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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung) - Umsetzung HSK-Maßnahme Nr. M 022)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
156 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
03.03.15, 15:38
Aktualisiert
03.03.15, 15:38
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung) - Umsetzung HSK-Maßnahme Nr. M 022) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung) - Umsetzung HSK-Maßnahme Nr. M 022) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung) - Umsetzung HSK-Maßnahme Nr. M 022)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.03.2015 - Der Bürgermeister Az: 32-53-00 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 224-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung) – Umsetzung HSK-Maßnahme Nr. M 022 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Für die vorgeschlagene Anpassung von 13,26 % wurden beispielhaft für einen gastronomischen Betrieb mit einer durchschnittlich großen Außengastronomie, für einen großen Gastronomischen Seite 2 von Ratsdrucksache 224-X/Z-1 Betrieb sowie für Ladelokale mit einer durchschnittlichen Warenpräsentationsfläche und einer großen Warenpräsentationsfläche dargestellt. Alternativ wurde auch eine Modelrechnung für eine Anpassung um 8 % für 2015 und weitere 4,5 % für 2016 dargestellt. Warenpräsentation (Tarif-Nr. 11) Gebühren bisher: Erhöhung + 13,26 % = Erhöhung + 8 % = Erhöhung + 4,5 % = 106,80 €/m²/Jahr (Jahrespauschale) 120,96 € 115,34 € 120,53 € 1. Beispiel: (durchschnittlicher Betrieb) Bisher: 13,26%: 8 %: 4,5 %: 3 m² x 106,80 € = 320,40 € 3 m² x 120,96 € = 362,88 € 3 m² x 115,34 € = 346,02 € 3 m² x 120,53 € = 361,59 € Mehrkosten 42,48 € pro Jahr Mehrkosten 25,62 € ab 2015 Mehrkosten 41,19 € ab 2016 2. Beispiel: (großer Betrieb) Bisher: 13,26%: 8 %: 4,5 %: 6 m² x 106,80 € = 640,80 € 6 m² x 120,96 € = 725,76 € 6 m² x 115,34 € = 692,04 € 6 m² x 120,53 € = 723,18 € Mehrkosten 84,96 € pro Jahr Mehrkosten 51,62 € pro Jahr Mehrkosten 82,38 € pro Jahr Außengastronomie – Tische und Stühle (Tarif-Nr. 5) Gebühren bisher: Erhöhung + 13,26 % = Erhöhung + 8 % = Erhöhung + 4,5 % = 6,72 €/m²/Monat 7,61 € 7,26 € 7,59 € 1. Beispiel: (durchschnittlicher Betrieb) Bisher: 13,26 %: 8 %: 4,5 % 16,8 m² x 6,72 € x 7 Monate = 790,27 € 16,8 m² x 7,61 € x 7 Monate = 894,94 € 16,8 m² x 7,26 € x 7 Monate = 853,78 € 16,8 m² x 7,59 € x 7 Monate = 892,58 € Mehrkosten 104,67 € pro Jahr Mehrkosten 63,51 € pro Jahr Mehrkosten 102,31 € pro Jahr 2. Beispiel: (großer Betrieb und einen Monat länger) Bisher: 13,26 %: 8 %: 4,5 %: 52,2 m² x 6,72 € x 8 Monate = 2.806,27 € 52,2 m² x 7,61 € x 8 Monate = 3.177,94 € 52,2 m² x 7,26 € x 8 Monate = 3.031,78 € 52,2 m² x 7,59 € x 8 Monate = 3.169,58 € 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungserläuterung. Mehrkosten 371,67 € pro Jahr Mehrkosten 225,51 € pro Jahr Mehrkosten 363,31 € pro Jahr Seite 3 von Ratsdrucksache 224-X/Z-1 3. Finanzielle Auswirkungen Die Gebühreneinnahmen beliefen sich auf: 2005 47.660 2006 57.653 2007 57.607 2008 60.034 2009 52.292 2010 76.787 2011 73.351 2012 51.803 2013 55.389 2014 52.078 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In der Fortschreibung des HSK sollte die Maßnahme M 022 (Sondernutzungsgebühren) gestrichen werden. Gleichzeitig kann eine Einnahmesteigerung bei der Maßnahme M 049/M 050 (Parkgebühren/Verwarngelder) in Höhe von ca. 50.000 Euro pro Jahr festgeschrieben werden. Die Verwaltung schlägt vor, für die nächste Sitzungsstaffel die erforderliche Änderungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, für die nächste Sitzungsstaffel eine Änderungssatzung, die eine Preissteigerung gem. dem Verbraucherpreisindex in Höhe von 13,26 % vorsieht, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.