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Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung-Badeordnung) hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014 und zusätzliche Änderungsvorschläge der Verwaltung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
04.12.14, 14:18
Aktualisiert
04.12.14, 14:18
Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung-Badeordnung)
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014 und zusätzliche Änderungsvorschläge der Verwaltung) Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung-Badeordnung)
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014 und zusätzliche Änderungsvorschläge der Verwaltung) Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung-Badeordnung)
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014 und zusätzliche Änderungsvorschläge der Verwaltung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 43-31-03 Nr. der Ratsdrucksache: 120-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 09.12.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung-Badeordnung) hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014 und zusätzliche Änderungsvorschläge der Verwaltung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 120-X/Z-1 1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 26.08.2014 beantragt die SPD-Fraktion die Änderung des § 2 der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung- Badeordnung). Der Antrag wurde der Ursprungs-RD als Anlage 1 beigefügt. Neben den von der SPD-Fraktion vorgebrachten Änderungswünschen im Hinblick auf die Eintrittsbeschränkungen bei Menschen mit Behinderungen wurden im § 2 der Badeordnung auch Anregungen des Deutschen Bäderverbandes eingearbeitet. Näheres wurde bereits in der Ursprungs-RD bereits erläutert. Der Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung der Badeordnung wurde von der Verwaltung zum Anlass genommen, offenkundige und von den Badegästen häufig bemängelte Nachteile in der zugehörigen Entgeltordnung nachzujustieren. Hierzu verwies der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus die Entscheidung ohne Empfehlungsbeschluss an den Rat am 09.12.2014 und beauftragte die Verwaltung, die anstehende Entscheidung noch durch verfügbares Datenmaterial zu unterfüttern. Die der Verwaltung zugänglichen Informationen sind als Anlage beigefügt. Konkret beinhaltet Anlage 1 einen Wochenvergleich der Besucherzahlen 2013 und 2014. Hierbei handelt es sich lediglich um die Normalbesucher. Schüler, Gruppen, Schwimmclub, Frühschwimmer und Rheumaliga wurden nicht berücksichtigt. Anlage 2 zeigt am Beispiel der Referenzmonate April und Mai 2013 und 2014, dass die Einführung des 3-Stundentarifs u. a. zum Rückgang des Verkaufs von (Familien-)Tageskarten geführt hat. Inhaltlich erstreckt sich das „Nachjustieren“ insbesondere auf die Einführung eines Sport- sowie eines Abendtarifes, um auch den Bedürfnissen der Badegäste nach Kurzzeittarifen nachzukommen und den Badbesuch auch für die von der letzten Änderung „Betroffenen“ attraktiver gestalten. Die in öffentlicher Ausschusssitzung erörterten Änderungen haben in der Zwischenzeit zu einigen Reaktionen geneigter Badbesucher gegenüber der Betriebsleitung geführt. Insbesondere die Einführung eines Sporttarifes wurde ausdrücklich begrüßt und angeregt, das Zeitfenster für diesen Tarif auf 90 Minuten auszuweiten. So sei sichergestellt, dass die Sportschwimmer 1 Stunde schwimmen können und mit 30 Minuten ausreichend Zeit zum Duschen, Umkleiden und Trocknen längerer Haare erhalten. Die Erfahrung in anderen Bädern hätte gezeigt, dass 90 Minuten ideal seien. Da die Anregung grundsätzlich in die gesamte Tarifsystematik passt, hat die Verwaltung sie dankbar aufgegriffen und im beiliegenden Satzungsentwurf noch eingearbeitet. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Verwaltung erhofft sich von dem veränderten Tarifsystem, neue Kunden zu gewinnen oder verlorene wiederzugewinnen. Das neue Kassensystem eröffnet insoweit neue Möglichkeiten, Kundenverhalten präzise auszuwerten und in den nächsten Jahren zur Grundlage künftiger Entscheidungen zu machen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Auf die Probleme, die auf das Kassenpersonal durch die Änderung der Badeordnung zukommen, wurde in der Ursprungs-RD ausführlich hingewiesen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. Seite 3 von Ratsdrucksache 120-X/Z-1 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die 2. Satzung vom __________ zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.