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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 20, Flurstück Nr. 18 - Bad Münsereifel-Honerath, Schubertweg 10)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 20, Flurstück Nr. 18 - Bad Münsereifel-Honerath, Schubertweg 10) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 20, Flurstück Nr. 18 - Bad Münsereifel-Honerath, Schubertweg 10)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.07.2015 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 354-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.08.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 20, Flurstück Nr. 18 - Bad Münsereifel-Honerath, Schubertweg 10 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung sowie den Um- und Ausbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Stallgebäude in eine sozialtherapeutische Lebensgemeinschaft für 6 – 7 Jugendliche auf dem Flurstück Nr. 18, Flur 2, Gemarkung Mutscheid – Honerath, Schubertweg 10 vor. Das Grundstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Die Erschließung ist sichergestellt. Geplant ist der Umbau des o. g. Objektes zur 24-Std.-Unterbringung von Jugendlichen in familiärer Athomsphäre. Diese sind in der Regel zwischen 5 und 15 Jahren alt und werden von Fachpersonal umfänglich betreut. Die Unterbringung erfolgt in der Regel auf Zeit, bis eine Rückkehr in die eigene Familie oder aber eine neue Familie möglich ist; der Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes bei älteren Jugendlichen wird ebenfalls unterstützt. Seite 2 von Ratsdrucksache 354-X Aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken. Die beantragte Nutzung ist gem. § 5 BauNVO NRW in einem MD-Gebiet zulässig. Das Einvernehmen wurde somit verwaltungsseitig erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauO NRW genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine