Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
05.03.15, 13:16
Aktualisiert
05.03.15, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.03.015
- Der Bürgermeister Az: 40
Nr. der Ratsdrucksache: 127-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
10.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Inklusion in Bad Münstereifel
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2014
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Berichterstatter: Dederichs, Hans-Josef
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 127-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Anknüpfend an die letzte Sitzung des Ausschusses am 18.11.2014 wurde der Punkt erneut auf die
Tagesordnung des Ausschusses gesetzt.
Zur Sitzung wurde die Inklusionsbeauftragte des Kreises Euskirchen, Frau Hilde FettweissVerbeek, eingeladen. Sie wird über das 9. Schulrechtsänderungsgesetz mit seinen Konsequenzen
und über die Inklusionsrunde für den Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Primarzur Sekundarstufe im Schuljahr 2015/2016 berichten und steht für Fragen zur Verfügung.
Die Stadt Bad Münstereifel hat in der Zwischenzeit aufgrund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion vom 09.07.2014 einen finanziellen Ausgleich in
Höhe von 29.740,95 € für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
(sogenannte „Inklusionspauschale“) erhalten (siehe Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache). Die
Verwaltung beabsichtigt, mit diesen außerplanmäßig zugeflossenen Mitteln den Eingangsbereich
der Katholischen Grundschule Arloff barrierefrei zu gestalten. Die Pläne hierzu sollen in der nächsten Sitzungsstaffel vorgestellt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz geänderte Schulgesetz NRW.
3. Finanzielle Auswirkungen
Mit der erstmals für das Schuljahr 2014/2015 gewährten sogenannten „Inklusionspauschale“, die
im Haushaltsjahr 2015 als außerplanmäßige Einnahme zugeflossen ist, ist es möglich, im Rahmen
des Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Bad Münstereifel
für die Haushaltsjahre 2014/2015 an der Grundschule Arloff eine barrierefreie Eingangssituation
zu schaffen. Über die künftige Verwendung der jährlich zufließenden Inklusionspauschale ab dem
kommenden Schuljahr 2015/2016 kann der Rat im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen auf
Vorschlag der Verwaltung entscheiden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung und von Frau Hilde Fettweiss-Verbeek, Inklusionsbeauftragte
des Kreises Euskirchen, werden zur Kenntnis genommen.