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Anfrage (Anfrage bzgl. Zuschuss- und Fördermittelanträge zur Neugestaltung des Bahnhofs in E.- Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Theo Mechernich Brühler Straße 1 c 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus Datum gez. Dr. Risthaus 26.11.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 02.11.2013 Rat Betrifft: 13.11.2013 BM / Dezernent F 542/2013 1. Ergänzung 10.12.2013 Anfrage bzgl. Zuschuss- und Fördermittelanträge zur Neugestaltung des Bahnhofs in E.- Liblar Sehr geehrter Herr Mechernich, mit Schreiben vom 13.11.2013 hatte ich Ihre Fragen bzgl. der Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung des Bahnhofs beantwortet. Bevor ein Zuschussantrag gestellt werden kann, muss zunächst eine Entwurfsplanung, einschließlich einer Kostenschätzung, erstellt werden. Für die Maßnahmen zur Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes liegen diese Daten vor. Für den von den politischen Gremien geforderten Kreisverkehr sind diese Unterlagen noch zu erstellen. Weiterhin muss geklärt werden, welches Förderprogramm für die Finanzierung des Kreisverkehrs in Anspruch genommen werden kann. Sofern die Baumaßnahmen im Bereich des Bahnhofsumfeldes und der Kreisverkehr aus verschiedenen Fördertöpfen finanziert werden, könnte die zeitliche Koordination der verschiedenen Baumaßnahmen zu Problemen führen. Nach der Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung habe ich mit dem Fördergeber für den Umbau des Bahnhofsumfeldes Kontakt aufgenommen. Nach den bisherigen Gesprächen gehe ich davon aus, dass für die Finanzierung des Kreisverkehres eine Lösung gefunden werden kann. Weiterhin werde ich kurzfristig ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Entwurfsplanung beauftragen, welches die Grundlagen für einen Förderantrag darstellt. Nach dem derzeitigen Planungsstand gehe ich davon aus, im Februar/ März 2014 einen Nachtrag zu unserem Förderantrag für den Umbau der Einmündung der Bahnhofstraße in den Schlunkweg stellen zu können. Nach Auskunft des Fördergebers ist dies ausreichend, um die Baumaßnahmen für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes und den Neubau der Straßeneinmündung zeitgleich umsetzen zu können. Angaben zur Höhe der Förderung können erst gemacht werden, wenn die Kosten für den Umbau der Einmündung ermittelt wurden. Ich gehe davon aus, dass die Förderung 90 % der Baukosten beträgt. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-