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Beschlussvorlage (Inklusion in Bad Münstereifel hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
05.03.15, 13:16
Aktualisiert
05.03.15, 13:16
Beschlussvorlage (Inklusion in Bad Münstereifel
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2014) Beschlussvorlage (Inklusion in Bad Münstereifel
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2014)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.03.015 - Der Bürgermeister Az: 40 Nr. der Ratsdrucksache: 127-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 10.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Inklusion in Bad Münstereifel hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Dederichs, Hans-Josef __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 127-X/Z-1 1. Sachverhalt: Anknüpfend an die letzte Sitzung des Ausschusses am 18.11.2014 wurde der Punkt erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt. Zur Sitzung wurde die Inklusionsbeauftragte des Kreises Euskirchen, Frau Hilde FettweissVerbeek, eingeladen. Sie wird über das 9. Schulrechtsänderungsgesetz mit seinen Konsequenzen und über die Inklusionsrunde für den Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Primarzur Sekundarstufe im Schuljahr 2015/2016 berichten und steht für Fragen zur Verfügung. Die Stadt Bad Münstereifel hat in der Zwischenzeit aufgrund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion vom 09.07.2014 einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 29.740,95 € für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (sogenannte „Inklusionspauschale“) erhalten (siehe Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache). Die Verwaltung beabsichtigt, mit diesen außerplanmäßig zugeflossenen Mitteln den Eingangsbereich der Katholischen Grundschule Arloff barrierefrei zu gestalten. Die Pläne hierzu sollen in der nächsten Sitzungsstaffel vorgestellt werden. 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz geänderte Schulgesetz NRW. 3. Finanzielle Auswirkungen Mit der erstmals für das Schuljahr 2014/2015 gewährten sogenannten „Inklusionspauschale“, die im Haushaltsjahr 2015 als außerplanmäßige Einnahme zugeflossen ist, ist es möglich, im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Bad Münstereifel für die Haushaltsjahre 2014/2015 an der Grundschule Arloff eine barrierefreie Eingangssituation zu schaffen. Über die künftige Verwendung der jährlich zufließenden Inklusionspauschale ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 kann der Rat im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen auf Vorschlag der Verwaltung entscheiden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung und von Frau Hilde Fettweiss-Verbeek, Inklusionsbeauftragte des Kreises Euskirchen, werden zur Kenntnis genommen.