Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Theo Mechernich
Brühler Straße 1 c
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-417
Dr. Risthaus
Datum
gez. Dr. Risthaus
26.11.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 02.11.2013
Rat
Betrifft:
13.11.2013
BM / Dezernent
F 542/2013
1. Ergänzung
10.12.2013
Anfrage bzgl. Zuschuss- und Fördermittelanträge zur Neugestaltung des Bahnhofs in E.- Liblar
Sehr geehrter Herr Mechernich,
mit Schreiben vom 13.11.2013 hatte ich Ihre Fragen bzgl. der Förderung von Maßnahmen zur
Modernisierung des Bahnhofs beantwortet.
Bevor ein Zuschussantrag gestellt werden kann, muss zunächst eine Entwurfsplanung,
einschließlich einer Kostenschätzung, erstellt werden. Für die Maßnahmen zur Umgestaltung des
Bahnhofsumfeldes liegen diese Daten vor. Für den von den politischen Gremien geforderten
Kreisverkehr sind diese Unterlagen noch zu erstellen.
Weiterhin muss geklärt werden, welches Förderprogramm für die Finanzierung des Kreisverkehrs
in Anspruch genommen werden kann. Sofern die Baumaßnahmen im Bereich des
Bahnhofsumfeldes und der Kreisverkehr aus verschiedenen Fördertöpfen finanziert werden,
könnte die zeitliche Koordination der verschiedenen Baumaßnahmen zu Problemen führen.
Nach der Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung habe ich mit dem Fördergeber für den
Umbau des Bahnhofsumfeldes Kontakt aufgenommen. Nach den bisherigen Gesprächen gehe ich
davon aus, dass für die Finanzierung des Kreisverkehres eine Lösung gefunden werden kann.
Weiterhin werde ich kurzfristig ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Entwurfsplanung
beauftragen, welches die Grundlagen für einen Förderantrag darstellt.
Nach dem derzeitigen Planungsstand gehe ich davon aus, im Februar/ März 2014 einen Nachtrag
zu unserem Förderantrag für den Umbau der Einmündung der Bahnhofstraße in den Schlunkweg
stellen zu können. Nach Auskunft des Fördergebers ist dies ausreichend, um die Baumaßnahmen
für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes und den Neubau der Straßeneinmündung zeitgleich
umsetzen zu können.
Angaben zur Höhe der Förderung können erst gemacht werden, wenn die Kosten für den Umbau
der Einmündung ermittelt wurden. Ich gehe davon aus, dass die Förderung 90 % der Baukosten
beträgt.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
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