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Beschlussvorlage (Entwicklung der Bebauungsplanbereiche 5a/5d "Gewerbegebiet, Sondergebiet Bad Münstereifel" hier: Einleitung eines Moderationsverfahrens)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
26.02.15, 14:32
Aktualisiert
26.02.15, 14:32
Beschlussvorlage (Entwicklung der Bebauungsplanbereiche 5a/5d "Gewerbegebiet, Sondergebiet Bad Münstereifel"
hier: Einleitung eines Moderationsverfahrens) Beschlussvorlage (Entwicklung der Bebauungsplanbereiche 5a/5d "Gewerbegebiet, Sondergebiet Bad Münstereifel"
hier: Einleitung eines Moderationsverfahrens) Beschlussvorlage (Entwicklung der Bebauungsplanbereiche 5a/5d "Gewerbegebiet, Sondergebiet Bad Münstereifel"
hier: Einleitung eines Moderationsverfahrens)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.02.2015 - Der Bürgermeister Az: 60 Schl Nr. der Ratsdrucksache: 192-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung der Bebauungsplanbereiche 5a/5d „Gewerbegebiet, Sondergebiet Bad Münstereifel“ hier: Einleitung eines Moderationsverfahrens __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ (x) Kosten €: 2.800,00 € ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (x) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 192-X 1. Sachverhalt: Durch das in der Ratsdrucksache 191 erläuterte Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“ erfolgt die Anpassung dieser Bauleitplanung an die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Die dargestellten Nutzungsbeschränkungen beziehen sich jedoch nicht nur auf die Grundstücke im Planbereich der 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“, sondern betreffen die gesamten Flächen des Bebauungsplanes Nr. 5a mit seinen Gewerbegebietsfestsetzungen. Zudem finden sie sich teilweise auch in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5d „Flaches Feld“ wieder, speziell in den Sondergebieten Ärztehaus und Gewerbe- und Dienstleistungszentrum sowie im Sondergebiet großflächiger Einzelhandel. In der Vergangenheit wurde bereits versucht, über Änderungsverfahren bzw. Befreiungen zu diesen Festsetzungen Entwicklungen zu ermöglichen, die eine Sicherung bzw. Aufwertung einzelner Standorte mit sich brachten. Es handelt sich hierbei jedoch um Einzelfallentscheidungen. Gefragt ist eine gesamtplanerische Ausrichtung des betroffenen Bereichs. Diese Ausrichtung kann nur im Kontext zwischen Eigentümern/Gewerbetreibenden und der Stadt Bad Münstereifel erfolgen. Zur Vorbereitung planerischer Schritte soll deshalb zunächst ein Moderationsverfahren durchgeführt werden. Hierzu sind Gespräche mit den einzelnen Betroffenen zu führen, um die Standortfrage und flankierend in Teilbereichen verkehrliche Maßnahmen zu erörtern. Begleitet werden muss dieser Prozess durch entsprechende Fachplaner, insbesondere in Bezug auf die Objektentwicklung und die Verkehrsplanung. Mit dem Betreiber des Küchenstudios fand bereits ein Gespräch statt. Für diesen Bereich ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Es stehen betriebliche Veränderungen an. Nur ein schnelles Handeln kann ein Fortbestehen des Standortes und somit die Sicherung der Arbeitsplätze gewährleisten. Es ist über eine Vergrößerung der Verkaufsfläche nachzudenken. Im Rahmen dessen ist über die vorliegende Bauvoranfrage, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entspricht, zu sprechen. 2. Rechtliche Würdigung Der Bereich wird überdeckt durch die Bebauungspläne 5 a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“ aus dem Jahr 1976 und dem Bebauungsplan Nr. 5 d Bad Münstereifel-Kernstadt-Flaches Feld aus dem Jahr 2004. Diese sind Grundlage zur Genehmigung einzelner Vorhaben. 3. Finanzielle Auswirkungen Da der Aufwand für das gesamte Verfahren schwer abzuschätzen ist, wird zunächst ein Auftrag auf Stundenbasis erteilt. Im ersten Schritt bis zu max. 2.800 € zzgl. MwSt als Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Kosten über das Produktsachkonto 09511100-527912 – Räumliche Planung und Entwicklung – Planungskosten finanziert werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Seite 3 von Ratsdrucksache 192-X Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern/Gewerbetreibenden Kontakt aufzunehmen, um die weiteren planerischen Entwicklungen im Bereich der nördlichen Vorstadt im Rahmen eines Moderationsverfahrens abzustimmen.