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Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2011 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
27.11.14, 21:07
Aktualisiert
27.11.14, 21:07
Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2011
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2011
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 22-16-30/2011S Nr. der Ratsdrucksache: 180-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 09.12.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gesamtabschluss 2011 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kämmerer Hans Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 180-X 1. Sachverhalt: Als Tischvorlage wird der Entwurf des Gesamtabschlusses auf den 31.12.2011 mit Anlagen vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat den Gesamtabschluss zum 31.12.2010 in seiner Sitzung am 30.09.2014 bestätigt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Hierauf aufbauend wurde der Gesamtabschluss 2011 gefertigt. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Bestätigung zu. Vor der Bestätigung durch den Rat ist der Gesamtabschluss gem. § 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt Bad Münstereifel nicht besteht, kann sich der RPA eines Dritten bedienen. Mit Beschluss des RPA vom 21.06.2012 (RD 810-IX) wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner, Stollberger Straße 200, 50933 Köln, als Pflichtprüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 bestellt. Die Prüfung durch die Fa. Dr. Dornbach & Partner wird voraussichtlich in der Zeit vom 07.01.2015 bis 23.01.2015 durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2011 durch den RPA. 3. Finanzielle Auswirkungen Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des Gesamtabschlusses 2011 mit Anlagen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.