Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
27.11.14, 21:07
Aktualisiert
27.11.14, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.11.2014
- Der Bürgermeister Az: 22-16-30/2011S
Nr. der Ratsdrucksache: 180-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
09.12.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gesamtabschluss 2011
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter: Kämmerer Hans Orth
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 180-X
1. Sachverhalt:
Als Tischvorlage wird der Entwurf des Gesamtabschlusses auf den 31.12.2011 mit Anlagen vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag
31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat den
Gesamtabschluss zum 31.12.2010 in seiner Sitzung am 30.09.2014 bestätigt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Hierauf aufbauend wurde der Gesamtabschluss 2011 gefertigt.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur
Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Bestätigung zu. Vor der Bestätigung durch den Rat ist der Gesamtabschluss gem. § 116 Abs. 6
i.V.m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) dahingehend zu
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ergibt. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei
der Stadt Bad Münstereifel nicht besteht, kann sich der RPA eines Dritten bedienen.
Mit Beschluss des RPA vom 21.06.2012 (RD 810-IX) wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Dornbach & Partner, Stollberger Straße 200, 50933 Köln, als Pflichtprüfer für die Prüfung des
Gesamtabschlusses 2011 bestellt.
Die Prüfung durch die Fa. Dr. Dornbach & Partner wird voraussichtlich in der Zeit vom 07.01.2015
bis 23.01.2015 durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2011 durch den RPA.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des
Gesamtabschlusses 2011 mit Anlagen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.