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Beschlussvorlage (Kostenloses W-LAN hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
19.03.15, 13:18
Aktualisiert
19.03.15, 13:18
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.03.2015 - Der Bürgermeister Az: S 2 Nr. der Ratsdrucksache: 248-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kostenloses W-LAN hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Josef A. Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 248-X 1. Sachverhalt: Offenes WLAN, auch als Wi-Fi-Hotspot bezeichnet, wird auch im Bereich Tourismus zu einem interessanten Erfolgsfaktor. Wie vom Antragsteller dargelegt, möchten Gäste aber auch Einwohner/-innen bei der Freizeitgestaltung nicht auf das Internet verzichten. Egal, ob im Hotel, Restaurant oder auf öffentlichen Plätzen – die Besucher/-innen, besonders jüngere, schätzen ein kostenfreies offenes Internetangebot. Solche offenen WLAN- Netze sind in vielen Städten in der Diskussion. Telekommunikationsanbieter haben Angebote für die nahe Zukunft angekündigt. Dabei erfahren die Zentren von Großstädten aufgrund ihrer großen Fußgängerfrequenz einen Vorzug. Ländliche Regionen sind zumindest bisher nicht auf dem „Schirm“ der Anbieter. Firmen, die offene WLAN-Netze für Hotels, Campingplätze oder ähnliche Einrichtungen mit Kostenbeteiligung anbieten, offerieren dies nun auch für Plätze, Stadtzentren oder ähnliche Bereiche. In der Kernstadt besteht im Bereich der Outlet Stores vom Handwerkerhof über die Orchheimer Straße, in Marktstraße und Wertherstraße ein teiloffenes Netz für Kunden des Outlets mit entsprechenden Angeboten. Dieses könnte mit einer gewissen Ergänzung grundsätzlich frei geschaltet werden, wie es auch überlegt wird. Dabei steht natürlich die Bedienung der eigenen Kunden im Vordergrund. Aufgrund der Haftungsfragen bei Rechtsverstößen ist dies noch nicht erfolgt. Eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird derzeit im Bundestag diskutiert und voraussichtlich kurzfristig rechtskräftig. Dann wird man seitens der Eigentümer / Outlet-Investoren wahrscheinlich das Netz frei schalten. Ob dies dann für alle Gäste und Bürger ausreichend ist, muss diskutiert werden. In der Marktstr., neben dem Rathaus, ist an der Telefonzelle ein Hotspot der Telekom für deren Kunden. 2. Rechtliche Würdigung Bei einem offenen Netzangebot kann der Netzzugang durch jedermann genutzt werden. Dabei fallen etwaige Rechtsverstöße wie z.B. illegaler Download von Musikdateien erst einmal auf den Anbieter zurück. Um hier den tatsächlichen Verursacher des Rechtsverstoßes ausfindig machen zu können, gibt es Firmen, die dies über zwischengeschaltete Technik oder eine erforderliche Authentifizierung sicherstellen. Auch können Firmen durch Filter gefährliche und/oder unerwünschte Inhalte, z.B. aus Gründen des Jugendschutzes, blockieren. Dies ist jedoch mit einem gewissen Aufwand verbunden und führt i. d. R. zu entsprechenden Kosten bzw. Mehrkosten. Durch die angesprochene Gesetzesänderung soll die Haftung bei gewerblichen Angeboten für eine illegale Nutzung des Netzes auf den Nutzer des Netzes übergehen. Somit könnte dann auch die Bad Münstereifel Immobilienmanagement Firma (die Investoren) mit kleineren Vorkehrungen ihr Netz freigeben. 3. Finanzielle Auswirkungen Für Installation, dauerhafte Stromversorgung und Unterhaltung fallen die entsprechenden Kosten an. Wie diese durch die Anbieter an Initiatoren/Betreiber eines offenen Netzes weitergegeben werden, ist unterschiedlich. Dieses Preisgefüge ist in Bewegung und es sieht danach aus, dass demnächst kostenfreie Angebote nicht mehr nur für die Zentren von Großstädten angeboten werden. Evtl. können Kosten auch, wie im Antrag angeführt, durch Sponsoring oder/und durch den Verkauf von Produktplatzierungen teil-/finanziert werden. Einspielungen stehen ggf. auch als Hinweismöglichkeiten für Märkte, Veranstaltungen usw. zur Verfügung. Seite 3 von Ratsdrucksache 248-X Die Stadt kann derzeit keine neuen, freiwilligen, kostenträchtige Aufgaben wie diese übernehmen. Insofern muss ggf. ein anderer Weg gefunden werden. Die Outlet-Investoren haben, wie beschrieben, in der Kernstadt im Bereich der Outlet Stores bereits ein Netz installieren lassen. Es gibt auch private Initiativen wie beispielsweise Fon, Freifunk, Sofanet oder auch Whisher, die für die betreffenden Mitglieder kostenfrei sind. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, scheidet eine mit Kosten für die Stadt verbundene Umsetzung derzeit aus. Die Verwaltung könnte eine gewisse Unterstützung für eine Umsetzung durch einen Kostenträger / Initiator leisten. Aktivkreis und Kur- und Verkehrsverein könnten im Rahmen des Stadtmarketings die Initiative übernehmen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die kostengünstigste Lösung im Bereich des Stadtzentrums ist natürlich die Nutzung des vorhandenen Netzes des Outlets. Hier sind wohl noch kleine Ergänzungen erforderlich. Man sollte mit den Eigentümern sprechen, ob und inwieweit eine Freigabe erfolgen könnte. Evtl. ist es sinnvoll, neben dem Netz des Outlets ein weiteres mit Einspielungsmöglichkeiten für andere Geschäfte zu platzieren. Dabei ist die Kosten- / Nutzenfrage und wer bezahlt von entscheidender Bedeutung. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Gerade auch für jüngere Menschen, die i d R das Netz recht intensiv nutzen, wäre ein freies WLAN sehr reizvoll. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst gemeinsam mit Aktivkreis und Kur- und Verkehrsverein – somit im Rahmen des angestrebten Stadtmarketing -, mit den Outlet-Investoren über die Möglichkeiten einer Freischaltung ihres bestehenden WLAN-Netzes zu sprechen, andere Möglichkeiten zu überlegen und dem Fachausschuss zu berichten.