Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
121 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
26.02.15, 13:18
Aktualisiert
26.02.15, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 50-52-40
Nr. der Ratsdrucksache: 219-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
10.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Unterbringung ausländischer Flüchtlinge
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Berichterstatter: Herr Reidenbach / Herr Wiedemann
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 219-X
1. Sachverhalt:
Ausgangsituation
Im Jahr 2014 mussten insgesamt 50 ausländische Flüchtlinge aufgenommen werden. Hierbei hat
sich zum Jahresende ein dramatischer Anstieg abgezeichnet. Die Hälfte, 25 Personen, wurden
allein im 4. Quartal 2014 zugewiesen. Seit November 2014 müssen wöchentlich in der Regel zwei
mitunter auch drei, neu zugewiesene Personen aufgenommen werden. Dieser kurzfristige deutliche Anstieg war nicht prognostizierbar.
Nach Karneval hat die Landesregierung auf den Druck durch die verstärkte Zuwanderung aus
dem Kossovo reagiert und die Aufnahmequoten der Kommunen erneut erhöht und die Zuweisung
auf wöchentlich drei bis vier Personen angehoben.
Hinzu kommen einzelne Asylfolgeantragsteller, die in der Vergangenheit bereits in Bad Münstereifel zugewiesen waren und zwischenzeitlich in ihr Heimatland zurückgekehrt waren. Die Personen
mit Herkunft in der Regel aus den Staaten des ehem. Jugoslawiens, müssen nicht mehr das Aufnahme- und Zuweisungsverfahren der Bezirksregierung Arnsberg durchlaufen und erreichen Bad
Münstereifel unmittelbar und kurzfristig.
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2014 über 202.000 Asylanträge
registriert hat, rechnet man dort für 2015 mit einer weiteren Steigerung bis 300.000 Asylanträgen.
Dies bedeutet für Bad Münstereifel die weitere Aufnahme von 80 bis 100 Personen im Jahr 2015.
Im Jahr 2015 wurden bis 20.02.2015 bereits 14 neue Personen aufgenommen.
Nachdem zum 01.12.2014 die zusätzliche Unterkunft im Haus An der Ley 26, Iversheim, eröffnet
wurde, kamen die hierdurch zusätzlich geschaffenen Plätze gerade richtig, um die eintreffenden
Asylbewerber unterbringen zu können.
Mittlerweile stellt sich die Unterbringungssituation (Stand 20.02.2015) wie folgt dar:
Übergangsheim Mühlengasse 10: belegte Plätze: 59
Übergangsheim An der Ley 26:
belegte Plätze: 27
freie Plätze: keine
freie Plätze: 8
Weitere 11 Personen können in der Obdachlosenunterkunft Rodert, Waldstraße 20, untergebracht
werden.
Eine Relativierung der Belegungszahlen ergibt sich dadurch, dass einige Personen sich nach Zuweisung nur kurz in der Gemeinschaftsunterkunft aufhalten und dann häufig, auch über mehrere
Tage, abwesend sind. Somit ist tatsächlich nie eine „Vollbelegung“ gegeben.
Angesichts der schwindenden freien Unterbringungsplätze ist dringend notwendig, unverzüglich
weitere Unterbringungsmöglichkeiten in der angezeigten Kapazität zu schaffen.
Weitere Entwicklung
Aufgrund der absehbaren Unterbringungsprobleme hat die Stadt bereits im Januar erneut damit
begonnen, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Da in den vergangenen beiden Jahren bis auf zwei Familien nur alleinstehende Männer zugewiesen wurden und aufgrund der unterschiedlichen Aufenthaltsdauern der Personen mit einem hierdurch bedingten häufigen Wechsel
der Unterkunftsnutzer, scheiden normale Wohnungen als Unterkunft überwiegend aus. Dementsprechend lag und liegt der Focus bei der Suche nach geeigneten Immobilien bei Objekten, die
als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden können.
