Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 216-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Wegekapelle in Eichen - Gemarkung Houverath, Flur 17, Flurstück 23, Kapellenweg
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 216-X
1. Sachverhalt:
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland beantragt die Eintragung der Wegekapelle in Bad
Münstereifel-Eichen (Gemarkung Houverath, Flur 17, Flurstück 23, Kapellenweg) in die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel, da diese gemäß Gutachten die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 DSchG NW erfüllt. Der Eigentümer des vorbezeichneten Objektes würde die
Aufnahme in die Denkmalliste ebenfalls begrüßen.
Bei der Wegekapelle handelt es sich um eine aus Bruchstein errichtete, weiß verputzte EinraumKapelle mit geschiefertem Satteldach und moderner Eingangstür. Die Kapelle ist mit farbig verglasten Rundfenstern und einem halbrund geschlossenen Chor mit eingemauertem Altartisch
ausgestattet. Über dem Eingangsgiebel befindet sich eine kleine Glocke. Die Kapelle wurde anlässlich einer Viehseuche durch die Familie des Eigentümers erbaut und gestiftet. Sie befindet
sich seit Generationen im Familienbesitz.
Gemäß dem Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland ist die Wegekapelle bedeutend für die Geschichte des Menschen und der Ortsgeschichte. Außerdem ist das Objekt aus
wissenschaftlichen, besonders architekturgeschichtlichen und volkskundlichen Gründen, erhaltenswert.
Daher wird empfohlen, die Wegekapelle in Bad Münstereifel-Eichen in die Denkmalliste der Stadt
Bad Münstereifel einzutragen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Unterschutzstellung der Wegekapelle hat gem. § 3 Abs. 1 DSchG NW zu erfolgen. Sie wird
erst mit der Eintragung in die Denkmalliste bestandskräftig. Mit der Eintragung unterliegt das Objekt den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NW. Für den Eigentümer entstehen somit
Rechte und Pflichten, insbesondere nach den §§ 7, 8, 9, 10 und 40 DSchG NW. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NW wurden geprüft.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Wegekapelle in Bad Münstereifel-Eichen in die Denkmalliste der Stadt
Bad Münstereifel einzutragen.