Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
04.12.14, 14:18
Aktualisiert
04.12.14, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.12.2014
- Der Bürgermeister Az: SW2
Nr. der Ratsdrucksache: 146-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
09.12.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2015
hier: 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW 2
SW 1
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 146-X/Z-1
1. Sachverhalt:
In den Entwurf der 10. Änderungssatzung hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen.
Die Gebühr für die Entsorgung je m³ Abwasser bei abflusslosen Gruben beträgt 17,15 €, wie auch
aus dem Sachverhalt der Ursprungsvorlage sowie aus der Gebührenkalkulation 2015 hervorgeht.
In dem als Anlage zur RD-Nr. 146-X beigefügten Entwurf der 10. Änderungssatzung beträgt der
Gebührensatz für abflusslose Gruben fälschlicherweise 17,50 € je m³.
Daher wird als Anlage der überarbeitete Entwurf der 10. Änderungssatzung mit dem berichtigten
Gebührensatz für abflusslose Gruben überreicht.
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2015 (Anlage 1 zur RD 146-X) über die Gebühren zur Entsorgung der
Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.
Die 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als
Anlage 1 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.