Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
26.02.15, 14:32
Aktualisiert
26.02.15, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 60 Schl
Nr. der Ratsdrucksache: 192-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung der Bebauungsplanbereiche 5a/5d „Gewerbegebiet, Sondergebiet Bad Münstereifel“
hier: Einleitung eines Moderationsverfahrens
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Berichterstatter: Frau Schulz
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(x) Kosten €: 2.800,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(x) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 192-X
1. Sachverhalt:
Durch das in der Ratsdrucksache 191 erläuterte Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“ erfolgt die Anpassung dieser Bauleitplanung an die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts.
Die dargestellten Nutzungsbeschränkungen beziehen sich jedoch nicht nur auf die Grundstücke
im Planbereich der 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“,
sondern betreffen die gesamten Flächen des Bebauungsplanes Nr. 5a mit seinen Gewerbegebietsfestsetzungen.
Zudem finden sie sich teilweise auch in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5d „Flaches
Feld“ wieder, speziell in den Sondergebieten Ärztehaus und Gewerbe- und Dienstleistungszentrum sowie im Sondergebiet großflächiger Einzelhandel.
In der Vergangenheit wurde bereits versucht, über Änderungsverfahren bzw. Befreiungen zu diesen Festsetzungen Entwicklungen zu ermöglichen, die eine Sicherung bzw. Aufwertung einzelner
Standorte mit sich brachten. Es handelt sich hierbei jedoch um Einzelfallentscheidungen. Gefragt
ist eine gesamtplanerische Ausrichtung des betroffenen Bereichs.
Diese Ausrichtung kann nur im Kontext zwischen Eigentümern/Gewerbetreibenden und der Stadt
Bad Münstereifel erfolgen.
Zur Vorbereitung planerischer Schritte soll deshalb zunächst ein Moderationsverfahren durchgeführt werden. Hierzu sind Gespräche mit den einzelnen Betroffenen zu führen, um die Standortfrage und flankierend in Teilbereichen verkehrliche Maßnahmen zu erörtern.
Begleitet werden muss dieser Prozess durch entsprechende Fachplaner, insbesondere in Bezug
auf die Objektentwicklung und die Verkehrsplanung.
Mit dem Betreiber des Küchenstudios fand bereits ein Gespräch statt. Für diesen Bereich ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Es stehen betriebliche Veränderungen an. Nur ein schnelles
Handeln kann ein Fortbestehen des Standortes und somit die Sicherung der Arbeitsplätze gewährleisten. Es ist über eine Vergrößerung der Verkaufsfläche nachzudenken.
Im Rahmen dessen ist über die vorliegende Bauvoranfrage, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entspricht, zu sprechen.
2. Rechtliche Würdigung
Der Bereich wird überdeckt durch die Bebauungspläne 5 a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“ aus
dem Jahr 1976 und dem Bebauungsplan Nr. 5 d Bad Münstereifel-Kernstadt-Flaches Feld aus
dem Jahr 2004. Diese sind Grundlage zur Genehmigung einzelner Vorhaben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Da der Aufwand für das gesamte Verfahren schwer abzuschätzen ist, wird zunächst ein Auftrag
auf Stundenbasis erteilt. Im ersten Schritt bis zu max. 2.800 € zzgl. MwSt als Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Kosten über das Produktsachkonto 09511100-527912 – Räumliche Planung
und Entwicklung – Planungskosten finanziert werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Seite 3 von Ratsdrucksache 192-X
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern/Gewerbetreibenden Kontakt aufzunehmen,
um die weiteren planerischen Entwicklungen im Bereich der nördlichen Vorstadt im Rahmen eines
Moderationsverfahrens abzustimmen.