Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
Ergänzung
42/1999 1.
Bauamt - Herr Schmühl 621-00- FNP, 6. Änd.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.04.2005
03.05.2005
17.05.2005
TOP: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Einstellung des Verfahrens
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 03. 06. 1997 den Aufstellungsbeschluss
zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau gefasst, gleichzeitig jedoch
die Durchführung des Verfahrens zurückgestellt, bis eine neue Rechtslage -Landschaftsplan
Kreuzau-Nideggen- vorliegt. Die 6. Änderung sollte die nachstehend aufgeführten Flächen
beinhalten:
1.)
2.)
3.)
4.)
5.)
Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, „Kommweg“,
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, Bereich „Bergsteiner Straße“
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, „Rödderweg“,
Fläche unterhalb der Straße „Holzweg“, oberer Teil, (Hassert/Klein),
Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 3, Nr. 174, 175, 176 (Musall).
Zu Ihrer Orientierung sind die Flächen in den beigefügten Ablichtungen
Innenbereichssatzungen entsprechend der o. a. Nummerierung gekennzeichnet.
aus
den
Bei diesen Flächen handelte es sich um so genannte „weißen Flecken“, die seinerzeit von der
Genehmigung des Flächennutzungsplanes ausgeklammert wurden.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dieses Verfahren formal einzustellen, da sich zwei Bereiche
bereits erledigt haben und die anderen drei Bereiche in gesonderte FNP-Änderungsverfahren
einbezogen werden sollten.
Hierzu folgende Anmerkungen:
Zu 1.) Das Einzelgrundstück am „Kommweg“ im Ortsteil Drove wird nunmehr im Zuge der
gesamten Überarbeitung des FNP für den Ortsteil Drove mit einbezogen.
Zu 2.) Hierzu schlage ich Ihnen in gleicher Sitzung vor, ein separates Verfahren unter
Einbeziehung einer weiteren Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach durchzuführen.
Zu 3.) Die Angelegenheit ist bereits erledigt. Das Grundstück ist inzwischen bebaubar (siehe 1.
Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach vom 12. 03. 2003.
-2Zu 4.) Ich schlage Ihnen in gleicher Sitzung vor, ein separates Verfahren durchzuführen.
Zu 5.) Die Angelegenheit ist bereits erledigt (siehe 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den
Ortsteil Schlagstein vom 17. 12. 1999.)
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch den Aufhebungsbeschluss entstehen keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
„Das Verfahren zur Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kreuzau wird eingestellt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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