Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
31.10.13, 15:08
Aktualisiert
04.12.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 399/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.08.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Wirtz, stellv.
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
29.10.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
Bemerkungen
12.11.2013
vorberatend
20.11.2013
beschließend
Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von
Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008
Finanzielle Auswirkungen:
Der geschätzte Mittelbedarf in Höhe von ca. 2.500,00 € (Beleuchtung, Beschilderung und Markierung) ist
nicht im Wirtschaftsplan 2013 enthalten. Er ist ggf. im Entwurf des Wp 2014 (Herstellungsaufwand
Straßen) zusätzlich neu einzustellen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 15.01.2013 habe ich unter TOP 3
„Mitteilung der Verwaltung“ erläutert, dass auf die Einrichtung des Fußgängerüberweges auf der
Frauenthaler Straße im Bereich des Neubaugebietes verzichtet werden soll. Ein Grund hierfür ist
die geringe Nähe der Ortseingangstafel und die damit verbundenen immer noch relativ hohen
Geschwindigkeiten
(V zul. = 50,00 h/ Km). Bei einer Messung vom 10.09.-13.09.2013 lag die mittlere
Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge bei 39/41 km/h und die V(85) bei 47/50 km/h.
Ein s.g. „Zebrastreifen“ würde hier den querenden Fußgängern nur eine Scheinsicherheit bieten
können. Würde sich ein Fußgänger auf das Anhalten des zufahrenden Kraftfahrzeuges verlassen
und ohne die Reaktion des Fahrzeuges zu beobachten die Straße queren, so kann es
vorkommen, dass der Fahrer sein Fahrzeug aufgrund des zu langen Bremsweges nicht mehr
rechtzeitig anhalten kann.
Weiterhin ist zusätzlich davon auszugehen, dass die Mindestzahl zur Einrichtung eines
Fußgängerüberweges von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde entsprechend der Richtlinie nicht
erreicht werden (s. hierzu auch Niederschrift AföOuV Punkt 3 vom 15.01.2013). An einem
Wochentag (25.09.2013, normaler Schultag) wurden hier in der Zeit zwischen 07:00 und 08:30
Uhr insgesamt nur fünf querende Fußgänger gezählt. Ein „Schulweg“ den hier eine größere
Anzahl von Kindern an Werktagen benutzt, ist an dieser Stelle nicht vorhanden.
Mit dieser Regelung soll eine übermäßige Anordnung von Fußgängerüberwegen verhindert
werden
um so die erforderliche erhöhte Aufmerksamkeit der Kraftfahrer durch einen
Gewohnheitseffekt nicht dauerhaft zu verringern.
Auch ist der weitere Fußweg auf der westlichen Seite Richtung Liblar problematisch. Dieser
kreuzt parallel zum Radweg die von der Bundesstraße B265 aufsteigende Anschlusstangente.
Hier befindet sich jedoch ein Unfallschwerpunkt. Die Unfallkommission des Rhein-Erft-Kreises hat
hier bereits mit einigen verkehrstechnischen Maßnahmen diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen
versucht (Markierungen, Verkehrszeichen 206/ STOP, Zusatzbeschilderung). An dieser Stelle
richtet sich die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer eher auf den Abbiegevorgang bzw. auf das
nachfolgende Einordnen vor der Signalanlage. Gleichfalls sind die Sichtbeziehungen nur
ausreichend. Eine Erhöhung des Fußgängeranteils ist an dieser Stelle daher sicherlich nicht
ratsam.
Fußgänger die von Blessem in Richtung Liblar gehen sind auf dem östlichen Gehweg sicherer.
Sie können an der Kreuzung Bliesheimer Str./ Carl-Schurz-Str. die Straßen im Schutz der dort
vorhandenen Signalanlage überqueren umso z.B. zum Krankenhaus zu gelangen.
Alle Ziele die von Fußgängern in Richtung Bliesheimer Str./ Carl-Schurz-Str. erreicht werden
können sind über den östlichen Gehweg gefahrloser und gleichschnell zu erreichen wie über den
westlichen Gehweg. Gleichfalls liegt nur an dem östlichen Gehweg eine Bushaltestelle. Es ist
somit auch nicht in Zukunft mit einem erheblichen Fußgängerstrom in diese Richtung zu rechnen.
In Richtung „Blessem-Ortsmitte“ gibt es an mehreren Stellen die Möglichkeit, die Frauenthaler Str.
innerhalb der Ortslage sicher zu kreuzen.
Auch der Rhein-Erft-Kreis lehnt dringend davor ab, an der vorgeschlagenen Stelle einen
Fußgängerüberweg anzulegen (siehe Anlage). Auf die in seiner Stellungnahme vom 02.09.2013
vorgeschlagenen Alternativen würde ich wegen der hohen zu erwartenden Kosten bzw. wegen
Stellplätze, die voraussichtlich bei der Anlage eines Fußgängerüberweges entfallen, verzichten.
Entsprechend den Richtlinien für die Ausweisung eines Fußgängerüberweges kann die
Verwaltung den Antrag nicht befürworten.
(Erner)
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