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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp beim Amt für Jugend und Familie)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp beim Amt für Jugend und Familie)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 567/2013 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 19.11.2013 gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: - 20 - Termin 10.12.2013 BM / Dezernent 21.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp beim Amt für Jugend und Familie Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Haushaltsplan 2014 zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Leitung des Amtes für Jugend und Familie wird beschlossen Begründung: Zum 01.07.2014 ist die Stelle der Jugendamtsleitung neu zu besetzen. Ich beabsichtige, im Januar 2014 die Stelle sowohl intern als auch extern (Stadtanzeiger und Rundschau) auszuschreiben. Der Ausschreibungstext, der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage im Beteiligungsverfahren bei der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat ist, ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt. Für den Fall, dass es zu einer externen Einstellung kommen sollte, wird hiermit vorsorglich die Ausnahme vom Einstellungsstopp beantragt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens ist entsprechend der Jugendamtssatzung (§ 5 Abs. 5) der Jugendhilfeausschuss vor der Berufung des Leiters/der Leiterin anzuhören. Bei einer externen Besetzung ist außerdem entsprechend der Hauptsatzung (§ 18 Abs. 2) vor Abschluss eines Arbeitsvertrages ein Einvernehmen zwischen mir und dem Hauptausschuss herbeizuführen. (Erner)