Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
12.03.15, 17:11
Aktualisiert
12.03.15, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.03.2015
- Der Bürgermeister Az: 22-16-30/2012 S
Nr. der Ratsdrucksache: 238-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
24.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gesamtabschluss 2012
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter: Kämmerer Hans Orth
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 238-X
1. Sachverhalt:
Den „papiergebundenen“ Stadtverordneten wird der Gesamtabschluss 2012 in gebundener Form
als Tischvorlage vorgelegt. Für die „papierlosen“ Stadtverordneten wurde der Gesamtabschluss
2012 in die Dokumentensammlung im Ordner „Haushalt allgemein“ eingestellt.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag
31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat den
Gesamtabschluss zum 31.12.2011 in seiner Sitzung am 09.12.2014 bestätigt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Hierauf aufbauend wurde der Gesamtabschluss 2012 gefertigt.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur
Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Bestätigung zu. Vor der Bestätigung durch den Rat ist der Gesamtabschluss gem. § 116 Abs. 6
i.V.m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) dahingehend zu
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ergibt. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei
der Stadt Bad Münstereifel nicht besteht, kann sich der RPA eines Dritten bedienen.
Mit Beschluss des RPA vom 04.07.2013 (RD 995-IX) wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Dornbach & Partner, Stollberger Straße 200, 50933 Köln, als Pflichtprüfer für die Prüfung des
Gesamtabschlusses 2012 bestellt.
Die Prüfung durch die Fa. Dr. Dornbach & Partner wird voraussichtlich in der Zeit vom 30.03.2015
bis 24.04.2015 durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2012 durch den RPA.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 mit Anlagen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.