Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 567/2013
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 19.11.2013
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
10.12.2013
BM / Dezernent
21.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp beim Amt für Jugend und Familie
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen im Haushaltsplan 2014 zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Leitung des Amtes für Jugend und Familie wird
beschlossen
Begründung:
Zum 01.07.2014 ist die Stelle der Jugendamtsleitung neu zu besetzen. Ich beabsichtige, im
Januar 2014 die Stelle sowohl intern als auch extern (Stadtanzeiger und Rundschau)
auszuschreiben.
Der Ausschreibungstext, der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage im
Beteiligungsverfahren bei der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat ist, ist als Anlage
zur Kenntnis beigefügt.
Für den Fall, dass es zu einer externen Einstellung kommen sollte, wird hiermit vorsorglich die
Ausnahme vom Einstellungsstopp beantragt.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens ist entsprechend der Jugendamtssatzung (§ 5 Abs. 5)
der Jugendhilfeausschuss vor der Berufung des Leiters/der Leiterin anzuhören.
Bei einer externen Besetzung ist außerdem entsprechend der Hauptsatzung (§ 18 Abs. 2) vor
Abschluss eines Arbeitsvertrages ein Einvernehmen zwischen mir und dem Hauptausschuss
herbeizuführen.
(Erner)