Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 579/2013
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 25.11.2013
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
10.12.2013
BM / Dezernent
26.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Planstelleneinweisung und Aufwandsentschädigung des/der Technischen
Beigeordneten
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushalt veranschlagt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der/die Technische Beigeordnete wird mit Dienstantritt in eine Planstelle der Besoldungsgruppe
A 16 eingruppiert.
Es wird eine Aufwandsentschädigung nach § 6 der Eingruppierungsverordnung gezahlt.
Begründung:
Auf die V 575/2013 wird Bezug genommen. Gemäß § 2 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung
(EingrVO) wird der/die Technische Beigeordnete in Besoldungsgruppe A 16 eingruppiert.
Dem/der Technischen Beigeordneten wird nach § 6 der EingrVO eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von 33 1/3 % der in § 5 EingrVO festgesetzten Beträge gewährt.
(Erner)