Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
156 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
03.03.15, 15:38
Aktualisiert
03.03.15, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.03.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-53-00 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 224-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im
Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung) – Umsetzung HSK-Maßnahme
Nr. M 022
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Für die vorgeschlagene Anpassung von 13,26 % wurden beispielhaft für einen gastronomischen
Betrieb mit einer durchschnittlich großen Außengastronomie, für einen großen Gastronomischen
Seite 2 von Ratsdrucksache 224-X/Z-1
Betrieb sowie für Ladelokale mit einer durchschnittlichen Warenpräsentationsfläche und einer
großen Warenpräsentationsfläche dargestellt.
Alternativ wurde auch eine Modelrechnung für eine Anpassung um 8 % für 2015 und weitere 4,5
% für 2016 dargestellt.
Warenpräsentation (Tarif-Nr. 11)
Gebühren bisher:
Erhöhung + 13,26 % =
Erhöhung + 8 % =
Erhöhung + 4,5 % =
106,80 €/m²/Jahr (Jahrespauschale)
120,96 €
115,34 €
120,53 €
1. Beispiel: (durchschnittlicher Betrieb)
Bisher:
13,26%:
8 %:
4,5 %:
3 m² x 106,80 € = 320,40 €
3 m² x 120,96 € = 362,88 €
3 m² x 115,34 € = 346,02 €
3 m² x 120,53 € = 361,59 €
Mehrkosten 42,48 € pro Jahr
Mehrkosten 25,62 € ab 2015
Mehrkosten 41,19 € ab 2016
2. Beispiel: (großer Betrieb)
Bisher:
13,26%:
8 %:
4,5 %:
6 m² x 106,80 € = 640,80 €
6 m² x 120,96 € = 725,76 €
6 m² x 115,34 € = 692,04 €
6 m² x 120,53 € = 723,18 €
Mehrkosten 84,96 € pro Jahr
Mehrkosten 51,62 € pro Jahr
Mehrkosten 82,38 € pro Jahr
Außengastronomie – Tische und Stühle (Tarif-Nr. 5)
Gebühren bisher:
Erhöhung + 13,26 % =
Erhöhung + 8 % =
Erhöhung + 4,5 % =
6,72 €/m²/Monat
7,61 €
7,26 €
7,59 €
1. Beispiel: (durchschnittlicher Betrieb)
Bisher:
13,26 %:
8 %:
4,5 %
16,8 m² x 6,72 € x 7 Monate = 790,27 €
16,8 m² x 7,61 € x 7 Monate = 894,94 €
16,8 m² x 7,26 € x 7 Monate = 853,78 €
16,8 m² x 7,59 € x 7 Monate = 892,58 €
Mehrkosten 104,67 € pro Jahr
Mehrkosten 63,51 € pro Jahr
Mehrkosten 102,31 € pro Jahr
2. Beispiel: (großer Betrieb und einen Monat länger)
Bisher:
13,26 %:
8 %:
4,5 %:
52,2 m² x 6,72 € x 8 Monate = 2.806,27 €
52,2 m² x 7,61 € x 8 Monate = 3.177,94 €
52,2 m² x 7,26 € x 8 Monate = 3.031,78 €
52,2 m² x 7,59 € x 8 Monate = 3.169,58 €
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung.
Mehrkosten 371,67 € pro Jahr
Mehrkosten 225,51 € pro Jahr
Mehrkosten 363,31 € pro Jahr
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3. Finanzielle Auswirkungen
Die Gebühreneinnahmen beliefen sich auf:
2005
47.660
2006
57.653
2007
57.607
2008
60.034
2009
52.292
2010
76.787
2011
73.351
2012
51.803
2013
55.389
2014
52.078
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In der Fortschreibung des HSK sollte die Maßnahme M 022 (Sondernutzungsgebühren) gestrichen werden.
Gleichzeitig kann eine Einnahmesteigerung bei der Maßnahme M 049/M 050 (Parkgebühren/Verwarngelder) in Höhe von ca. 50.000 Euro pro Jahr festgeschrieben werden.
Die Verwaltung schlägt vor, für die nächste Sitzungsstaffel die erforderliche Änderungssatzung zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die nächste Sitzungsstaffel eine Änderungssatzung, die
eine Preissteigerung gem. dem Verbraucherpreisindex in Höhe von 13,26 % vorsieht, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.