Seite 3 von Ratsdrucksache 219-X
In erster Linie wurden daher alle im Stadtgebiet befindlichen, nicht mehr betriebenen Beherbergungsbetriebe geprüft. In einem zweiten Schritt wurden auch alle nicht mehr betriebenen Senioreneinrichtungen und sonstige Einrichtungen geprüft. Auch Betriebe, bei denen bekannt ist, dass
eine Betriebsaufgabe bevorsteht, wurden angefragt.
Bei einigen geeigneten Objekten gaben die Eigentümer an, andere Verwendungsformen zu favorisieren (z. B. Golfhotel, Tanneck, Jungmühle, Oberfollmühle u. a.). Andere Objekte waren aufgrund des baulichen Zustandes (auch unter Beachtung des vorbeugenden Brandschutzes) nicht
ohne größere Investitionen nutzbar (z. B. Parkhotel, AWO-Heim Lanzerath).
Lediglich ein kleinerer Hotelbetrieb in einem Ortsteil im nördlichen Stadtgebiet sowie das Seniorenzentrum Otterbach waren zu konkreten Gesprächen bereit.
Gleichzeitig hat die Verwaltung die angebotenen Wohnungen registriert, um dort ggf. später zugewiesene Familien unterbringen zu können.
Weiterhin ist im Laufe des ersten Halbjahres die Anpassung des Übergangsheimes in der Mühllengasse an die aktuellen baulichen Voraussetzungen im vorbeugenden Brandschutz durch den
Vermieter vorgesehen. Dies bedeutet, dass dort vorübergehend nicht alle Zimmer belegt werden
können. Hierdurch kann es dann immer wieder zu zusätzlichen kurzfristigen Engpässen bei der
Unterbringung kommen.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG NRW) sind die Gemeinden verpflichtet, die
ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Nach § 53 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) sollen Ausländer, die einen Asylantrag
gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das
öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Das Land NRW gewährt für die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen für
2015 folgende Zuweisungen:
a) Pauschale Landeszuweisung nach FlüAG
b) pauschale Sonderzahlung für Leistungen
nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
c) Entlastungsmittel des Bundes
224.434 €
Summe:
329.916 €
39.272 €
66.210 €
Diese Zuweisung ist sowohl für die Unterbringung als auch für die Aufwendungen zum Lebensunterhalt nach dem AsylbLG einzusetzen.
Für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden 2015 voraussichtlich mindestens 620.000 €
(Stand 20.02.2015) benötigt. Die Differenz zwischen der o. a. Zuweisung in Höhe von 329.916 €
und diesem Betrag belastet unmittelbar den städtischen Haushalt 2015.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Bewirtschaftung weiterer Unterkünfte benötigt zusätzliche personelle Kapazitäten sowohl in
der Sachbearbeitung als auch im Hausmeisterdienst und im Idealfall auch in der Betreuung. Es ist
absehbar, dass gerade letzteres nicht mehr mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden
kann.
Es darf auch nicht übersehen werden, dass weitere 80-100 Personen auch 80-100 zusätzliche
Leistungsfälle bei der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz darstellen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 219-X
Dies kann mit dem vorhanden Personal ebenfalls nicht mehr bewältigt werden. Der empfohlene
Fallzahlenschlüssel von 130 Fällen pro Vollzeitstelle wird bereits heute überschritten.
Konkret besteht bei der Leistungssachbearbeitung ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 bis 0,75 Stellen
im gehobenen Dienst. Für die Sachbearbeitung der Unterbringung ein Bedarf von 0,5 Stellen im
mittleren Dienst. Und für die Betreuung ein Bedarf von 0,3 bis 0,5 Stellen in der Sozialarbeit.
