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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungsbeschluss, Durchführung der Verfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
151 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
26.02.15, 14:32
Aktualisiert
26.02.15, 14:32
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungsbeschluss, Durchführung der Verfahren) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungsbeschluss, Durchführung der Verfahren)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.02.2015 - Der Bürgermeister Az: 60 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 191-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungsbeschluss, Durchführung der Verfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 191-X 1. Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“ ist seit 1976 rechtskräftig. Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgte 2001 der Ausschluss kernstadttypischer Nutzungen im Planbereich. Dies, um die Versorgungsfunktion der Kernstadt und somit deren Attraktivität zu stärken. Vom Ausschluss betroffen sind allgemein zulässige Gewerbebetriebe wie Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, freiberuflich Tätige, ausgenommen technische Berufe und Einzelhandelsbetriebe mit einem kernstadtspezifischen Warensortiment. Die Entwicklung der letzten Jahre erforderte die Fortschreibung der stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen, dies insbesondere im Hinblick auf die Einzelhandelsentwicklung. Definiert wurden diese im Strukturgutachten/Einzelhandels- und Zentrenkonzept, dessen Fortschreibung in seiner Fassung vom März 2012 vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am 21.03.2012 beschlossen wurde. Der Beschluss beinhaltet die Bad Münstereifeler Liste der nahversogungsund zentren- und nichtzentrenrelevanten Sortimente und ist Leitlinie für weitere Planungen. Auf den Beschluss zur Münstereifeler Liste unter RD 229 wird verwiesen. Die neu definierten Zielvorstellungen der Stadt Bad Münstereifel sind nun in bauleitplanerischen Schritten umzusetzen. Betroffen sind hiervon die Bebauungspläne 5a „Gewerbegebiet“ und 5d „Sondergebiet“. In einem ersten Schritt wird das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 5a „Gewerbegebiet“ angegangen. Die derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes stimmen nicht mit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts überein, insbesondere ist auf die Münstereifeler Liste der nahversorgungs-, zentren- und nichtzentrenrelevanten Sortimente abzustellen. Das Verfahren beschränkt sich auf eine seit Jahren brach liegende Fläche innerhalb einer Entwicklungsfläche Nahversorgungsstandort, die einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden soll. Unter Beibehaltung der Gewerbegebietsfestsetzung ist geplant, Nutzungsmöglichkeiten mit nahversorgungsrelevantem Sortiment zuzulassen. Der Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente wird beibehalten. Im Verfahren ist nachfolgend der Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie die Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Die Unterlagen werden bis zur öffentlichen Auslegung evtl. noch ergänzt ohne die Grundzüge des Plangedankens zu verändern. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3997, 2017 und 2947 (teilweise). Der genaue Planbereich ist der beigefügten Planzeichnung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.