenanlage (Kiosk anteilmäßige Förderung durch Bereitstellung einer Fahrkartenverkaufsfläche)  Entwässerung durch Bau von Rückstaukanälen zu Frage 2: Die Gesamtmaßnahme liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Zweckverbandes Rheinland, so dass andere Zuschussgeber nicht involviert sind. zu Frage 3: Nein. zu Frage 4: Die Gesamtmaßnahme muss differenziert betrachtet werden, da für Planungskosten eine andere Förderhöhe angesetzt ist als für die Bauausgaben. Derzeit beträgt die Höhe des Zuschusses für die Bauausgaben 90%. Somit gehe ich davon aus, dass nach der Prüfung durch den NVR eine Fördersumme von ca. 5.774.000,00 € bewilligt wird, so dass ein Eigenanteil von ca. 1.228.000,00 € zu tragen ist. Da der Antrag in Bauabschnitte unterteilt ist, wird die Summe des Eigenanteils auf die Jahre 2014 bis 2016 in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie im Kernhaushalt aufgeteilt. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-