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Beschlussvorlage (Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW hier: Wegekapelle in Eichen - Gemarkung Houverath, Flur 17, Flurstück 23, Kapellenweg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Beschlussvorlage (Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Wegekapelle in Eichen - Gemarkung Houverath, Flur 17, Flurstück 23, Kapellenweg) Beschlussvorlage (Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Wegekapelle in Eichen - Gemarkung Houverath, Flur 17, Flurstück 23, Kapellenweg)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.02.2015 - Der Bürgermeister Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 216-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW hier: Wegekapelle in Eichen - Gemarkung Houverath, Flur 17, Flurstück 23, Kapellenweg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 216-X 1. Sachverhalt: Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland beantragt die Eintragung der Wegekapelle in Bad Münstereifel-Eichen (Gemarkung Houverath, Flur 17, Flurstück 23, Kapellenweg) in die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel, da diese gemäß Gutachten die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 DSchG NW erfüllt. Der Eigentümer des vorbezeichneten Objektes würde die Aufnahme in die Denkmalliste ebenfalls begrüßen. Bei der Wegekapelle handelt es sich um eine aus Bruchstein errichtete, weiß verputzte EinraumKapelle mit geschiefertem Satteldach und moderner Eingangstür. Die Kapelle ist mit farbig verglasten Rundfenstern und einem halbrund geschlossenen Chor mit eingemauertem Altartisch ausgestattet. Über dem Eingangsgiebel befindet sich eine kleine Glocke. Die Kapelle wurde anlässlich einer Viehseuche durch die Familie des Eigentümers erbaut und gestiftet. Sie befindet sich seit Generationen im Familienbesitz. Gemäß dem Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland ist die Wegekapelle bedeutend für die Geschichte des Menschen und der Ortsgeschichte. Außerdem ist das Objekt aus wissenschaftlichen, besonders architekturgeschichtlichen und volkskundlichen Gründen, erhaltenswert. Daher wird empfohlen, die Wegekapelle in Bad Münstereifel-Eichen in die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel einzutragen. 2. Rechtliche Würdigung Die Unterschutzstellung der Wegekapelle hat gem. § 3 Abs. 1 DSchG NW zu erfolgen. Sie wird erst mit der Eintragung in die Denkmalliste bestandskräftig. Mit der Eintragung unterliegt das Objekt den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NW. Für den Eigentümer entstehen somit Rechte und Pflichten, insbesondere nach den §§ 7, 8, 9, 10 und 40 DSchG NW. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NW wurden geprüft. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Wegekapelle in Bad Münstereifel-Eichen in die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel einzutragen.