Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
05.03.15, 17:12
Aktualisiert
05.03.15, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.03.2015
- Der Bürgermeister Az: 10-03-70
Nr. der Ratsdrucksache: 242-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
17.03.2015
Rat
24.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2014 - 2025;
hier: Einstellung einer freiwilligen Aufgabe
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Berichterstatter: Herr Mies
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( X ) Beschlussausführung bis 30.06.2015
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
40
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 242-X
1. Sachverhalt:
Im Vorbericht zum Doppelhaushalt 2014/2015 ist unter Ziffer 7.7 der Ausblick und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2014 – 2025 beschrieben. Neben den in der Anlage 2
zum Vorbericht aufgeführten konkreten Maßnahmen zur Haushaltssicherung sind noch weitere
Konsolidierungsmöglichkeiten aufgezeigt worden, um den in einem 10-jährigen Planungszeitraum
zwangsläufig auftretenden Unwägbarkeiten begegnen zu können. Hierzu gehört u. a. auch die
Aufgabenreduzierung im Bereich der Stadtverwaltung. Konkret ist vorliegend die derzeit von der
Stadt wahrgenommene freiwillige Aufgabenerfüllung der Schulsozialarbeit zu nennen.
Die Einführung der Schulsozialarbeit durch die Stadt Bad Münstereifel geht zurück auf einen Antrag der FDP-Fraktion vom 11.07.2000. Der damalige Schulausschuss hatte daraufhin in seiner
Sitzung am 13.09.2000 folgenden Beschluss zur Ratsdrucksache Nr. 338 gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bei den im Kreis Euskirchen ansässigen freien Wohlfahrtsverbänden abzuklären, ob und unter welchen
Bedingungen diese bereit sind, einen Schulsozialarbeiter an der
Hauptschule Bad Münstereifel einzusetzen. Die Angelegenheit soll
dann nach Möglichkeit in der nächsten Sitzung des Ausschusses weiter beraten werden.“
Von Seiten der Verwaltung wurden auftragsgemäß die weiteren Schritte abgearbeitet. Im Ergebnis
konnte mit der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen (AWO) erfolgreich verhandelt werden.
Von Seiten der AWO wurde eine entsprechende Fachkraft mit 50 % Beschäftigungsumfang einschl. anteiliger Sachkosten bereitgestellt. Der Rat hatte im Rahmen der Haushaltsberatungen
2001 Mittel bereitgestellt. Der Sozial-, Sport- und Feuerwehrausschuss am 20.06.2001 und der
Haupt- und Finanzausschuss am 26.06.2001 stimmten dem entsprechenden Vertragsabschluss
mit der AWO zu (vgl. Ratsdrucksache Nr. 338/Z-1). Zum 01.10.2001 wurde von Seiten der AWO
die Schulsozialarbeit an der Haupt- und Realschule aufgenommen.
Nachdem mit der AWO ein Aufhebungsvertrag zum 31.12.2008 geschlossen wurde, wurde die
Schulsozialarbeit von der städtischen Sozialarbeiterin mit einem Umfang von 18 Wochenstunden
fortgeführt. Die städtische Sozialarbeiterin wurde Mitte der 1990er-Jahre eingestellt, um u. a. die
damals durch den Balkan-Krieg vertriebenen Flüchtlinge zu betreuen. Bis zum Jahr 2008 hatte
sich der Betreuungsbedarf für Flüchtlinge und Asylbewerber jedoch soweit reduziert, dass Kapazitäten zur Wahrnehmung der Schulsozialarbeit frei waren.
Anknüpfungspunkt für die Thematisierung der Einstellung der städtischen Schulsozialarbeit sind
zwei aktuelle Aspekte:
1. Ist-Situation der Schulsozialarbeit an der Haupt- und Realschule
Das wöchentliche Stundenkontingent der Schulsozialarbeit für die Mitarbeiterin der Stadt beträgt 13,33 Wochenstunden. Die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Euskirchen, die im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepaketes eingestellt wurde, ist mit einer halben Stelle (=19,5 Wochenstunden) ausgestattet (vgl. Ratsdrucksache Nr. 125-X). Die Finanzierung dieser halben
Stelle ist bis zum 31.12.2017 sichergestellt (vgl. Kreistagsdrucksache Nr. V 91/2015)
Zusätzlich ist für die Hauptschule von Seiten des Landes eine ganze Stelle mit einem Sozialarbeiter bereitgestellt.
Auch wenn die städtische Mitarbeiterin aus der Schulsozialarbeit herausgelöst wird, ist die
Schulsozialarbeit an der Haupt- und Realschule weiterhin gewährleistet.