Zur Ausdehnung des Hausmeisterdienstes ist der vorhandene Stellenanteil je nach Ergebnis des
Ausschussbeschlusses über die künftige Unterbringung anzupassen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
5.1 Lösungsvorschlag:
Wie bereits im Sachverhalt ausgeführt, hat die Verwaltung in den vergangenen Wochen mit dem
Seniorenzentrum Otterbach konkrete Verhandlungen aufgenommen. Hier stehen derzeit in zwei
Häusern die kompletten Appartementwohnungen leer, die insbesondere für die Unterbringung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen genutzt werden können, bei denen ein längerer Aufenthalt absehbar ist, wie z. B. bei den Flüchtlingen aus Syrien und dem nahen und mittleren Osten.
Bereits ab dem 18.03.2015 könnten dort insgesamt neun Appartements mit 52 bis 56 qm mit je bis
drei Personen und drei Appartements mit 32 qm mit je zwei Personen belegt werden, so dass dort
kurzfristig 33 Personen untergebracht werden können.
Darüber hinaus können in einem weiteren ebenfalls derzeit nicht belegten Haus ab dem
15.04.2015 sukzessive weitere neun Appartements mit bis drei Personen und acht Appartements
mit je zwei Personen -also insgesamt weiteren 43 Personen- belegt werden.
Alle Appartements verfügen über eine Kochgelegenheit in Form einer Pantry-Küche und eine
Teilmöblierung.
In den größeren Appartements könnten auch kleinere Familien mit ein bis zwei Kleinkindern untergebracht werden, für den Fall, dass irgendwann auch wieder Familien zugewiesen werden.
Angesichts der Schwierigkeiten, Asylbewerber und Flüchtlinge kurzfristig unterzubringen bietet
das Seniorenzentrum diese Appartements der Stadt zur Anmietung an. Die Warmmiete ist für die
vorgesehene Personenzahl angemessen i. S. der Vorschriften des AsylbLG und des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII). In dem Mietzins ist darüber hinaus ein Hausmeisterdienst enthalten.
Das Seniorenzentrum legt Wert auf eine Integration der Bewohner, denen alle Angebote der Einrichtung wie Veranstaltungen, sozialer Dienst, Verwaltung als Ansprechpartner etc., zur Verfügung
stehen.
Der Förderverein der Einrichtung „Geborgenheit im Alter“ e. V. bietet zudem den Flüchtlingen seine Betreuung an.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss als Beschluss vor, für die Beratung in der nichtöffentlichen
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine entsprechende Beratungsvorlage mit den Mietkonditionen und sonstigen Details sowie der möglichen haushaltsmäßigen Deckung vorzubereiten.
Dieser sollte dann dem Abschluss des Mietvertrages mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren
zustimmen.
Im Falle einer Anmietung durch die Stadt ab dem 18.03.2015 würde diese dann eine Weitervermietung an den o. a. Personenkreis aus den bisher aufgenommenen Flüchtlingen vornehmen, so
dass die beiden Übergangsheime wieder neue Personen aufnehmen können.
Zudem sollen die Verhandlungen mit dem o. a. kleineren Hotelbetrieb in einem Ortsteil im nördlichen Stadtgebiet weitergeführt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll hierzu ebenfalls
erst im Haupt- und Finanzausschuss konkreter berichtet werden. In diesem Objekt könnten ebenfalls 30 weitere Flüchtlinge untergebracht werden.
5.2 Mögliche Alternativen:
Als mögliche Alternativen wurde die Nutzung vorhandener städt. Immobilien geprüft.
- Seniorenbegegnungsstätte in Iversheim und darüberliegende Wohnungen
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Eine Nutzung der beiden Wohnungen scheidet wegen Unbewohnbarkeit aus. Zudem müsste eine
Kernsanierung erfolgen, die derzeit kosten- und zeitmäßig nicht zu realisieren ist.
Der Seniorentreff müsste ebenfalls zunächst kostenaufwendig in eine Wohnung umgebaut werden, was ebenfalls aus finanziellen und zeitlichen Gründen nicht möglich sein wird.
