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Beschlussvorlage (Masterplan Liblar; Überplanmäßige Mittelbereitstellung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Beschlussvorlage (Masterplan Liblar;
Überplanmäßige Mittelbereitstellung) Beschlussvorlage (Masterplan Liblar;
Überplanmäßige Mittelbereitstellung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 588/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 27.11.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 10.12.2013 vorberatend Rat 10.12.2013 beschließend Betrifft: 28.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Masterplan Liblar; Überplanmäßige Mittelbereitstellung Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel sind überplanmäßig im Haushaltssplan 2014 bereit zu stellen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Haushaltsplan 2013/2014 werden für das Budget 61 des Umwelt- und Planungsamtes im Produktbereich 090 (Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation) in der Produktgruppe 90511, Teilposition Nr. 13, überplanmäßig 100.000,00 € zur Verfügung gestellt Begründung: Die Bezirksregierung Köln (Dez. 35.3 Städtebauförderung) hat in einem Abstimmungsgespräch am 13.11.2013 mitgeteilt, dass für die Stadt Erftstadt in 2014 die Möglichkeit besteht, auf der Grundlage des bereits vorliegenden städtebaulich integrierten Entwicklungskonzepts Fördermittel für die Finanzierung zur Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen im Ortsteil Liblar zu beantragen. Aus fachlicher Sicht der Bezirksregierung sollte für die Vorbereitung und Begleitung des entsprechenden Förderantrags ein geeignetes Planungsbüro von der Stadt beauftragt werden. Die Kosten für die Planungsleistungen betragen ca. 100.000,00 €. Die derzeitige Quote für die Städtebauförderung beträgt 70 %, sodass die Stadt 30 % Eigenanteil trägt; die Kosten der Stadt belaufen sich demnach bei entsprechender Förderung auf insgesamt 30.000,00 €. Die zu beantragenden Maßnahmen (Carl-Schurz-Straße, Einkaufszentrum, etc.) sollen im ersten Halbjahr 2014 gemeinsam mit dem Planungsbüro, dem Arbeitskreis Masterplan und den zuständigen Fachausschüssen erarbeitet und festgelegt werden. Es ist danach beabsichtigt, den Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln bis zum Herbst nächsten Jahres einzureichen, sodass bereits in 2015 mit den ersten Maßnahmen begonnen werden kann. Um ohne weiteren Zeitverlust die notwendigen Arbeiten bereits Anfang nächsten Jahres beginnen zu können, sollten daher in 2014 die Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushalts. (Erner) -2-