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Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
34 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
04.12.14, 14:18
Aktualisiert
04.12.14, 14:18
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung)

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2. Satzung vom ____________ zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung am ___________folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) beschlossen: Artikel 1 Die Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) vom 17.07.2013, wird wie folgt geändert: 1. § 2 erhält folgende Fassung: §2 Besucher 1.) Die Benutzung des eifelbades ist grundsätzlich jedermann gestattet. 2.) Die Benutzung des eifelbades ist nur zusammen mit eine geeigneten Begleitperson gestattet: a.) Kindern unter 7 Jahren, b.) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können. 3.) Die Benutzung des eifelbades ist nicht gestattet: a.) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden, b.) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, c.) Personen, die Tiere mit sich führen, d.) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen. 2. § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 2.) Geld, Wertsachen und Ausweise sind in den dafür vorgesehenen Wertfachschränken vom Badegast zu verschließen. Für Geld, Wertsachen und Ausweispapiere übernimmt die Stadt keine Haftung. 3. Die Anlage zur Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel – Gebührensatzung – erhält folgende Fassung: Anlage zur Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel - Gebührensatzung - Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr € 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Erwachsene Tageskarte Zeittarif (bis 3 Stunden) Sporttarif (bis 90 Minuten) Abendtarif (ab 18.30 Uhr) Nachlösung je angefangene 30 Minuten 6,40 4,90 3,50 3,50 0,50 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre Tageskarte Zeittarif (bis 3 Stunden) Sporttarif (bis 90 Minuten) Abendtarif (ab 18.30 Uhr) Nachlösung je angefangene 30 Minuten 4,30 3,30 2,30 2,30 0,50 3 3.1 Familien-Tageskarte (bei gleichen Einzeltarifen) Familien-Tageskarte ab 3 Personen (mindestens 1 Kind ab 3 Jahre) Familien-Tageskarte 2 Erwachsene und 3 Kinder ab 3 Jahre 3.2 4 4.1 4.2 4.3 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 6 6.1 6.2 6.3 Geldwertkarten (Rabatte gelten auf alle nicht ermäßigten Tarife) Wertkarte 50,00 € (10% Rabatt) Wertkarte 100,00 € (15% Rabatt) Bürgerkarte 100,00 € (20% Rabatt) Zehnercoins Erwachsene (bis 3 Stunden) –ermäßigtKinder und Jugendliche ab 3 Jahre (bis 3 Stunden) – ermäßigtErwachsene (bis 90 Minuten) –ermäßigtKinder und Jugendliche ab 3 Jahre (bis 90 Minuten) – ermäßigt Frühschwimmer, montags von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr (nur als Zehnercoin erhältlich) Vergünstigungen Vergünstigungen für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50% mit amtlichem Ausweis Vergünstigung für Behinderte in sozialtherapeutischen Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes von Bad Münstereifel Kurkarteninhaber 15% Rabatt auf den Einzeltarif 18,00 45,00 85,00 80,00 45,00 32,00 31,50 20,70 32,00 20% Nachlass 50% Nachlass 20% Nachlass 7 Notwendige geeignete Begleitperson von Behinderten mit einem Grad der Behinderung ab 50% freier Eintritt 8 Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Grad der Behinderung ab 50% mit entsprechendem Ausweis freier Eintritt 9 9.1 9.2 9.3 9.4 Sonstige Gebühren Ersatz für verlorenen Schlüssel Verlust von Wertkarte oder Coin Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung einer Wertkarte Pfand bei Neukauf einer Wertkarte Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. 10,00 5,00 5,00 5,00