- Wohnung über der Kindertagesstätte in Lethert
Eine Nutzung der Wohnung scheidet wegen Unbewohnbarkeit aus. Zudem müsste eine Kernsanierung erfolgen, die derzeit kosten- und zeitmäßig nicht zu realisieren ist.
- Zwischentrakt Grundschule Mutscheid (Pavillons)
Ein Umbau in Wohnraum wäre erforderlich, der derzeit kosten- und zeitmäßig nicht zu realisieren
ist.
- Ehemaliger Kindergarten Rupperath
Ein Umbau in Wohnraum wäre erforderlich, der derzeit kosten- und zeitmäßig nicht zu realisieren
ist.
- Dorfgemeinschaftshaus (ehem. Schule) Mahlberg
Ein Umbau in Wohnraum wäre erforderlich, der derzeit kosten- und zeitmäßig nicht zu realisieren
ist.
- Dorfgemeinschaftshaus/Mehrzweckhalle Lethert
Ein Umbau in Wohnraum wäre erforderlich, der derzeit kosten- und zeitmäßig nicht zu realisieren
ist.
- Umkleidegebäude/Sportlerheim am Sportplatz Schleidtalstraße
Ein Umbau in Wohnraum wäre erforderlich, der derzeit kosten- und zeitmäßig nicht zu realisieren
ist. Zudem ist die Aufnahmekapazität zu gering.
Weiterhin wurden städt. und private Grundstücke zur Aufstellung von Wohncontainern gesucht.
Hierzu hat die Verwaltung derzeit eine Arbeitsgruppe gebildet, die im Falle einer diesbezüglichen
Ausschussentscheidung zur kurzfristigen Realisierung entsprechende Prüfungen vornimmt. Zudem wird diese Arbeitsgruppe aber auch weiterhin für den Fall einer noch stärkeren Flüchtlingszuweisung diese Alternative prüfen und für eine evtl. später erforderliche Umsetzung vorbereiten.
Beim Einsatz von Wohncontainern bietet sich grundsätzlich eine Miete an. Es muss jedoch damit
gerechnet werden, dass die Container nach ihrer Nutzungsdauer derart abgewohnt sind, dass
vertragsgemäße Ausgleichszahlungen zu leisten sind. Daher gehen die meisten Kommunen dazu
über, die Container zu kaufen.
Eine vorläufige Kostenermittlung kommt zu folgenden Ergebnis:
Hohe Fixkosten verursacht zunächst in beiden Fällen die Grundstückserschließung. Daher sind für
den Kauf einer Containerlösung zur Unterbringung von 10 Personen Kosten in Höhe von ca.
140.000 Euro und für die Unterbringung von 60 Personen Kosten in Höhe von 520.000 Euro zu
erwarten.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Im Falle von dauerhaften Aufenthaltserlaubnissen und einer erfolgreichen Integration im Stadtgebiet könnte sich die Aufnahme von Flüchtlingen grundsätzlich positiv auf die demographische Zusammensetzung der Bevölkerung auswirken.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus schlägt
dem Haupt- und Finanzausschuss den Abschluss eines Mietvertrages für die sukzessive Anmietung der o. a. Appartementwohnungen im Seniorenzentrum Otterbach zur Unterbringung von
Flüchtlingen im Rahmen der Weitervermietung vor.
2.
Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss eine Beratungsvorlage mit den erforderlichen Finanzdaten zum Abschluss des Mietvertrages vorzulegen.
3.
Seite 6 von Ratsdrucksache 219-X
Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss konkrete
Daten zu dem noch in Verhandlung befindlichen kleineren Hotelbetrieb (ca. 30 Plätze) in einem
Ortsteil im nördlichen Stadtgebiet zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
4.
Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, für den Fall einer weiterhin steigenden Flüchtlingszuweisung, mögliche Flächen zur Errichtung von Wohncontainersiedlungen zu sondieren.