Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
31.10.13, 15:08
Aktualisiert
04.12.13, 06:16
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008)

öffnen download melden Dateigröße: 94 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 399/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.08.2013 gez. Böcking Amtsleiter gez. Wirtz, stellv. Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betriebsausschuss Straßen Betrifft: 29.10.2013 Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 12.11.2013 vorberatend 20.11.2013 beschließend Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008 Finanzielle Auswirkungen: Der geschätzte Mittelbedarf in Höhe von ca. 2.500,00 € (Beleuchtung, Beschilderung und Markierung) ist nicht im Wirtschaftsplan 2013 enthalten. Er ist ggf. im Entwurf des Wp 2014 (Herstellungsaufwand Straßen) zusätzlich neu einzustellen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 15.01.2013 habe ich unter TOP 3 „Mitteilung der Verwaltung“ erläutert, dass auf die Einrichtung des Fußgängerüberweges auf der Frauenthaler Straße im Bereich des Neubaugebietes verzichtet werden soll. Ein Grund hierfür ist die geringe Nähe der Ortseingangstafel und die damit verbundenen immer noch relativ hohen Geschwindigkeiten (V zul. = 50,00 h/ Km). Bei einer Messung vom 10.09.-13.09.2013 lag die mittlere Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge bei 39/41 km/h und die V(85) bei 47/50 km/h. Ein s.g. „Zebrastreifen“ würde hier den querenden Fußgängern nur eine Scheinsicherheit bieten können. Würde sich ein Fußgänger auf das Anhalten des zufahrenden Kraftfahrzeuges verlassen und ohne die Reaktion des Fahrzeuges zu beobachten die Straße queren, so kann es vorkommen, dass der Fahrer sein Fahrzeug aufgrund des zu langen Bremsweges nicht mehr rechtzeitig anhalten kann. Weiterhin ist zusätzlich davon auszugehen, dass die Mindestzahl zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde entsprechend der Richtlinie nicht erreicht werden (s. hierzu auch Niederschrift AföOuV Punkt 3 vom 15.01.2013). An einem Wochentag (25.09.2013, normaler Schultag) wurden hier in der Zeit zwischen 07:00 und 08:30 Uhr insgesamt nur fünf querende Fußgänger gezählt. Ein „Schulweg“ den hier eine größere Anzahl von Kindern an Werktagen benutzt, ist an dieser Stelle nicht vorhanden. Mit dieser Regelung soll eine übermäßige Anordnung von Fußgängerüberwegen verhindert werden um so die erforderliche erhöhte Aufmerksamkeit der Kraftfahrer durch einen Gewohnheitseffekt nicht dauerhaft zu verringern. Auch ist der weitere Fußweg auf der westlichen Seite Richtung Liblar problematisch. Dieser kreuzt parallel zum Radweg die von der Bundesstraße B265 aufsteigende Anschlusstangente. Hier befindet sich jedoch ein Unfallschwerpunkt. Die Unfallkommission des Rhein-Erft-Kreises hat hier bereits mit einigen verkehrstechnischen Maßnahmen diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen versucht (Markierungen, Verkehrszeichen 206/ STOP, Zusatzbeschilderung). An dieser Stelle richtet sich die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer eher auf den Abbiegevorgang bzw. auf das nachfolgende Einordnen vor der Signalanlage. Gleichfalls sind die Sichtbeziehungen nur ausreichend. Eine Erhöhung des Fußgängeranteils ist an dieser Stelle daher sicherlich nicht ratsam. Fußgänger die von Blessem in Richtung Liblar gehen sind auf dem östlichen Gehweg sicherer. Sie können an der Kreuzung Bliesheimer Str./ Carl-Schurz-Str. die Straßen im Schutz der dort vorhandenen Signalanlage überqueren umso z.B. zum Krankenhaus zu gelangen. Alle Ziele die von Fußgängern in Richtung Bliesheimer Str./ Carl-Schurz-Str. erreicht werden können sind über den östlichen Gehweg gefahrloser und gleichschnell zu erreichen wie über den westlichen Gehweg. Gleichfalls liegt nur an dem östlichen Gehweg eine Bushaltestelle. Es ist somit auch nicht in Zukunft mit einem erheblichen Fußgängerstrom in diese Richtung zu rechnen. In Richtung „Blessem-Ortsmitte“ gibt es an mehreren Stellen die Möglichkeit, die Frauenthaler Str. innerhalb der Ortslage sicher zu kreuzen. Auch der Rhein-Erft-Kreis lehnt dringend davor ab, an der vorgeschlagenen Stelle einen Fußgängerüberweg anzulegen (siehe Anlage). Auf die in seiner Stellungnahme vom 02.09.2013 vorgeschlagenen Alternativen würde ich wegen der hohen zu erwartenden Kosten bzw. wegen Stellplätze, die voraussichtlich bei der Anlage eines Fußgängerüberweges entfallen, verzichten. Entsprechend den Richtlinien für die Ausweisung eines Fußgängerüberweges kann die Verwaltung den Antrag nicht befürworten. (Erner) -2-