Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 87-X/Z-3
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kirspenich, Hardtburgstraße
hier: Anpassung des Bebauungskonzepts
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 87-X/Z-3
1. Sachverhalt:
Am 16.09.2014 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss ein Bebauungskonzept für den Bereich
Kirspenich-Hardtburgstraße vorgestellt.
Grundlage für dieses Konzept war die bereits im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche. Zudem sollten die nord-östlich an die Wohnbauflächen angrenzenden landwirtschaftlich dargestellten Flächen in das Bebauungskonzept einbezogen werden. Als Tausch hierzu sollten nicht
benötigte Wohnbauflächen entlang der Landstraße rückentwickelt werden.
Nach Beschlussfassung dieses Konzeptes durch den Ausschuss erfolgte in einem ersten Schritt
die landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz, ohne die die Flächennutzungsplanänderung und folglich das beantragte Bebauungskonzept nicht umsetzbar sind.
Ergänzend zu diesem Konzept wurde dem Ausschuss in seiner letzten Sitzung eine Erweiterung
dieses Bebauungskonzepts vorgelegt, in dem weitere Flächen in die Bebauung mit einbezogen
werden sollten. Die Entscheidung hierüber wurde zunächst vertagt und eine Ortsbesichtigung beschlossen.
Zwischenzeitlich liegt nun die Entscheidung der Bezirksregierung Köln bzgl. der Anfrage gem. §
34 LPlG vor. Der Änderung des Flächennutzungsplanes wird aus landesplanerischer Sicht nicht
zugestimmt. Die betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen können somit nicht in Wohnbauflächen umgewandelt werden.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung hat der Projektentwickler daher das Bebauungskonzept
auf die Darstellung des gültigen Flächennutzungsplanes angepasst.
Auf Grundlage dieses neuen Bebauungskonzeptes wird die Verwaltung das in seiner Sitzung am
16.09.2014 beschlossene Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB durchführen.
Parallel finden Abstimmungen mit Fachplanern und Fachbehörden bzgl. der Schaffung einer gesicherten fußläufigen Verbindung vom Bereich Hardtburgstraße zum Ortskern Arloff-Kirspenich
statt.
Hierüber wird in der Sitzung ggfs. mündlich berichtet.
Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden Baugrundstücke auch für junge Familien zur Verfügung gestellt.
7. Beschlussvorschlag:
Das in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.09.2014 beschlossenen Vorverfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird auf Grundlage des beigefügten Bebauungskonzepts durchgeführt.