2. Personalbedarf für die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Es wird Bezug genommen auf die Ratsdrucksache Nr. 219-X. Danach benötigt die Bewirtschaftung weiterer Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber zusätzliche personelle Kapazitäten sowohl in der Sachbearbeitung als auch im Hausmeisterdienst und auch in der Betreuung. Es ist absehbar, dass gerade Letzteres nicht mehr mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden kann.
Die Fallzahlen in der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz steigen
(80-100 zusätzliche Leistungsfälle). Der empfohlene Fallzahlenschlüssel von 130 Fällen pro
Seite 3 von Ratsdrucksache 242-X
Vollzeitstelle wird bereits heute überschritten. Konkret besteht bei der Leistungssachbearbeitung ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 bis 0,75 Stellen im gehobenen Dienst (g.D.). Dieser wird
aus heutiger Sicht nicht aus dem vorhandenem Personalkörper zu decken sein und zu einer
externen Einstellung im Bereich A 9 g.D. führen.
Für die Sachbearbeitung der Unterbringung besteht ein Bedarf von 0,5 Stellen im mittleren
Dienst. Dieser wird aller Voraussicht nach im Rahmen von Stundenerhöhungen bei vorhandenem Personal zu decken sein.
Für die Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber besteht ein Bedarf von 0,3 bis 0,5 Stellen
in der Sozialarbeit. Dieser könnte mit der städtischen Sozialarbeiterin gedeckt werden, sofern
die städtische Schulsozialarbeit aufgegeben wird.
Aus Sicht der Verwaltung wird daher empfohlen, die bisher freiwillig wahrgenommene Aufgabe der
Schulsozialarbeit einzustellen.
2. Rechtliche Würdigung
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, wonach die Stadt gehalten ist, eine Schulsozialarbeit
zu gewährleisten. Dies ist nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz eher als Verpflichtung
des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, sprich des Kreises anzusehen. Der Kreis stellt
sich seit 2012 dieser Verantwortung, zunächst finanziert aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes und über den 31.12.2015 hinaus bis zum 31.12.2017 aus Mitteln der vom Land NRW zugesagten Förderung der Schulsozialarbeit analog zur Bundesförderung.
Demgegenüber sind die Gemeinden nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG NRW)
verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Ferner sollen Ausländer nach § 53 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu
wohnen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl
das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.
Insbesondere aus der Vielzahl an zugewiesenen Flüchtlingen und Asylbewerbern ist neben der
reinen Leistungssachbearbeitung auch eine Betreuung im Rahmen der Sozialarbeit zu gewährleisten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch den Verzicht auf die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe Schulsozialarbeit kann die Mitarbeiterin wieder als Sozialarbeiterin für die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern eingesetzt werden. Die Einstellung eines zusätzlichen Sozialarbeiters im Umfange einer 0,3- bis 0,5Stelle kann so vermieden werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Der Rückzug aus der freiwilligen Aufgabe Schulsozialarbeit soll zum Beginn der Sommerferien
2015 vollzogen werden. So kann gewährleistet werden, dass derzeit von der städtischen Schulsozialarbeiterin betreute Fälle ordnungsgemäß übergeben werden können und insbesondere zu betreuende Schülerinnen und Schüler, die derzeit im letzten Schuljahr sind, ihre Bezugsperson nicht
vorzeitig verlieren.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Sofern die freiwillige Aufgabe der Schulsozialarbeit beibehalten werden sollte, müsste für die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ein zusätzlicher Sozialarbeiter/eine zusätzliche Sozialarbeiterin im Umfange einer 0,3- bis 0,5-Stelle eingestellt werden. Dies würde einen zusätzlichen
jährlichen Personalaufwand von rd. 30.000,00 € verursachen, der bisher nicht eingeplant ist. Vor
dem Hintergrund, dass die Stadt im Jahr 2022 wieder einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen
muss, wäre dieser Mehraufwand durch Aufwandsreduzierung in anderen Bereichen oder durch
Erhöhung der Ertragsseite, vornehmlich der Grundsteuer B oder der Gewerbesteuer, zu kompensieren. Hinzuweisen ist ferner darauf, dass der aktuelle Stellenplan keine entsprechende Stelle
vorsieht.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
Seite 4 von Ratsdrucksache 242-X
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass die bisher freiwillig wahrgenommene Aufgabe der Schulsozialarbeit
zum Ablauf des Schuljahres 2014/2015 eingestellt wird.