Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
26.02.15, 14:32
Aktualisiert
26.02.15, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 42-21
Nr. der Ratsdrucksache: 214-X
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
10.03.2015
Rat
24.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung zur Aufhebung der Gebührenordnung für die Stadt-Volkshochschule Bad Münstereifel vom 16.05.1991
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Berichterstatter: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 214-X
1. Sachverhalt:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 16.05.1991 die Gebührenordnung für die StadtVolkshochschule Bad Münstereifel beschlossen (Ziffer 3.9 der Ortsrechtssammlung auf der
Homepage der Stadt Bad Münstereifel). Diese Gebührenordnung wird nicht mehr benötigt, da die
Weiterbildungsangebote im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel seit dem 01.01.2014 in das VHSAngebot des Kreises Euskirchen aufgenommen sind und bereits zuvor von 2005 bis 2013 eine
Kooperation über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Euskirchen bestand.
Die Gebührenordnung ist demnach durch eine entsprechende Aufhebungssatzung aufzuheben.
2. Rechtliche Würdigung
./.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Gebührenordnung für die StadtVolkshochschule Bad Münstereifel vom 16.05.1991 wird beschlossen.