Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 588/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 27.11.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
10.12.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
28.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Masterplan Liblar;
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel sind überplanmäßig im Haushaltssplan 2014 bereit zu stellen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Haushaltsplan 2013/2014 werden für das Budget 61 des Umwelt- und Planungsamtes im
Produktbereich 090 (Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation) in der Produktgruppe
90511, Teilposition Nr. 13, überplanmäßig 100.000,00 € zur Verfügung gestellt
Begründung:
Die Bezirksregierung Köln (Dez. 35.3 Städtebauförderung) hat in einem Abstimmungsgespräch
am 13.11.2013 mitgeteilt, dass für die Stadt Erftstadt in 2014 die Möglichkeit besteht, auf der
Grundlage des bereits vorliegenden städtebaulich integrierten Entwicklungskonzepts Fördermittel
für die Finanzierung zur Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen im Ortsteil Liblar zu
beantragen.
Aus fachlicher Sicht der Bezirksregierung sollte für die Vorbereitung und Begleitung des
entsprechenden Förderantrags ein geeignetes Planungsbüro von der Stadt beauftragt werden. Die
Kosten für die Planungsleistungen betragen ca. 100.000,00 €. Die derzeitige Quote für die
Städtebauförderung beträgt 70 %, sodass die Stadt 30 % Eigenanteil trägt; die Kosten der Stadt
belaufen sich demnach bei entsprechender Förderung auf insgesamt 30.000,00 €.
Die zu beantragenden Maßnahmen (Carl-Schurz-Straße, Einkaufszentrum, etc.) sollen im ersten
Halbjahr 2014 gemeinsam mit dem Planungsbüro, dem Arbeitskreis Masterplan und den
zuständigen Fachausschüssen erarbeitet und festgelegt werden. Es ist danach beabsichtigt, den
Förderantrag
bei der Bezirksregierung Köln bis zum Herbst nächsten Jahres einzureichen, sodass bereits in
2015 mit den ersten Maßnahmen begonnen werden kann.
Um ohne weiteren Zeitverlust die notwendigen Arbeiten bereits Anfang nächsten Jahres beginnen
zu können, sollten daher in 2014 die Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushalts.
(Erner)
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