Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
12.03.15, 17:11
Aktualisiert
12.03.15, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu RD-Nr. 241-X
4. Satzung vom __________
zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der
Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt
Bad Münstereifel vom 19.12.2006
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am ___________ folgende 4. Satzung zur Änderung
der „Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler,
Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom
19.12.2006“ beschlossen:
Art. 1
§ 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Stadt Bad Münstereifel unterhält das Übergangsheim in Bad Münstereifel-Iversheim,
Mühlengasse 10 und An der Ley 26-28, als nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtung.
Zum Übergangsheim zählt auch die in dem städtischen Gebäude Bad Münstereifel-Rodert,
Waldstr. 20, gelegene Obdachlosenwohnung.
Als Übergangswohnungen zählen auch Wohnungen, Gebäude und sonstige
Unterbringungsmöglichkeiten, die die Stadt Bad Münstereifel für die Unterbringung von
zugewiesenen Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen anmietet und einsetzt.“
Art. 2
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Stadt Bad Münstereifel erhebt für die Benutzung des Übergangsheimes für den
Personenkreis der Aussiedler und Asylbewerber eine kostendeckende Benutzungsgebühr.
Die Gebühr beträgt je m² Wohnfläche und Monat: 11,23 €
Die Stadt Bad Münstereifel erhebt für die Benutzung des Übergangsheimes für den
Personenkreis der Obdachlosen eine Benutzungsgebühr.
Die Gebühr beträgt je m² Wohnfläche und Monat: 5,13 €
Abweichend davon wird bei Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen
Flüchtlingen in für diesen Zweck angemieteten Übergangswohnungen eine
Benutzungsgebühr in Höhe der im Rahmen des Mietverhältnisses festgelegten qm-Miete
erhoben.“
Art. 3
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.