Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.07.2015
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 354-X
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 20, Flurstück Nr. 18 - Bad Münsereifel-Honerath, Schubertweg 10
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung sowie den Um- und Ausbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Stallgebäude in eine sozialtherapeutische Lebensgemeinschaft für 6 – 7
Jugendliche auf dem Flurstück Nr. 18, Flur 2, Gemarkung Mutscheid – Honerath, Schubertweg 10
vor.
Das Grundstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Die Erschließung ist sichergestellt.
Geplant ist der Umbau des o. g. Objektes zur 24-Std.-Unterbringung von Jugendlichen in familiärer Athomsphäre. Diese sind in der Regel zwischen 5 und 15 Jahren alt und werden von Fachpersonal umfänglich betreut. Die Unterbringung erfolgt in der Regel auf Zeit, bis eine Rückkehr in die
eigene Familie oder aber eine neue Familie möglich ist; der Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes bei älteren Jugendlichen wird ebenfalls unterstützt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 354-X
Aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das geplante Vorhaben keine
Bedenken. Die beantragte Nutzung ist gem. § 5 BauNVO NRW in einem MD-Gebiet zulässig. Das
Einvernehmen wurde somit verwaltungsseitig erteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauO NRW genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine